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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
1,1 MB
Erstellt
01.08.14, 18:20
Aktualisiert
01.08.14, 18:20

Inhalt der Datei

056 Brühl, den 30.6.1998 Niederschrift über die Sitzung des Rates am 22.6.98 Beginn der Sitzung um 18.00 Uhr Ende der Sitzung Sitzungsort Rathaus Ratssaal A 014 um 21.25 Uhr Vorsitz führte: Bürgermeister W. Mengel Mitglieder: ( ( Bengsch Berg Blanke Breu Dr. Conen Heck Jachemich (M> A8.2.o) Jung Langen Müller Dr. Petran Poetes Reinkerneier Raintgen Salvador Thema Wehrhahn %westphal (1.stellv.Vors.) Wunderlich SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD Billig CDU Busch CDU Dr. Dahm CDU Falkenstein CDU Fischer CDU Hepp CDU . Hinsein (ab. 18.40 ) CDU Klug CDU Küster CDU Lätzsch CDU Meeth CDU Meyers CDU Noethen CDU Pohl CDU Paschmann CDU Schmidt CDU ~~Schmitz, W. (2. stellv. Vors.) CDU Simons CDU Volk CDU * (bis 19.30 Uhr) **(bis 21.20 Uhr ) ~ Ii! IE Ci! 15(1 Ii! Ii! 00 Da D lXI lXI lXI 18 !SI lXI ~ IE IE 00 lXI Bortlisz-Dickhoff (3. stellv. Vors.) Kranz Nielasen Weber Brodüffel (fraktionslos) Menget (Bürgermeister) Engels (1. Beigeordneter) (Stadtkämmerer) Freytag Dr. Hackstein (Beigeordnete) J. v.-Bothmer (GIB) lXI Ii! Nies 1/1 ~ DjiJ Ci! lXI D Schriftführerin: IE IRI 0 ~erwaltung: I! IE Grüne Ii! Grüne Ii! Grüne ~ Paulsen (4.stellv. Vors.) BVB Jll Schmitz, H. BVB 1!1 M ~ Grüne D!l M. Müller Ii] Ci) Im D!l Ii! Im D lXI IKJ ll!l 13 ;: V. 057 -2TOPktl Gegenstand Seite VorlageNrl A) Öffentlicher Teil '' 1. Fragestunde fiir Einwohner 7 21 Einfiihrung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes 8 31 Niederschrift vom 27.4198 8 41 Verleihung der Ehrennadel der Stadt Brühl Bezug: HA 11.5198 8 10/73af 51 Antrag 8 60/98 + a 61/98 5 1 Informationsservice zur Einfiihrung des EURO Bezug: Antrag der CDU-Fraktion vom 11 Mai 1998 / i 181/861 I I 61 Ordnungspartnerschaften in NRW 9 71 Prüfung der Jahresrechnungen des Wasser- und Bodenverbandes Brühl-Schwadorf sowie der Jagdgenossenschaft Brühl durch das Rechnungsprüfungsamt Bezug: HA 816198 10 5/94 a Benennung der geplanten Straße im Gebiet des Bebauungsplanes 08106 "Festplatz Liblarer Straße/Altenpflegeheim" Bezug: HA 1815198 10 387/80 a1 10 430/76 p 11 413/75 k Satzung der Stadt Brühl zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgennach §§ 135a- 135 c Baugesetzbuch Bezug: AfU 515198, HA 11.5198 11 2/94g 81 91 Satzungen 911 3 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren fiir den Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt Brühl - Satzung Rettungsdienst Bezug: HA 816198 I 912 913 1 Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung, Unterbringung und gebührenpflichtige Benutzung von Wohngebäuden zur Unterbringung obdachloser Personen der Stadt Brühl Bezug: SzA 715198, HA 11.5198 I 058 -3TO- Seite VorlageNr. Sondersatzung gemäߧ 132 Nr. 4 des Baugesetzbuches in Verbindung mit§ 13 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Brühl hier: Merkmale der endgültigen Herstellung von Erschließungsanlagen Bezug: HA 8.6.98 11 34/73 p Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Verpackungssteuer in der Stadt Brühl Bezug: HA 11.5.98 11 98/94 j Hauptschule Clemens-August-Straße; hier: Aufstellung eines 2-klassigen Schulpavillons Bezug: HA 8.6.98 12 185/85 ax Umgestaltung der Hauptstraße - Überplanmäßige Mittelbereitstellung Bezug: HA 8.6.98 12 176/881 Sonderschule Kölnstr. 