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Beschlussvorlage (Abwägungstabelle FNP-Teiländerung 17.9)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
186 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
08.06.15, 18:39
Aktualisiert
08.06.15, 18:39

Inhalt der Datei

Teilbereichsänderung Nr. 17.9 Pulheim „Pulheim Süd“ Abwägung Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung in der Zeit 26.02.2014 bis 21.03.2014 (Hinweis: T 4 bis T 6: keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen) T1 fBÖ LVR Amt für Bodendenkmalpflege, Schreiben vom 08.04.2014 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Aufgrund möglicherweise erhaltenswerter Reste eines römischen Landgutes sind eine Sachverhaltsermittlung bzw. eine Prospektion erforderlich. Für den Geltungsbereich des B-Planes Nr. 113 Pulheim wurde die geforderte Prospektion bereits durchgeführt; für das übrige Plangebiet der FNP-Änderung ist dies für das Jahr 2016 vorgesehen T2 fBÖ Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 25.03.2014 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Für einen Teil des Plangebietes weist der LandDie Planung ist mit der unteren Landschaftsbehörde (ULB) schaftsplan 7 ein Landschaftsschutzgebiet aus. Die abgestimmt. Der formelle Antrag auf Aufhebung des Widerauch dort vorgesehene Siedlungserweiterung steht im spruchs wurde gestellt; es ist seitens der ULB vorgesehen, Widerspruch zu dieser Ausweisung. Ein entsprechen- diesen dem Kreistag in Kürze zur Beschlussfassung vorzuder Antrag ist zu stellen. legen. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT nicht erforderlich Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT nicht erforderlich Naturschutz und Landschaftspflege Keine grundsätzlichen Bedenken; endgültige Stellungnahme erst nach Vorlage des Umweltberichtes Zwischenzeitlich wurde ein ausführlicher Umweltbericht durch das Büro Planung und Landschaft erstellt und im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB offengelegt, in dem nach der Anlage 1 zu dem Gesetzbuch die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dargelegt wurden. nicht erforderlich Bodenschutz Nachweis, dass die vorrangige Inanspruchnahme von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen nicht möglich ist, ist zu erbringen Unter Punkt 3 der Begründung zur FNP-Änderung wird der geforderte Nachweis erbracht. nicht erforderlich Abwägung Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 1 von 7 Teilbereichsänderung Nr. 17.9 Pulheim „Pulheim Süd“ Abwägung Immissionsschutz Empfehlung, Lärmgutachten erstellen zu lassen und im B-Plan die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen festzusetzen Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung – hier des BPlanverfahrens 113 Pulheim – wird derzeit ein Lärmgutachten erstellt, dessen Ergebnisse unmittelbar in Festsetzungen zum erforderlichen Lärmschutz münden werden. nicht erforderlich Straßenbau und Verkehr Forderung nach zweiter Zufahrtsmöglichkeit für die Baugebiete sowie nach einem verkehrsgerechten Ausbau des Knotenpunktes Steinstr. / Rathausstr. Die zweite Zufahrtsmöglichkeit wurde zwischenzeitlich über eine entsprechende Festsetzung eines zweiten Kreisverkehres in Höhe der Straße „Am Bendacker“ im B-Plan Nr. 113 Pulheim berücksichtigt. Ebenso liegt bereits eine erste Vorentwurfsplanung für einen Umbau des Knotenpunktes Steinstr. / Rathausstr. vor, welche z.Zt. mit den beteiligten Behörden abgestimmt wird. nicht erforderlich T3 fBÖ Landesbetrieb Straßen NRW, Schreiben vom 26.03.2014 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Grundsätzlich keine Bedenken unter der Voraussetzung, dass der Knotenpunkt Rathausstr. / Steinstr. umgebaut wird Es liegt bereits eine erste Vorentwurfsplanung zwecks Ertüchtigung des Knotenpunktes Steinstr. / Rathausstr. vor, welche z.Zt. mit den beteiligten Behörden abgestimmt