Daten
Kommune
Pulheim
Größe
152 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
15.06.15, 13:17
Aktualisiert
15.06.15, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
245/2015
Erstellt am:
05.06.2015
Aktenzeichen:
IV/66
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
24.06.2015
Betreff
Verbreiterung der Straße Am Kleekamp unter der Eisenbahnüberführung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
20.000,- €
— im Haushalt des laufenden Jahres
--- €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2016
--- €
2017
20.000,- €
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Die Mittel werden im Haushalt 2017 bereitgestellt.
ja
X nein
Vorlage Nr.: 245/2015 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der TVA beauftragt die Verwaltung mit der Deutschen Bahn AG eine Planungsvereinbarung mit dem Ziel einer Vergrößerung der lichten Weite der über die Straße Am Kleekamp verlaufenden Eisenbahnüberführung von 5,0 Metern auf
8,0 Metern abzuschließen.
Erläuterungen
Die Verwaltung hatte den TVA bereits mit den Vorlagen Nr. 465/2014 in der Sitzung vom 12.11.2014, mit Nr. 9/2015 in
der Sitzung vom 04.02.2015 und mit Nr. 44/2015 in der Sitzung vom 25.02.2015 informiert, dass die Deutsche Bahn AG
(DB AG) beabsichtigt, die Eisenbahnbrücke über die Straße „Am Kleekamp“ im Jahr 2018/ 2019 zu erneuern.
Die Durchfahrtsbreite dieser Unterführung reicht mit einer Breite von 5,0 Metern weder dafür aus, Kraftfahrzeugen einen
Begegnungsverkehr zu ermöglichen noch Fußgängern und Radfahrern geeignete Anlagen zur Verfügung zu stellen. Da
die anstehende Erneuerung für die nächsten einhundert Jahre die einzige Chance darstellt, die Situation unter maßgeblicher finanzieller Beteiligung der DB AG zu verbessern, wurden die denkbaren Verbreiterungsoptionen im Rahmen des
Verkehrsgutachtens zur Anbindung der jenseits der Bahn vorgesehenen Neubaugebiete (BP 113 bis 115 Pulheim)
überprüft.
Im Ergebnis empfahl der Gutachter, die Situation für den Fahrzeugverkehr nicht zu verändern, da eine Verringerung des
Widerstandes zu einer nicht akzeptablen Erhöhung des Verkehrsaufkommens in verkehrsberuhigten Bereichen führen
würde. Allerdings wäre eine Verbesserung der Situation für Fußgänger und Radfahrer durch eine Verbreiterung auf eine
Durchlassbreite von 8,00 Metern – davon 4,00 Meter Fahrbahn, 0,5 Meter Schrammbord und 3,5 Meter gemeinsamer
Rad/Gehweg – sehr sinnvoll.
Der TVA hat daher in seiner Sitzung vom 04.02.2015 die Verwaltung beauftragt, auf Basis der im Verkehrsgutachten des
Planungsbüros VIA eG empfohlenen Lösung Verhandlungen mit der Deutschen Bahn zu führen und die Rahmenbedingungen zu ermitteln, die eine bauliche Umsetzung erfordert.
Um abzuschätzen zu können, wie eine verbreiterte Unterführung sinnvoll an das übrige Wegenetz angebunden werden
kann, hat die Verwaltung den TüV mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Der aktuelle Stand der hierzu gefertigten
Skizze ist als Anlage zu dieser Vorlage ins Ratsinformationssystem eingestellt.
Hinsichtlich der finanziellen Folgen einer Verbreiterung stellt sich die Situation rechtlich wie folgt dar:
Für den Fall, dass die DB AG ein Brückenbauwerk unverändert erneuern möchte und ein Straßenbaulastträger dabei
Änderungen wünscht, sieht das Eisenbahnkreuzungsrecht vor, dass der Straßenbaulastträger zunächst die gesamten
Baukosten zu tragen und zusätzlich der DB AG Verwaltungskosten in Form eines Pauschalbetrages in Höhe von 10%
der Baukosten zu ersetzen hat. Dabei bleibt die DB AG der Bauherr und der Auftraggeber. Der Straßenbaulastträger hat
aber Abschlagszahlungen gemäß Baufortschritt zu leisten und muss nach Fertigstellung der Maßnahme die von der DB
aufgestellte Schlussrechnung innerhalb von drei Monaten prüfen und begleichen.
Für den Vorteil, dass ein abgängiges Brückenbauwerk durch einen Neubau ersetzt wurde, zahlt die DB AG dann spätestens sechs Monate nach verkehrsbereiter Fertigstellung dem Straßenbaulastträger einen Ablösebetrag. Der Ablösebetrag wird aufgrund der Ablösebeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) ermittelt. und berücksichtigt auch den Mehrauf-
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wand der DB AG für die Erhaltung eines vergrößerten Bauwerkes. Der Betrag wird vor Beginn der Baumaßnahme ermittelt und ist folglich fix, so dass das Risiko einer Kostensteigerung gegenüber der vorangegangenen Schätzung allein
dem Straßenbaulastträger zufällt.
