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Beschlussvorlage (Eingaben TÖB frühzeitige Beteiligung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
4,7 MB
Datum
25.08.2015
Erstellt
08.06.15, 18:39
Aktualisiert
08.06.15, 18:39

Inhalt der Datei

T^ lrö ADT PULHEIM LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im 1{, lv/ D 1( Quatität für Menschen APR. 201t POSTSTELLE LVR-Amt für Eodendenkinalpflege im Rheinland Endenidrer St66e 133 . 53115 Bonn §\ und Zeichen bitte stets ang€ben Stadt Pulheim 8. April 2014 333.45- 111.1/13-001 Planungsamt Frau Hatting Postfach 1345 50241 Pulheim Frau Ermert Tel 0228 9834-187 /)e,g Fa\ 0227 A2A4-0367 susanne.ermert@lvr.de Bauleitplanung der Stadt Pulheim FlächennuEungsplan Anderung Nr. 17.9 - Ortsteil Pulheim Bebauungsplan Nr. 113 Beteiligung nach §4Abs. 1 BaUGB lhr Schreiben vom 20.02.2014: Zeichen lV/61 Sehr geehrte Frau Hatting, vielen Dank für die Übersendung der Planungsunterlagen im Rahmen der Prüfung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung für die o.a. Planung. Die verspätete Stellungnahme bitte ich zu entschuldigenDas Plangebiet wurde anhand unserer Archivunterlagen in Bezug auf die (möglichen) Auswirkungen auf das archäologische Kulturgut überprtrft. Diese Auswertung war leider nicht termingerecht abzuschließen. Eine entsprechende Wertung ist der Anlage zu entnehmen. Danach ist in der Fläche mit den erhaltenen Resten eines römischen Landgutes zu rechnen, dessen Bestandteile aufgrund derAnordnung der bekannten Fundstellen sowohl im Bereich der FlächennuEungsplan-Anderung als auch im Bebauungsplan l'13 zu erwarten sind. Römische Landgüter (villae rusticae) bestanden aus mehreren Gebäuden. Neben festen Wohngebäuden gehörten Stall- und Vorratsgebäude dazu. Hinzu kommen Brunnen, Zisternen, Werkstätten, Begräbnisplätze, Teiche und Gärten. Aus Forschungsgrabungen ist bekannt, dass diese Landglter Flächen von 1 bis 6 ha einnahmen. lm Umfeld solcher Gutshöfe konnten zudem Gräberfelder und kleine lokale Heiligtümer nachgewiesen werden. Das heißt, Belange des Bodendenkmalschutzes sind fur die Planung nach Maßgabe der §§ 1 Abb. 3, 11 DSchG NW i.V.m § 1 Abs. 6 Nr. 7 BaUGB abwägungs- bzw. entscheidungserheblich. Dabei ist das Ziel des DenkmalschuEgeseEes, bedeutende archäologische Bodendenkmäler ereichen uns unter aler Teletonnummer 0227 809-2255 oder senden sie uns eine E-Mail an Anregungen@lvr.de Wir freuen uns über thre Hinweise zur Verbesserung unsercr Arbeit. Sie a6uche.ans.hrift: 53115 aonn, Endenicher StraE€ 129. 129a und 133 oB-Hauptbahnhof Eonn, St.a6€nbahnhaltest€lle Bonn-traugtbahnhot aushaltest€lle Karlstra8e, Unlen 6Oa, 609, 610, 611, aOO, a43, 845 Ust-IdNr.: DE 122 655 984, steueFNr.: 21415811/0027 Zahlungen nur än den LVR, Finanzbuchhaltung 50663 Köln, äuf eines der nachstehenden Konten Land6bank Hessen-Thüringen. Kto 50 061 (BLZ 3OO 5OO OO) IBAN: DE a4 3OO5 OOO0 O0OO 06006l, BIC: WEtADEDO Postbank Niededässung Köln, Kto 564 5O1 (BLZ 370 100 50) IBAN: DE 95 3701 OO50 0000 564501. BIC: PBNKDEFF3To Seite 2 els Bodenarchiv für kommende Generationen zu bewahren und vor Gefährdung zu schützen, zugrunde zu legen. Zum detzeiligen Zeitpunkt können jedoch lediglich pauschale