Daten
Kommune
Pulheim
Größe
151 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
20.08.15, 20:01
Aktualisiert
20.08.15, 20:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
325/2015
Erstellt am:
18.08.2015
Aktenzeichen:
II/501
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
25.08.2015
Betreff
Unterbringung von Flüchtlingen
Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Anmietung, Hygiene und Sicherheit
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
Konsumtiv 1.380.000 €
Investiv 2.000.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
2015
Konsumtiv 345.000 €
Investiv 2.000.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2016
1.035.000 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Eine Deckung für das Haushaltsjahr 2015 wird aus diversen
Produktsachkonten (s. Pkt. 4 der Erläuterung) bzw. M-Aufträgen angeboten; für das Haushaltsjahr 2016 ist keine Deckung vorhanden.
Vorlage Nr.: 325/2015 . Seite 2 / 5
Beschlussvorschlag
1. Der Rat beschließt unter Verzicht auf Vorberatung im HFA die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln
in Höhe von 30.000 € bei dem Produktsachkonto 01.12.02.5421000/7421000 „Mieten Pachten Erbbauzinsen“ zur
kurzfristigen Anmietung von Gebäuden, die zur Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind.
2. Der Rat beschließt unter Verzicht auf Vorberatung im HFA die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln
in Höhe von 15.000 € bei dem Produktsachkonto 01.12.02.5237000/7237000 „Bewirtschaftungskosten“ zur Sicherstellung der hygienerechtlichen Anforderungen.
3. Der Rat beschließt eine erhebliche außerplanmäßige Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) für die Einrichtung eines
Sicherheitsdienstes in den Flüchtlingsunterkünften Eschgasse 2a und Zur offenen Tür 7 in Höhe von 300.000 € bei
dem Produktsachkonto 05.02.01.5261090/7261090 „Kosten für Sicherheitsdienst“
4. Der Rat beschließt die Deckung für das lfd. Haushaltsjahr 2015 gemäß Punkt 4 der Erläuterungen.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Bauunterhaltungsmaßnahme „Fenstererneuerung“ an der Realschule Pulheim hierdurch nicht mehr finanziert und umgesetzt werden kann.
5. Der Rat beschließt zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen den derzeit leer stehenden Gebäudetrakt
der ehemaligen Grundschule „Am Wäldchen“ an der Friedrich-Ebert-Str. zu nutzen. Für die dort untergebrachten
Personen sollen entweder „Duschzeiten“ in der angrenzenden Turnhalle der Hauptschule zur Verfügung gestellt
werden, oder - wenn dies aus schulischen bzw. vereinssportlichen Gründen nicht möglich ist - Sanitärcontainer auf
dem Schulgelände aufgebaut werden.
6. Der Rat beschließt unter Verzicht auf eine Vorberatung im HFA eine außerplanmäßige investive Ausgabe in Höhe
von 2 Mio. € zur Schaffung einer Unterkunft mit bis zu 200 Plätzen auf dem derzeit als Park- und Festplatz genutzten
Platz am Sportzentrum Pulheim. Zur Deckung sollen folgende Konten herangezogen werden:
M-Auftrag M 66007003.7831000 Erschließung BP 69 Schwefelberg
717.000 €
M-Auftrag M 66010305.7831000 Pulheim, Friedrich-Ebert-Straße KAG
361.000 €
M-Auftrag M 66014300.7831000 Pulheim, Boschstr. (Venloer Str (K24) b. Siemensstr)
713.000 €
M-Auftrag M 66110300.7831000 Kanalsanierung Pulheim, Friedrich-Ebert-Straße
35.000 €
M-Auftrag M 66177503.7831000 Hochwasserschutz Stommeln, Außengebiete
174.000 €
Erläuterungen
In Ergänzung zu den Vorlagen 219/2015 und 315/2015 werden für die Unterbringung von Flüchtlingen weitere
Aufwendungen zwingend erforderlich. Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem kurzfristigen Handlungsbedarf aufgrund
weiterhin steigender Zuweisungszahlen von dauerhaft unterzubringenden Flüchtlingen.
Die enorm gestiegenen Zuweisungen von Flüchtlingen (Entwicklung der Zuweisungen s. Anlage) und die damit
verbundene Unterbringungsnotwendigkeit bringen gestiegene Anforderungen, besonders in den Bereichen Hygiene und Sicherheit, mit sich. Die vorhandenen Platzkapazitäten sind erschöpft. Die städtischen Übergangsheime
sind über ihre Kapazitätsgrenzen hinaus belegt. Das Prinzip der sozialverträglichen Belegung greift nicht mehr. Mit
weiter steigenden Zuweisungen ist zu rechnen.
