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Beschlussvorlage (Genehmigung zu erheblichen, überplanmäßigen Ausgaben (Aufwand und Auszahlung) von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Produkt 05 02 01)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
138 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
20.08.15, 20:01
Aktualisiert
20.08.15, 20:01
Beschlussvorlage (Genehmigung zu erheblichen, überplanmäßigen Ausgaben (Aufwand und Auszahlung) von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Produkt 05 02 01) Beschlussvorlage (Genehmigung zu erheblichen, überplanmäßigen Ausgaben (Aufwand und Auszahlung) von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Produkt 05 02 01) Beschlussvorlage (Genehmigung zu erheblichen, überplanmäßigen Ausgaben (Aufwand und Auszahlung) von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Produkt 05 02 01)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 315/2015 Erstellt am: 10.08.2015 Aktenzeichen: II / 50 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Rat 12 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 25.08.2015 Betreff Genehmigung zu erheblichen, überplanmäßigen Ausgaben (Aufwand und Auszahlung) von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Produkt 05 02 01 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 880.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 880.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja X nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): 05.02.01.4421000/6421000 „Erstattung vom Land“ 06.04.01 4223000/6223000 „Leistungen von Sozialleistungsträgern“ 06.04.01 4422010/6422010 „Erstattungen Sozialleistungsträger“ 16.01.01 5517000//7517000 „Zinsaufwendungen für Kreditinstitute“ 06.01.01 5012000/7012000 „ Entgelte für Tarifbeschäftigte 01.12.02 5231000/7231000 „Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude“ 110.000 € 81.000 € 42.000 € 300.000 € 200.000 € 147.000 € Vorlage Nr.: 315/2015 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Rat verzichtet auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und fasst folgenden Beschluss: Der Rat erteilt die Genehmigung für einen überplanmäßigen Aufwand und eine überplanmäßige Auszahlung 1. in Höhe von 600.000 € bei der Position 05.02.01.5338010/7338010 „Grundleistungen § 3 AsylbLG“ 2. in Höhe von 280.000 € bei der Position 05.02.01.5338020/7338020 „Leistungen bei Krankheit/ Schwangerschaft /Geburt“ Zur Deckung sollen folgende Konten herangezogen werden: 05.02.01.4421000/6421000 „Erstattung vom Land“ 06.04.01 4223000/6223000 „Leistungen von Sozialleistungsträgern“ 06.04.01 4422010/6422010 „Erstattungen Sozialleistungsträger“ 16.01.01 5517000//7517000 „Zinsaufwendungen für Kreditinstitute“ 06.01.01 5012000/7012000 „ Entgelte für Tarifbeschäftigte“ 01.12.02 5231000/7231000 „Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude“ hier: Maßnahmen „Fenstererneuerung“ (Budget 235.600 €) an der Realschule Pulheim 110.000 € 81.000 € 42.000 € 300.000 € 200.000 € 147.000 € Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Bauunterhaltungsmaßnahme „Fenstererneuerung“ an der Realschule Pulheim hierdurch nicht bzw. nicht mehr vollständig finanziert ist und insofern nicht umgesetzt werden kann. Erläuterungen Aufgrund der Dringlichkeit verzichtet der Rat auf die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, da die bereitstehenden Haushaltsmittel absehbar bereits Ende August 2015 erschöpft sein werden. 