Aussagen zu der Betroffenheit des SchuEgutes Kulturgüter abgegeben werden, wobei die betreffenden Angaben als Ersteinschätzung zu werten sind. Auf der Grundlage der verfügbaren archäologischen Daten wird als Teil der Umweltprüfung eine Ermittlung und Konkretisierung der archäologischen Situation durch archäologische Prospektion bzw. Sachverhaltsermittlung erforderlich. Ziel dieser Untersuchung ist es den Denkmalwert und die Ausdehnung und damit die tatsächliche und die rechtliche Betroffenheit der Kulturgüter zu verifizieren, um die Planung im Ergebnis auf der Grundlage der §§ 1 1, 3, 4 und auch 29 DSchG NW diesbezüglich anzupassen. Diese Prüfung ist als Teil der Umweltprüfung vom Planungsträger zu veranlassen. Es ist eine archäologische Fachfirma zur beauftragen, die nach Maßgabe einer (Nachforschungrerlaubnis gemäß § '13 DSchG NW tätig wird. lm Ergebnis ist zu ilberprüfen, ob die vorgesehenen planerischen FestseEungen in einem unmittelbaren Spannungsverhältnis zu den Belangen des BodendenkmalschuEes stehen. Das Ergebnis der Ermittlung ist damit gemäß. § 1 Abs. 7 BaUGB ein Baustein zur Steuerung der kommunalen Gestaltungsfreiheit. lch bitte Sie, die erforderlichen Untersuchungen zu veranlassen. Eine Liste der Firmen, die diese Leistung anbieten, ftlge ich bei. Sobald das Ergebnis der Ermittlung vorliegt, erfolgte eine ergänzende Bewertung zum SchuEgut Kulturgüter. Mit freundlichen im Auftrag s6 Susanne Ermert Anlaqe Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland TEEEE Qual.ität für Menschen Archäolog ische Bewertu ng Abt.: Denkmalschutz/Denkmalrecht Dr. Ursula Francke Tel.: 0228-9834-134 e-mail: u.francke@lvr.de Fax,O221l828/-0362 1.4.2074 Pulheim B-Plan 113, Geyener Straße LVR-ABR AZ: 333.45-11 1.1/13-001 Das Plangebiet liegt im Südwesten von Pulheim auf den fruchtbaren Lössböden der Kölner Bucht. Im Osten wird das Plangebiet durch den Pulheimer Bach begrenzt. Durch die fruchtbaren Böden in Verbindung mit ausreichender Wasserversorgung durch den pulheimer Bach bot das Plangebiet seit der frühen Jungsteinzeit (ca. 55OO v.u.Z.) ideale Siedlungsvoraussetzungen. Seit dieser Zeit wird das Gebiet intensiv genutzt und besiedelt, Die Verbreitungskarte der archäologischen Fundstellen belegt darüber hinaus die Bevorzugung der Fluss- und Bachtäler mit ihren angrenzenden Hanglagen. In römischer Zeit wurden besonders die der maximalen Son neinstrahlung zugewandten Nordhänge für die Anlage von Landgütern bevorzugt. 2012 und 2013 wurde in der westlichen Hälfte der Planfläche, in der Flur,,Auf dem Geyener Berg" Prospektionen durch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege durchgeführt. Im Südwesten dieser Fläche wurde eine größere Verdichtung römischer Scherben- und Ziegelfragmenten kartiert, die auf römische Sied lungsa ktivitäten hindeuten. Im Osten des Plangebietes wurde am Nordhang des pulheimer Bachs eine ca. 2OO x 100 m große Konzentration römischer Scherben, Dachziegel und ortsfremde Bruchsteine, beobachtet, die auf ein oder mehrere römische cebäude hindeuten. Römische Sied lu ngsstellen sind anhand des umfangreicheren Fundmaterials auf der Oberfläche sehr gut zu erkennen. Ortsfremde Steine, römische Ziegelfragmente und Scherben