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Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung im Haushaltsjahr 2015 hier: Konto M 66109301.7831000 „Kanalerneuerung Am Trappenbruch“)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
10.08.15, 18:38
Aktualisiert
10.08.15, 18:38
Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung im Haushaltsjahr 2015 
hier: Konto M 66109301.7831000 „Kanalerneuerung Am Trappenbruch“) Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung im Haushaltsjahr 2015 
hier: Konto M 66109301.7831000 „Kanalerneuerung Am Trappenbruch“)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 180/2015 Erstellt am: 05.05.2015 Aktenzeichen: IV / 661 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 18.08.2015 Rat X 25.08.2015 Betreff Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung im Haushaltsjahr 2015 hier: Konto M 66109301.7831000 „Kanalerneuerung Am Trappenbruch“ Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 250.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 250.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): siehe Beschlussvorschlag Vorlage Nr.: 180/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt die Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 250.000 € bei dem Konto M 66115500.7831000 „Stommeln, Kanalerneuerung Am Trappenbruch“. Die Deckung erfolgt durch M 66109301.7831000 „Erschließung BP 76 Pulheim in Höhe von 17.000€, M 66177303.7831000 „Pulheim, BP 71“ in Höhe von 48.000€, M 66177500.7831000 „Kanalsan.Sto. RÜB Nettegasse, AmTrappenkreuz, Gartenstr.“ in Höhe von 80.000€ und M 66188004.7831000 „Kanalnetzerweiterungen kleineren Umfangs“ in Höhe von 105.000€. Erläuterungen Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Straße Am Trappenbruch beabsichtigt die Verwaltung auch den Mischwasserkanal zu erneuern. Es gibt mehrere Ursachen bzw. Zusammenhänge, die entgegen der ursprünglichen Planung auch eine Erneuerung des Mischwasserkanals erfordern. Der Kanal hat eine äußerst geringe Überdeckung (Tiefenlage), die nach heutigen Maßstäben für die Art der Leitung unzureichend ist. Dies zeigt sich deutlich in der Art der Schäden am Kanal, die aus einer zu hohen Belastung des Kanals resultieren. Diverse Möglichkeiten der Sanierung des Kanals, die das Bauwerk auch statisch tragen würden, sind entweder nicht möglich oder nicht wirtschaftlich, da sich der Kanal aufgrund der geringen Tiefenlage mit seinem Körper im Bereich des Straßenoberbaus befindet. Eine Erneuerung des Straßenkörpers ohne weiterer Beschädigung oder gar Zerstörung des Kanals ist unter diesen Bedingungen kaum möglich. Als einzig wirtschaftlich sinnvolle Lösung bleibt die Erneuerung des Kanals. In großen Bereichen der geringsten Überdeckung muss ein spezieller wandverstärkter Kanal zum Einsatz kommen, da der Kanal lage- und höhenmäßig nicht verändert werden kann. Da der Kanal auch der Entwässerung der Straße dient, werden die Kosten für die Erneuerung des Kanals teilweise auf die Anlieger umgelegt. Dies wurde bei der Ermittlung der zu erwartenden Beitragshöhe, die den Anliegern in der Informationsveranstaltung vom 21.05.2015 dargestellt wurde, bereits berücksichtigt.