Daten
Kommune
Pulheim
Größe
4,7 MB
Datum
25.08.2015
Erstellt
08.06.15, 18:39
Aktualisiert
08.06.15, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
T^ lrö
ADT PULHEIM
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
1{,
lv/
D
1(
Quatität für Menschen
APR. 201t
POSTSTELLE
LVR-Amt für Eodendenkinalpflege im Rheinland
Endenidrer St66e 133 . 53115 Bonn
§\
und Zeichen bitte stets ang€ben
Stadt Pulheim
8. April 2014
333.45- 111.1/13-001
Planungsamt
Frau Hatting
Postfach 1345
50241 Pulheim
Frau Ermert
Tel 0228 9834-187
/)e,g
Fa\ 0227 A2A4-0367
susanne.ermert@lvr.de
Bauleitplanung der Stadt Pulheim
FlächennuEungsplan Anderung Nr. 17.9
-
Ortsteil Pulheim
Bebauungsplan Nr. 113
Beteiligung nach §4Abs. 1 BaUGB
lhr Schreiben vom 20.02.2014: Zeichen lV/61
Sehr geehrte Frau Hatting,
vielen Dank für die Übersendung der Planungsunterlagen im Rahmen der Prüfung von Umfang
und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung für die o.a. Planung. Die verspätete Stellungnahme
bitte ich zu entschuldigenDas Plangebiet wurde anhand unserer Archivunterlagen in Bezug auf die (möglichen) Auswirkungen auf das archäologische Kulturgut überprtrft. Diese Auswertung war leider nicht termingerecht abzuschließen. Eine entsprechende Wertung ist der Anlage zu entnehmen.
Danach ist in der Fläche mit den erhaltenen Resten eines römischen Landgutes zu rechnen,
dessen Bestandteile aufgrund derAnordnung der bekannten Fundstellen sowohl im Bereich der
FlächennuEungsplan-Anderung als auch im Bebauungsplan l'13 zu erwarten sind.
Römische Landgüter (villae rusticae) bestanden aus mehreren Gebäuden. Neben festen Wohngebäuden gehörten Stall- und Vorratsgebäude dazu. Hinzu kommen Brunnen, Zisternen, Werkstätten, Begräbnisplätze, Teiche und Gärten. Aus Forschungsgrabungen ist bekannt, dass diese
Landglter Flächen von 1 bis 6 ha einnahmen. lm Umfeld solcher Gutshöfe konnten zudem Gräberfelder und kleine lokale Heiligtümer nachgewiesen werden.
Das heißt, Belange des Bodendenkmalschutzes sind fur die Planung nach Maßgabe der §§ 1
Abb. 3, 11 DSchG NW i.V.m § 1 Abs. 6 Nr. 7 BaUGB abwägungs- bzw. entscheidungserheblich.
Dabei ist das Ziel des DenkmalschuEgeseEes, bedeutende archäologische Bodendenkmäler
ereichen uns unter aler
Teletonnummer 0227 809-2255 oder senden sie uns eine E-Mail an Anregungen@lvr.de
Wir freuen uns über thre Hinweise zur Verbesserung unsercr Arbeit. Sie
a6uche.ans.hrift: 53115 aonn, Endenicher StraE€ 129.
129a und 133
oB-Hauptbahnhof Eonn, St.a6€nbahnhaltest€lle Bonn-traugtbahnhot
aushaltest€lle Karlstra8e, Unlen 6Oa, 609, 610, 611, aOO, a43, 845
Ust-IdNr.: DE 122 655 984, steueFNr.: 21415811/0027
Zahlungen nur än den LVR, Finanzbuchhaltung
50663 Köln, äuf eines der nachstehenden Konten
Land6bank Hessen-Thüringen. Kto 50 061 (BLZ 3OO 5OO OO)
IBAN: DE a4 3OO5 OOO0 O0OO 06006l, BIC: WEtADEDO
Postbank Niededässung Köln, Kto 564 5O1 (BLZ 370 100 50)
IBAN: DE 95 3701 OO50 0000 564501. BIC: PBNKDEFF3To
Seite 2
els Bodenarchiv für kommende Generationen zu bewahren und vor Gefährdung zu schützen,
zugrunde zu legen.