85 - Pestalozzischule hier: Erstellung eines Schulpavillons mit 2 Klassen 13 187/85 ah Zweckverband Volkshochschule Rhein-Erft; hier: Ersatzbestellung eines stellvertretenden Mitgliedes der Stadt Brühl in die Verbandsversammlung Bezug: HA 18.5.98 13 54/76 ad 25. Gesellschafterversammlung der Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH 14 160/75 n Örtliche Bauvorschriften (Einfriedungssatzung) fiir den Bereich des V+E-Planes "Wohnwertpark" Bezug: StVA 16.6.98 14 25/90 az Gestaltungssatzung "Kloster Benden" Bezug: StVA 16.6.98 14 181/85 at 1. Änderung des Bebauungsplanes 15ID "Eichweg"; hier: Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluß Bezug: StVA 16.6.98 15 139/78 aj Pkt. Gegenstand 9.4 9.5 / 10. Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen 10.1 10.2 11. 12. 13. 14. 15. 16. 059 -4TOPkto 170 180 190 ( 200 Gegenstand Seite VorlageNro 80 Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und 20 Änderung des Bebauungsplanes Nro 27A (Biotopkomplex Fredenbruch); hier: Beschluß zur Vorlage bei der Bezirksregierung bzwo Satzungsbeschluß Bezug: StVA 1606098 15 99/73 Bebauungsplan Nro 08010 "Solarsiedlung Rodderweg"(BPL 73 alt) hier: Aufstellungsbeschluß Bezug: Landesprogramm NW - 50 Solarsiedlungen StVA 1606098 16 59/98 V Umbesetzung in Ausschüssen 1901 CDU-Fraktion 18 1902 SPD-Fraktion 18 Anfragen 20 01 Mahnstätte ehemaliger jüdischer Mitbürger 2002 Parkmöglichkeiten Schulzentrum Brühl-Süd 2003 Friedhofssatzung 2004 "Mängelkarte" 200 5 Fußgängerüberweg Brühl-Schwadorf 20 06 Beschädigung "Viehbrücke" und Aufstellung Ortsschild 2007 Biotonnen im Neubaugebiet Brühl-Ost 2008 Tourismuskonzept 2009 Buslinie 709 20010 Ampelschaltung 'Am Sommersberg' 20011 "Phantasialandhotel" 19 19 19 19 19 19 20 20 20 20 20 B) Nichtöffentlicher Teil 21. 220 Abberufung eines Prüfers des Rechnungsprüfungsamtes Bezug: HA 806098 21 62/821 Grundstücksverkauf im Gewerbegebiet Br.-Nord II Bezug: HA 11.5098 21 45/98 Grundstücksverkauf im Gewerbegebiet Br0-Nord II Bezug: HA 806098 21 50/98 Grundstücksangelegenheiten 2201 2202 060 - 5TOPkt. Geienstand 22.3 Grundstücksverkauf im Gewerbegebiet Br.-Nord TI Bezug: HA 8.6.98 22 51/98 Grundstücksverkauf im Gewerbegebiet Br.-Nord II Bezug: HA 8.6.98 22 52/98 Grundstücksverkauf im Gewerbegebiet Br.-Nord II hier: Aufhebung des Verkaufsbeschlusses Bezug: HA 8.6.98 22 I21/97 a Bestellung eines Erbbaurechtes Bezug: HA 8.6.98 23 54/98 Grundstücksankauf Gemarkung Kierberg Bezug: HA Il.5.98 24 I09/94 d 2-zügige Grundschule Brühl-Ost; hier: Auftragsvergabe Bezug: HA 8.6.98 24 30/98 b Beschaffung von EDV-Hard- und Software fur die Gesamtschule; hier: EDV-Räume und Schulverwaltungssystem 25 12/89 ak 22.4 22.5 22.6 / 22.7 23. 24. 25. Mitteilungen 25. I Partnerschaftskongreß des internationalen RGRE in F errara/Italien 26. Seite VorlageNr. 25 Anfragen 26. I Ausländerbeirat 26.2 Informationsblatt des Brühler F.D.P. 26.3 Zingsheim-Gebäude 26 26 26 061 -6A) Öffentlicher Teil Bürgermeister Mengel eröffuet die Sitzung und stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlußfähigkeit der Versammlung fest. Zur Tagesordnung: Bürgermeister Mengel bittet um Ergänzung der Tagesordnung um folgende Tischvorlagen: 1. Sonderschule Kölnstr. 