Daten
Kommune
Pulheim
Größe
186 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
08.06.15, 18:39
Aktualisiert
08.06.15, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Teilbereichsänderung Nr. 17.9 Pulheim „Pulheim Süd“
Abwägung
Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung in der Zeit 26.02.2014 bis 21.03.2014 (Hinweis: T 4 bis T 6: keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen)
T1 fBÖ LVR Amt für Bodendenkmalpflege, Schreiben vom 08.04.2014
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Aufgrund möglicherweise erhaltenswerter Reste eines
römischen Landgutes sind eine Sachverhaltsermittlung bzw. eine Prospektion erforderlich.
Für den Geltungsbereich des B-Planes Nr. 113 Pulheim
wurde die geforderte Prospektion bereits durchgeführt; für
das übrige Plangebiet der FNP-Änderung ist dies für das
Jahr 2016 vorgesehen
T2 fBÖ Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 25.03.2014
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Für einen Teil des Plangebietes weist der LandDie Planung ist mit der unteren Landschaftsbehörde (ULB)
schaftsplan 7 ein Landschaftsschutzgebiet aus. Die
abgestimmt. Der formelle Antrag auf Aufhebung des Widerauch dort vorgesehene Siedlungserweiterung steht im spruchs wurde gestellt; es ist seitens der ULB vorgesehen,
Widerspruch zu dieser Ausweisung. Ein entsprechen- diesen dem Kreistag in Kürze zur Beschlussfassung vorzuder Antrag ist zu stellen.
legen.
Beschlussvorschlag für
UA, PA und RAT
nicht erforderlich
Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT
nicht erforderlich
Naturschutz und Landschaftspflege
Keine grundsätzlichen Bedenken; endgültige Stellungnahme erst nach Vorlage des Umweltberichtes
Zwischenzeitlich wurde ein ausführlicher Umweltbericht
durch das Büro Planung und Landschaft erstellt und im
Rahmen der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB offengelegt, in
dem nach der Anlage 1 zu dem Gesetzbuch die auf Grund
der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dargelegt wurden.
nicht erforderlich
Bodenschutz
Nachweis, dass die vorrangige Inanspruchnahme von
bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten
oder bebauten Flächen nicht möglich ist, ist zu erbringen
Unter Punkt 3 der Begründung zur FNP-Änderung wird der
geforderte Nachweis erbracht.
nicht erforderlich
Abwägung
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Teilbereichsänderung Nr. 17.9 Pulheim „Pulheim Süd“
Abwägung
Immissionsschutz
Empfehlung, Lärmgutachten erstellen zu lassen und
im B-Plan die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen
festzusetzen
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung – hier des BPlanverfahrens 113 Pulheim – wird derzeit ein Lärmgutachten erstellt, dessen Ergebnisse unmittelbar in Festsetzungen
zum erforderlichen Lärmschutz münden werden.
nicht erforderlich
Straßenbau und Verkehr
Forderung nach zweiter Zufahrtsmöglichkeit für die
Baugebiete sowie nach einem verkehrsgerechten
Ausbau des Knotenpunktes Steinstr. / Rathausstr.
Die zweite Zufahrtsmöglichkeit wurde zwischenzeitlich über
eine entsprechende Festsetzung eines zweiten Kreisverkehres in Höhe der Straße „Am Bendacker“ im B-Plan Nr. 113
Pulheim berücksichtigt. Ebenso liegt bereits eine erste Vorentwurfsplanung für einen Umbau des Knotenpunktes
Steinstr. / Rathausstr. vor, welche z.Zt. mit den beteiligten
Behörden abgestimmt wird.
nicht erforderlich
T3 fBÖ Landesbetrieb Straßen NRW, Schreiben vom 26.03.2014
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Grundsätzlich keine Bedenken unter der Voraussetzung, dass der Knotenpunkt Rathausstr. / Steinstr.
umgebaut wird
Es liegt bereits eine erste Vorentwurfsplanung zwecks Ertüchtigung des Knotenpunktes Steinstr. / Rathausstr. vor,
welche z.Zt. mit den beteiligten Behörden abgestimmt wird.
Mittel für die Umbaumaßnahme stehen im Haushalt 2016 zur
Verfügung.
T7 fBÖ Landwirtschaftskammer NRW, Schreiben vom 18.03.2014
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Es wird darauf hingewiesen, die notwendigen Kompensationsmaßnahmen möglichst flächensparend
auszuführen, damit die Ackerflächen nicht noch zusätzlich über Gebühr abnehmen.
