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Beschlussvorlage (Eingaben TÖB Offenlage)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
2,3 MB
Datum
25.08.2015
Erstellt
08.06.15, 18:39
Aktualisiert
08.06.15, 18:39
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Inhalt der Datei

IusleSu*, ffiDr-pulHrin 19, MAI 2015 Rhein-Erft-Kreis € Der Landrat POSTSTELLE Rh€in-Erft-Krei5 . Der Landrat.T0l4 . 50124 Bergheim Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Stadt Pulheim Datum Der Bürgermeister 11.05.2015 Planungsamt Mein zeich€n Frau Hatting 70-7 141,§9.O2 Alte Kölner Straße 26 Austunft erteilt .T-;D 50259 Pulheim Frau Fitzet Zimmer ttr. 384 Telcfon tax 0227783-4273 E- ail -a3 234a dorothee.fi tzek@rhein-erft -kei5.de Hinwlirl Verrenden Sie leine vertraulichen, sahütz€nswerten Daten per E-Mäil Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Teiländerung 17.9 - Ortsteil Puloheim Beteiligung gemäß § a (2) BaucB E-Post poststelle@rhein-erft -keis.epost.de Hausadr6s€ Willy-Brandt-Platz 1 50126 B€rgheim lhr Schreiben vom 30.03.2015 Telefon 0227183-0 tax 0227183-2300 memet Sehr geehrte Frau Hatting, www.rhein-erft -kei5.de info@rhein-erft -keisde Postadr6s€ zu im Betreff genannter Teiländerung 17.9 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim wird auf die Stellungnahme vom 25.03.2014 verwiesen. Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange haben folgende Fachämter emeut Anregungen oder Bedenken geäußert: NatufschuE und Lanilschaftsgfl ege Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, Tel : O22l]^laf42lf 50124 Bergheim Ö'ffnungszeiten Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis lSO0 Ljhr Samstag 0800 Uhr bis ll:00 Uhr (nur Service- und zulassungsstelle im Kreirhaus Eergheim) Barlry€rtindungen Nach Prüfung des Umweltberichts bestehen aus der Sicht von Nafurschutz Po6tbant lGtn (BLZ 3701Cr0 50) und Landschaftspflege gegen die o.g. Bauleitplanung keine Bedenken, wenn die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen be-achtet und durchgeführt werden. Konto:10 850 505 8lC: PBNKDEFF lMl{: DE45 370100500010 8505 05 Auch gegen die Artenschutzprüfung für den celtungsbereich des Bebauungsplanes 113 werden keine Bedenken oder weitere Anregungen voTgebracht. Auf Seite 10 des Umweltberichts unter Punkt 2.1. Artenschutzprüfung (A5P) wird auf die noch zu erstellende Artenschutzprüfung für den Geltungsbereich der Bebauungspläne U4/115 hingewiesen. IBAN: DE72 3705 0299 0142 0012 00 B.hn: Bergheim und Zieverich Eushalte5tellm: Am Knüchelsdamm und Kreishaus - Weitere m6: lch behalte mir vor, im weiteren Verfahren nach Vorlage der noch fehlenden Artenschutzprüfung endgültig Stellung zu nehmen. per E-post Krcisspa*asse (orto: 142 (Ar 001200 (812370 50299]. BIC: CO(5D[33 Öffe!fl . VertehI5mittel zum (rciihaus www.revg.ae oder 02234 1806-0 DCI Rhein-Eft-(reis ist jetzt rreidlbar: poststelle@rhein-erft -keis.epost.de Seite 2 Amtlüt Sfiaknbau und Verkehr Ansprechpartnerin: Frau \ren Cleef, I elzO227lla346a5 Cegen die o.g. Teiländerung des Flächennutzungsplanes bestehen im Crundsatz keine Bedenken, Meine Zustimmung stelle ich in Aussicht, wenn die nachfolgenden Punkte geklärt und in die Planung aufgenommen worden sind: Die Straßenentwässerung Es ist eine Verwalfungsvereinbarung abzuschließen, in der alle die K 25 betreffenden technischen Einzelheiten zu regeln sind. Der Knoten L 183/ K 25 (Rathausstraße/ Steinstraße) ist verkehrsgerecht auszubauen. Bei der Anpflanzung von Hochstämmen ist ein Mindestabstand von 4,50 m vom Fahrbahnrand/ 2,00 m vom Radwegrand einzuhalten. Bei Bäumen hinter einem Bordstein können die 4,50 m ggf. auch unterschritten werden. Das Plangebiet ist schalltechnisch vorbelastet. lm B-Planverfahren sind die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen festzusetzen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Kreis keine Kosten für Lärmschutzmaßnahmen und auch keine Unterhaltungslast für aktive l-ärmschutzeinrichtungen übernimmt. ron 2 @ o rosle3u,,r5 STADT PULHEIM 2i, trgßen.N RW. APR.2015 Stroßenbou Nordrhein-Westfolen POSTSTELLE Regionalniederlassung Ville.Eifel R.gio..l.i.d.rh3r.g Villcf, Poslfach l20l6l ia.l 51374Eusknch€n Kontakt: Telefon: ß- Stadt Pulheim Stadtentwicklung Postfach t3 45 50241 Pulheim 2A. Frau Hess 02251-796-210 021 | -81565 -t 172210 9-"'ru§ I,t' -uZ E-Mail: marlis.hess@srassen.nrw.de Zeichen: 2 1000/4M00.020/1.13.03.06( l3 5/ t 5) (Bei Antwonen bitte angeben.) Datum: 24.M.2015 lV9,cc,*?_ oit . o).)l .oe.tsao Flächennutzungsplan Teiiänderung 17.9 - Ortsteil Pulheim; Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB Hier: Ihr Schreiben vom 30.03.2015: Az: IY 161 Sehr geehrte Damen und Herren, ich verweise auf meine Stellungnahme vom 26.03.2015. Aus der Bebauungleitplanung heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der B 59/ L 183, auch künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Pulheim. Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich aufdie Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Näisse) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. I Liff.24 BatGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. Grüßen Regioaelnied€rl.§sung Ville-f, ifel Süaßen.NRw-BetriebssiE Postfach Telefon: 0209/3808{ Intemet: nvw.suassen.nrw de l0 16 53 . 45E16 Celsenkirchen E-Mail: kontak@strassen.nrw.de Landesbank Hessen-Thüringen BLZ 30050000 Konto-Nr 4005E IBAN: DE20300s0000000400581 5 BIC: WELADEDD Steuemummer: 3 19/5972070 | 15 I03 Jitlicher Ring l0l 53879 Euskirchen Postfach l20l6l 53874 Euskirchen Telefon: 02251/7964 kontakt.ml.ve@strassen.nrw. de Äurh5un4 Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung Düsseldorf, Po6tfach 300E65, 4(X08 Düssetsorf Datum 13.05.2015 Seite I von 1 Stadt Pulheim Amt für öffentliche Ordnung Alte Kölner Str. 26 50259 Pulheim Aktenzeicfien: 22.5-35362034109/15/ bei Antwort bitte ang€ben Hen Brand Zimmet 114 Tebion: 0211 4719710 Kampfrnittelbeseitigungsdienst (KBD) / Luftbildauswertung Telefax: Pulheim, Elchweg, Am Lindenkreuz 021117'9o,o kbd@bd.nry.de lhr Schreiben vom 04.05.2015 Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf einen konkreten, in der beigefügten Karte dargestellten Verdacht auf Kampfrnittel. lch empfehle die Überprüfung der Militäreinrichtung des 2. Weltkrieges (militärische Anlage). Die Beauftragung dieser Überprü'fung erfolgt über das Formular Antrao auf Kampfm itte I u nte rsuch u nq auf unserer lnternetseitel. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis aufdas Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten. Venrvenden Sie dazu ebenfalls das F ormular Antrao auf Kampfmitteluntersuchunq. Dbnstgebäude und Liebranschrift Mündelheimer W6g 51 4(X72 Düsseldorf Tebfon: 0211 47 Telelax 0211 47t9040 poststell@brd.ntw.de Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer lnternetseite das Merkblatt für Bauorundeinqiffe. wsw.brd.nrw.de Teile der beantragten Fläche sind von mir bereits ausgewertet worden. Bezüglich des alten Ergebnisses venrveise ich auf die Stellungnahme 22.5-3-5362036-15111 vom 04.02.2011. Die obigen Empfehlungen beziehen sich daher ausschließlich auf den übrigen, ergänzenden Bereich. Haltestelle: Öfi enüi$e Vei*ehrgniüel: DB bb DFlughabn, Buslinie 729 - Theodor-|l6uss- Brude Weitere lnformationen finden Sie auf unserer Mündelheimer Weg Fuß{leg ca. 3 min Zahlungen an: Landeskasse Dßs€ldorf lnternetseite www. brd. nrw.de/ordnunq qefahrenabwehr/kampfmittelbeseitiqunq/index. isp Konto-Nr-: BLZ: «D il 100 012 5OO 00 lGlab8 IBAN: lm Auftrag oE41 «)05000000ot Btc: WETADEOO i Zur Kampfrnittelüberprtifung warden zwingend Betretungsedaubnisse der betoffenen Grundstücke und eine Erklärung inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleilungen benötigt. Sofem keine Leitungen vorhanden sind, ist dieses schrifrich zu bestaitigen. ,l 0001 2 3,a53OO 3,1540O 3,155OO ffiffi{ WW, W \ffii-all l&&tffi|o§@ /{ 34670t) 3,1560O 3rl58OO lYaf. Zä\ >i@X',(W)%2,l\\ *-Y'-ffil--<q -@-\'fu\\@-.