85 - Pestalozzischule -; Erstellung eines Schulpavillons mit 2 Klassen, Vorlage-Nr. 187/85 ah 2. 25. Gesellschafterversammlung der Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH, Vorlage-Nr. 160/85 n Klug (CDU) beantragt, den TO-Pkt. "Parkgebühren und Parkraum" in die Tagesordnung aufzunehmen. Seine Fraktion wolle den Antrag stellen, in der Ferienzeit aufParkgebühren zu verzichten. Da es sich um die letzte Ratssitzung vor den Ferien handele, sei eine Dringlichkeit gegeben. Breu (SPD) hält den Antrag nicht fur seriös, da keine ausreichende Vorbereitung fiir eine solch bedeutende Angelegenheit möglich gewesen sei. Er erkenne keine Dringlichkeit; vielmehr sei eine eingehende Erörterung dieses Themas, unter Beteiligung aller Interessengruppen, wie z.B. der Wepag, des Kaufhofs usw. erforderlich. Seine Fraktion biete selbstverständlich eine sachliche Diskussion an, die jedoch im Rahmen der Haushaltsberatungen gefuhrt werden müsse. Zur Sache selbst stellt er fest, daß die derzeitigen Parkgebührensätze zu "CDU-Mehrheitszeiten" beschlossen worden seien. Abschließend warnt er vor der ständigen Diskussion über die Parkgebühren, da dies potentielle Käufer eher abschrecke. S. E. handele es sich hierbei eher um vordergründigen Wahlkampfals um ein echtes Anliegen. Klug (CDU) fragt, warum in der Tagesordnung unter Punkt 16 das Thema "Solarsiedlung Rodderweg" aufgefuhrt sei. Dies sei nicht im Sinne der diesbezüglich im StVA stattgefundenen Diskussion. Berg (SPD) hält dem entgegen, daß man in der betreffenden Ausschußsitzung so verblieben sei, daß im Ausschuß keine Entscheidung getroffen werden sollte, um fraktionsintern zu beraten und in der heutigen Ratssitzung einen Beschluß zu fassen. Die Verwaltung sei beauftragt worden, bis zur heutigen Sitzung bestimmte Fragen zu klären. Vereinbart worden sei dann, heute zu einem Aufstellungsbeschluß zu kommen und im weiteren Verfahren die noch offenen Fragen zu klären. Beigeordneter Engels und Beigeordnete Dr. Hackstein bestätigen, daß es heute lediglich um den Aufstellungsbeschluß gehe. Die Entscheidung, eine Solarsiedlung zu bauen, sei damit noch nicht getroffen. Richtig se~ daß es noch viele Fragen gebe. Das Verfahren seijedoch dazu da, hier Antworten zu finden. Mit dem Aufstellungsbeschluß sage man lediglich, daß auf dem Gebiet etwas anderes gemacht werden solle, als das, was z.Z. planmäßig vorgesehen sei. Dieser Beschluß sei jedoch zur Beantragung von Fördermitteln erforderlich. 062 -7- Bortlisz-DickhotT (Grüne) bestätigt die richtige Wiedergabe der Vereinbarung im StVA. Viele Fragen könnten nicht im Vorgriff auf die Zusage möglicher Fördermittel geklärt werden, deren Erhalt jedoch Voraussetzung dafiir sei, daß dort überhaupt etwas unternommen werde. Der Aufstellungsbeschluß lasse keine unrevidierbaren Rechtsgüter entstehen; es handele sich lediglich um eine Absichtserklärung zur Prüfung der Realisierung des Projektes "Solarsiedlung". Schmidt (CDU) hält dem entgegen, daß der StVA keine Empfehlung an den Rat ausgesprochen habe. Tatsache sei, daß noch viele offene Fragen seien. Durch den Aufstellungsbeschluß erfolge jedoch bereits eine Vorgabe in Richtung Solarsiedlung. Er beantragt, den Tagesordnungspunkt abzusetzen. / 1. Der Rat stimmt der Ergänzung der Tagesordnung durch die beiden Tischvorlagen Nr. 187/85 ah und 160/85 n zu. - einstimmig 2. Der Rat lehnt den Antrag der CDU-Fraktion