Zum detzeiligen Zeitpunkt können jedoch lediglich pauschale Aussagen zu der Betroffenheit des
SchuEgutes Kulturgüter abgegeben werden, wobei die betreffenden Angaben als Ersteinschätzung zu werten sind.
Auf der Grundlage der verfügbaren archäologischen Daten wird als Teil der Umweltprüfung eine
Ermittlung und Konkretisierung der archäologischen Situation durch archäologische Prospektion
bzw. Sachverhaltsermittlung erforderlich.
Ziel dieser Untersuchung ist es den Denkmalwert und die Ausdehnung und damit die tatsächliche und die rechtliche Betroffenheit der Kulturgüter zu verifizieren, um die Planung im Ergebnis
auf der Grundlage der §§ 1 1, 3, 4 und auch 29 DSchG NW diesbezüglich anzupassen.
Diese Prüfung ist als Teil der Umweltprüfung vom Planungsträger zu veranlassen. Es ist eine
archäologische Fachfirma zur beauftragen, die nach Maßgabe einer (Nachforschungrerlaubnis
gemäß § '13 DSchG NW tätig wird.
lm Ergebnis ist zu ilberprüfen, ob die vorgesehenen planerischen FestseEungen in einem unmittelbaren Spannungsverhältnis zu den Belangen des BodendenkmalschuEes stehen. Das
Ergebnis der Ermittlung ist damit gemäß. § 1 Abs. 7 BaUGB ein Baustein zur Steuerung der
kommunalen Gestaltungsfreiheit.
lch bitte Sie, die erforderlichen Untersuchungen zu veranlassen. Eine Liste der Firmen, die diese
Leistung anbieten, ftlge ich bei.
Sobald das Ergebnis der Ermittlung vorliegt, erfolgte eine ergänzende Bewertung zum SchuEgut Kulturgüter.
Mit freundlichen
im Auftrag
s6
Susanne Ermert
Anlaqe
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
TEEEE
Qual.ität
für Menschen
Archäolog ische Bewertu ng
Abt.: Denkmalschutz/Denkmalrecht
Dr. Ursula
Francke
Tel.: 0228-9834-134
e-mail: u.francke@lvr.de
Fax,O221l828/-0362
1.4.2074
Pulheim
B-Plan 113, Geyener Straße
LVR-ABR AZ: 333.45-11 1.1/13-001
Das Plangebiet liegt im Südwesten von Pulheim auf den fruchtbaren Lössböden der Kölner
Bucht. Im Osten wird das Plangebiet durch den Pulheimer Bach begrenzt. Durch die fruchtbaren Böden in Verbindung mit ausreichender Wasserversorgung durch den pulheimer
Bach bot das Plangebiet seit der frühen Jungsteinzeit (ca. 55OO v.u.Z.) ideale Siedlungsvoraussetzungen. Seit dieser Zeit wird das Gebiet intensiv genutzt und besiedelt, Die Verbreitungskarte der archäologischen Fundstellen belegt darüber hinaus die Bevorzugung der
Fluss- und Bachtäler mit ihren angrenzenden Hanglagen. In römischer Zeit wurden besonders die der maximalen Son neinstrahlung zugewandten Nordhänge für die Anlage von
Landgütern bevorzugt.
2012 und 2013 wurde in der westlichen Hälfte der Planfläche, in der Flur,,Auf dem
Geyener Berg" Prospektionen durch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege durchgeführt.
Im Südwesten dieser Fläche wurde eine größere Verdichtung römischer Scherben- und
Ziegelfragmenten kartiert, die auf römische Sied lungsa ktivitäten hindeuten.
Im Osten des Plangebietes wurde am Nordhang des pulheimer Bachs eine ca. 2OO x 100 m
große Konzentration römischer Scherben, Dachziegel und ortsfremde Bruchsteine, beobachtet, die auf ein oder mehrere römische cebäude hindeuten.
