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Beschlussvorlage (Verbreiterung der Straße Am Kleekamp unter der Eisenbahnüberführung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
152 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
15.06.15, 13:17
Aktualisiert
15.06.15, 13:17
Beschlussvorlage (Verbreiterung der Straße Am Kleekamp unter der Eisenbahnüberführung) Beschlussvorlage (Verbreiterung der Straße Am Kleekamp unter der Eisenbahnüberführung) Beschlussvorlage (Verbreiterung der Straße Am Kleekamp unter der Eisenbahnüberführung) Beschlussvorlage (Verbreiterung der Straße Am Kleekamp unter der Eisenbahnüberführung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 245/2015 Erstellt am: 05.06.2015 Aktenzeichen: IV/66 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 24.06.2015 Betreff Verbreiterung der Straße Am Kleekamp unter der Eisenbahnüberführung Veranlasser/in / Antragsteller/in Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 20.000,- € — im Haushalt des laufenden Jahres --- € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2016 --- € 2017 20.000,- € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel werden im Haushalt 2017 bereitgestellt. ja X nein Vorlage Nr.: 245/2015 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der TVA beauftragt die Verwaltung mit der Deutschen Bahn AG eine Planungsvereinbarung mit dem Ziel einer Vergrößerung der lichten Weite der über die Straße Am Kleekamp verlaufenden Eisenbahnüberführung von 5,0 Metern auf 8,0 Metern abzuschließen. Erläuterungen Die Verwaltung hatte den TVA bereits mit den Vorlagen Nr. 465/2014 in der Sitzung vom 12.11.2014, mit Nr. 9/2015 in der Sitzung vom 04.02.2015 und mit Nr. 44/2015 in der Sitzung vom 25.02.2015 informiert, dass die Deutsche Bahn AG (DB AG) beabsichtigt, die Eisenbahnbrücke über die Straße „Am Kleekamp“ im Jahr 2018/ 2019 zu erneuern. Die Durchfahrtsbreite dieser Unterführung reicht mit einer Breite von 5,0 Metern weder dafür aus, Kraftfahrzeugen einen Begegnungsverkehr zu ermöglichen noch Fußgängern und Radfahrern geeignete Anlagen zur Verfügung zu stellen. Da die anstehende Erneuerung für die nächsten einhundert Jahre die einzige Chance darstellt, die Situation unter maßgeblicher finanzieller Beteiligung der DB AG zu verbessern, wurden die denkbaren Verbreiterungsoptionen im Rahmen des Verkehrsgutachtens zur Anbindung der jenseits der Bahn vorgesehenen Neubaugebiete (BP 113 bis 115 Pulheim) überprüft. Im Ergebnis empfahl der Gutachter, die Situation für den Fahrzeugverkehr nicht zu verändern, da eine Verringerung des Widerstandes zu einer nicht akzeptablen Erhöhung des Verkehrsaufkommens in verkehrsberuhigten Bereichen führen würde. Allerdings wäre eine Verbesserung der Situation für Fußgänger und Radfahrer durch eine Verbreiterung auf eine Durchlassbreite von 8,00 Metern – davon 4,00 Meter Fahrbahn, 0,5 Meter Schrammbord und 3,5 Meter gemeinsamer Rad/Gehweg – sehr sinnvoll. Der TVA hat daher in seiner Sitzung vom 04.02.2015 die Verwaltung beauftragt, auf Basis der im Verkehrsgutachten des Planungsbüros VIA eG empfohlenen Lösung Verhandlungen mit der Deutschen Bahn zu führen und die Rahmenbedingungen zu ermitteln, die eine bauliche Umsetzung erfordert. Um abzuschätzen zu können, wie eine verbreiterte Unterführung sinnvoll an das übrige Wegenetz angebunden werden kann, hat die Verwaltung den TüV mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Der aktuelle Stand der hierzu gefertigten Skizze ist als Anlage zu dieser Vorlage ins Ratsinformationssystem eingestellt. Hinsichtlich der finanziellen Folgen einer Verbreiterung stellt sich die Situation rechtlich wie folgt dar: Für den Fall, dass die DB AG ein Brückenbauwerk unverändert erneuern möchte und ein Straßenbaulastträger dabei Änderungen wünscht, sieht das Eisenbahnkreuzungsrecht vor, dass der Straßenbaulastträger zunächst die gesamten Baukosten zu tragen und zusätzlich der DB AG Verwaltungskosten in Form eines Pauschalbetrages in Höhe von 10% der Baukosten zu ersetzen hat. Dabei bleibt die DB AG der Bauherr und der Auftraggeber. Der Straßenbaulastträger hat aber Abschlagszahlungen gemäß Baufortschritt zu leisten und muss nach Fertigstellung der Maßnahme die von der DB aufgestellte Schlussrechnung innerhalb von drei Monaten prüfen und begleichen. Für den Vorteil, dass ein abgängiges