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Beschlussvorlage (Unterbringung von Flüchtlingen Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Anmietung, Hygiene und Sicherheit)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
151 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
20.08.15, 20:01
Aktualisiert
20.08.15, 20:01
Beschlussvorlage (Unterbringung von Flüchtlingen
Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Anmietung, Hygiene und Sicherheit) Beschlussvorlage (Unterbringung von Flüchtlingen
Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Anmietung, Hygiene und Sicherheit) Beschlussvorlage (Unterbringung von Flüchtlingen
Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Anmietung, Hygiene und Sicherheit) Beschlussvorlage (Unterbringung von Flüchtlingen
Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Anmietung, Hygiene und Sicherheit) Beschlussvorlage (Unterbringung von Flüchtlingen
Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Anmietung, Hygiene und Sicherheit)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 325/2015 Erstellt am: 18.08.2015 Aktenzeichen: II/501 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 25.08.2015 Betreff Unterbringung von Flüchtlingen Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Anmietung, Hygiene und Sicherheit Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) Konsumtiv 1.380.000 € Investiv 2.000.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 2015 Konsumtiv 345.000 € Investiv 2.000.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2016 1.035.000 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Eine Deckung für das Haushaltsjahr 2015 wird aus diversen Produktsachkonten (s. Pkt. 4 der Erläuterung) bzw. M-Aufträgen angeboten; für das Haushaltsjahr 2016 ist keine Deckung vorhanden. Vorlage Nr.: 325/2015 . Seite 2 / 5 Beschlussvorschlag 1. Der Rat beschließt unter Verzicht auf Vorberatung im HFA die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 30.000 € bei dem Produktsachkonto 01.12.02.5421000/7421000 „Mieten Pachten Erbbauzinsen“ zur kurzfristigen Anmietung von Gebäuden, die zur Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind. 2. Der Rat beschließt unter Verzicht auf Vorberatung im HFA die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 15.000 € bei dem Produktsachkonto 01.12.02.5237000/7237000 „Bewirtschaftungskosten“ zur Sicherstellung der hygienerechtlichen Anforderungen. 3. Der Rat beschließt eine erhebliche außerplanmäßige Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) für die Einrichtung eines Sicherheitsdienstes in den Flüchtlingsunterkünften Eschgasse 2a und Zur offenen Tür 7 in Höhe von 300.000 € bei dem Produktsachkonto 05.02.01.5261090/7261090 „Kosten für Sicherheitsdienst“ 4. Der Rat beschließt die Deckung für das lfd. Haushaltsjahr 2015 gemäß Punkt 4 der Erläuterungen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Bauunterhaltungsmaßnahme „Fenstererneuerung“ an der Realschule Pulheim hierdurch nicht mehr finanziert und umgesetzt werden kann. 5. Der Rat beschließt zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen den derzeit leer stehenden Gebäudetrakt der ehemaligen Grundschule „Am Wäldchen“ an der Friedrich-Ebert-Str. zu nutzen. Für die dort untergebrachten Personen sollen entweder „Duschzeiten“ in der angrenzenden Turnhalle der Hauptschule zur Verfügung gestellt werden, oder - wenn dies aus schulischen bzw. vereinssportlichen Gründen nicht möglich ist - Sanitärcontainer auf dem Schulgelände aufgebaut werden. 6. Der Rat beschließt unter Verzicht auf eine Vorberatung im HFA eine außerplanmäßige investive Ausgabe in Höhe von 2 Mio. € zur Schaffung einer Unterkunft mit bis zu 200 Plätzen auf dem derzeit als Park- und Festplatz genutzten Platz am Sportzentrum Pulheim. Zur Deckung sollen folgende Konten herangezogen werden: M-Auftrag M 66007003.7831000 Erschließung BP 69 Schwefelberg 717.000 € M-Auftrag M 66010305.7831000 Pulheim, Friedrich-Ebert-Straße KAG 361.000 € M-Auftrag M 66014300.7831000 Pulheim, Boschstr. (Venloer Str (K24) b. Siemensstr) 713.000 € M-Auftrag M 66110300.7831000 Kanalsanierung Pulheim, Friedrich-Ebert-Straße 35.000 € M-Auftrag M 66177503.7831000 Hochwasserschutz Stommeln, Außengebiete 174.000 € Erläuterungen In Ergänzung zu den Vorlagen 219/2015 und 315/2015 werden für die Unterbringung von Flüchtlingen weitere Aufwendungen zwingend erforderlich. Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem kurzfristigen Handlungsbedarf aufgrund weiterhin steigender Zuweisungszahlen von dauerhaft unterzubringenden Flüchtlingen. Die enorm gestiegenen Zuweisungen von Flüchtlingen (Entwicklung der Zuweisungen s. Anlage) und die damit verbundene Unterbringungsnotwendigkeit bringen gestiegene Anforderungen, besonders in den Bereichen Hygiene und Sicherheit, mit sich. Die vorhandenen Platzkapazitäten sind erschöpft. Die städtischen Übergangsheime sind über ihre Kapazitätsgrenzen hinaus belegt. Das Prinzip der sozialverträglichen Belegung greift nicht mehr. Mit weiter steigenden Zuweisungen ist zu rechnen. Weitere Unterbringungsmöglichkeiten müssen geschaffen werden. In den vorhandenen Unterkünften muss ein Mindeststandard bei der Hygiene und der Sicherheit gewährleistet werden. Vorlage Nr.: 325/2015 . Seite 3 / 5 Die im Beschlussvorschlag genannten Summen beziehen sich auf das lfd. Haushaltsjahr. Ob die für das kommende Haushaltsjahr berechneten Summen auskömmlich sein werden, kann nicht prognostiziert werden. Der Grund ist, dass keinerlei Erkenntnisse vorliegen, wie sich in 2016 die Flüchtlingssituation darstellen wird. zu 1. Da die Kapazitäten erschöpft sind, werden weitere Unterkünfte erforderlich. Für die weitere Versorgung mit Unterkunftsplätzen und die Bereitstellung von Sanitäreinrichtungen an städtischen Notunterkünften stehen keine Mittel mehr bereit. Angebote zu Anmietungen liegen vor. Die Verwaltung bittet darum, die Mittel vorsorglich bereitzustellen. Damit wird die Verwaltung in die Lage versetzt, auch kurzfristig auf Mietangebote reagieren zu können. zu 2. Das Sozialamt hat auf Anforderung des Gesundheitsamtes des Rhein-Erft-Kreises einen Hygieneplan für die städtischen Unterkünfte erstellt. Rechtsgrundlage ist der § 36 des Infektionsschutzgesetzes. Es ist festzustellen, dass die Anzahl meldepflichtiger Infektionskrankheiten auch in den Pulheimer Unterkünften steigend ist. Eine Umsetzung des Hygieneplanes ist zwingend erforderlich. Dem Immobilienmanagement liegen Angebote vor. Das günstigste Angebot für eine fachgerechte Reinigung und Desinfektion liegt für die drei größten Unterkünfte (Eschgasse 2a, Zur Offenen Tür 7 und Venloer Str. 625) bei ca. 43.300,- € jährlich. Für das lfd. Haushaltsjahr wird die Summe von ca. 15.000 € benötigt. Die Reinigung der kleineren Unterkünfte und der Objekte mit abgeschlossenen Wohneinheiten erfolgt durch die Bewohnerinnen und Bewohner. zu 3. Die Entwicklung der letzten Monate in den regulären Unterkünften und die Erfahrungen mit der Notunterbringung in einer Turnhalle haben deutlich gemacht, dass der Einsatz von Sicherheitspersonal in den größeren Unterkünften geboten ist. In den größeren Unterkünften können sich zwischen den Bewohnern und Bewohnerinnen Spannungen und Auseinandersetzungen entwickeln. In den Nachtstunden und an den Wochenenden können illegale Besucherinnen und Besucher für Unruhe und Streitereien sorgen. Handfeste Auseinandersetzungen und Polizeieinsätze waren bereits die Folge. Die Verwaltung empfiehlt, die Unterkünfte in Pulheim, Zur offenen Tür 7 und in Stommeln Eschgasse, 2a zu begleiten. Hier ist derzeit der Einsatz von Sicherheitspersonal aufgrund der hohen Belegungsrate zwingend geboten. Unverbindliche Vorgespräche mit Sicherheitsdiensten haben den Aufgabenbereich wie folgt dargestellt: - Zugangskontrolle zur Unterkunft - Kontrolle von Bewohnern und Bewohnerinnen auf Waffen, Drogen und Alkohol - Einschreiten bei Streitigkeiten ggf. unter Beteiligung der Polizei - Allgemeine Kontrollen der äußeren und inneren Sicherheit - Kontrolle der Einhaltung von Putzplänen und sonstigen Regelungen. Die Sicherheitsanforderungen, die auch für die Landeseinrichtungen gefordert sind, können nicht durch den Einsatz von Hausmeistern und sozialpädagogischen Fachkräften erfüllt werden. Der weitere Betrieb der beiden Einrichtungen ohne Sicherheitspersonal wäre mehr als fahrlässig und kann von der Verwaltung vor dem Hintergrund der aktuellen Belegungslage nicht länger verantwortet werden. Die Kosten für den Einsatz von Sicherheitskräften