ab, die Tagesordnung um den Punkt "Parkgebühren- und Parkraum" zu ergänzen. Abstimmungsergebnis: 22 : 20 3. Der Rat lehnt den Antrag der CDU-Fraktion ab, den Tagesordnungspunkt 16 "Solarsiedlung Rodderweg; Aufstellungsbeschluß" zu streichen. Abstimmungsergebnis: 23 : 19 ( 1. Fragestunde fur Einwohner Herr J osef Schmitz, Rodderweg 269, Brühl, berichtet ausfuhrlieh über seine Probleme hinsichtlich des Kanalbaus Rodderweg, den hierdurch entstandenen Schäden an seinem Haus und die von ihm kritisierte Rechnung. Er könne nicht einsehen, daß er eine in seinen Augen überhöhte Rechnung zahlen müsse, obwohl er ständig die Übergröße der Kanäle moniert habe. Er fragt, ob das zuständige Fachamt bei der Planung der Kanäle sorgfältig recherchiert habe, ob eine Bauaufsicht vorhanden gewesen sei und inwieweit man diese Bauaufsicht belangen könne. Angeblich habe keiner der Betroffenen Fehler gemacht. Er bittet daher den Bürgermeister, die Angelegenheit nochmals zu überprüfen. Es könne nicht richtig sein, daß man 40 m Kanal baue, . die niemals genutzt würden. Bürgermeister Mengel sagt zu, die Angelegenheit nochmals gründlich zu untersuchen. Beigeordneter Engels verspricht ebenfalls, zu prüfen, ob die betroffenen Bürger zu stark belastet worden seien. Auch der Frage des angeblich unnötigen Kanalbaues werde er nachgehen und ggf eine Klärung mit der zuständigen Versicherung herbeifuhren. 063 - 82. Einfiibrung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes - Vorlage-Nr. 181/861Der Bürgermeister fuhrt gern. § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NW Herrn Wilfried Blanke in sein Amt als Mitglied des Rates der Stadt Brühl ein und verpflichtet ihn zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben. 3. Niederschrift yom 27.4.98 Gegen die Fassung der Niederschrift vom 27.4.98 werden keine Einwände erhoben. 4. Verleihung der Ehrennadel der Stadt Brühl Bezug: HA 11.5.98 - Vorlage-Nr. 10/73 afDer Rat beschließt, Herrn Prof. Dr. Werner Spies die Ehrennadel der Stadt Brühl zu verleihen. - einstimmig 5. Antrag 5. 1 Informationsservice zur Einfiihrung des EURO Bezug: Antrag der CDU-Fraktion yom 11. Mai 1998 - Yorlage-Nr. 60/98 + a - ( Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Klug (CDU) zeigt sich erstaunt über die deutliche Ablehnung des Antrages seiner Fraktion, da lediglich ein Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnisnahme vorgelegt werde. Er beantragt daher nochmals, über den Antrag seiner Fraktion in der vorliegenden Form abzustimmen. Stadtkämmerer Freytag verweist auf die Vorlage des Bürgermeisters, insbesondere auf Abs. 2, Seite 3. Der Bericht lege dar, daß die Intention des Antrages der CDU-Fraktion bereits weitgehend erfiillt werde. Es existierten im übrigen vielerlei Informationsschriften, so z.B. zuletzt als Beilage in der Zeitschrift "Prisma". Hier berichteten die zuständigen Stellen ausfuhrlieh zum Thema "Euro". Er frage sich, was die Stadt Brühl darüber hinaus noch unternehmen solle, da es hier keine speziellen Probleme gebe. Im übrigen werde hinsichtlich der in der Verwaltung erforderlichen Umstellungsmaßnahmen noch frühzeitig berichtet. Es erfolge derzeit eine Analyse der notwendigen Arbeiten in den betroffenen Ämtern. Breu (SPD) gibt ebenfalls zu bedenken, daß es nicht Aufgabe der Verwaltung sei, in diesem Bereich detaillierte