Römische Sied lu ngsstellen sind anhand des umfangreicheren Fundmaterials auf der Oberfläche sehr gut zu erkennen. Ortsfremde Steine, römische Ziegelfragmente und Scherben
darauf schließen, dass hier ein Gebäude eines römischen Landgutes (villa rustica) gestanden hat. Die römischen Gebäude bestanden entweder aus Stein oder aus auf Steinfundamenten ruhendem Fachwerk oder sind in Pfostenbauweise errichtet. von denen sich nur
noch die Pfostengruben im Boden erhalten haben. ortsfremde steine liefern o meistens
Hinweise auf steingebäude oder steinfu ndamente. Je nach statischer Belastung sind Dächer aus Holzschindeln, Stroh oder Ziegel anzunehmen.
Römische Landgüter bestanden aus einer Reihe von Gebäuden. Neben festen Wohngebäuden wiesen Landgüter Stall- und Vorratsgebäude, Brunnen, Zisternen, Werkstätten, Begräbnisplätze, Teiche und Gärten sowie ausgedehnte umliegende Landwirtschaftsflächen
auf. Die Landgüter sind durch ca. 2 m tiefe u mfassungsg räben oder Hecken und Erdwällen
begrenzt und können eine Fläche von 1-5 ha umfassen. Häufig finden sich gewerbliche
Anlagen und Gräber außerhalb dieser umwehrten Anlagen.
Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass sich innerhalb des plangebietes Reste eines römischen Landgutes erhalten haben, das sich bis zur Flur,,Auf dem
erstreckt. Erhaltung und Ausdehnung kann nur durch eine Sachverhaltserrt werden.
(Dr.
ra f6ö'
3t6610
Rhein-Erft-Kreis
eintteEangten
at
Der
STADT PULHEI
RheitF&ft xrcir. Der tandrat . 70 . 5or24 Bergheim
2
i.
MRZ,
2011-
Stadt Pulheim
LandEt
für Umweltschutz und
Datum
Planungsamt
25.O3.2Or4
Herm Ritter
Mein zci(hcr
Postfach t345
7o.t 41.o9.o2/o)
5o24r Pulheim
Auskurft cat€ilt
Frau Fitzek
Zirnmar Nr-
3.4
TelsfoD
o22I83-4213
Fax
Teiländerung r7.9 des FlächennutzungsPlanes
Bebauungsplan Nr. r13 Pulheim
Beteiligung gem. § 4 Abs. t BauGB
- ffisteil
Pulheim und
o22V 8)-2344
E-rrtail
dorothee.fi tzek@rhein-erft -krei5.de
Hinw.lt:
lhr Schreiben vom 20.o2.2o14
vers€nden Sie keine vertraulichen, 5(hüt_
zen5wertan Daten p€r E-Mail
Sehr geehrter HerI Ritter,
HauSadrBie
bei der Flächennutzungsplan - Anderung r7.9 handelt es sich um eine sinn-
willy-Brandt-Platz r
volle zentrumsnahe Arrondierung des Ortsteils Pulheim mit optimaler
Öenv-Anbindung durch fußläufige Erreichbarkeit des Bahnhofs Pulheim.
Telefon
Jedoch enthält der Landschaftsplan T ,,Rommerskirchener Lössplatte" des
Rhein-Erft-Kreises für Teile des betroffenen Bereichs eine widersprechende
Festsetzung:
Landschaftsschutzgebiet 2.2-9 ,,Geyen-Pulheimer Bach" (Schutzzweck: Erhal-
tung des prägenden laluerlauß mit Kaltluftfunktion towie der vemetzenden Oehölzstruktur an der Straße, Aulweftung des Tales und Gewässerver'
laufs.
Die stark überformte und in der Planung bereits zur Aufwertung torgese-
hene Landschaftsstruktur soll wegen ihrer Sedeutung in der Agrarland'
schaft erhalten und als Teil einer überörtlichen Vemetzungtstruktur zwi'
schen dem Orrer Wald und dem Königsdorfer Forst aufgewertet werden.
Dazu sind insbesondere lebensräume entlang des Eaches zu entwickeln.)
Erst nach Beteiligung des Kreistages
wird dieser Widerspruch aufgehoben
werden können.
Die vorgesehene 5iedlungserweiterung im Süden von Pulheim zwischen der
Stadt Pulheim und dem Rhein-Erft-Kreis i5t im Rahmen eines Ortstermins
abgestimmt worden mit folgenden Ergebnissen:
. Die ursprünglich näher an den Pulheimer Bach heranreichenden
Siedlungsflächen werden unter Berücksichtigung der topografischen Verhältnisse etwas zurück genommen.
