Daten
Kommune
Pulheim
Größe
2,3 MB
Datum
25.08.2015
Erstellt
08.06.15, 18:39
Aktualisiert
08.06.15, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
IusleSu*,
ffiDr-pulHrin
19, MAI
2015
Rhein-Erft-Kreis
€
Der Landrat
POSTSTELLE
Rh€in-Erft-Krei5
.
Der
Landrat.T0l4 . 50124 Bergheim
Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung
Stadt Pulheim
Datum
Der Bürgermeister
11.05.2015
Planungsamt
Mein zeich€n
Frau Hatting
70-7 141,§9.O2
Alte Kölner Straße 26
Austunft erteilt
.T-;D
50259 Pulheim
Frau Fitzet
Zimmer ttr.
384
Telcfon
tax
0227783-4273
E- ail
-a3 234a
dorothee.fi tzek@rhein-erft -kei5.de
Hinwlirl
Verrenden Sie leine vertraulichen, sahütz€nswerten Daten per E-Mäil
Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teiländerung 17.9 - Ortsteil Puloheim
Beteiligung gemäß § a (2) BaucB
E-Post
poststelle@rhein-erft -keis.epost.de
Hausadr6s€
Willy-Brandt-Platz 1
50126 B€rgheim
lhr Schreiben vom 30.03.2015
Telefon 0227183-0
tax 0227183-2300
memet
Sehr geehrte Frau Hatting,
www.rhein-erft -kei5.de
info@rhein-erft -keisde
Postadr6s€
zu im Betreff genannter Teiländerung 17.9 des Flächennutzungsplanes der
Stadt Pulheim wird auf die Stellungnahme vom 25.03.2014 verwiesen.
Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange haben folgende
Fachämter emeut Anregungen oder Bedenken geäußert:
NatufschuE und Lanilschaftsgfl ege
Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, Tel : O22l]^laf42lf
50124 Bergheim
Ö'ffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis lSO0 Ljhr
Samstag 0800 Uhr bis ll:00 Uhr
(nur Service- und zulassungsstelle im
Kreirhaus Eergheim)
Barlry€rtindungen
Nach Prüfung des Umweltberichts bestehen aus der Sicht von Nafurschutz
Po6tbant lGtn (BLZ 3701Cr0 50)
und Landschaftspflege gegen die o.g. Bauleitplanung keine Bedenken, wenn
die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen be-achtet und durchgeführt werden.
Konto:10 850 505 8lC: PBNKDEFF
lMl{: DE45 370100500010 8505 05
Auch gegen die Artenschutzprüfung für den celtungsbereich des Bebauungsplanes 113 werden keine Bedenken oder weitere Anregungen voTgebracht.
Auf Seite 10 des Umweltberichts unter Punkt 2.1. Artenschutzprüfung (A5P)
wird auf die noch zu erstellende Artenschutzprüfung für den Geltungsbereich der Bebauungspläne U4/115 hingewiesen.
IBAN: DE72 3705 0299 0142 0012 00
B.hn: Bergheim und Zieverich
Eushalte5tellm: Am Knüchelsdamm
und Kreishaus - Weitere m6:
lch behalte mir vor, im weiteren Verfahren nach Vorlage der noch fehlenden
Artenschutzprüfung endgültig Stellung zu nehmen.
per E-post
Krcisspa*asse
(orto:
142
(Ar
001200
(812370 50299].
BIC:
CO(5D[33
Öffe!fl . VertehI5mittel zum (rciihaus
www.revg.ae oder 02234 1806-0
DCI
Rhein-Eft-(reis ist jetzt
rreidlbar:
poststelle@rhein-erft -keis.epost.de
Seite 2
Amtlüt Sfiaknbau und Verkehr
Ansprechpartnerin: Frau \ren Cleef, I elzO227lla346a5
Cegen die o.g. Teiländerung des Flächennutzungsplanes bestehen im
Crundsatz keine Bedenken, Meine Zustimmung stelle ich in Aussicht, wenn
die nachfolgenden Punkte geklärt und in die Planung aufgenommen worden sind:
Die Straßenentwässerung
Es
ist eine Verwalfungsvereinbarung abzuschließen, in der alle die K
25 betreffenden technischen Einzelheiten zu regeln sind.
Der Knoten L 183/ K 25 (Rathausstraße/ Steinstraße) ist verkehrsgerecht auszubauen.
Bei der Anpflanzung von Hochstämmen ist ein Mindestabstand von
4,50 m vom Fahrbahnrand/ 2,00 m vom Radwegrand einzuhalten.