darauf schließen, dass hier ein Gebäude eines römischen Landgutes (villa rustica) gestanden hat. Die römischen Gebäude bestanden entweder aus Stein oder aus auf Steinfundamenten ruhendem Fachwerk oder sind in Pfostenbauweise errichtet. von denen sich nur noch die Pfostengruben im Boden erhalten haben. ortsfremde steine liefern o meistens Hinweise auf steingebäude oder steinfu ndamente. Je nach statischer Belastung sind Dächer aus Holzschindeln, Stroh oder Ziegel anzunehmen. Römische Landgüter bestanden aus einer Reihe von Gebäuden. Neben festen Wohngebäuden wiesen Landgüter Stall- und Vorratsgebäude, Brunnen, Zisternen, Werkstätten, Begräbnisplätze, Teiche und Gärten sowie ausgedehnte umliegende Landwirtschaftsflächen auf. Die Landgüter sind durch ca. 2 m tiefe u mfassungsg räben oder Hecken und Erdwällen begrenzt und können eine Fläche von 1-5 ha umfassen. Häufig finden sich gewerbliche Anlagen und Gräber außerhalb dieser umwehrten Anlagen. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass sich innerhalb des plangebietes Reste eines römischen Landgutes erhalten haben, das sich bis zur Flur,,Auf dem erstreckt. Erhaltung und Ausdehnung kann nur durch eine Sachverhaltserrt werden. (Dr. ra f6ö' 3t6610 Rhein-Erft-Kreis eintteEangten at Der STADT PULHEI RheitF&ft xrcir. Der tandrat . 70 . 5or24 Bergheim 2 i. MRZ, 2011- Stadt Pulheim LandEt für Umweltschutz und Datum Planungsamt 25.O3.2Or4 Herm Ritter Mein zci(hcr Postfach t345 7o.t 41.o9.o2/o) 5o24r Pulheim Auskurft cat€ilt Frau Fitzek Zirnmar Nr- 3.4 TelsfoD o22I83-4213 Fax Teiländerung r7.9 des FlächennutzungsPlanes Bebauungsplan Nr. r13 Pulheim Beteiligung gem. § 4 Abs. t BauGB - ffisteil Pulheim und o22V 8)-2344 E-rrtail dorothee.fi tzek@rhein-erft -krei5.de Hinw.lt: lhr Schreiben vom 20.o2.2o14 vers€nden Sie keine vertraulichen, 5(hüt_ zen5wertan Daten p€r E-Mail Sehr geehrter HerI Ritter, HauSadrBie bei der Flächennutzungsplan - Anderung r7.9 handelt es sich um eine sinn- willy-Brandt-Platz r volle zentrumsnahe Arrondierung des Ortsteils Pulheim mit optimaler Öenv-Anbindung durch fußläufige Erreichbarkeit des Bahnhofs Pulheim. Telefon Jedoch enthält der Landschaftsplan T ,,Rommerskirchener Lössplatte" des Rhein-Erft-Kreises für Teile des betroffenen Bereichs eine widersprechende Festsetzung: Landschaftsschutzgebiet 2.2-9 ,,Geyen-Pulheimer Bach" (Schutzzweck: Erhal- tung des prägenden laluerlauß mit Kaltluftfunktion towie der vemetzenden Oehölzstruktur an der Straße, Aulweftung des Tales und Gewässerver' laufs. Die stark überformte und in der Planung bereits zur Aufwertung torgese- hene Landschaftsstruktur soll wegen ihrer Sedeutung in der Agrarland' schaft erhalten und als Teil einer überörtlichen Vemetzungtstruktur zwi' schen dem Orrer Wald und dem Königsdorfer Forst aufgewertet werden. Dazu sind insbesondere lebensräume entlang des Eaches zu entwickeln.) Erst nach Beteiligung des Kreistages wird dieser Widerspruch aufgehoben werden können. Die vorgesehene 5iedlungserweiterung im Süden von Pulheim zwischen der Stadt Pulheim und dem Rhein-Erft-Kreis i5t im Rahmen eines Ortstermins abgestimmt worden mit folgenden Ergebnissen: . Die ursprünglich näher an den Pulheimer Bach heranreichenden Siedlungsflächen werden unter Berücksichtigung der topografischen Verhältnisse etwas zurück genommen. . lm Rahmen der Bauleitplanung werden Veränderungen der Geländemorphologie zum Pulheimer Bachtal hin untersagt. 