. lm Rahmen der Bauleitplanung werden Veränderungen der Geländemorphologie zum Pulheimer Bachtal hin untersagt.
50126 Bergheim
Fax
o22I 83-o
o22I8r-23oo
mefict
www.rhein-erft -keis.de
info@rhein-erft -kreis.de
Portadr6sr
5or24 Bergheim
Öffirungrrcitcn
Montag bis Freitag
08:oo Uhrbisl2:3o Uhr
Donnerstaq
14:oo Uhrbisr8:oo Uhr
Bankverbindunger
Postbank Köln (BLz 37oroo 50)
Konto: ro 85o 5o5
Krei5rparkasse Köln (BV 37o So2 99)
Konto: r42 oor 2oo
Öff€rtl. v.rtchßmitt l zum l(reishaus
Bahn: Bergheim und zieverich
Bu5h altestellen: Am Knüchelsdamm
und Krei5haus - weiteie lnfos:
www.revg.de odei 02234 r806-0
S€ite
Unter diesen Voraussetzungen beabsichtige ich dem Kreistag vorzuschlagen, den Widerspruch gegen die o.g. Bauleitplanung der Stadt Pulheim zurückzunehmen.
Die geplante Entwicklung des Bereichs der Teiländerung 17.9 des FNP in
mehreren Zeitabschnitten - hier zuerst der Bebauungsplan Nr. rr3 - und die
Entwicklung einer grünordnenden Rahmenplanung werden ausdrücklich
begrüßt.
Desweiteren wird aus 5icht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange folgende Stellungnahme abgegeben:
Naturschutz und landschaft spfl ege
Aus der Sicht von Naturschutz
und Landschaftspflege bestehen gegen die
o.g. Bauleitplanung keine grundsätzlichen Bedenken.
lm Entwurf Begründung Bebauungsplan Nr. n3 Pulheim, Stand.,anuar 2o14,
unter Punkt 7 Seite 7 sowie im Vorentwurf der Begründung zur Teilbereichsänderung r7.9 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim auf Seite
8 unter Punkt 5.2 wird auf die noch zu erstellende Umweltprüfung inkl.
Artenschutzprüfu n g und erforderliche Ausgleichsmaßnahmen hingewiesen.
lch behalte mir vor, im weiteren Verfahren nach Vorlage der Umweltprüfung endgültig Stellung zu nehmen.
Ansprechpartnerin: Frau Fitzek Teleton ozzV 183,-42t1
Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Die o.g. FNP - Anderung sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. tt3
betrifft eine zurzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche.
Gemäß § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz NRW (LBod5chc) haben bei der
Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen die damit befassten Stellen im Rahmen der planerischen
Abwägung vor der lnanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich
veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedemutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist.
Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens nachzuweisen.
Ansprechpartnerin: Frau wolf Telefon ozzV/83- 47rg
zu o. a. Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplan bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken.
Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren Wasserbehörde abzu-
stimmen.
Für die geplante Versickerungsanlage ist rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde zu beantragen.
Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone lll B der Wassergewinnungsanlagen weiler und worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung sind zu beachten bzw. einzuhalten.
Der Bau der verkehrstechnischen Erschließungsanlagen im o. a. Plangebiet
bedarf gemäß Wasserschutzgebietsverordnung für die wassergewin-
, von 3
Seite 3 von 3
nungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der Genehmigung durch meine Untere Wasserbehörde. Die Anträge sind rechtzeitig zu stellen'
Ansprechpartner: Herr Meints Telefon
ozz71 183-47o5
lmmissionsschutz
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. tt3 und der Teiländerung t7.9
des Flächennutzungsplanes soll weitere Wohnbebauung im Umfeld von
gewerblichen Nutzungen errichtet werden.
dieses Verfahren ein Lärmgutachten erstellen zu
lassen, das alle bestehenden und künftigen Emittenten wie den Gartenbau-
lch empfehle daher
für
betrieb Wooning, die Hallen der Firma SchTeier mit dem Reparaturbetrieb
von Gartengeräten und den geplanten Lebensmittelmarkt berücksichtigt.
Soweit nach diesem Gutachten mit lmmissionsrichtwertüberschreitungen
zu rechnen ist, sind Vorschläge für einen aktiven Lärmschutz zu benennen.
