Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
10.08.15, 18:38
Aktualisiert
10.08.15, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
180/2015
Erstellt am:
05.05.2015
Aktenzeichen:
IV / 661
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
18.08.2015
Rat
X
25.08.2015
Betreff
Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung im Haushaltsjahr 2015
hier: Konto M 66109301.7831000 „Kanalerneuerung Am Trappenbruch“
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
250.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
250.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): siehe Beschlussvorschlag
Vorlage Nr.: 180/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt die Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen
Auszahlung im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 250.000 € bei dem Konto M 66115500.7831000 „Stommeln, Kanalerneuerung Am Trappenbruch“. Die Deckung erfolgt durch M 66109301.7831000 „Erschließung BP 76 Pulheim in Höhe
von 17.000€, M 66177303.7831000 „Pulheim, BP 71“ in Höhe von 48.000€, M 66177500.7831000 „Kanalsan.Sto. RÜB
Nettegasse, AmTrappenkreuz, Gartenstr.“ in Höhe von 80.000€ und M 66188004.7831000 „Kanalnetzerweiterungen
kleineren Umfangs“ in Höhe von 105.000€.
Erläuterungen
Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Straße Am Trappenbruch beabsichtigt die Verwaltung auch den Mischwasserkanal zu erneuern.
Es gibt mehrere Ursachen bzw. Zusammenhänge, die entgegen der ursprünglichen Planung auch eine Erneuerung des
Mischwasserkanals erfordern. Der Kanal hat eine äußerst geringe Überdeckung (Tiefenlage), die nach heutigen Maßstäben für die Art der Leitung unzureichend ist. Dies zeigt sich deutlich in der Art der Schäden am Kanal, die aus einer
zu hohen Belastung des Kanals resultieren. Diverse Möglichkeiten der Sanierung des Kanals, die das Bauwerk auch
statisch tragen würden, sind entweder nicht möglich oder nicht wirtschaftlich, da sich der Kanal aufgrund der geringen
Tiefenlage mit seinem Körper im Bereich des Straßenoberbaus befindet. Eine Erneuerung des Straßenkörpers ohne
weiterer Beschädigung oder gar Zerstörung des Kanals ist unter diesen Bedingungen kaum möglich.
Als einzig wirtschaftlich sinnvolle Lösung bleibt die Erneuerung des Kanals. In großen Bereichen der geringsten Überdeckung muss ein spezieller wandverstärkter Kanal zum Einsatz kommen, da der Kanal lage- und höhenmäßig nicht verändert werden kann.
Da der Kanal auch der Entwässerung der Straße dient, werden die Kosten für die Erneuerung des Kanals teilweise auf
die Anlieger umgelegt. Dies wurde bei der Ermittlung der zu erwartenden Beitragshöhe, die den Anliegern in der Informationsveranstaltung vom 21.05.2015 dargestellt wurde, bereits berücksichtigt.