Da die über GOP-Maßnahmen erbrachten Ausgleichsmaßnahmen eine hochwertige Anpflanzung und ökologische
Gestaltung der entsprechenden Flächen beinhalten, kann
die flächenmäßige Beanspruchung i.d.R. auf ein Minimum
reduziert werden. Insofern kann der Forderung voll inhaltlich
entsprochen werden.
Der Erhalt des Wirtschaftsweges in Verlängerung der
Für die FNP-Darstellung ist die vorgebrachte Forderung
Abwägung
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Beschlussvorschlag für
UA, PA und RAT
nicht erforderlich
Beschlussvorschlag für
UA, PA und RAT
nicht erforderlich
Teilbereichsänderung Nr. 17.9 Pulheim „Pulheim Süd“
Abwägung
Straße „Am Lindenkreuz“ sowie die Anfahrbarkeit der
auch zukünftig landwirtschaftlich genutzten Flächen
über die Straße „Am Lindenkreuz“ müssen auch weiterhin gewährleistet sein.
zwar nicht relevant; inhaltlich steht der auch zukünftigen
Nutzung des Wirtschaftsweges wie auch der Straße „Am
Lindenkreuz“ für landwirtschaftliche Fahrzeuge nichts entgegen.
T8 fBÖ RWE Power, Schreiben vom 18.03.2014
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Hinweis auf das Vorkommen humoser Böden in Teilbereichen des FNP-Änderungsbereiches
Die entsprechende Kennzeichnung der mitgeteilten Flächen
erfolgt jeweils auf der Ebene der nachgeschalteten verbindlichen Bauleitpläne BP 113, 114 und 115 Pulheim
Beschlussvorschlag für
UA, PA und RAT
nicht erforderlich
B1 fBÖ Schreiben vom 20.03.2014 (Hinweis: B 2, B 4 bis B 11 sowie B 13 bis B 17: keine für die FNP-Änderung relevante Stellungnahmen)
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für
UA, PA und RAT
Bezüglich der FNP-Änderung und somit der geplanten Die geforderte Ergänzung des Verkehrsgutachtens – auch
nicht erforderlich
Erweiterung der Wohnsiedlungsbereiche wird grundim Hinblick auf die überörtlichen Auswirkungen der erhöhten
sätzlich beanstandet, dass die überörtliche ErschlieVerkehrsmengen durch die zusätzlichen Baugebiete z.B. auf
ßung der Gebiete unzureichend sei. Es wird daher
den Ortsteil Geyen - wurde beauftragt. Ausgehend von einer
eine entsprechende Ergänzung des Verkehrsgutachdurch aktuelle Verkehrszählungen gestützten geschätzten
tens gefordert.
Mehrbelastung für Geyen durch die neuen Baugebiete von
Die übrigen Inhalte der Eingabe betreffen in erster
etwa 1000 Kfz am Tag können nach Aussage des VerLinie Fragen der internen Erschließung, der Bebaukehrsgutachters diese erhöhten Verkehrsmengen durch
ungsstruktur, die Infrastruktur sowie die Parkplatzsitu- geeignete Maßnahmen an den Knotenpunkten abgewickelt
ation.
werden. Konkrete Vorschläge zur Optimierung der Verkehrsknoten werden derzeit erarbeitet.
Die übrigen angesprochenen Aspekte betreffen nicht unmittelbar die Inhalte der FNP-Änderung und werden daher in
die Abwägung zum B-Plan Nr.113 einbezogen und dort zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Abwägung
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Teilbereichsänderung Nr. 17.9 Pulheim „Pulheim Süd“
B3 fBÖ Schreiben vom 10.03.2014
Inhalt der Äußerung
Neben den Einwendungen zur internen Erschließung
sowie zur Bebauungsstruktur wird auch hier die Bitte
vorgetragen, einen Anschluss der neuen Baugebiete
an die Bonnstraße oder die B 59 n zu prüfen. Es wird
darüber hinaus angeregt, einen breiten Grünstreifen
nicht nur am Rand der neuen Baugebiete, sondern als
„Puffer“ zwischen die vorhandene Bebauung des Europa-Viertels und die neuen Baugebiete zu platzieren.