Weitere Unterbringungsmöglichkeiten müssen geschaffen werden. In den vorhandenen Unterkünften muss ein
Mindeststandard bei der Hygiene und der Sicherheit gewährleistet werden.
Vorlage Nr.: 325/2015 . Seite 3 / 5
Die im Beschlussvorschlag genannten Summen beziehen sich auf das lfd. Haushaltsjahr. Ob die für das kommende Haushaltsjahr berechneten Summen auskömmlich sein werden, kann nicht prognostiziert werden. Der Grund
ist, dass keinerlei Erkenntnisse vorliegen, wie sich in 2016 die Flüchtlingssituation darstellen wird.
zu 1.
Da die Kapazitäten erschöpft sind, werden weitere Unterkünfte erforderlich. Für die weitere Versorgung mit Unterkunftsplätzen und die Bereitstellung von Sanitäreinrichtungen an städtischen Notunterkünften stehen keine Mittel
mehr bereit. Angebote zu Anmietungen liegen vor. Die Verwaltung bittet darum, die Mittel vorsorglich bereitzustellen. Damit wird die Verwaltung in die Lage versetzt, auch kurzfristig auf Mietangebote reagieren zu können.
zu 2.
Das Sozialamt hat auf Anforderung des Gesundheitsamtes des Rhein-Erft-Kreises einen Hygieneplan für die städtischen Unterkünfte erstellt. Rechtsgrundlage ist der § 36 des Infektionsschutzgesetzes.
Es ist festzustellen, dass die Anzahl meldepflichtiger Infektionskrankheiten auch in den Pulheimer Unterkünften
steigend ist.
Eine Umsetzung des Hygieneplanes ist zwingend erforderlich. Dem Immobilienmanagement liegen Angebote vor.
Das günstigste Angebot für eine fachgerechte Reinigung und Desinfektion liegt für die drei größten Unterkünfte
(Eschgasse 2a, Zur Offenen Tür 7 und Venloer Str. 625) bei ca. 43.300,- € jährlich. Für das lfd. Haushaltsjahr wird
die Summe von ca. 15.000 € benötigt. Die Reinigung der kleineren Unterkünfte und der Objekte mit abgeschlossenen Wohneinheiten erfolgt durch die Bewohnerinnen und Bewohner.
zu 3.
Die Entwicklung der letzten Monate in den regulären Unterkünften und die Erfahrungen mit der Notunterbringung in
einer Turnhalle haben deutlich gemacht, dass der Einsatz von Sicherheitspersonal in den größeren Unterkünften
geboten ist. In den größeren Unterkünften können sich zwischen den Bewohnern und Bewohnerinnen Spannungen
und Auseinandersetzungen entwickeln. In den Nachtstunden und an den Wochenenden können illegale Besucherinnen und Besucher für Unruhe und Streitereien sorgen. Handfeste Auseinandersetzungen und Polizeieinsätze
waren bereits die Folge.
Die Verwaltung empfiehlt, die Unterkünfte in Pulheim, Zur offenen Tür 7 und in Stommeln Eschgasse, 2a zu begleiten. Hier ist derzeit der Einsatz von Sicherheitspersonal aufgrund der hohen Belegungsrate zwingend geboten.
Unverbindliche Vorgespräche mit Sicherheitsdiensten haben den Aufgabenbereich wie folgt dargestellt:
- Zugangskontrolle zur Unterkunft
- Kontrolle von Bewohnern und Bewohnerinnen auf Waffen, Drogen und Alkohol
- Einschreiten bei Streitigkeiten ggf. unter Beteiligung der Polizei
- Allgemeine Kontrollen der äußeren und inneren Sicherheit
- Kontrolle der Einhaltung von Putzplänen und sonstigen Regelungen.
Die Sicherheitsanforderungen, die auch für die Landeseinrichtungen gefordert sind, können nicht durch den Einsatz von Hausmeistern und sozialpädagogischen Fachkräften erfüllt werden.
Der weitere Betrieb der beiden Einrichtungen ohne Sicherheitspersonal wäre mehr als fahrlässig und kann von der
Verwaltung vor dem Hintergrund der aktuellen Belegungslage nicht länger verantwortet werden.
Die Kosten für den Einsatz von Sicherheitskräften belaufen sich pro Unterkunft auf ca. 1.200 € pro Tag. Hierin
enthalten sind 24-Stunden-Schichten à 4 Personen. q
Gesamtkosten für 2 Unterkünfte im Monat ca. 74.500 € (31 Tage/Monat).
Vorlage Nr.: 325/2015 . Seite 4 / 5
Für die beiden Objekte entstehen damit für das lfd. Haushaltsjahr Kosten in Höhe von ca. 297.600 €
zu 4.
