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Beschlussvorlage (Anschreiben der Stadt Bergheim zur Beteiligung gem. § 4(2) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
31 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
16.10.15, 12:31
Aktualisiert
16.10.15, 12:31
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Stadtverwaltung Bergheim · Postfach 1169 · 50101 Bergheim Stadt Pulheim Die Bürgermeisterin Fachbereich 6: Stadtentwicklung/-marketing Abt. 6.1: Planung und Umwelt Bethlehemer Str. 9-11 50126 Bergheim Ansprechpartner: Ellen.Esposito Zimmer: 1.88 Telefon: 02271 89-629 Telefax: 02271 89-71629 ellen.esposito@bergheim.de www.bergheim.de 22.07.2015 Flächennutzungsplan - 126. Änderung - "Flächen für die Nutzung Erneuerbarer Energien" Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB Sehr geehrte Damen und Herren, der Ausschuss für Planung und Umwelt der Kreisstadt Bergheim hat in seiner Sitzung am 11.06.2015 die öffentliche Auslegung des o.g. Flächennutzungsplanes sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Inhalt der Flächennutzungsplanänderung: Aufgenommen werden Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen sowie die Darstellung von Flächen für Erneuerbarer Energien / Freiflächen-Photovoltaikanlagen im derzeit unbebauten Außenbereich der Kreisstadt Bergheim. Planungsziel: Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung von erneuerbaren Energien im Außenbereich zu schaffen. Dies umfasst die Nutzung von Windenergie durch Windkraftanlagen sowie die Nutzung von Solarenergie durch FreiflächenPhotovoltaikanlagen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Planentwurf und zur Begründung ein. Der Entwurf des o.g. Flächennutzungsplanes, die Planzeichnungen und dazugehörige Begründung nebst Umweltbericht sowie weitere umweltbezogene Informationen, - Fachbeiträge -, können Sie über www.obb.de/login_form.php einsehen bzw. herunterladen. Folgende Fachbeiträge befinden sich für Sie unter dem vorgenannten Login abrufbereit: - Gutachten zur Ausweisung von Flächen für regenerative Energien in der Kreisstadt Bergheim inkl. Planzeichnung, Döpel Landschaftsplanung, August 2011 / Revision Januar 2014 - Artenschutzprüfung Stufe 1 zu allen empfohlenen / nachrangig empfohlenen Flächen, Smeets Bürgertelefon: 89-222 für Wünsche und Anregungen • Besuchzeiten: Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag 13:30 - 17:45 Uhr Landschaftsarchitekten, September 2012 / Aktualisierung Oktober 2014 - Fachbeitrag zur artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP-Stufe 1) für die Potenzialfläche Paffendorf auf dem Gebiet der Kreisstadt Bergheim, Rhein-Erft-Kreis, ecoda, September 2014 - Fachbeitrag zur vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP-Stufe 2) für die Potenzialfläche Paffendorf auf dem Gebiet der Kreisstadt Bergheim, Rhein-Erft-Kreis, ecoda, Oktober 2014 - Vorermittlung zur immissionsschutzrechtlichen Bewertung von drei geplanten Windenergieanlagen am Standort Bergheim-Paffendorf, IEL GmbH, September 2014 - Fachbeitrag zur artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP-Stufe 1) für die Potenzialfläche Wiedenfelder Höhe auf dem Gebiet der Kreisstadt Bergheim, Rhein-Erft-Kreis, ecoda, September 2014 - Fachbeitrag zur vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP-Stufe 2) für die Potenzialfläche Wiedenfelder Höhe auf dem Gebiet der Kreisstadt Bergheim, Rhein-Erft-Kreis, ecoda, Oktober 2014 - Vorermittlung zur immissionsschutzrechtlichen Bewertung von drei geplanten Windenergieanlagen am Standort Bergheim / Wiedenfelder Höhe“, IEL GmbH, November 2014 - Fachbeitrag zur Artenschutzvorprüfung (ASPI) für die Potenzialfläche Fischbachhöhe auf dem Gebiet der Kreisstadt Bergheim, Rhein-Erft- Kreis, ecoda, März 2015 - Ergebnisbericht Avifauna für die Potenzialfläche Fischbachhöhe auf dem Gebiet der Stadt Bergheim, Rhein-Erft-Kreis, ecoda, März 2015 - Studie zur FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ im Zusammenhang mit einer Windenergieplanung für die Potenzialfläche Fischbachhöhe auf dem Gebiet der Kreisstadt Bergheim, Rhein-Erft-Kreis, ecoda, März 2015 - Fachbeitrag zur vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP-Stufe II) für die Potenzialfläche Fischbachhöhe auf dem Gebiet der Kreisstadt Bergheim, Rhein-Erft-Kreis, ecoda, März 2015 - Schallabschätzung für die Potenzialfläche Fischbachhöhe auf dem Gebiet der Kreisstadt Bergheim, Rhein-Erft-Kreis - Schattenwurfabschätzung für die Potenzialfläche Fischbachhöhe auf dem Gebiet der Kreisstadt Bergheim, Rhein-Erft-Kreis Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 27.07.2015 bis einschließlich 04.09.2015. Ich bitte Sie, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu dem o.g. Planverfahren bis zum 04.09.2015 Stellung zu nehmen. Dabei ist die Kreisstadt Bergheim interessiert zu erfahren, ob von Ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie Vorstellungen über deren zeitliche Abwicklung bestehen, wenn diese für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Plangebietes bedeutsam sein können. Sofern Sie über Informationen verfügen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, bitte ich, mir diese zur Verfügung zu stellen. Sollten bis zu dem o.g. Termin Stellungnahmen nicht vorliegen, gehe ich davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch den im Verfahren befindlichen Flächennutzungsplan nicht berührt werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ellen Esposito Bürgertelefon: 89-222 für Wünsche und Anregungen • Besuchzeiten: Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag 13:30 - 17:45 Uhr