B12 fBÖ Schreiben vom 17.03.2014
Inhalt der Äußerung
Neben der Forderung nach einer zusätzlichen Zufahrt
in die neuen Baugebiete, welche auch den Baustellenverkehr aufnehmen soll, wird auch hier angeregt,
einen breiten Grünstreifen nicht nur am Rand der
neuen Baugebiete, sondern als „Puffer“ zwischen die
vorhandene Bebauung des Europa-Viertels und die
neuen Baugebiete zu platzieren.
Abwägung
Abwägung
Abwägungsvorschlag
Das Gros der Einwendungen bzw. Anregungen bezieht sich
auch hier auf die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung
und wird daher im Rahmen der Abwägung zum BP 113
Pulheim abgearbeitet.
Die Überprüfung möglicher Anbindungen an das überörtliche
Straßennetz durch den Verkehrsgutachter hat ergeben, dass
eine solche Maßnahme starke Verkehrsverlagerungen aus
dem Zentrum auf die Rathauskreuzung und die Geyener
Straße mit sich bringen würde und eben nicht die erhoffte
Entlastung.
Aus diesem Grunde scheidet diese Variante aus.
Die Anlage eines mittig gelegenen Grünstreifens zwischen
den vorhandenen und neuen Baugebieten scheidet aus, da
die Ausdehnung der neuen Siedlungsbereiche an die Vorgaben des Regionalplanes gebunden ist (die Grünfläche würde
somit zu einem Verlust nutzbarer Siedlungsfläche führen).
Planerisches Ziel ist die Eingrünung der neuen Baugebiete
zur freien Landschaft hin, auch mit der Schaffung von Bolzmöglichkeiten
Abwägungsvorschlag
Die Anregungen bezüglich der zusätzlichen Zufahrt wurden
inhaltlich auf der Ebene des B-Planes Nr. 113 Pulheim bereits berücksichtigt und werden daher formal auf der Ebene
der verbindlichen Bauleitplanung im Rahmen der Abwägung
zum BP 113 Pulheim abgearbeitet.
Zum „Puffer“ siehe B2 fBO
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Beschlussvorschlag für
UA, PA und RAT
Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, die
Anregungen nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag für
UA, PA und RAT
Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, die
Anregungen nicht zu berücksichtigen.
Teilbereichsänderung Nr. 17.9 Pulheim „Pulheim Süd“
B18 fBÖ Schreiben vom 18.03.2014
Inhalt der Äußerung
Neben Forderungen zum Wegfall der Mehrfamilienhäuser, zur Planung einer zweiten Zufahrt zur Geyener Straße sowie der Erstellung eines aktuellen Verkehrsgutachtens wird angeregt, den Bereich zwischen
Elchweg und der Straße „Am Lindenkreuz“ nicht einer
Bebauung zuzuführen, sondern dort eine Grünanlage
vorzusehen.
Abwägung
Abwägungsvorschlag
Ein Wegfall der Mehrfamilienhäuser steht nicht zur Disposition, da ausdrücklich ein Ziel der Bauleitplanung darin besteht, das Angebot an Wohnraum gerade auch in diesem
Sektor aufgrund der hohen Nachfrage deutlich verbessern
zu können. Die formale Abwägung hierzu erfolgt im Rahmen
des Verfahrens BP 113 Pulheim.
Beschlussvorschlag für
UA, PA und RAT
Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, die
Anregung hinsichtlich der Planung einer Grünanlage im
Bereich zwischen Elchweg und der Straße „Am Lindenkreuz“ nicht zu berücksichtigen.
Die Anregungen bezüglich der zusätzlichen Zufahrt wurden
inhaltlich auf der Ebene des B-Planes Nr. 113 Pulheim bereits berücksichtigt und werden daher formal auf der Ebene
der verbindlichen Bauleitplanung im Rahmen der Abwägung
zum BP 113 Pulheim abgearbeitet.
Das Verkehrsgutachten wurde zwischenzeitlich ergänzt.
(siehe hierzu die Ausführungen zu B1 und B2)
Der Anregung, zwischen Elchweg und der Straße „Am Lindenkreuz“ eine Grünanlage anzulegen, kann nicht gefolgt
werden, da der gesamte Bereich der FNP-Änderung 17.9 im
Regionalplan als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellt
ist und für den Ortsteil Pulheim die letzte Möglichkeit darstellt, größere zusammenhängende Wohnbaugebiete auszuweisen. Das Angebot an wohnortnahen Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten „im Grünen“ wird durch die Grünflächenplanung am zukünftigen Ortsrand in vielfältiger Weise
sichergestellt.