Bei Bäumen hinter einem Bordstein können die 4,50 m ggf. auch
unterschritten werden.
Das Plangebiet ist schalltechnisch vorbelastet. lm B-Planverfahren sind die
erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen festzusetzen. Vorsorglich weise ich
darauf hin, dass der Kreis keine Kosten für Lärmschutzmaßnahmen und
auch keine Unterhaltungslast für aktive l-ärmschutzeinrichtungen übernimmt.
ron 2
@
o
rosle3u,,r5
STADT PULHEIM
2i,
trgßen.N RW.
APR.2015
Stroßenbou Nordrhein-Westfolen
POSTSTELLE
Regionalniederlassung Ville.Eifel
R.gio..l.i.d.rh3r.g Villcf,
Poslfach
l20l6l
ia.l
51374Eusknch€n
Kontakt:
Telefon:
ß-
Stadt Pulheim
Stadtentwicklung
Postfach t3 45
50241 Pulheim
2A.
Frau Hess
02251-796-210
021 | -81565 -t 172210
9-"'ru§
I,t'
-uZ
E-Mail:
marlis.hess@srassen.nrw.de
Zeichen:
2 1000/4M00.020/1.13.03.06( l3 5/ t 5)
(Bei Antwonen bitte angeben.)
Datum:
24.M.2015
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.oe.tsao
Flächennutzungsplan Teiiänderung 17.9 - Ortsteil Pulheim; Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB
Hier: Ihr Schreiben vom 30.03.2015: Az: IY 161
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich verweise auf meine Stellungnahme vom 26.03.2015.
Aus der Bebauungleitplanung heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen
Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der B 59/ L 183, auch
künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen
ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Pulheim.
Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich aufdie Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase,
Sprühfahnen und Spritzwasser bei Näisse) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. I Liff.24 BatGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung.
Grüßen
Regioaelnied€rl.§sung Ville-f, ifel
Süaßen.NRw-BetriebssiE Postfach
Telefon: 0209/3808{
Intemet: nvw.suassen.nrw
de
l0
16 53 . 45E16 Celsenkirchen
E-Mail: kontak@strassen.nrw.de
Landesbank Hessen-Thüringen BLZ 30050000 Konto-Nr 4005E
IBAN: DE20300s0000000400581 5 BIC: WELADEDD
Steuemummer: 3 19/5972070 |
15
I03
Jitlicher Ring l0l 53879 Euskirchen
Postfach l20l6l 53874 Euskirchen
Telefon: 02251/7964
kontakt.ml.ve@strassen.nrw. de
Äurh5un4
Bezirksregierung Düsseldorf
Bezirksregierung Düsseldorf, Po6tfach 300E65, 4(X08 Düssetsorf
Datum 13.05.2015
Seite I von 1
Stadt Pulheim
Amt für öffentliche Ordnung
Alte Kölner Str. 26
50259 Pulheim
Aktenzeicfien:
22.5-35362034109/15/
bei Antwort bitte ang€ben
Hen Brand
Zimmet 114
Tebion:
0211 4719710
Kampfrnittelbeseitigungsdienst (KBD) / Luftbildauswertung
Telefax:
Pulheim, Elchweg, Am Lindenkreuz
021117'9o,o
kbd@bd.nry.de
lhr Schreiben vom 04.05.2015
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen
liefern Hinweise auf einen konkreten, in der beigefügten Karte dargestellten Verdacht auf Kampfrnittel. lch empfehle die Überprüfung der Militäreinrichtung des 2. Weltkrieges (militärische Anlage). Die Beauftragung dieser Überprü'fung erfolgt über das Formular Antrao auf Kampfm itte I u nte rsuch u nq auf unserer lnternetseitel.
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis aufdas
Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten. Venrvenden Sie dazu ebenfalls
das F ormular Antrao auf Kampfmitteluntersuchunq.
Dbnstgebäude und
Liebranschrift
Mündelheimer W6g 51
4(X72 Düsseldorf
Tebfon: 0211 47
Telelax 0211 47t9040
poststell@brd.ntw.de
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie
Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer lnternetseite das Merkblatt für Bauorundeinqiffe.
wsw.brd.nrw.de
Teile der beantragten Fläche sind von mir bereits ausgewertet worden.
Bezüglich des alten Ergebnisses venrveise ich auf die Stellungnahme
22.5-3-5362036-15111 vom 04.02.2011. Die obigen Empfehlungen beziehen sich daher ausschließlich auf den übrigen, ergänzenden Bereich.