50126 Bergheim Fax o22I 83-o o22I8r-23oo mefict www.rhein-erft -keis.de info@rhein-erft -kreis.de Portadr6sr 5or24 Bergheim Öffirungrrcitcn Montag bis Freitag 08:oo Uhrbisl2:3o Uhr Donnerstaq 14:oo Uhrbisr8:oo Uhr Bankverbindunger Postbank Köln (BLz 37oroo 50) Konto: ro 85o 5o5 Krei5rparkasse Köln (BV 37o So2 99) Konto: r42 oor 2oo Öff€rtl. v.rtchßmitt l zum l(reishaus Bahn: Bergheim und zieverich Bu5h altestellen: Am Knüchelsdamm und Krei5haus - weiteie lnfos: www.revg.de odei 02234 r806-0 S€ite Unter diesen Voraussetzungen beabsichtige ich dem Kreistag vorzuschlagen, den Widerspruch gegen die o.g. Bauleitplanung der Stadt Pulheim zurückzunehmen. Die geplante Entwicklung des Bereichs der Teiländerung 17.9 des FNP in mehreren Zeitabschnitten - hier zuerst der Bebauungsplan Nr. rr3 - und die Entwicklung einer grünordnenden Rahmenplanung werden ausdrücklich begrüßt. Desweiteren wird aus 5icht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange folgende Stellungnahme abgegeben: Naturschutz und landschaft spfl ege Aus der Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege bestehen gegen die o.g. Bauleitplanung keine grundsätzlichen Bedenken. lm Entwurf Begründung Bebauungsplan Nr. n3 Pulheim, Stand.,anuar 2o14, unter Punkt 7 Seite 7 sowie im Vorentwurf der Begründung zur Teilbereichsänderung r7.9 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim auf Seite 8 unter Punkt 5.2 wird auf die noch zu erstellende Umweltprüfung inkl. Artenschutzprüfu n g und erforderliche Ausgleichsmaßnahmen hingewiesen. lch behalte mir vor, im weiteren Verfahren nach Vorlage der Umweltprüfung endgültig Stellung zu nehmen. Ansprechpartnerin: Frau Fitzek Teleton ozzV 183,-42t1 Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Die o.g. FNP - Anderung sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. tt3 betrifft eine zurzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche. Gemäß § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz NRW (LBod5chc) haben bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen die damit befassten Stellen im Rahmen der planerischen Abwägung vor der lnanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedemutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist. Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens nachzuweisen. Ansprechpartnerin: Frau wolf Telefon ozzV/83- 47rg zu o. a. Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplan bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken. Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren Wasserbehörde abzu- stimmen. Für die geplante Versickerungsanlage ist rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone lll B der Wassergewinnungsanlagen weiler und worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung sind zu beachten bzw. einzuhalten. Der Bau der verkehrstechnischen Erschließungsanlagen im o. a. Plangebiet bedarf gemäß Wasserschutzgebietsverordnung für die wassergewin- , von 3 Seite 3 von 3 nungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der Genehmigung durch meine Untere Wasserbehörde. Die Anträge sind rechtzeitig zu stellen' Ansprechpartner: Herr Meints Telefon ozz71 183-47o5 lmmissionsschutz Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. tt3 und der Teiländerung t7.9 des Flächennutzungsplanes soll weitere Wohnbebauung im Umfeld von gewerblichen Nutzungen errichtet werden. dieses Verfahren ein Lärmgutachten erstellen zu lassen, das alle bestehenden und künftigen Emittenten wie den Gartenbau- lch empfehle daher für betrieb Wooning, die Hallen der Firma SchTeier mit dem Reparaturbetrieb von Gartengeräten und den geplanten Lebensmittelmarkt berücksichtigt. Soweit nach diesem Gutachten mit lmmissionsrichtwertüberschreitungen zu rechnen ist, sind Vorschläge für einen aktiven Lärmschutz zu benennen. Ansprechpartnerin: Frau Klinkhammer Telefon o227r l8l'*S+ Straßenbau und Verkehr cegen die o.g. Bauleitplanung bestehen im crundsatz keine Bedenken. Meine Zustimmung stelle ich in Aussicht, wenn die nachstehenden Punkte geklärt bzw. in die Planung aufgenommen worden sind: Die Straßenentwässerung erfolgt zzt. über die Schulter ins Gelände. Es ist . zu klären, ob das Oberflächenwasser gefasst oder über eine Mulden-/ . . Rigolenversickerung sichergestellt werden soll. Für das Wohngebiet wird eine zweite zufahrtsmöglichkeit gefordert (mindestens eine weitere Notzufahrt). . ist eine Ergänzungsvereinbarung zur bestehenden Verwaltungsvereinbarunq zum Kreisel Pariser Straße abzuschließen, in der alle die K 25 betreffenden technischen Einzelheiten zu regeln sind. Der Knoten L r83/ K 25 (Rathausstraße/ Steinstraße) ist verkehrsgerecht aus- . Bei der Anpflanzung von Hochstämmen ist ein Mindestabstand von 4,5o m . Die Zuwegung zum Becken ist gegen Fremdnutzung zu sichern (Poller o. ä). Es zubauen. vom Fahrbahnrand/ z,oo m vom Radwegrand einzuhalten. lm Übrigen rege ich an, . das wohngebiet über einen zweiten Kreisel in Höhe der Einmündung ,,Zum . Bendacker" zu erschließen; der Pflanzabstand der Hochstämme könnte dann ggf. reduziert werden. den Baustellenverkehr nicht über den Kreisel Pariser Straße zuführen. Das Plangebiet ist schalltechnisch vorbelastet. lm B-Plan sind die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen festzusetzen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Kreis keine (osten für Lärmschutzmaßnahmen und auch keine Unterhaltungslast schutzeinrichtun g en übemimmt. Ansprechpartner: Herr Kapp Telefon 0.2271183'4666 für aktive Lärm Ansonsten weTden aus der Sicht des Rhein-Erft-Kreises keine weiteren Anregungen oder Bedenken vorgebracht. freundlichen Grüßen uftrag ?*,,P 3lrt ISTAD I PULHEIM 10 l,' än 20Ir L r§an§en 9* 3 l!.i.h 20ll '-El- ! E -r E6 d friI-.=.iV ;L.Q Liüda<E§ Stdaör iri,lt§.ߧ'.r6L. r.ti.*..rq MRZ. r-ae l:Olol (llta E{rlclH . TJ /oö' troßelt.N \r. Londesbetrieb Stroßenbou Nordrhein-West{olen z-k. s.t o3 tq c>oRcgioml niederlessu ng VilleE ifel Kcr&: Frr H6s TcLtur: 02251-796210. Mobil: 0l52Ol5942il) 021l{756t-l172210 Fü: E-M.il: tdb.lt ss@rr6s.n.n *.d. Z.i('l* : 21(xxl,loa00.02(y1. 