Brückenbauwerk durch einen Neubau ersetzt wurde, zahlt die DB AG dann spätestens sechs Monate nach verkehrsbereiter Fertigstellung dem Straßenbaulastträger einen Ablösebetrag. Der Ablösebetrag wird aufgrund der Ablösebeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) ermittelt. und berücksichtigt auch den Mehrauf- Vorlage Nr.: 245/2015 . Seite 3 / 4 wand der DB AG für die Erhaltung eines vergrößerten Bauwerkes. Der Betrag wird vor Beginn der Baumaßnahme ermittelt und ist folglich fix, so dass das Risiko einer Kostensteigerung gegenüber der vorangegangenen Schätzung allein dem Straßenbaulastträger zufällt. Der Ablösebetrag kann berechnet werden, wenn die Vorentwurfsplanung abgeschlossen ist. Um die Größenordnung abschätzen zu können, hat der von der DB AG beauftragte Projektsteuerer für die Stadt eine Ablöseberechnung auf Grundlage der derzeitigen – noch nicht maßgeblichen – Kostenschätzung erstellt. Demnach ergibt sich für die von der Stadt gewünschte Verbreiterung der lichten Weite von 5,0 auf 8,0 Metern ein von der Stadt vorzufinanzierender Betrag von insgesamt 1.245.200 Euro und für die Ablöse ein Betrag von 1.036.530 Euro. Der Differenzbetrag von 208.670 Euro unterliegt noch der Mehrwertsteuerpflicht. Daher verbleibt letztlich für die Verbreiterung des Brückenbauwerkes neben den Vorfinanzierungskosten ein konsumtiv zu finanzierender Betrag von 248.320 Euro bei der Stadt. Die Planung des Brückenbauwerks unter Berücksichtigung der städtischen Wünsche ist in einer Planungsvereinbarung zu regeln. Der von der DB AG erarbeitete Entwurf einer Planungsvereinbarung sieht vor, dass sich die Stadt – wie in derartigen Fällen üblich – zunächst zu 50% an den Planungskosten beteiligt und diese Zahlungen später im Rahmen der Gesamtabrechnung mit verrechnet werden. Da im städtischen Doppelhaushalt 2015/2016 für das Projekt keine Mittel zur Verfügung stehen, ist weiterhin geregelt, dass die DB AG den städtischen Anteil bis 2017 vorfinanziert. Nach Mitteilung des von der DB AG beauftragten Projektsteuerers sollte hinsichtlich der Vorplanung von Kosten in Höhe von 40.000 Euro inklusive aller benötigten Gutachten und Nebenleistungen ausgegangen werden, so dass sich für die Stadt ein Betrag von 20.000 Euro ergibt. Abgerechnet werde allerdings nur der tatsächliche Aufwand. Sofern die Stadt nach Fertigstellung der Vorplanung entscheidet doch auf eine Verbreiterung zu verzichten, verbliebe bei der Stadt ein Anteil von 50 % der Kosten der bis dahin erbrachten eigentlichen Planungskosten. Dies entspreche der Hälfte des Betrages von etwa 15.600 Euro, der hierfür zu kalkulieren sei, also für die Stadt etwa 7.800 Euro. Neben den anteiligen Kosten einer Verbreiterung der Durchlassbreite des Brückenbauwerkes entstehen weitere Kosten für den dann sinnvollen Ausbau der Straße Am Kleekamp in den Rampenbereichen. Die hierfür anfallenden Kosten werden vom TüV auf 320.000 Euro geschätzt. Dieser Betrag wäre investiv zu finanzieren. Die Frage der Zuwendungsfähigkeit der Gesamtmaßnahme wurde in einem ersten Gespräche mit der Bezirksregierung Köln als zuständiger Stelle erörtert. Demnach käme eine Förderung grundsätzlich in Betracht. Allerdings sind hierfür noch verschiedene Fragen zu klären. Sofern die gesamten städtischen Ausgaben als zuwendungsfähig anerkannt würden, ergäbe sich bei einer angenommenen Zuwendungsquote von 80 % auf Grundlage der derzeit vorliegenden Kostenschätzungen für die Stadt folgende Situation: städt. Anteil an Brücke: Kosten Rampen: Sonstiges: 248.320,- Euro 320.000,- Euro 30.000,- Euro Gesamtkosten: 598.320,- Euro 80 % Förderung: Eigenanteil der Stadt:  600.000,- Euro - 480.000,- Euro 120.000,- Euro Vorlage Nr.: 245/2015 . Seite 4 / 4 Diese Schätzung ist noch mit sehr vielen Unwägbarkeiten verbunden und ist folglich nicht belastbar. Sie dient lediglich zur Einschätzung der Größenordnung der finanziellen Folgen. Die Verwaltung geht davon aus, dass nach Abschluss der Vorplanung belastbarere Kostenschätzungen sowie die Ergebnisse der Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG und dem Zuwendungsgeber vorgelegt werden können. Mit diesen Informationen kann dann ein Beschluss des Rates über die Realisierung des Projektes getroffen werden. Der Projektsteuerer der DB AG wird den aktuellen Stand des Projektes in der Sitzung vorstellen und den geplanten Ablauf erläutern.