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Beschlussvorlage (Parkplatzsituation in Brauweiler, Königsberger Straße)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
149 kB
Datum
16.09.2015
Erstellt
08.09.15, 09:36
Aktualisiert
08.09.15, 09:36
Beschlussvorlage (Parkplatzsituation in Brauweiler, Königsberger Straße) Beschlussvorlage (Parkplatzsituation in Brauweiler, Königsberger Straße) Beschlussvorlage (Parkplatzsituation in Brauweiler, Königsberger Straße)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 335/2015 Erstellt am: 20.08.2015 Aktenzeichen: 66/12 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 16.09.2015 Betreff Parkplatzsituation in Brauweiler, Königsberger Straße Veranlasser/in / Antragsteller/in Herr RM Michatz Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 335/2015 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Ausschuss beschließt, den Wunsch der Anlieger zur Änderung der Parkflächensituation durch Zeichen 315 abzulehnen. Erläuterungen Auf der südlichen Straßenseite der Königsberger Straße wurde über einen langen Zeitraum hinweg halbseitig auf dem Gehweg geparkt. Dies war jedoch straßenverkehrsrechtlich unzulässig. Dies fiel bei einer Kontrolle auf, so dass alle auf dem südlichen Gehweg abgestellten Fahrzeuge durch das Ordnungsamt verwarnt wurden. Seitdem wird das dort geltende Parkverbot beachtet. Aufgrund einer E-Mail-Nachricht von Herrn RM Michatz vom 02.05.2015 zu dieser Thematik (Anlage 1) fand am 15.07.2015 ein Ortstermin zur Erörterung statt; Teilnehmer gem. Protokoll, siehe Anlage 2. Bei dem Termin wurde deutlich, dass die Anlieger mit der vorhandenen Situation nicht zufrieden sind. So würde die reduzierte Anzahl der öffentlichen Abstellmöglichkeiten den Bedarf nicht decken, so dass in die Nachbarstraßen ausgewichen und der dort ebenfalls benötigte Parkraum reduziert werde. Es ist daher einhelliger Wunsch der Anlieger, die über „Jahrzehnte“ gelebte Praxis mit einem beidseitigen Parken auf der Königsberger Straße offiziell zu ermöglichen. Dies könne nach Auffassung der Anlieger unkompliziert und preiswert durch Aufstellen des Zeichens 315 „Parken auf Gehwegen“ erfolgen. Bauliche Maßnahmen (z. B. Markierungen oder Gehwegabsenkungen) seien nicht erforderlich. Die Verwaltung hat daher zugesagt, diesen Wunsch zu prüfen und dem TVA zur Entscheidung vorzulegen. Demnach stellt sich die Situation derzeit wie folgt dar: Der vorhandene südliche Gehweg in der Königsberger Straße weist eine Breite von maximal 2,00 m und die Fahrbahn eine Breite von 6,50 m inkl. Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge in Längsanordnung auf. Für den fließenden Verkehr steht folglich eine Restfahrbahnbreite von etwa 4,50 m zur Verfügung. Bei der von den Anliegern gewünschten Regelung ergibt sich demgegenüber folgender Querschnitt: Vorlage Nr.: 335/2015 . Seite 3 / 3 Gemäß der Verwaltungsvorschrift zum Verkehrszeichen 315 darf das Parken auf Gehwegen nur zugelassen werden, „wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunter liegenden Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann.“ Sofern die Anforderungen an eine Freigabe eines halbseitigen Parkens auf dem Gehweg vorliegen und das Zeichen 315 aufgestellt wird, kann dabei auf eine ergänzende Markierung verzichtet werden. Bautechnisch dürfte die gewünschte Regelung – auch wenn die Bordsteine nicht durchgängig abgesenkt sind – möglich sein. Eine Breite von 1,00 m erlaubt in der Regel auch Nutzern von Rollatoren und vielen Rollstühlen ein Passieren und es könnten etwas breitere Fahrzeuge einige Zentimeter weiter in die Fahrbahn hinein abgestellt werden. Allerdings bietet eine Breite von 1,00 m nicht die Möglichkeit, zu zweit nebeneinander zu gehen. Eine Begegnung von Fußgängern untereinander bzw. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern ist hier nicht möglich. Dies würde dann allenfalls noch im Bereich der – hier zumindest recht zahlreichen – Grundstückszufahrten möglich bleiben. Zudem besteht die Gefahr, dass auch die Breite von 1,00 m noch reduziert wird, wenn es Überwuchs gibt oder Fahrzeuge zu breit oder nicht korrekt abgestellt sind. Ein positiver Beschluss zugunsten des Anliegerwunsches einer Neuregelung der Parksituation steht darüber hinaus den Ambitionen einer Förderung des Fußgängerverkehrs, zu der sich die Stadt als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen verpflichtet hat, entgegen. Der Königsberger Straße kommt für Fußgänger eine wichtige Verbindungsfunktion zur Ortsmitte von Brauweiler zu, die nicht ohne Weiteres nachhaltig eingeschränkt werden sollte. Ähnliche Vorhaben sind in der Vergangenheit stets abgelehnt worden. Da der Parkdruck in vielen Wohngebieten immer größer wird, muss zudem mit einer steigenden Zahl weiterer derartiger Anträge gerechnet werden. Eine Entscheidung zugunsten des Antrages der Anlieger könnte folglich als Vorbild für viele andere Straßen dienen, so dass hier auch eine grundsätzliche Bedeutung für das gesamte Stadtgebiet zu sehen ist. Um den Parkdruck dennoch leicht zu mildern, schlägt die Verwaltung vor, die vorhandene Grünfläche am Einmündungsbereich Königsberger Straße / Memelstraße zu einem öffentlichen Parkplatz umzubauen. Hier könnten unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Richtlinien für den ruhenden Verkehr etwa acht Stellplätze geschaffen werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Änderung des Bebauungsplanes DP 7 BW 1.Ä, der diese Fläche als öffentliche Grünfläche ausweist.