wird. Mittel für die Umbaumaßnahme stehen im Haushalt 2016 zur Verfügung. T7 fBÖ Landwirtschaftskammer NRW, Schreiben vom 18.03.2014 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Es wird darauf hingewiesen, die notwendigen Kompensationsmaßnahmen möglichst flächensparend auszuführen, damit die Ackerflächen nicht noch zusätzlich über Gebühr abnehmen. Da die über GOP-Maßnahmen erbrachten Ausgleichsmaßnahmen eine hochwertige Anpflanzung und ökologische Gestaltung der entsprechenden Flächen beinhalten, kann die flächenmäßige Beanspruchung i.d.R. auf ein Minimum reduziert werden. Insofern kann der Forderung voll inhaltlich entsprochen werden. Der Erhalt des Wirtschaftsweges in Verlängerung der Für die FNP-Darstellung ist die vorgebrachte Forderung Abwägung Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 2 von 7 Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT nicht erforderlich Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT nicht erforderlich Teilbereichsänderung Nr. 17.9 Pulheim „Pulheim Süd“ Abwägung Straße „Am Lindenkreuz“ sowie die Anfahrbarkeit der auch zukünftig landwirtschaftlich genutzten Flächen über die Straße „Am Lindenkreuz“ müssen auch weiterhin gewährleistet sein. zwar nicht relevant; inhaltlich steht der auch zukünftigen Nutzung des Wirtschaftsweges wie auch der Straße „Am Lindenkreuz“ für landwirtschaftliche Fahrzeuge nichts entgegen. T8 fBÖ RWE Power, Schreiben vom 18.03.2014 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Hinweis auf das Vorkommen humoser Böden in Teilbereichen des FNP-Änderungsbereiches Die entsprechende Kennzeichnung der mitgeteilten Flächen erfolgt jeweils auf der Ebene der nachgeschalteten verbindlichen Bauleitpläne BP 113, 114 und 115 Pulheim Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT nicht erforderlich B1 fBÖ Schreiben vom 20.03.2014 (Hinweis: B 2, B 4 bis B 11 sowie B 13 bis B 17: keine für die FNP-Änderung relevante Stellungnahmen) Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Bezüglich der FNP-Änderung und somit der geplanten Die geforderte Ergänzung des Verkehrsgutachtens – auch nicht erforderlich Erweiterung der Wohnsiedlungsbereiche wird grundim Hinblick auf die überörtlichen Auswirkungen der erhöhten sätzlich beanstandet, dass die überörtliche ErschlieVerkehrsmengen durch die zusätzlichen Baugebiete z.B. auf ßung der Gebiete unzureichend sei. Es wird daher den Ortsteil Geyen - wurde beauftragt. Ausgehend von einer eine entsprechende Ergänzung des Verkehrsgutachdurch aktuelle Verkehrszählungen gestützten geschätzten tens gefordert. Mehrbelastung für Geyen durch die neuen Baugebiete von Die übrigen Inhalte der Eingabe betreffen in erster etwa 1000 Kfz am Tag können nach Aussage des VerLinie Fragen der internen Erschließung, der Bebaukehrsgutachters diese erhöhten Verkehrsmengen durch ungsstruktur, die Infrastruktur sowie die Parkplatzsitu- geeignete Maßnahmen an den Knotenpunkten abgewickelt ation. werden. Konkrete Vorschläge zur Optimierung der Verkehrsknoten werden derzeit erarbeitet. Die übrigen angesprochenen Aspekte betreffen nicht unmittelbar die Inhalte der FNP-Änderung und werden daher in die Abwägung zum B-Plan Nr.113 einbezogen und dort zur Beschlussfassung vorgelegt. Abwägung Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 3 von 7 Teilbereichsänderung Nr. 17.9 Pulheim „Pulheim Süd“ B3 fBÖ Schreiben vom 10.03.2014 Inhalt der Äußerung Neben den Einwendungen zur internen Erschließung sowie zur Bebauungsstruktur wird auch hier die Bitte vorgetragen, einen Anschluss der neuen Baugebiete an die Bonnstraße oder die B 59 n zu prüfen. Es wird darüber hinaus angeregt, einen breiten Grünstreifen nicht nur am Rand der neuen Baugebiete, sondern als „Puffer“ zwischen die vorhandene Bebauung des Europa-Viertels und die neuen Baugebiete zu platzieren. B12 fBÖ Schreiben vom 17.03.2014 Inhalt der Äußerung Neben der Forderung nach