Ansprechpartnerin: Frau Klinkhammer Telefon o227r
l8l'*S+
Straßenbau und Verkehr
cegen die o.g. Bauleitplanung bestehen im crundsatz keine Bedenken.
Meine Zustimmung stelle ich in Aussicht, wenn die nachstehenden Punkte geklärt
bzw. in die Planung aufgenommen worden sind:
Die Straßenentwässerung erfolgt zzt. über die Schulter ins Gelände. Es ist
.
zu klären, ob das Oberflächenwasser gefasst oder über eine Mulden-/
.
.
Rigolenversickerung sichergestellt werden soll.
Für das Wohngebiet wird eine zweite zufahrtsmöglichkeit gefordert (mindestens eine weitere Notzufahrt).
.
ist eine Ergänzungsvereinbarung zur bestehenden Verwaltungsvereinbarunq zum Kreisel Pariser Straße abzuschließen, in der alle die K 25 betreffenden technischen Einzelheiten zu regeln sind.
Der Knoten L r83/ K 25 (Rathausstraße/ Steinstraße) ist verkehrsgerecht aus-
.
Bei der Anpflanzung von Hochstämmen ist ein Mindestabstand von 4,5o m
.
Die Zuwegung zum Becken ist gegen Fremdnutzung zu sichern (Poller o. ä).
Es
zubauen.
vom Fahrbahnrand/ z,oo m vom Radwegrand einzuhalten.
lm Übrigen rege ich an,
.
das wohngebiet über einen zweiten Kreisel in Höhe der Einmündung ,,Zum
.
Bendacker" zu erschließen; der Pflanzabstand der Hochstämme könnte
dann ggf. reduziert werden.
den Baustellenverkehr nicht über den Kreisel Pariser Straße zuführen.
Das Plangebiet ist schalltechnisch vorbelastet. lm B-Plan sind die erforderlichen
Lärmschutzmaßnahmen festzusetzen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der
Kreis keine (osten für Lärmschutzmaßnahmen und auch keine Unterhaltungslast
schutzeinrichtun g en übemimmt.
Ansprechpartner: Herr Kapp Telefon 0.2271183'4666
für aktive
Lärm
Ansonsten weTden aus der Sicht des Rhein-Erft-Kreises keine weiteren Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
freundlichen Grüßen
uftrag
?*,,P
3lrt
ISTAD I PULHEIM
10
l,'
än 20Ir
L
r§an§en
9*
3
l!.i.h
20ll
'-El- ! E
-r E6
d friI-.=.iV
;L.Q
Liüda<E§ Stdaör iri,lt§.ߧ'.r6L.
r.ti.*..rq
MRZ.
r-ae
l:Olol (llta E{rlclH
.
TJ /oö'
troßelt.N \r.
Londesbetrieb Stroßenbou Nordrhein-West{olen
z-k.
s.t o3 tq c>oRcgioml niederlessu ng
VilleE ifel
Kcr&: Frr H6s
TcLtur: 02251-796210. Mobil: 0l52Ol5942il)
021l{756t-l172210
Fü:
E-M.il: tdb.lt ss@rr6s.n.n *.d.
Z.i('l* : 21(xxl,loa00.02(y1. 13.03.116/t7(06t1()6l/l'l
(&i Alra*qrn bitl. t{Et n.)
Dlun: 26.032014
Stadt Pulheim
Planugnsamt
Postfach 13 45
50241 Pulheim
Fl*hennutaDgsplan dcr Stdt hrlhcim, Tcilüo&rung 17.9 - Ort§cil Pulhcim und Bebauungsplan
Nr. I l3 Pulheim; Beteiligung gem. § 4 (l ) BauGB
Hier: Ihr Schreiben vom 20.02.201 4; Az: lY/61
Sehr geehrre Damen und Herren,
am 17.03.2014 fand ein gemeinsames Gespräch mit den Baulasnrägem und der Stadt Pulheim san.
Im Ergebnis konnte festgehalten werden. dass eine weitere verkeMiche Belastung insbesondere des
Knorens L t83/ K 25l K24 teilweise erhebliche Sicherheitsdefizitc nach sich zieht. Somit ist eine
Enüchtigung des Knotens (große LSA-Lösung) erforderlich und zägig umzusetzen.
