Daten
Kommune
Jülich
Größe
13 kB
Datum
11.06.2008
Erstellt
14.08.08, 17:17
Aktualisiert
14.08.08, 17:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Amt 56/5120
Jülich, 03.06.2008
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 272/2008
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
11.06.2008
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Ergebnisse
Kindertageseinrichtung Bertastraße
Hier: Umwandlung von Gruppen
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Mit Beginn des Kindergartenjahres 2008/09 werden in der Kita Bertastraße 2 kleine altersgemischte
Gruppen mit insgesamt 10 Plätzen für Unter-Dreijährige eingerichtet.
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 08.05.08 beschlossen, eine Kommission einzusetzen, die sich mit ausgewählten Fragen der Umsetzung befasst. Die Haushaltsmittel wurden, vorbehaltlich der Freigabe durch die Kommission bereitgestellt.
Bei der Ortsbesichtigung am 21.05.08 wurde die Angelegenheit erörtert. Hierbei wurde einvernehmlich abgestimmt, die ursprünglich vom Fachamt favorisierte und von der Heimaufsicht abgelehnte bauliche Lösung mit zwei Veränderungen auf ihre Umsetzbarkeit prüfen zu lassen. Amt 65
sollte die Kosten für die Variante 2 ermitteln. Diese Variante sieht vor, den ehem. Werkraum zum
bisherigen Stichflur zu öffnen und diese Fläche als Schlafraum zu nutzen. Um den Lichteinfall im
Flurbereich zu erhalten, soll die einzuziehende Wand im unteren Bereich ein fest geschlossenes
Element erhalten und darüber mit Glas versehen werden. Die Türe zum Heizungsraum soll verlegt
werden und der Zugang künftig über den Abstellraum erfolgen. Hierdurch entstehen Mehrkosten in
Höhe von etwa 6.000 €.
Aufwendungen für weitere Arbeiten stellen sich gegenüber Variante 1 nahezu kostenneutral dar.
Einerseits entfallen Arbeiten (Heizungsanlage ehemaliger Waschraum), andererseits entstehen Kosten für einen zusätzlichen Heizkörper im ehemaligen Flurbereich und für den Abbau von Sanitäreinrichtungen im ehemaligen Waschraum.
Da es sich bei Variante 2 nicht nur um die beste räumliche Lösung handelt, sondern auch um eine
dauerhafte bauliche Konsolidierung der Einrichtung, sind die Mehrkosten gerechtfertigt und insgesamt letztlich auch wirtschaftlicher.
Diese favorisierte abgeänderte Variante wurde am 26.05.08 der Heimaufsicht mit der Bitte um Zustimmung vorgestellt. Diese Zustimmung wurde noch am gleichen Tag ausgesprochen und auch
dem Kreisjugendamt Düren mitgeteilt. Seitens des Kreisjugendamtes wurde erklärt, dass förderungsfähig die angemessenen Kosten seien und ein Ingenieur des Amtes für Bauordnung und Wohnungswesen des Kreis Düren kurzfristig die Förderfähigkeit der Maßnahme im Rahmen eines Ortstermin beurteilen würde.
Diese Begehung fand am 29.05.08 statt. Die vorgesehene bauliche Variante 2 wurde als die für die
Einrichtung sinnvollste Lösung angesehen. Eine entsprechende positive Bewertung wird demnach
an das Kreisjugendamt geleitet.
Mit Schreiben vom 23.05.08 leitete das Kreisjugendamt der Verwaltung auf Nachfrage den Runderlass des Ministeriums über die Richtlinien der Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und
Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren zu.
Hiernach werden die anerkennungsfähigen Kosten, höchstens jedoch mit max. 8.500,00 € pro U3Platz zu 90% bezuschusst.
Da nach den neuen Richtlinien auch Außenspielgeräte gefördert werden, hat die Verwaltung ein
solches Gerät für die Kleinkinder in den Antrag mit aufgenommen. Der hierfür verbleibende Eigenanteil liegt bei 500,00 €. Bei einer späteren Beschaffung müssten die Kosten zu 100% von der Verwaltung aufgebracht werden.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Haushaltsstelle:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 272/2008
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