Aufklärungsarbeit zu leisten. Hierzu fehle ihr die nötige Fachkompetenz. Im übrigen frage er sich, wer z.B. von der Verwaltung die Frage beantworten solle, wie stabil der Euro sei. 064 - 9Für Busch (CDU) ist es unverständlich, warum dem Antrag der CDU-Fraktion nicht stattgegeben werden könne, zumal die Informationen in der Verwaltungsvorlage und die Aussagen des Stadtkämmerers bereits in Richtung dessen zielten, was mit dem Antrag erreicht werden solle. So wäre z.B. eine Anlaufstelle im Rathaus sinnvoll und ausreichend, die Hilfestellung fiir Fragen in diesem Bereich geben könnte. Beigeordneter Engels macht nochmals deutlich, daß es bereits an Fahrlässigkeit grenze, wenn Fragen in diesem Fachbereich durch die Verwaltung beantwortet würden. Die Verwaltung sei nicht zuständig und insofern nicht befugt, in diesem Metier Auskünfte zu erteilen. Schmitz, H. (BVB) hält. den CDU-Antrag ebenfalls fur überspitzt. Zwar seien Informationen notwendig~ diese könnten aber z.B. über die Rathauszeitung gegeben werden. Der Rat lehnt den Antrag der CDU-Fraktion ab, in Zusammenarbeit mit dem Amt fiir Wirtschaftsförderung einen Informationsservice zur Einfiihrung des Euro zu starten und diesen Service sowohl der ortsansässigen Wirtschaft als auch den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfiigung zu stellen. - Abstimmungsergebnis: 23 : 18 bei 2 Enthaltungen 6. Ordnungspartnerschaften in NRW - Vorlage-Nr. 61/98Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. ( Nielasen (Grüne) lobt das ausfiihrliche und gute Konzept. Sie weist daraufhin, daß laut Statistik hauptsächlich Jungen als Täter auffällig seien~ hier müsse ein Ansatzpunkt gesehen werden. Sie fragt, ob weiterhin über die Ergebnisse des Arbeitskreises berichtet werde. Bürgermeister Mengel erwidert, daß selbstverständlich über die weitere Arbeit in diesem Bereich informiert werde. Klug (CDU) bedankt sich ebenfalls fiir die ausfiihrliche Darstellung. Problematisch sei, daß das subjektive Sicherheitsempfinden nicht mit dem objektiven Tatbestand übereinstimme. Es seien Ängste, insbesondere im Jugendbereich, vorhanden, die nachdenklich machten, insbesondere, wenn man feststellen müsse, daß diese in Richtung bestimmter Nationalitätengruppen innerhalb der Täterschaft gingen. Er befiirchtet, daß sich diese Ängste irgendwann einmal in Wahlentscheidungen niederschlagen könnten, in einer Art und Weise, die man sicherlich nicht fiir wünschenswert halte. Von daher messe seine Fraktion dem Thema sehr große Bedeutung zu. Man müsse die Sache unbedingt ernst nehmen und alles tun, um das Modell zu unterstützen. Abschließend stellt er heraus, daß insbesondere auch die Frage der familiären Situation vieler Jugendlicher und der Einfluß der Medien betrachtet werden müßten. Die wachsende Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft habe sicherlich vielfältige Hintergründe. Paulsen (BVB) fragt, ob verwaltungsseitig an eine personelle Aufstockung in diesem Bereich gedacht sei, da die Umsetzung des Modells sehr aufwendig sei. 065 - 10- Bürgermeister Mengel fuhrt aus, daß ein zusätzlicher Personalbedarf in der Verwaltung z.Z. nicht angerlacht sei. Er hoffe, daß eine Verstärkung im Bereich der Polizei vorgenommen werde. Im übrigen müsse man das Modell zunächst einmal anlaufen lassen. Abschließend berichtet er, daß es eine große Bitte der Polizei sei, Probleme konkret zu benennen und nicht zu verallgemeinern. Es könne nur etwas erreicht werden, wenn sich jeder zuständig fuhle. Er hoffe, daß durch die Ordnungspartnerschaft ein deutliches Zeichen gesetzt werde. 