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Sitzungsvorlage (Kindertageseinrichtung Bertastraße Hier: Umwandlung von Gruppen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
13 kB
Datum
11.06.2008
Erstellt
14.08.08, 17:17
Aktualisiert
14.08.08, 17:17
Sitzungsvorlage (Kindertageseinrichtung Bertastraße
Hier: Umwandlung von Gruppen) Sitzungsvorlage (Kindertageseinrichtung Bertastraße
Hier: Umwandlung von Gruppen)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Az.: Amt 56/5120 Jülich, 03.06.2008 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 272/2008 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 11.06.2008 TOP Ergebnisse Kindertageseinrichtung Bertastraße Hier: Umwandlung von Gruppen Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: Der Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Begründung: Mit Beginn des Kindergartenjahres 2008/09 werden in der Kita Bertastraße 2 kleine altersgemischte Gruppen mit insgesamt 10 Plätzen für Unter-Dreijährige eingerichtet. Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 08.05.08 beschlossen, eine Kommission einzusetzen, die sich mit ausgewählten Fragen der Umsetzung befasst. Die Haushaltsmittel wurden, vorbehaltlich der Freigabe durch die Kommission bereitgestellt. Bei der Ortsbesichtigung am 21.05.08 wurde die Angelegenheit erörtert. Hierbei wurde einvernehmlich abgestimmt, die ursprünglich vom Fachamt favorisierte und von der Heimaufsicht abgelehnte bauliche Lösung mit zwei Veränderungen auf ihre Umsetzbarkeit prüfen zu lassen. Amt 65 sollte die Kosten für die Variante 2 ermitteln. Diese Variante sieht vor, den ehem. Werkraum zum bisherigen Stichflur zu öffnen und diese Fläche als Schlafraum zu nutzen. Um den Lichteinfall im Flurbereich zu erhalten, soll die einzuziehende Wand im unteren Bereich ein fest geschlossenes Element erhalten und darüber mit Glas versehen werden. Die Türe zum Heizungsraum soll verlegt werden und der Zugang künftig über den Abstellraum erfolgen. Hierdurch entstehen Mehrkosten in Höhe von etwa 6.000 €. Aufwendungen für weitere Arbeiten stellen sich gegenüber Variante 1 nahezu kostenneutral dar. Einerseits entfallen Arbeiten (Heizungsanlage ehemaliger Waschraum), andererseits entstehen Kosten für einen zusätzlichen Heizkörper im ehemaligen Flurbereich und für den Abbau von Sanitäreinrichtungen im ehemaligen Waschraum. Da es sich bei Variante 2 nicht nur um die beste räumliche Lösung handelt, sondern auch um eine dauerhafte bauliche Konsolidierung der Einrichtung, sind die Mehrkosten gerechtfertigt und insgesamt letztlich auch wirtschaftlicher. Diese favorisierte abgeänderte Variante wurde am 26.05.08 der Heimaufsicht mit der Bitte um Zustimmung vorgestellt. Diese Zustimmung wurde noch am gleichen Tag ausgesprochen und auch dem Kreisjugendamt Düren mitgeteilt. Seitens des Kreisjugendamtes wurde erklärt, dass förderungsfähig die angemessenen Kosten seien und ein Ingenieur des Amtes für Bauordnung und Wohnungswesen des Kreis Düren kurzfristig die Förderfähigkeit der Maßnahme im Rahmen eines Ortstermin beurteilen würde. Diese Begehung fand am 29.05.08 statt. Die vorgesehene bauliche Variante 2 wurde als die für die Einrichtung sinnvollste Lösung angesehen. Eine entsprechende positive Bewertung wird demnach an das Kreisjugendamt geleitet. Mit Schreiben vom 23.05.08 leitete das Kreisjugendamt der Verwaltung auf Nachfrage den Runderlass des Ministeriums über die Richtlinien der Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren zu. Hiernach werden die anerkennungsfähigen Kosten, höchstens jedoch mit max. 8.500,00 € pro U3Platz zu 90% bezuschusst. Da nach den neuen Richtlinien auch Außenspielgeräte gefördert werden, hat die Verwaltung ein solches Gerät für die Kleinkinder in den Antrag mit aufgenommen. Der hierfür verbleibende Eigenanteil liegt bei 500,00 €. Bei einer späteren Beschaffung müssten die Kosten zu 100% von der Verwaltung aufgebracht werden. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Haushaltsstelle: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 272/2008 Seite 2