einer zusätzlichen Zufahrt in die neuen Baugebiete, welche auch den Baustellenverkehr aufnehmen soll, wird auch hier angeregt, einen breiten Grünstreifen nicht nur am Rand der neuen Baugebiete, sondern als „Puffer“ zwischen die vorhandene Bebauung des Europa-Viertels und die neuen Baugebiete zu platzieren. Abwägung Abwägung Abwägungsvorschlag Das Gros der Einwendungen bzw. Anregungen bezieht sich auch hier auf die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung und wird daher im Rahmen der Abwägung zum BP 113 Pulheim abgearbeitet. Die Überprüfung möglicher Anbindungen an das überörtliche Straßennetz durch den Verkehrsgutachter hat ergeben, dass eine solche Maßnahme starke Verkehrsverlagerungen aus dem Zentrum auf die Rathauskreuzung und die Geyener Straße mit sich bringen würde und eben nicht die erhoffte Entlastung. Aus diesem Grunde scheidet diese Variante aus. Die Anlage eines mittig gelegenen Grünstreifens zwischen den vorhandenen und neuen Baugebieten scheidet aus, da die Ausdehnung der neuen Siedlungsbereiche an die Vorgaben des Regionalplanes gebunden ist (die Grünfläche würde somit zu einem Verlust nutzbarer Siedlungsfläche führen). Planerisches Ziel ist die Eingrünung der neuen Baugebiete zur freien Landschaft hin, auch mit der Schaffung von Bolzmöglichkeiten Abwägungsvorschlag Die Anregungen bezüglich der zusätzlichen Zufahrt wurden inhaltlich auf der Ebene des B-Planes Nr. 113 Pulheim bereits berücksichtigt und werden daher formal auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung im Rahmen der Abwägung zum BP 113 Pulheim abgearbeitet. Zum „Puffer“ siehe B2 fBO Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 4 von 7 Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, die Anregungen nicht zu berücksichtigen. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, die Anregungen nicht zu berücksichtigen. Teilbereichsänderung Nr. 17.9 Pulheim „Pulheim Süd“ B18 fBÖ Schreiben vom 18.03.2014 Inhalt der Äußerung Neben Forderungen zum Wegfall der Mehrfamilienhäuser, zur Planung einer zweiten Zufahrt zur Geyener Straße sowie der Erstellung eines aktuellen Verkehrsgutachtens wird angeregt, den Bereich zwischen Elchweg und der Straße „Am Lindenkreuz“ nicht einer Bebauung zuzuführen, sondern dort eine Grünanlage vorzusehen. Abwägung Abwägungsvorschlag Ein Wegfall der Mehrfamilienhäuser steht nicht zur Disposition, da ausdrücklich ein Ziel der Bauleitplanung darin besteht, das Angebot an Wohnraum gerade auch in diesem Sektor aufgrund der hohen Nachfrage deutlich verbessern zu können. Die formale Abwägung hierzu erfolgt im Rahmen des Verfahrens BP 113 Pulheim. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Der UA und der PA empfehlen, der Rat beschließt, die Anregung hinsichtlich der Planung einer Grünanlage im Bereich zwischen Elchweg und der Straße „Am Lindenkreuz“ nicht zu berücksichtigen. Die Anregungen bezüglich der zusätzlichen Zufahrt wurden inhaltlich auf der Ebene des B-Planes Nr. 113 Pulheim bereits berücksichtigt und werden daher formal auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung im Rahmen der Abwägung zum BP 113 Pulheim abgearbeitet. Das Verkehrsgutachten wurde zwischenzeitlich ergänzt. (siehe hierzu die Ausführungen zu B1 und B2) Der Anregung, zwischen Elchweg und der Straße „Am Lindenkreuz“ eine Grünanlage anzulegen, kann nicht gefolgt werden, da der gesamte Bereich der FNP-Änderung 17.9 im Regionalplan als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellt ist und für den Ortsteil Pulheim die letzte Möglichkeit darstellt, größere zusammenhängende Wohnbaugebiete auszuweisen. Das Angebot an wohnortnahen Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten „im Grünen“ wird durch die Grünflächenplanung am zukünftigen Ortsrand in vielfältiger Weise sichergestellt. Die übrigen zahlreichen Eingaben seitens der Bürgerschaft, die sowohl schriftlich als auch