Haltestelle:
Öfi enüi$e Vei*ehrgniüel:
DB
bb DFlughabn,
Buslinie 729 - Theodor-|l6uss-
Brude
Weitere lnformationen finden
Sie auf
unserer
Mündelheimer Weg
Fuß{leg ca. 3 min
Zahlungen an:
Landeskasse Dßs€ldorf
lnternetseite
www. brd. nrw.de/ordnunq qefahrenabwehr/kampfmittelbeseitiqunq/index.
isp
Konto-Nr-:
BLZ:
«D
il
100 012
5OO
00 lGlab8
IBAN:
lm Auftrag
oE41 «)05000000ot
Btc:
WETADEOO
i Zur Kampfrnittelüberprtifung warden zwingend Betretungsedaubnisse der betoffenen Grundstücke und eine Erklärung inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleilungen benötigt. Sofem keine
Leitungen vorhanden sind, ist dieses schrifrich zu bestaitigen.
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Aktenzeichen:
22.t3-5362036-109fl5
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Datum:
Maßstab
1:3.500
13.05.2015
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Legende
Diese Karte darf nur gemeinsam mit
der zugehörigen textlichen Stellungnahme veMendel werden.
Nicht relevante Objekte ausserhalb
deo beantragten Bereichs sind
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E Rhein-Kreis Neuss
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Gartenstraße 11, 50765 Köln
Stadt Pulheim
Abteilung Planung
z. H. Frau Hatting
Postfach 1345
50241 Pulheim
Tel.:
0221 5340-100. Fax -199
www. landwirlschaftskammer.de
A2.25.20.30
Auskunft
erteilt
Durchwahl
Herr Schößer
02215340-102
- 199
Fax
adalbed.schoesse@h^/k.nrw.de
Mail
lhr Schreiben lvi61
30.03.2015
vom
d*
9sbtn
Ae.d
FNp.
Köln
17
Purh.im0.O52015
04.05.2015
AZ: 25.20.30-Rhein-Erfl -Kreis
Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teiländerung Nr.17.9 - Ortsteil Pulheim
Beteiligung gemäß § 4(2) BauGB
Sehr geehrte Frau Hatting,
wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 18.03.2014 zu o.a. Flächennutzungsplanänderung, die wir voll inhaltlich aufrechthalten.
Es werden hochproduktive landwirtschaftliche Nutzflächen überplant, die vom geologischen
dienst als besonders schützenswert eingestuft worden sind.
Für die Landwirtschaft kommt bei Eingriffen in den Naturhaushalt neben der primären
lnanspruchnahme für die Besiedlung auch noch der Flächenverlust durch Erbringung von
Ausgleichserfordernissen hinzu.
Grundsätzlich halten wir es für richtig, dass Ausgleichsmassnahmen im Plangebiet
vorgesehen werden. Die hier geplante Ortsrandeingrünung ist durchaus nachvolziehbar.
Aus landwirtschaftlicher Sicht möchten wir aber jetzt schon auch auf Verwendung möglichst
flächensparender Kompensationsmaßnahmen hinweisen, damit der wertvolle und
unverzichtbare Produktionsfaktor Ackerfläche nicht noch zusätzlich über Gebühr abnimmt.
Für die erforderliche ordnungsgemäße Bewirtschaftung der verbleibenden
landwirtschaftlichen Nutzfläche ist weiterhin ein leistungsfähiges Wirtschaftswegenetz
erforderlich. Aus diesem Grund ist auch u.a.der Erhalt des nachstehend aufgeführten
Wirtschaftsweges für den landwirtschaftlichen Verkehr auch nach Realisierung der
anstehenden Planung unbedingt notwendig: Gemarkung Pulheim, Flur 5' Flurstück185
( Verlängerung der Straße ,,Am Lindenkreuz". Auch ist eine Anfahrmöglichkeit
landwirtschaftlicher Flächen über die Straße ,-Am Lindenkreuz" weiterhin erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Oualltätsm.nagementsystem zertifiziert nach DIN EN ISO 900'l:2008
Konten der HauptkasBe der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Wostfalen:
Münster
WGZ-Bank
Volksbank Bonn Rhein-Sieg
Ust ,ld
,Nr DE
1
261
1
eG
BLZ 400 600
BLZ 380 601
00
86
8293 Steuer-N r. 337/591 4/0780
Konto-Nr 403 213
Konto-Nr. 2 100 771 015
IBAN' DE97 4006 ooo0 0000 4032 13. BIC/SWIFT: GENO OE MS
IBAN DE27 3806 0166 2100 7710 15. BIC/SWFT: GENO DE 01 BRS