Die übrigen zahlreichen Eingaben seitens der Bürgerschaft, die sowohl schriftlich als auch während der Bürgerversammlung vorgetragen wurden, nehmen inhaltlich
Bezug auf Aspekte, welche auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung Relevanz entfalten und daher dort geregelt werden. Insofern werden diese Eingaben im
Rahmen der Abwägung zum B-Plan Nr. 113 Pulheim behandelt und entsprechende Abwägungsvorschläge formuliert.
Abwägung
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Teilbereichsänderung Nr. 17.9 Pulheim „Pulheim Süd“
Abwägung
Stellungnahmen zur Beteiligung (Auslegung) in der Zeit 01.04.2015 bis 04.05.2015
T1 Auslegung Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 11.05.2015
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Naturschutz und Landschaftspflege
Die im Umweltbericht genannten Maßnahmen werden entKeine Bedenken, wenn die im Umweltbericht angeweder unmittelbar durch Festsetzungen in den nachfolgenführten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung
den B-Plänen (z.B. Ausgleichsflächen im Grünsaum am
und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Ortsrand) oder mittelbar durch GOP-Maßnahmen an anderer
beachtet und durchgeführt werden.
Stelle bzw. anderweitige Maßnahmen (z.B. Anlegen von
Lerchenfenstern in angrenzenden Ackerflächen) umgesetzt.
Straßenbau und Verkehr
Zustimmung zur FNP-Änderung wird in Aussicht gestellt, wenn die Punkte
- Straßenentwässerung K 25
- Verwaltungsvereinbarung zur K 25
- Ausbau Knoten Rathausstr. / Steinstr.
- Einhaltung von Mindestabständen bei Baumpflanzungen
berücksichtigt werden
Die behördeninternen Abstimmungen sowohl zur Straßenentwässerungsplanung wie auch zur Umbaumaßnahme für
den Knotenpunkt Rathausstr. / Steinstraße wurden bereits in
die Wege geleitet.
Die angesprochene Verwaltungsvereinbarung wird ebenfalls
derzeit vorbereitet.
Die Einhaltung der Mindestabstände wird bei der konkreten
Ausbauplanung entsprechend berücksichtigt.
T2 Auslegung Landesbetrieb Straßen NRW, Schreiben vom 24.04.2015
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Es wird darauf hingewiesen, dass aus der BauleitplaDie durch den Schallschutzgutachter berechneten Lärmnung heraus kein Anspruch gegenüber der Straßenschutzmaßnahmen werden durch entsprechende Festsetbauverwaltung auf aktive und/oder passive Lärmzungen im B-Plan Nr.113 sichergestellt und durch die Stadt
schutzmaßnahmen gegen Verkehrslärm der B 59 und Pulheim finanziert und realisiert. Der erforderliche Hinweis
L 183 bestehen. Im B-Plan ist ein Hinweis auf die
erfolgt ebenfalls im Rahmen der Regelungen des B-Planes.
Verkehrsemissionen der angrenzenden Straßen aufzunehmen.
Abwägung
Beschlussvorschlag für UA, PA und Rat
nicht erforderlich
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Beschlussvorschlag für UA, PA und Rat
nicht erforderlich
Teilbereichsänderung Nr. 17.9 Pulheim „Pulheim Süd“
Abwägung
T3 Auslegung Bezirksregierung Düsseldorf; Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD), Schreiben vom 13.05.2015
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag für UA, PA und Rat
Die Auswertung von Luftbildern und anderen historiDer Bereich des BP 113 wurde im Rahmen der Planung
nicht erforderlich
schen Unterlagen liefert Hinweise auf das Vorkommen bereits überprüft. Die Beantragung der empfohlenen Übermilitärischer Anlagen aus dem 2.Weltkrieg. Eine Über- prüfung für die Flächen der B-Pläne 114 und 115 Pulheim
prüfung dieser Anlagen durch den KBD wird empfohwird zeitnah erfolgen, sodass die Ergebnisse spätestens im
len.
Rahmen der jweiligen Verfahren zur Aufstellung dieser BPläne vorliegen werden.
T4 Auslegung Landwirtschaftskammer NRW, Schreiben vom 04.05.2015
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Inhalt wie Schreiben zur frühzeitigen Beteiligung –
Abwägung wie zu T4 fBÖ
siehe T4 fBÖ
Abwägung
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
Beschlussvorschlag für UA, PA und Rat
nicht erforderlich
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