während der Bürgerversammlung vorgetragen wurden, nehmen inhaltlich Bezug auf Aspekte, welche auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung Relevanz entfalten und daher dort geregelt werden. Insofern werden diese Eingaben im Rahmen der Abwägung zum B-Plan Nr. 113 Pulheim behandelt und entsprechende Abwägungsvorschläge formuliert. Abwägung Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 5 von 7 Teilbereichsänderung Nr. 17.9 Pulheim „Pulheim Süd“ Abwägung Stellungnahmen zur Beteiligung (Auslegung) in der Zeit 01.04.2015 bis 04.05.2015 T1 Auslegung Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 11.05.2015 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Naturschutz und Landschaftspflege Die im Umweltbericht genannten Maßnahmen werden entKeine Bedenken, wenn die im Umweltbericht angeweder unmittelbar durch Festsetzungen in den nachfolgenführten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung den B-Plänen (z.B. Ausgleichsflächen im Grünsaum am und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Ortsrand) oder mittelbar durch GOP-Maßnahmen an anderer beachtet und durchgeführt werden. Stelle bzw. anderweitige Maßnahmen (z.B. Anlegen von Lerchenfenstern in angrenzenden Ackerflächen) umgesetzt. Straßenbau und Verkehr Zustimmung zur FNP-Änderung wird in Aussicht gestellt, wenn die Punkte - Straßenentwässerung K 25 - Verwaltungsvereinbarung zur K 25 - Ausbau Knoten Rathausstr. / Steinstr. - Einhaltung von Mindestabständen bei Baumpflanzungen berücksichtigt werden Die behördeninternen Abstimmungen sowohl zur Straßenentwässerungsplanung wie auch zur Umbaumaßnahme für den Knotenpunkt Rathausstr. / Steinstraße wurden bereits in die Wege geleitet. Die angesprochene Verwaltungsvereinbarung wird ebenfalls derzeit vorbereitet. Die Einhaltung der Mindestabstände wird bei der konkreten Ausbauplanung entsprechend berücksichtigt. T2 Auslegung Landesbetrieb Straßen NRW, Schreiben vom 24.04.2015 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Es wird darauf hingewiesen, dass aus der BauleitplaDie durch den Schallschutzgutachter berechneten Lärmnung heraus kein Anspruch gegenüber der Straßenschutzmaßnahmen werden durch entsprechende Festsetbauverwaltung auf aktive und/oder passive Lärmzungen im B-Plan Nr.113 sichergestellt und durch die Stadt schutzmaßnahmen gegen Verkehrslärm der B 59 und Pulheim finanziert und realisiert. Der erforderliche Hinweis L 183 bestehen. Im B-Plan ist ein Hinweis auf die erfolgt ebenfalls im Rahmen der Regelungen des B-Planes. Verkehrsemissionen der angrenzenden Straßen aufzunehmen. Abwägung Beschlussvorschlag für UA, PA und Rat nicht erforderlich Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 6 von 7 Beschlussvorschlag für UA, PA und Rat nicht erforderlich Teilbereichsänderung Nr. 17.9 Pulheim „Pulheim Süd“ Abwägung T3 Auslegung Bezirksregierung Düsseldorf; Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD), Schreiben vom 13.05.2015 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag für UA, PA und Rat Die Auswertung von Luftbildern und anderen historiDer Bereich des BP 113 wurde im Rahmen der Planung nicht erforderlich schen Unterlagen liefert Hinweise auf das Vorkommen bereits überprüft. Die Beantragung der empfohlenen Übermilitärischer Anlagen aus dem 2.Weltkrieg. Eine Über- prüfung für die Flächen der B-Pläne 114 und 115 Pulheim prüfung dieser Anlagen durch den KBD wird empfohwird zeitnah erfolgen, sodass die Ergebnisse spätestens im len. Rahmen der jweiligen Verfahren zur Aufstellung dieser BPläne vorliegen werden. T4 Auslegung Landwirtschaftskammer NRW, Schreiben vom 04.05.2015 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Inhalt wie Schreiben zur frühzeitigen Beteiligung – Abwägung wie zu T4 fBÖ siehe T4 fBÖ Abwägung Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Beschlussvorschlag für UA, PA und Rat nicht erforderlich Seite 7 von 7