Unter der Voraussetzung des Knotenpunktumbaues L 183/ K 25l K 24 bestehen gegen die Bauleitplanung der Stadt Pulheim grundsätzlich keine Bedenken.
Mit freundlichen Grüßen
Im
Srr.lor.NRw&rratariE Podtdr I0
16
53 a5tl6 Gck r*i ü.n
Tclcfo.: 02Dßt0t{)
hLnB: srr.rEr6tcn.irr.da E+tl: kqx&(a-rt§arr'ß.dc
ß.AiDl...ffi r..r f iL.Eif.l
Jdin i RiB l0l - 103
Fo6aftdr
frt |.sür* lbrdr-IfroriEsr
BLz 3oo$00o Kdro-N.4OJtl5
IBAN: D€2o3005dxxxr9oa{r0stl5 BIC: WELADEDD
Sr.i.rmuflrEr: M/5972/t701
l2ol5l
51t79 Edd.dEr
53t?a El6&irü.rr
Tclcft.r: 0225111960
tdllllml.YC@§cn.nnr-dc
Tltso
STÄOT PULHEIM
rl
La
ndwrrtschaftska m mer
-l Nord rhei n -We stfa le n
2 0. MRZ, 201/-
STSTELLE
Kreisstelle Rhern-Edl-Krers
Garlenstraße 11 50765 KÖln
Kreisstelle
E Rhein-Erlt-Kreis
E Rh6in-Kreis N€uss
E Rhein§ieg-Kreis
Mail: rheinkreise@lwk.nrw.de
Gartenslraße 11. 50765 Köln
Stadt Pulheim
Abteilung Planung
z. H. Frau Hatting
Postfach 1345
lel
20. tilän 20ltr
eingegaFgen
.r1
50241 Pulheim
0221 5340-'100. Fax -199
www.landwirtschaft skammer.de
-'§öD
A2.25.20.30
Auskunfl erteilt Herr Schößer
Durchwahl 022'l.5340-102
- 199
Fax
Mail
lhr
Schreiben
vom
Köln
adalbert.schoesser@h{k. nlw.de
lv/61
20.02.2014
18.03.2014
AZ: 25.20.30-Rhein-Erfi -Kreis
:
Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teiländerung Nr.17.9 - Ortsteil Pulheim und
Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim
Beteiligung gemäß § 4(1) BauGB
Sehr geehrte Frau Hatting,
der Bereich der Teiländerung Nr. 17.9 des FNP der Stadt Pulheim umfasst insgesamt eine
Fläche von ca. 25 ha.
Die bedeutet für die Landwirtschaft einen deutlichen Verlust von Produktionsflächen. Für die
Stadt Pulheim ist eine Siedlungserweiterung in südlicher und südwestlicher Richtung für den
vorgesehenen Bereich aber eine wichtige Option. So ist der grÖßte Teil der Fläche auch
schon im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 113 soll nun in diesem Zusammenhang ein erster großer Schritt
gemacht werden, nachgefragten und benötigten Wohnraum zu schaffen. Es werden ca. 9,5
ha landwirtschaftliche Nutzfläche überplant.
Für die Landwirtschaft kommt bei Eingriffen in den Naturhaushalt neben der primären
lnanspruchnahme für die Besiedlung auch noch der Flächenverlust durch Erbringung von
Ausgleichserfordernissen hinzu.
Grundsätzlich halten wir es für richtig, dass Ausgleichsmassnahmen im Plangebiet
vorgesehen werden. Die hier geplante Ortsrandeingrünung ist durchaus nachvolziehbar.
Aus landwirtschaftlicher Sicht möchten wir aber jetä schon auch auf Verwendung mÖglichst
flächensparender Kompensationsmaßnahmen hinweisen, damit der wertvolle und
unverzichtbare Produktionsfaktor Ackerfläche nicht noch zusätzlich über Gebühr abnimmt.