13.03.116/t7(06t1()6l/l'l (&i Alra*qrn bitl. t{Et n.) Dlun: 26.032014 Stadt Pulheim Planugnsamt Postfach 13 45 50241 Pulheim Fl*hennutaDgsplan dcr Stdt hrlhcim, Tcilüo&rung 17.9 - Ort§cil Pulhcim und Bebauungsplan Nr. I l3 Pulheim; Beteiligung gem. § 4 (l ) BauGB Hier: Ihr Schreiben vom 20.02.201 4; Az: lY/61 Sehr geehrre Damen und Herren, am 17.03.2014 fand ein gemeinsames Gespräch mit den Baulasnrägem und der Stadt Pulheim san. Im Ergebnis konnte festgehalten werden. dass eine weitere verkeMiche Belastung insbesondere des Knorens L t83/ K 25l K24 teilweise erhebliche Sicherheitsdefizitc nach sich zieht. Somit ist eine Enüchtigung des Knotens (große LSA-Lösung) erforderlich und zägig umzusetzen. Unter der Voraussetzung des Knotenpunktumbaues L 183/ K 25l K 24 bestehen gegen die Bauleitplanung der Stadt Pulheim grundsätzlich keine Bedenken. Mit freundlichen Grüßen Im Srr.lor.NRw&rratariE Podtdr I0 16 53 a5tl6 Gck r*i ü.n Tclcfo.: 02Dßt0t{) hLnB: srr.rEr6tcn.irr.da E+tl: kqx&(a-rt§arr'ß.dc ß.AiDl...ffi r..r f iL.Eif.l Jdin i RiB l0l - 103 Fo6aftdr frt |.sür* lbrdr-IfroriEsr BLz 3oo$00o Kdro-N.4OJtl5 IBAN: D€2o3005dxxxr9oa{r0stl5 BIC: WELADEDD Sr.i.rmuflrEr: M/5972/t701 l2ol5l 51t79 Edd.dEr 53t?a El6&irü.rr Tclcft.r: 0225111960 tdllllml.YC@§cn.nnr-dc Tltso STÄOT PULHEIM rl La ndwrrtschaftska m mer -l Nord rhei n -We stfa le n 2 0. MRZ, 201/- STSTELLE Kreisstelle Rhern-Edl-Krers Garlenstraße 11 50765 KÖln Kreisstelle E Rhein-Erlt-Kreis E Rh6in-Kreis N€uss E Rhein§ieg-Kreis Mail: rheinkreise@lwk.nrw.de Gartenslraße 11. 50765 Köln Stadt Pulheim Abteilung Planung z. H. Frau Hatting Postfach 1345 lel 20. tilän 20ltr eingegaFgen .r1 50241 Pulheim 0221 5340-'100. Fax -199 www.landwirtschaft skammer.de -'§öD A2.25.20.30 Auskunfl erteilt Herr Schößer Durchwahl 022'l.5340-102 - 199 Fax Mail lhr Schreiben vom Köln adalbert.schoesser@h{k. nlw.de lv/61 20.02.2014 18.03.2014 AZ: 25.20.30-Rhein-Erfi -Kreis : Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Teiländerung Nr.17.9 - Ortsteil Pulheim und Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Beteiligung gemäß § 4(1) BauGB Sehr geehrte Frau Hatting, der Bereich der Teiländerung Nr. 17.9 des FNP der Stadt Pulheim umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 25 ha. Die bedeutet für die Landwirtschaft einen deutlichen Verlust von Produktionsflächen. Für die Stadt Pulheim ist eine Siedlungserweiterung in südlicher und südwestlicher Richtung für den vorgesehenen Bereich aber eine wichtige Option. So ist der grÖßte Teil der Fläche auch schon im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Mit dem Bebauungsplan Nr. 113 soll nun in diesem Zusammenhang ein erster großer Schritt gemacht werden, nachgefragten und benötigten Wohnraum zu schaffen. Es werden ca. 9,5 ha landwirtschaftliche Nutzfläche überplant. Für die Landwirtschaft kommt bei Eingriffen in den Naturhaushalt neben der primären lnanspruchnahme für die Besiedlung auch noch der Flächenverlust durch Erbringung von Ausgleichserfordernissen hinzu. Grundsätzlich halten wir es für richtig, dass Ausgleichsmassnahmen im Plangebiet vorgesehen werden. Die hier geplante Ortsrandeingrünung ist durchaus nachvolziehbar. Aus landwirtschaftlicher Sicht möchten wir aber jetä schon auch auf Verwendung mÖglichst flächensparender Kompensationsmaßnahmen hinweisen, damit der wertvolle