Der Ablösebetrag kann berechnet werden, wenn die Vorentwurfsplanung abgeschlossen ist. Um die Größenordnung
abschätzen zu können, hat der von der DB AG beauftragte Projektsteuerer für die Stadt eine Ablöseberechnung auf
Grundlage der derzeitigen – noch nicht maßgeblichen – Kostenschätzung erstellt. Demnach ergibt sich für die von der
Stadt gewünschte Verbreiterung der lichten Weite von 5,0 auf 8,0 Metern ein von der Stadt vorzufinanzierender Betrag
von insgesamt 1.245.200 Euro und für die Ablöse ein Betrag von 1.036.530 Euro. Der Differenzbetrag von 208.670 Euro
unterliegt noch der Mehrwertsteuerpflicht. Daher verbleibt letztlich für die Verbreiterung des Brückenbauwerkes neben
den Vorfinanzierungskosten ein konsumtiv zu finanzierender Betrag von 248.320 Euro bei der Stadt.
Die Planung des Brückenbauwerks unter Berücksichtigung der städtischen Wünsche ist in einer Planungsvereinbarung
zu regeln. Der von der DB AG erarbeitete Entwurf einer Planungsvereinbarung sieht vor, dass sich die Stadt – wie in
derartigen Fällen üblich – zunächst zu 50% an den Planungskosten beteiligt und diese Zahlungen später im Rahmen der
Gesamtabrechnung mit verrechnet werden. Da im städtischen Doppelhaushalt 2015/2016 für das Projekt keine Mittel zur
Verfügung stehen, ist weiterhin geregelt, dass die DB AG den städtischen Anteil bis 2017 vorfinanziert.
Nach Mitteilung des von der DB AG beauftragten Projektsteuerers sollte hinsichtlich der Vorplanung von Kosten in Höhe
von 40.000 Euro inklusive aller benötigten Gutachten und Nebenleistungen ausgegangen werden, so dass sich für die
Stadt ein Betrag von 20.000 Euro ergibt. Abgerechnet werde allerdings nur der tatsächliche Aufwand. Sofern die Stadt
nach Fertigstellung der Vorplanung entscheidet doch auf eine Verbreiterung zu verzichten, verbliebe bei der Stadt ein
Anteil von 50 % der Kosten der bis dahin erbrachten eigentlichen Planungskosten. Dies entspreche der Hälfte des Betrages von etwa 15.600 Euro, der hierfür zu kalkulieren sei, also für die Stadt etwa 7.800 Euro.
Neben den anteiligen Kosten einer Verbreiterung der Durchlassbreite des Brückenbauwerkes entstehen weitere Kosten
für den dann sinnvollen Ausbau der Straße Am Kleekamp in den Rampenbereichen. Die hierfür anfallenden Kosten
werden vom TüV auf 320.000 Euro geschätzt. Dieser Betrag wäre investiv zu finanzieren.
Die Frage der Zuwendungsfähigkeit der Gesamtmaßnahme wurde in einem ersten Gespräche mit der Bezirksregierung
Köln als zuständiger Stelle erörtert. Demnach käme eine Förderung grundsätzlich in Betracht. Allerdings sind hierfür
noch verschiedene Fragen zu klären.
Sofern die gesamten städtischen Ausgaben als zuwendungsfähig anerkannt würden, ergäbe sich bei einer angenommenen Zuwendungsquote von 80 % auf Grundlage der derzeit vorliegenden Kostenschätzungen für die Stadt folgende
Situation:
städt. Anteil an Brücke:
Kosten Rampen:
Sonstiges:
248.320,- Euro
320.000,- Euro
30.000,- Euro
Gesamtkosten:
598.320,- Euro
80 % Förderung:
Eigenanteil der Stadt:
600.000,- Euro
- 480.000,- Euro
120.000,- Euro
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Diese Schätzung ist noch mit sehr vielen Unwägbarkeiten verbunden und ist folglich nicht belastbar. Sie dient lediglich
zur Einschätzung der Größenordnung der finanziellen Folgen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass nach Abschluss der Vorplanung belastbarere Kostenschätzungen sowie die Ergebnisse der Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG und dem Zuwendungsgeber vorgelegt werden können. Mit
diesen Informationen kann dann ein Beschluss des Rates über die Realisierung des Projektes getroffen werden.
Der Projektsteuerer der DB AG wird den aktuellen Stand des Projektes in der Sitzung vorstellen und den geplanten
Ablauf erläutern.