Daten
Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
15.06.15, 13:17
Aktualisiert
15.06.15, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
252/2015
Erstellt am:
10.06.2015
Aktenzeichen:
IV-66-12-239958
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
nö. Sitzung
X
Termin
24.06.2015
Betreff
Ordnung des Parkens in der Weidtstraße im Abschnitt Venloer Straße - Neusser Gasse
Veranlasser/in / Antragsteller/in
CDU Stommeln, Stommelerbusch, Ingendorf
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
1.200 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
1.200 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): 120101 66000001 5232000
Aufwendung für Unterhaltung Infrastruktur
Vorlage Nr.: 252/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss nimmt die Planung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung mit der Umsetzung.
Erläuterungen
In dem Schreiben der CDU Stommeln, Stommelerbusch, Ingendorf vom 20.01.2015 wird ausgeführt, dass es zu gefährlichen Verkehrssituationen in der Weidtstraße zwischen Forsterhütte und Neusser Gasse kommt und bat zu einem Ortstermin (s. Anlage 1). Dieser fand am 24.02.2015 statt, wobei die Verwaltung beauftragt wurde, eine Planung zur Regelung des Parkens in der Weidtstraße mit dem Ziel der Verhinderung des Überfahrens der Gehwege zu erstellen.
Die Planung sieht vor, das Parken in der Weidtstraße zwischen Venloer Straße und Neusser Gasse nur noch auf gekennzeichneten Parkflächen zu erlauben. Insgesamt ist vorgesehen, neun Stellplätze zu markieren. Auf den übrigen
Flächen gilt Parkverbot. Auch die im Schreiben erwähnten Hausnummern 9 und 11 wurden entsprechend berücksichtigt.
Direkt hinter der Zufahrt von Haus Nr. 11 beginnt der erste markierte Parkplatz (s. Anlage 2).
Das Versatzmaß zwischen den zusammenhängenden Aufstellflächen wurde so ausreichend gewählt, dass auch größere
Fahrzeuge gut an parkenden Fahrzeugen vorbei kommen.
Für die Markierungsmaßnahmen entstehen Kosten in Höhe von ca. 1.200 € brutto.