Daten
Kommune
Pulheim
Größe
134 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
08.06.15, 18:39
Aktualisiert
10.08.15, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
183/2015
Erstellt am:
06.05.2015
Aktenzeichen:
IV/61- ho
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umweltausschuss
4
X
17.06.2015
Planungsausschuss
4
X
17.06.2015
Rat
13
X
23.06.2015
X
25.08.2015
Rat
nö. Sitzung
Termin
Betreff
FNP-Teilbereichsänderung 17.9 Pulheim - Pulheim Süd
Bereich: südwestlicher Stadtrand zwischen Geyener Straße (K 25) und Pulheimer Bach
Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Wohnbaufläche" und "Grünfläche mit der Zweckbestimmung:
Parkanlage/Ortsrandeingrünung"
Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. den §§ 3 (1) und 3 (2)
BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. den §§ 4 (1) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 183/2015 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligung gem. §§ 3
Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen umweltrelevanten Äußerungen und Stellungnahmen zur
Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Abwägung der Umweltbelange - vorberatend für den Rat - entsprechend vorzunehmen.
Der Planungsausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt:
Die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Änderung Nr. 17.9 Pulheim „Pulheim Süd“ des Flächennutzungsplanes der
Stadt Pulheim, der gemäß § 5 (5) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom
15.07.2014 (BGBl. I S. 954) eine Begründung mit den Angaben nach § 2a beigefügt ist.
Die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 18.03.2015 beschloss der Planungsausschuss der Stadt Pulheim, den Entwurf der Teilbereichsänderung 17.9 des Flächennutzungsplanes öffentlich auszulegen. Die Offenlage wurde durch Aushang und Auslegung der
Unterlagen im Planungsamt der Stadt Pulheim in der Zeit vom 01.04.2015 bis 04.05.2015 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange und sonstige Behörden wurden mit Schreiben vom 30.03.2015 über die Durchführung der Offenlage
informiert.
Im o.g. Zeitraum wurden seitens der Bürgerinnen und Bürger keine Stellungnahmen zur beabsichtigten FNP-Änderung
vorgetragen; von Seiten der beteiligten Träger öffentlicher Belange und Behörden gingen insgesamt zehn Schreiben ein,
die inhaltlich auf die bereits während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Äußerungen verweisen bzw. mitteilen,
dass keine eigenen Planungen betroffen sind.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung – die auf der Grundlage einer Rahmenplanung für den gesamten Geltungsbereich der Teilbereichsänderung und parallel zur frühzeitigen Beteiligung für den B-Plan Nr. 113 Pulheim durchgeführt
wurde – gingen eine Vielzahl von Stellungnahmen seitens der Bürgerschaft ein, die sich jedoch in erster Linie auf die
Vorentwurfsplanung für den B-Plan 113 Pulheim beziehen. Die die FNP-Änderung unmittelbar betreffenden Aspekte
dieser Äußerungen beziehen sich auf die übergeordnete Verkehrsführung – Stichworte: Überlastung Knotenpunkt Steinstraße / Rathausstraße; mögliche Anbindung der Geyener Straße an die B 59n bzw. die Bonnstraße; zusätzliche Verkehrsbelastung anderer Ortsteile wie z.B. Geyen – sowie auf Einzelaspekte wie z.B. die Forderung, die geplanten Grünflächen nicht nur am Ortsrand, sondern auch innerhalb des Plangebietes vorzusehen.
Die in der Abwägungstabelle aufgeführten Äußerungen und Stellungnahmen beschränken sich daher auf die die FNPÄnderung unmittelbar betreffenden Inhalte. Das Gros der Eingaben wird daher im Rahmen der Fortführung des BPlanverfahrens BP 113 Pulheim im Abwägungsprozess behandelt.
Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss der Teilbereichsänderung 17.9 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim zu fassen und so fristgerecht die planungsrechtlichen Grundlagen für die geplante Siedlungserweiterung am südlichen Ortsrand von Pulheim zu schaffen.
Vorlage Nr.: 183/2015 . Seite 3 / 3
Hinweis:
Aufgrund des jeweils großen Umfangs werden der Umweltbericht sowie das aktualisierte Verkehrsgutachten nicht
nochmals mit ausgedruckt. Sie sind im Ratsinformationssystem als Anlagen der Vorlage beigefügt und dort jederzeit
einsehbar. Der Umweltbericht wurde bereits zur Beschlussfassung der Offenlage der FNP-Teiländerung 17.9 (vgl. Vorlage 60/2015, Sitzung UA am 11.03.2015, Sitzung PA am 18.03.2015) mit ausgedruckt; das aktualisierte Verkehrsgutachten wurde ebenfalls bereits mit ausgedruckt zum Beschluss zur Durchführung einer erneuten frühzeitigen Beteiligung
BP 113 Pulheim (vgl. Vorlage 9/2015, gemeinsame Sitzung PA, UA und TVA am 04.02.2015).
Die ergänzende Verkehrsuntersuchung Geyen in Form eines Kurzberichtes – die ausführliche Endfassung lag zum
Drucklegungstermin noch nicht vor – wird sowohl im Ratsinformationssystem als Anlage beigefügt als auch mit abgedruckt.
Somit stehen alle genannten Dokumente den Ratsmitgliedern zur Verfügung.