belaufen sich pro Unterkunft auf ca. 1.200 € pro Tag. Hierin enthalten sind 24-Stunden-Schichten à 4 Personen. q Gesamtkosten für 2 Unterkünfte im Monat ca. 74.500 € (31 Tage/Monat). Vorlage Nr.: 325/2015 . Seite 4 / 5 Für die beiden Objekte entstehen damit für das lfd. Haushaltsjahr Kosten in Höhe von ca. 297.600 € zu 4. Die Deckung für das lfd. Haushaltsjahr erfolgt aus: Erstattung von privaten Unternehmen Produktsachkonto 06.02.01.4427000/6427000 Verzicht auf IT Konzept Schulbereich Produktsachkonto 03.06.01.5429050/7429050 Verzicht auf Anschaffungen Stadtbücherei Produktsachkonto 04.02.01.5211020/7211020 Minderausgaben Machbarkeitsstudie Schulzentrum Pulheim Produktsachkonto 03.06.01.5243010/7243010 Minderausgaben Ausstattung der Mensen Produktsachkonto 03.04.01.5236020/7236020 Teilweise Verzicht auf Bauunterhaltung: Produktsachkonto 01.12.02.5231000/7231000 Realschule Pulheim, Fenstererneuerung Abriss Bestandsgebäude Unterkunft Donatus Straße 58 Gesamt: 55.000 € 25.000 € 13.000 € 30.000 € 10.000 € 120.000 € 92.000 € 345.000 € Ein Teilbetrag der erforderlichen Deckung in Höhe von 212.000 € erfolgt durch noch vorhandene Mittel der Bauunterhaltung, die in Maßnahmen gebunden sind. Ein Teil dieser Maßnahmen ist derzeit zurückgestellt, bis Klarheit über die Auswirkungen der Machbarkeitsstudie am Schulzentrum Pulheim besteht (Vorlage 79/2015). Hierzu zählt u. a. die Fenstererneuerung an der Realschule Pulheim für 236.000 €. Desweiteren ist der Abriss des Bestandgebäudes an der Donatus Straße zurückstellen, da die Unterkunft dringend benötigt wird. Die Inanspruchnahme dieser Mittel hat zur Folge, dass diese Maßnahmen mangels Finanzierung derzeit nicht durchgeführt werden können. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass diese Mittel nicht eingespart werden, sondern in künftigen Jahren neu finanziert werden müssen. Die Verwaltung weist vorsorglich darauf hin, dass für die Unterbringung weitere Objekte benötigt werden. Bei Ankauf, von Gebäuden oder Containeranlagen und deren Einrichtung werden weitere Investitionen erforderlich. Die Verwaltung verweist weiterhin darauf, dass für das Jahr 2016 mit einem weiteren Finanzierungsbedarf in Höhe von ca. 1.035.000 € zu rechnen ist. zu 5. Die derzeit vorhandenen regulären Unterbringungsplätze sind vollständig belegt. Die Schaffung neuer, zusätzlicher Plätze wird bei der derzeitigen Marktsituation mehrere Monate in Anspruch nehmen, da selbst Wohncontainer mittlerweile mehrmonatige Lieferzeiten aufweisen. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die Räumlichkeiten der ehemaligen Grundschule „Am Wäldchen“ zu nutzen, die im Februar 2016 zur 6gruppigen Kita umgebaut werden soll. In Abstimmung mit den Leitungen, der Hauptschule, der VHS sowie der Musikschule wurden deren Nutzungen in den quer zur Friedrich-EbertStr. stehenden Gebäudetrakt bzw. in das Hauptgebäude der Hauptschule verlagert. Dies eröffnet die Möglichkeit die ehemaligen Klassenräume vorrübergehend für Unterbringungszwecke zu nutzen. Toiletten und Waschbecken sind dort vorhanden, es fehlen jedoch Duschen. Die Bereitstellung von Duschmöglichkeiten soll daher entweder über die angrenzende Turnhalle oder durch die Aufstellung von Sanitärcontainern sichergestellt werden. zu 6. Da die Grundschule nur vorrübergehend bis zum Beginn der Kita-Baumaßnahme zur Verfügung steht, müssen sehr zeitnah neue, zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund kommen nur Grundstücke in Betracht, die sofort bebaubar sind und eine Bauart, die eine kurzfristige Fertigstellung gewähr- Vorlage Nr.: 325/2015 . Seite 5 / 5 leistet. Die Verwaltung schlägt vor, hierfür den Parkplatz am Sportzentrum (zwischen Skateanlage und PSCKraftwerk) zu nutzen. Ein alternativer Standort der in gleicher Weise geeignet ist, ist derzeit nicht ersichtlich. Hinsichtlich der Bauart kommt nur eine modulare Fertigbauweise in Betracht. Welche Ausführung hier unter Abwägung aller Kriterien zu bevorzugen ist (Container, Beton-Fertigbau oder Holzrahmenbau) wird derzeit in einer Arbeitsgruppe der Fachämter erarbeitet. Eine beispielhafte Grundrisszeichnung ist als Anlage 2 beigefügt. Erste eingeholte Angebote führen einschließlich der erforderlichen Nebenleistungen zu einer Kostenschätzung von ca. 2 Mio. €.