7. Ptüfung der Jahresrechnungen des Wasser- und Bodenverbandes Brühl-Schwadorf sowie der Jagdgenossenschaft Brühl durch das Rechnungsprüfungsamt Bezug: HA 8.6.98 - Yorlage-Nr. 5/94 aDer Rat beschließt, daß das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Brühl die erteilten Prüfungsaufträge des Wasser- und Bodenverbandes, Brühl-Schwadorf sowie der Jagdgenossenschaft Brühl gemäß Schreiben vom 21.8.1979 bzw. 6.12.1983 durchfuhrt. - einstimmig 8. Benennung der geplanten Straße im Gebiet des Bebauungsplanes 08.06 "Festplatz Liblarer Straße/Altenpflegeheim" Bezug: HA 18.5.98 - Vorlage-Nr. 387/80 alBortlisz-Dickhoff (Grüne) regt an, bei künftigen Straßenbenennungen ein anderes Verfahren zu wählen und vor einer Information der Öffentlichkeit Vorschläge fraktionsintern zu beraten. Der Rat nennt die geplante Straße im Bebauungsplangebiet 08.06 "An der Ziegelei". - einstimmig 9. Satzungen 9.1 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren fiir den Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt Brühl - Satzung Rettungsdienst Bezug: HA 8.6.98 - Yorlage-Nr. 430/76pDer Rat beschließt die als Anlage 1) beigefiigte 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren fiir den Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt BrühlSatzung Rettungsdienst -. - einstimmig - 066 - 11- 9.2 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung, Unterbringung und gebührenpflichtige Benutzung von Wohngebäuden zur Unterbringung obdachloser Personen der Stadt Brühl Bezug: SzA 7.5.98, HA 11.5.98 - Vorlage-Nr. 413/75kDer Rat beschließt die als Anlage beigefugte 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung, Unterhaltung gebührenpflichtige Benutzung von Wohngebäuden zur Unterbringung obdachloser Personen in der Stadt Brühl. - einstimmig 9.3 Satzung der Stadt Brühl zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach§§ 135a- 135 c Baugesetzbuch Bezug: AfU 5.5.98, HA 11.5.98 - Vorlage-Nr.2/94 gDer Rat beschließt die als Anlage beigefugte Satzung der Stadt Brühl zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach den§§ 135 a- 135 c Baugesetzbuch. -einstimmig9.4 Sondersatzung gern.§ 132 Nr. 4 des Baugesetzbuches i.V.m. § 13 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Brühl hier: Merkmale der endgültigen Herstellung von Erschließungsanlagen - Neue Bohle Bezug: HA 8.6.98 - Yorlage-Nr. 34/73 p Der Rat beschließt die als Anlage beigefugte Sondersatzung gern. § 132 Nr. 4 des Baugesetzbuches i.V.m. § 13 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Brühl. -einstimmig9.5 Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Verpackungssteuer in der Stadt Brühl Bezug: HA 11.5.98 - Vorlage-Nr. 98/94 j- Weber (Gtüne) fiihrt aus, daß die Aufhebung der Verpackungssteuersatzung von seiner Fraktion erheblich bedauert werde. Leider lasse die Abfallpolitik des Bundes ein konkretes Handeln der Kommunen nicht zu. Man müsse nun den bereits anläßlich der Beratung über die Satzung diskutierten Alternativvorschlag verfolgen und versuchen, mit den Verursachern freiwillige Vereinbarungen zu treffen. Auf jeden Fall müsse man aber das bisher Erreichte sichern und eine erneute Umstellung auf Einweggeschirr verhindern. 