05.02.01.5338010/7338010 „Grundleistungen nach § 3 AsylbLG“ Die Zahl der Flüchtlinge ist erwartungsgemäß weiter enorm gestiegen. Derzeit werden der Stadt Pulheim monatlich 30 Personen zugewiesen. Aktuell (August 2015) erhalten 390 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), davon 293 Personen Leistungen nach § 3 AsylbLG. Dieses entspricht einer Steigerung zum Vorjahr (August 2014) von rd. 74 %. Hierfür entstehen allein zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes (ohne Krankenversorgung und einmalige Beihilfen) derzeit monatliche Ausgaben von rd. 100.000 €. Die für das Haushaltsjahr 2015 bereitgestellten Mittel i.H.v. 700.000 € werden absehbar Ende August 2015 erschöpft sein. Aufgrund der Situationen in diversen Krisengebieten ist auch in Zukunft verstärkt von weiteren Zuweisungen auszugehen. Sowohl auf die Höhe der Zuweisungen als auch auf die Fallsteigerungen hat die Stadt Pulheim keinen Einfluss, da die Asylantragstellerinnen/Asylantragsteller von der Bezirksregierung zugewiesen werden und die Personen in der Regel über kein Einkommen/Vermögen verfügen. Da auf die Leistungen ein gesetzlicher Anspruch besteht und auch die Zuweisungen nicht beeinflussbar sind, sind die Mehrausgaben unabweisbar. 05.02.01.5338020/7338020 „Leistungen bei Krankheit/Schwangerschaft/Geburt“ Vorlage Nr.: 315/2015 . Seite 3 / 3 Die enorme Steigerung der aufzunehmenden Flüchtlinge wirkt sich auch auf die Kosten der Krankenversorgung entsprechend aus. Der Rhein-Erft-Kreis, der aufgrund einer Vereinbarung die Abrechnungen vornimmt, hat die Krankenhilfeabrechnungen für die ersten beiden Quartale 2015 erstellt. Hiernach belaufen sich die Kosten bereits jetzt auf 260.000 €. Im 2. Quartal 2015 wurden 222 Personen behandelt. (2. Quartal 2014 = 113 Personen). Für das Jahr 2015 wurden 320.000 € bereitgestellt, so dass der vom Rhein-Erft-Kreis für das 3. Quartal 2015 geforderte Abschlag i.H.v. 96.000 € nicht mehr in voller Höhe gezahlt werden kann. Ferner hat der Rhein-Erft-Kreis den Abrechnungsmodus ab 01.08.2015 umgestellt. Ab diesem Zeitpunkt erfolgen die Abrechnungen monatlich. Auf der Grundlage der bisher vorliegenden Krankenhilfeabrechnungen für das erste und zweite Quartal 2015 und der weiter steigenden Fallzahlen ist für das Jahr 2015 mit Mehrausgaben i.H.v. 280.000 € zu rechnen. Auf die Höhe der Kosten besteht seitens der Stadt Pulheim kein Einfluss. Diese sind ebenfalls aufgrund des gesetzlichen Anspruches unabweisbar. Der Bund hat zur Finanzierung der Kosten für das Jahr 2015 den Ländern weitere 500 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Hierauf entfallen auf das Land NRW 108 Mio. €. Die Landesregierung hat zugesagt, diesen Betrag in vollem Umfang und unmittelbar an die Kommunen weiterzuleiten. Nach vorläufigen Berechnungen würde die Stadt Pulheim hiervon einen Betrag von rd. 320.000 € erhalten. Bislang ist jedoch keine Zahlung erfolgt bzw. ein entsprechender Bewilligungsbescheid erteilt, sodass dieser Betrag als Deckung nicht herangezogen werden kann. Die Deckung ist durch Mehreinnahmen bei den Positionen 05.02.01.4421000/6421000 „Erstattung vom Land“ 06.04.01 4223000/6223000 „Leistungen von Sozialleistungsträgern“ 06.04.01 4422010/6422010 „Erstattungen Sozialleistungsträger“ 110.000 € 81.000 € 42.000 € sowie durch Minderausgaben bei den Positionen 16.01.01 5517000/7517000 „Zinsaufwendungen für Kreditinstitute“ 06.01.01 5012000/7012000 „ Entgelte für Tarifbeschäftigte“ 01.12.02 5231000/7231000 „Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude“ hier: Maßnahmen „Fenstererneuerung“ (Budget 235.600 €) an der Realschule Pulheim 300.000 € 200.000 € 147.000 € sichergestellt. Ein Teilbetrag der erforderlichen Deckung in Höhe von 147.000 € erfolgt durch noch vorhandene Mittel der Bauunterhaltung, die in Maßnahmen gebunden sind. Ein Teil dieser Maßnahmen ist derzeit zurückgestellt, bis Klarheit über die Auswirkungen der Machbarkeitsstudie am Schulzentrum Pulheim besteht (Vorlage 79/2015). Hierzu zählt u. a. die Fenstererneuerung an der Realschule Pulheim für 236.000 €. Die Inanspruchnahme dieser Mittel hat zur Folge, dass diese Maßnahme mangels Finanzierung nicht durchgeführt werden kann. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass diese Mittel nicht eingespart werden, sondern in künftigen Jahren neu finanziert werden müssen.