Die Deckung für das lfd. Haushaltsjahr erfolgt aus:
Erstattung von privaten Unternehmen
Produktsachkonto 06.02.01.4427000/6427000
Verzicht auf IT Konzept Schulbereich
Produktsachkonto 03.06.01.5429050/7429050
Verzicht auf Anschaffungen Stadtbücherei
Produktsachkonto 04.02.01.5211020/7211020
Minderausgaben Machbarkeitsstudie
Schulzentrum Pulheim
Produktsachkonto 03.06.01.5243010/7243010
Minderausgaben Ausstattung der Mensen
Produktsachkonto 03.04.01.5236020/7236020
Teilweise Verzicht auf Bauunterhaltung:
Produktsachkonto 01.12.02.5231000/7231000
Realschule Pulheim, Fenstererneuerung
Abriss Bestandsgebäude Unterkunft Donatus Straße 58
Gesamt:
55.000 €
25.000 €
13.000 €
30.000 €
10.000 €
120.000 €
92.000 €
345.000 €
Ein Teilbetrag der erforderlichen Deckung in Höhe von 212.000 € erfolgt durch noch vorhandene Mittel der Bauunterhaltung, die in Maßnahmen gebunden sind. Ein Teil dieser Maßnahmen ist derzeit zurückgestellt, bis Klarheit
über die Auswirkungen der Machbarkeitsstudie am Schulzentrum Pulheim besteht (Vorlage 79/2015). Hierzu zählt
u. a. die Fenstererneuerung an der Realschule Pulheim für 236.000 €. Desweiteren ist der Abriss des Bestandgebäudes an der Donatus Straße zurückstellen, da die Unterkunft dringend benötigt wird.
Die Inanspruchnahme dieser Mittel hat zur Folge, dass diese Maßnahmen mangels Finanzierung derzeit nicht
durchgeführt werden können. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass diese Mittel nicht eingespart werden,
sondern in künftigen Jahren neu finanziert werden müssen.
Die Verwaltung weist vorsorglich darauf hin, dass für die Unterbringung weitere Objekte benötigt werden.
Bei Ankauf, von Gebäuden oder Containeranlagen und deren Einrichtung werden weitere Investitionen erforderlich.
Die Verwaltung verweist weiterhin darauf, dass für das Jahr 2016 mit einem weiteren Finanzierungsbedarf in Höhe
von ca. 1.035.000 € zu rechnen ist.
zu 5.
Die derzeit vorhandenen regulären Unterbringungsplätze sind vollständig belegt. Die Schaffung neuer, zusätzlicher
Plätze wird bei der derzeitigen Marktsituation mehrere Monate in Anspruch nehmen, da selbst Wohncontainer
mittlerweile mehrmonatige Lieferzeiten aufweisen.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die Räumlichkeiten der ehemaligen Grundschule „Am Wäldchen“ zu nutzen, die im Februar 2016 zur 6gruppigen Kita umgebaut werden soll. In Abstimmung mit den Leitungen, der Hauptschule, der VHS sowie der Musikschule wurden deren Nutzungen in den quer zur Friedrich-EbertStr. stehenden Gebäudetrakt bzw. in das Hauptgebäude der Hauptschule verlagert. Dies eröffnet die Möglichkeit
die ehemaligen Klassenräume vorrübergehend für Unterbringungszwecke zu nutzen. Toiletten und Waschbecken
sind dort vorhanden, es fehlen jedoch Duschen. Die Bereitstellung von Duschmöglichkeiten soll daher entweder
über die angrenzende Turnhalle oder durch die Aufstellung von Sanitärcontainern sichergestellt werden.
zu 6.
Da die Grundschule nur vorrübergehend bis zum Beginn der Kita-Baumaßnahme zur Verfügung steht, müssen
sehr zeitnah neue, zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund kommen
nur Grundstücke in Betracht, die sofort bebaubar sind und eine Bauart, die eine kurzfristige Fertigstellung gewähr-
Vorlage Nr.: 325/2015 . Seite 5 / 5
leistet. Die Verwaltung schlägt vor, hierfür den Parkplatz am Sportzentrum (zwischen Skateanlage und PSCKraftwerk) zu nutzen. Ein alternativer Standort der in gleicher Weise geeignet ist, ist derzeit nicht ersichtlich. Hinsichtlich der Bauart kommt nur eine modulare Fertigbauweise in Betracht. Welche Ausführung hier unter Abwägung
aller Kriterien zu bevorzugen ist (Container, Beton-Fertigbau oder Holzrahmenbau) wird derzeit in einer Arbeitsgruppe der Fachämter erarbeitet. Eine beispielhafte Grundrisszeichnung ist als Anlage 2 beigefügt. Erste eingeholte Angebote führen einschließlich der erforderlichen Nebenleistungen zu einer Kostenschätzung von ca. 2 Mio. €.