Für die erforderliche ordnungsgemäße Bewirtschaftung der verbleibenden
landwirtschaftlichen Nutzfläche ist weiterhin ein leistungsfähiges Wirtschaftswegenetz
erforderlich. Aus diesem Grund ist auch u.a.der Erhalt des nachstehend aufgefÜhrten
Qualitäl6menagefient3yBtem zertifiziert nach OIN EN ISO 900'l:2008
Konten der Hauptka$e der Lendwirt3chaft3kammer
WGZ Bank Münster
Volksbank Bonn Rhein-Sieg
ec
BtZ
4OO 600
BLZ38O601
00
86
Ust.-ld.-Nr. DE 126118293 Steuer-Nr 337/5914/0780
}{ordrhein'WeBtfalen:
Konto-Nr. 403
213
IBAN: DEST 4006 0000 0000 4032 13, BICiSWFT: GENO DE
irs
Konlo-Nr 21OO771O15 IBAN: DE27 3806 0186 2100 7710 15, BIC/SWIFT] GENODEDlBRS
-
z-
wirtschaftsweges für den landwirtschaftlichen verkehr auch nach Realisierung der
anstehenden Planung unbedingt notwendig: Gemarkung Pulheim, Flur 5, Flurstück185
( Verlängerung der Siraße ,,Am Lindenkreuz". Auch ist eine Anfahrmöglichkeit
landwirtichaftlicher Flächen über die SÜaße ,,Am Lindenkreuz" weiterhin erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
1,1,,Ä
Schößer
';--/'
r?[$ö
RWE
TADT PULHEI
20.MRz.2014
t,
T-dß
POSTSTELLE
Liegenschaften und Umsiedlungen
Stadt Pulheim
Postfach 1 345
50241 Pulheim
Zei(hen
IhreNachri(ht
Unsere Zeichen
Ihre
Telefon
Telefax
E-Mail
IVl61
2O.O2.2OL4
PEO{N lA 822885 / f-22884
+49-22L480 - 23812
+4922L4A0 - 23566
Philipp.lakob5 @ rwe.(om
Köln, 18.03.2014
Bebauungsplan 113, Putheim und Flächennutzungsplan 17.9 Anderung, Putheim
'
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Befragung unserer möglichenreise betroffenen Fachabteilungen teilen
wir lhnen mit, dass die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen in einem
Teil des Plangebietes, wie in der Anlage 'blau' dargestellt, Böden ausweist,
die humoses Bodenmaterial enthalten.
Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen
kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer
Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren
können.
Dieser Teil des Plangebietes ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß §5 Abs. 3 Nr. 1 BaUGB bzw. §9 Abs. 5 Nr. 1 BaUGB durch eine Umgrenzung entsprechend der Nr. 15.11 der Anlage zur Planzeichenverordnung als
Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind.
Stüttgenweg 2
50935 (öln
T +49 221
F
480{
+49 221 48G.1351
Vorsitzender de5 Aufslchtsrats:
Dr. Rolf Märtin Schmitz
Voßland:
Matthias Hartung
(Vorsitzender)
Or. lJlrich Harfnenn
Antonius Voß
Dr. Frank Weigand
Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 "Baugrund
-
Sicherheitsnachweise
im Erd- und Grundbau' und der DIN 18 196 'Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke' sowie die Bestimmungen der
Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
Erwin Winkel
Sitz der Gesellschaft:
Essen und Köln
Eingetragen beim
Amt5geri(ht Essen
HR B 17420
Amtsgericht Köln
HR
I
r.r.7
Mit freundlichen Grüßen
Sankverbindung:
RWE Power
Aktiengesellschaft
i.4.,
Comme126änk l(öln
BLZ 370 400 44
Kto.-l,lr. 500
I49 000
IBAN: DE72 3704 0044
0500 1490 00
BIc (SM/lFT-Code);
üü,(
COEADEFF3TO
Anlage
USt-ldNr.: DE 8112 23
345
VORWEC
6EHEN
st-l.lr.: Il2l5717/r032
,t;»
.t lao.r',
lrQ
a
\
Bebauungsptan u5
,, /r,
Bebauungsplan tt3
Bebauungsptan
tt4
f,ll,',
Z
Meßstab
FMPi 4? e'
ßPt 'ttt
!ßo,"iJ,
i'/
f;" /." Ä'-*-
?J ol.n o,"X.niu,"
1 :
RWE Pow6r
AG
Abt. B€.glchäden
zum Schrdben vom
/13.01 .,,t1/
'''
"1