067 - I2- Klug (CDU) stellt fest, daß eine Aufhebung heute nicht notwendig wäre, wenn man der damaligen Argumentation seiner Fraktion gefolgt sei. Die ganze Angelegenheit sei in seinen Augen eine Steuerverschwendung; er hoffe, daß eine baldige Rückzahlung der Beträge erfolge. Der Rat beschließt, die als Anlage beigefUgte Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Verpackungssteuer in der Stadt Brühl. - einstimmig bei I Enthaltung I 0. Dringlichkeitsentscheidungen I O.I Hauptschule Clemens-August-Straße; hier: Aufstellung eines 2-ldassigen Schulpavillons Bezug: HA 8.6.98 - Yorlage-Nr. I85/85 ax - Der Rat genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung: I. Der Hauptausschuß stellt im Wege der Dringlichkeitsentscheidung die erforderlichen Mittel in Höhe von Il3.800,00 DM außerplanmäßig bereit. 2. Deckung: Wenigerausgabe bei 1.464.9449.8- Neubau Kindergarten Brühl-Ost- im Haushaltsjahr 1998. - einstimmig I0.2 Umgestaltung der Hauptstraße - Überplanmäßige Mittelbereitstellung Bezug: HA 8.6.98 - Yorlage-Nr. I76/88 1 Der Rat genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung: Der Hauptausschuß beschließt im Wege der Dringlichkeitsentscheidung gern. § 60 Abs. I Satz I GO NW bei der Haushaltsstelle 1.636.9502.2 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von I20.000,00 DM. Deckungsyorschlag: Reduzierung des Haushaltansatzes bei Haushaltsstelle 1.630.9579.3- Verlagerung der K 7- von 135.000 DM auf I5.000,00 DM. Die Mittel werden im Haushaltsjahr I998 nicht mehr benötigt. - einstimmig - 068 - 1311. Sonderschule Kölnstraße 85 - Pestalozzischule hier- Erstellung eines Schulpavillons mit 2 Klassen - Vorlage-Nr 187/85 ab- Beigeordneter Engels verweist auf die ausfuhrliehe Diskussion im Schulausschuß und den Auftrag an die Verwaltung, zu prüfen, ob eine endgültige Nutzung des Gebäudes Kaiserstraße 1 fiir die Pestalozzischule in Frage komme oder ob eine kurzfristige Zwischennutzung möglich sei. Daß eine Zwischenlösung nicht sinnvoll sei, habe er bereits im Hauptausschuß am 8.6.98 dargestellt. Man habe nun weitere Lösungsmöglichkeiten, wie z.B. den Umbau der Aula in der Franziskusschule, überprüft. Dies sei jedoch ebenfalls nur mit einem sehr hohen Kostenaufwand möglich. Vor diesem Hintergrund halte man es fiir gerechtfertigt, an der Pestalozzischule zwei Pavillons aufzustellen, um den dringendsten vorübergehenden Bedarf zu decken. Bei Zustimmung gehe er davon aus, daß die konkrete Vergabe im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung vorgenommen werde, so daß die Pavillons nach den Ferien zur Verfugung stünden. Klug (CDU) zeigt sich erfreut über die erfolgreiche Initiative seiner Fraktion. Er fragt in diesem Zusammenhang, ob es zwischenzeitlich seitens der Verwaltung Vorstellungen gebe, wann das Gebäude Kaiserstraße I frei gemacht und saniert werde. Stadtkämmerer Freytag teilt mit, daß das Gebäude im Laufe der nächsten Woche freigemacht werde. Billig (CDU) bedankt sich bei der Verwaltung fiir die schnelle Umsetzung der Bemühungen im Schulausschuß. Sowohl die Kinder in der Pestalozzischule als auch die in der St. Franziskusschule könnten sich über diese Lösung sehr freuen. Wunderlich (SPD) bittet, die Entscheidung unverzüglich der Schulleiterin der St. Franziskusschule mitzuteilen. 