\ //@,V yi W \Z<-B\\a\\S§ "?ö&\N I " An der ffi v\ ./ I $/M 7 o.\ \\\ r r\ \ \ tr; \ t) '. TI, $ ,/, is\ .tv ) ,1\ -'--\- )zz.t])*N ffi v.?'qħ \#V,>zyy w Aktenzeichen: 22.t3-5362036-109fl5 : Datum: Maßstab 1:3.500 13.05.2015 .?. Legende Diese Karte darf nur gemeinsam mit der zugehörigen textlichen Stellungnahme veMendel werden. Nicht relevante Objekte ausserhalb deo beantragten Bereichs sind auEgablondot I dürelbAnEeslta.tE rft.qdl6d|€ .-. ParE€aläbdl -t!'ro?üq' ar+-*t ! O @@@ s6.ärtrts 8lllds&€6r E E eata,lte rur I m o€bkrioo ni.nr ma€tidr ainos*uawt sar,ie"rro.r 'rir.6ä.,§dE^d.s6 s.rr.r'c Äuste$u§ 'a( " .0 Landwirtschaftskam mer ^! -l 8,Mar eof 0 '- )4s -s Kreissrell€ Rhein-E.ff 'Kreis 11 50765 Köln Tn6 y'o4 L MAI Nord rhein-Westfa len 2015 POSTSTELIE ce 0-t. C6 osl Garlenstraße zi .ocr Kreisstelle E Rhein-Erft-Kreis E Rhein-Kreis Neuss E Rhein§ieg-Kreis l\rail; rheinkreise@lwk.nrw.de Gartenstraße 11, 50765 Köln Stadt Pulheim Abteilung Planung z. H. Frau Hatting Postfach 1345 50241 Pulheim Tel.: 0221 5340-100. Fax -199 www. landwirlschaftskammer.de A2.25.20.30 Auskunft erteilt Durchwahl Herr Schößer 02215340-102 - 199 Fax adalbed.schoesse@h^/k.nrw.de Mail lhr Schreiben lvi61 30.03.2015 vom d* 9sbtn Ae.d FNp. Köln 17 Purh.im0.O52015 04.05.2015 AZ: 25.20.30-Rhein-Erfl -Kreis Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Teiländerung Nr.17.9 - Ortsteil Pulheim Beteiligung gemäß § 4(2) BauGB Sehr geehrte Frau Hatting, wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 18.03.2014 zu o.a. Flächennutzungsplanänderung, die wir voll inhaltlich aufrechthalten. Es werden hochproduktive landwirtschaftliche Nutzflächen überplant, die vom geologischen dienst als besonders schützenswert eingestuft worden sind. Für die Landwirtschaft kommt bei Eingriffen in den Naturhaushalt neben der primären lnanspruchnahme für die Besiedlung auch noch der Flächenverlust durch Erbringung von Ausgleichserfordernissen hinzu. Grundsätzlich halten wir es für richtig, dass Ausgleichsmassnahmen im Plangebiet vorgesehen werden. Die hier geplante Ortsrandeingrünung ist durchaus nachvolziehbar. Aus landwirtschaftlicher Sicht möchten wir aber jetzt schon auch auf Verwendung möglichst flächensparender Kompensationsmaßnahmen hinweisen, damit der wertvolle und unverzichtbare Produktionsfaktor Ackerfläche nicht noch zusätzlich über Gebühr abnimmt. Für die erforderliche ordnungsgemäße Bewirtschaftung der verbleibenden landwirtschaftlichen Nutzfläche ist weiterhin ein leistungsfähiges Wirtschaftswegenetz erforderlich. Aus diesem Grund ist auch u.a.der Erhalt des nachstehend aufgeführten Wirtschaftsweges für den landwirtschaftlichen Verkehr auch nach Realisierung der anstehenden Planung unbedingt notwendig: Gemarkung Pulheim, Flur 5' Flurstück185 ( Verlängerung der Straße ,,Am Lindenkreuz". Auch ist eine Anfahrmöglichkeit landwirtschaftlicher Flächen über die Straße ,-Am Lindenkreuz" weiterhin erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Oualltätsm.nagementsystem zertifiziert nach DIN EN ISO 900'l:2008 Konten der HauptkasBe der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Wostfalen: Münster WGZ-Bank Volksbank Bonn Rhein-Sieg Ust ,ld ,Nr DE 1 261 1 eG BLZ 400 600 BLZ 380 601 00 86 8293 Steuer-N r. 337/591 4/0780 Konto-Nr 403 213 Konto-Nr. 2 100 771 015 IBAN' DE97 4006 ooo0 0000 4032 13. BIC/SWIFT: GENO OE MS IBAN DE27 3806 0166 2100 7710 15. BIC/SWFT: GENO DE 01 BRS