Daten
Kommune
Pulheim
Größe
31 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
16.10.15, 12:31
Aktualisiert
16.10.15, 12:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadtverwaltung Bergheim · Postfach 1169 · 50101 Bergheim
Stadt Pulheim
Die Bürgermeisterin
Fachbereich 6:
Stadtentwicklung/-marketing
Abt. 6.1: Planung und Umwelt
Bethlehemer Str. 9-11
50126 Bergheim
Ansprechpartner:
Ellen.Esposito
Zimmer: 1.88
Telefon: 02271 89-629
Telefax: 02271 89-71629
ellen.esposito@bergheim.de
www.bergheim.de
22.07.2015
Flächennutzungsplan - 126. Änderung - "Flächen für die Nutzung Erneuerbarer Energien"
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Ausschuss für Planung und Umwelt der Kreisstadt Bergheim hat in seiner Sitzung am
11.06.2015 die öffentliche Auslegung des o.g. Flächennutzungsplanes sowie die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Inhalt der Flächennutzungsplanänderung: Aufgenommen werden Konzentrationszonen für die
Errichtung von Windenergieanlagen sowie die Darstellung von Flächen für Erneuerbarer
Energien / Freiflächen-Photovoltaikanlagen im derzeit unbebauten Außenbereich der Kreisstadt
Bergheim.
Planungsziel: Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung von
erneuerbaren Energien im Außenbereich zu schaffen. Dies umfasst die Nutzung von
Windenergie durch Windkraftanlagen sowie die Nutzung von Solarenergie durch FreiflächenPhotovoltaikanlagen.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann,
zum Planentwurf und zur Begründung ein. Der Entwurf des o.g. Flächennutzungsplanes, die
Planzeichnungen und dazugehörige Begründung nebst Umweltbericht sowie weitere
umweltbezogene Informationen, - Fachbeiträge -, können Sie über www.obb.de/login_form.php einsehen bzw. herunterladen.
Folgende Fachbeiträge befinden sich für Sie unter dem vorgenannten Login abrufbereit:
- Gutachten zur Ausweisung von Flächen für regenerative Energien in der Kreisstadt Bergheim
inkl. Planzeichnung, Döpel Landschaftsplanung, August 2011 / Revision Januar 2014
- Artenschutzprüfung Stufe 1 zu allen empfohlenen / nachrangig empfohlenen Flächen, Smeets
Bürgertelefon: 89-222 für Wünsche und Anregungen • Besuchzeiten: Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag 13:30 - 17:45 Uhr
Landschaftsarchitekten, September 2012 / Aktualisierung Oktober 2014
- Fachbeitrag zur artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP-Stufe 1) für die Potenzialfläche
Paffendorf auf dem Gebiet der Kreisstadt Bergheim, Rhein-Erft-Kreis, ecoda, September 2014
- Fachbeitrag zur vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP-Stufe 2) für die Potenzialfläche
Paffendorf auf dem Gebiet der Kreisstadt Bergheim, Rhein-Erft-Kreis, ecoda, Oktober 2014
- Vorermittlung zur immissionsschutzrechtlichen Bewertung von drei geplanten
Windenergieanlagen am Standort Bergheim-Paffendorf, IEL GmbH, September 2014
- Fachbeitrag zur artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP-Stufe 1) für die Potenzialfläche
Wiedenfelder Höhe auf dem Gebiet der Kreisstadt Bergheim, Rhein-Erft-Kreis, ecoda,
September 2014
- Fachbeitrag zur vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP-Stufe 2) für die Potenzialfläche
Wiedenfelder Höhe auf dem Gebiet der Kreisstadt Bergheim, Rhein-Erft-Kreis, ecoda, Oktober
2014
- Vorermittlung zur immissionsschutzrechtlichen Bewertung von drei geplanten
Windenergieanlagen am Standort Bergheim / Wiedenfelder Höhe“, IEL GmbH, November 2014
- Fachbeitrag zur Artenschutzvorprüfung (ASPI) für die Potenzialfläche Fischbachhöhe auf dem
Gebiet der Kreisstadt Bergheim, Rhein-Erft- Kreis, ecoda, März 2015
- Ergebnisbericht Avifauna für die Potenzialfläche Fischbachhöhe auf dem Gebiet der Stadt
Bergheim, Rhein-Erft-Kreis, ecoda, März 2015
- Studie zur FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ im Zusammenhang mit
einer Windenergieplanung für die Potenzialfläche Fischbachhöhe auf dem Gebiet der
Kreisstadt Bergheim, Rhein-Erft-Kreis, ecoda, März 2015
- Fachbeitrag zur vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP-Stufe II) für die Potenzialfläche
Fischbachhöhe auf dem Gebiet der Kreisstadt Bergheim, Rhein-Erft-Kreis, ecoda, März 2015
- Schallabschätzung für die Potenzialfläche Fischbachhöhe auf dem Gebiet der Kreisstadt
Bergheim, Rhein-Erft-Kreis
- Schattenwurfabschätzung für die Potenzialfläche Fischbachhöhe auf dem Gebiet der
Kreisstadt Bergheim, Rhein-Erft-Kreis
Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 27.07.2015 bis einschließlich 04.09.2015. Ich
bitte Sie, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu dem o.g. Planverfahren bis zum 04.09.2015 Stellung zu
nehmen.
Dabei ist die Kreisstadt Bergheim interessiert zu erfahren, ob von Ihnen beabsichtigte oder
bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie Vorstellungen über deren
zeitliche Abwicklung bestehen, wenn diese für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung
des Plangebietes bedeutsam sein können. Sofern Sie über Informationen verfügen, die für die
Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, bitte ich, mir diese zur
Verfügung zu stellen. Sollten bis zu dem o.g. Termin Stellungnahmen nicht vorliegen, gehe ich
davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch den im
Verfahren befindlichen Flächennutzungsplan nicht berührt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ellen Esposito
Bürgertelefon: 89-222 für Wünsche und Anregungen • Besuchzeiten: Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag 13:30 - 17:45 Uhr