Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
16.10.15, 12:31
Aktualisiert
16.10.15, 12:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
385/2015
Erstellt am:
23.09.2015
Aktenzeichen:
IV/61 br
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
28.10.2015
Betreff
Bebauungsplan Nr. 124 Brauweiler
Bereich: Langgasse
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe PA 18.05.2015, TOP 8
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung/Investor
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 385/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 124 Brauweiler im beschleunigten Verfahren sowie den Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt
geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) öffentlich auszulegen.
– Auslegungsbeschluss
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 18.03.2015 die Aufstellung gemäß § 13a BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB für den Bebauungsplan
Nr. 124 Brauweiler beschlossen.
Die Unterrichtung der Bürger fand in der Zeit vom 20.05.2015 bis 10.06.2015 einschließlich statt. Es gingen keine Stellungnahmen ein.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.05.2015 um Stellungnahme zu dem Bebauungskonzept
gebeten. Es gingen keine für die Planung relevanten Stellungnahmen ein.
Zur Weiterführung des Planverfahrens schlägt die Verwaltung die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB mit den vorgelegten Unterlagen vor.