und unverzichtbare Produktionsfaktor Ackerfläche nicht noch zusätzlich über Gebühr abnimmt. Für die erforderliche ordnungsgemäße Bewirtschaftung der verbleibenden landwirtschaftlichen Nutzfläche ist weiterhin ein leistungsfähiges Wirtschaftswegenetz erforderlich. Aus diesem Grund ist auch u.a.der Erhalt des nachstehend aufgefÜhrten Qualitäl6menagefient3yBtem zertifiziert nach OIN EN ISO 900'l:2008 Konten der Hauptka$e der Lendwirt3chaft3kammer WGZ Bank Münster Volksbank Bonn Rhein-Sieg ec BtZ 4OO 600 BLZ38O601 00 86 Ust.-ld.-Nr. DE 126118293 Steuer-Nr 337/5914/0780 }{ordrhein'WeBtfalen: Konto-Nr. 403 213 IBAN: DEST 4006 0000 0000 4032 13, BICiSWFT: GENO DE irs Konlo-Nr 21OO771O15 IBAN: DE27 3806 0186 2100 7710 15, BIC/SWIFT] GENODEDlBRS - z- wirtschaftsweges für den landwirtschaftlichen verkehr auch nach Realisierung der anstehenden Planung unbedingt notwendig: Gemarkung Pulheim, Flur 5, Flurstück185 ( Verlängerung der Siraße ,,Am Lindenkreuz". Auch ist eine Anfahrmöglichkeit landwirtichaftlicher Flächen über die SÜaße ,,Am Lindenkreuz" weiterhin erforderlich. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag 1,1,,Ä Schößer ';--/' r?[$ö RWE TADT PULHEI 20.MRz.2014 t, T-dß POSTSTELLE Liegenschaften und Umsiedlungen Stadt Pulheim Postfach 1 345 50241 Pulheim Zei(hen IhreNachri(ht Unsere Zeichen Ihre Telefon Telefax E-Mail IVl61 2O.O2.2OL4 PEO{N lA 822885 / f-22884 +49-22L480 - 23812 +4922L4A0 - 23566 Philipp.lakob5 @ rwe.(om Köln, 18.03.2014 Bebauungsplan 113, Putheim und Flächennutzungsplan 17.9 Anderung, Putheim ' Sehr geehrte Damen und Herren, nach Befragung unserer möglichenreise betroffenen Fachabteilungen teilen wir lhnen mit, dass die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Teil des Plangebietes, wie in der Anlage 'blau' dargestellt, Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Dieser Teil des Plangebietes ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß §5 Abs. 3 Nr. 1 BaUGB bzw. §9 Abs. 5 Nr. 1 BaUGB durch eine Umgrenzung entsprechend der Nr. 15.11 der Anlage zur Planzeichenverordnung als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Stüttgenweg 2 50935 (öln T +49 221 F 480{ +49 221 48G.1351 Vorsitzender de5 Aufslchtsrats: Dr. Rolf Märtin Schmitz Voßland: Matthias Hartung (Vorsitzender) Or. lJlrich Harfnenn Antonius Voß Dr. Frank Weigand Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 "Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau' und der DIN 18 196 'Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke' sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Erwin Winkel Sitz der Gesellschaft: Essen und Köln Eingetragen beim Amt5geri(ht Essen HR B 17420 Amtsgericht Köln HR I r.r.7 Mit freundlichen Grüßen Sankverbindung: RWE Power Aktiengesellschaft i.4., Comme126änk l(öln BLZ 370 400 44 Kto.-l,lr. 500 I49 000 IBAN: DE72 3704 0044 0500 1490 00 BIc (SM/lFT-Code); üü,( COEADEFF3TO Anlage USt-ldNr.: DE 8112 23 345 VORWEC 6EHEN st-l.lr.: Il2l5717/r032 ,t;» .t lao.r', lrQ a \ Bebauungsptan u5 ,, /r, Bebauungsplan tt3 Bebauungsptan tt4 f,ll,', Z Meßstab FMPi 4? e' ßPt 'ttt !ßo,"iJ, i'/ f;" /." Ä'-*- ?J ol.n o,"X.niu," 1 : RWE Pow6r AG Abt. B€.glchäden zum Schrdben vom /13.01 .,,t1/ ''' "1