1. Der Rat stellt die zur Erstelliung eines Schulpavillons mit 2 Klassen an der Pestalozzischule erforderlichen Mittel in Höhe von 117.000,00 DM außerplanmäßig bereit. 2. Deckung: Wenigerausgabe bei HhSt. 1.464.9449.8- Neubau Kindergarten Brühl-Ost- im Haushaltsjahr 1998. - einstimmig 12. Zweckverband Volkshochschule Rhein-Erft; hier: Ersatzbestellung eines stellvertretenden Mitgliedes der Stadt Brühl in die Verbandsversammlung Bezug: HA 18.5 98 - Vorlage-Nr 54/76 adDieSPD-Fraktion bestimmt Ratsmitglied Bernhard Breu fiir die Restdauer der Wahlperiode des Rates als stellvertretendes Mitglied der Stadt Brühl in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Volkshochschule Rhein-Erft. 069 - 1413. 25. Gesellschafterversammlung der Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH - Vorlage-Nr. 160/75 n Der Rat ermächtigt den Vertreter der Stadt Brühl in der Gesellschafterversammlung der Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH, Ratsherr Wunderlich oder bei Verhinderung dessen Vertreter, Ratsherr Noethen · 1. dem Jahresabschluß 1997 der Gesellschaft der aufbeiden Bilanzseiten mit 8.940.802,25 DM abschließt und einen Fehlbetrag von 111.465,68 DM ausweist, 2. der Abdeck:ung des Fehlbetrages durch Nachschußbeträge der Gesellschafter entsprechend ihren Stammeinlagen (fiir die Stadt Brühl3.715,52 DM}, 3. der Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsfiihrer zuzustimmen. - einstimmig 14. Örtliche Bauvorschriften (Einfriedungssatzung) fiir denHereich des V+E-Planes "Wohnwertpark" Bezug: StVA 16 6.98 - Vorlage-Nr. 25/90 azDer Rat beschließt gemäß § 86 der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 07.03.1995 {GVNW, S. 218) i.V.m. § 7 u. 41 Abs. 1 Satz 2 fder Gemeindeordnung fiir das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. 10.1994 (GV NW 1994, S. 666) die beiliegende Satzung zu örtlichen Bauvorschriften über das Verbot sowie über Art, Höhe und Gestaltung von Einfriedungen im Bereich des V+ E-Planes Nr. 04.06 'Wohnwertpark'. - einstimmig 15. Gestaltungssatzung "Kloster Benden" Bezug: StVA 16 6.98 - Vorlage-Nr. 181/85 atDer Rat beschließt gemäß § 86 Abs. I Nr. 1 und 5 der Bauordnung fiir das Land NordrheinWestfalen (BauO NW) vom 07.03.1995 {GV NW 1995, S. 218) i.V.m. den§§ 7 und 41 Abs.l Satz 2f der Gemeindeordnung fiir das Land NW (GO NW) i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.07. 1994 (GV NW 1994, S. 666) die als Anlage beigefugte Satzung der Stadt Brühl über die örtlichen Bauvorschriften (Gestaltungssatzung) fiir die Baugebiete im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 09.01 'Kloster Benden'. -einstimmig- 070 - 1516. I. Änderung des Bebauungsplanes 15ill "Eichweg"; hier: Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluß Bezug: StVA 16.6 98 - Vorlage-Nr. 139/78 ajDer Rat beschließt gemäß § 2 Abs. I des Baugesetzbuch die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141) die öffentliche Auslegung der I. Änderung des Bebauungsplanes 15 ill "Eichweg" mit Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur I und betrifft die Flächen der Flurstücke 300, 301, 303, teilweise 304, 352, 353, 649, teilweise 650 und teilweise 308. Es handelt sich um die Einmündung des Eichweges in die Alte Bonnstraße (L 183). - einstimmig 17. 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27A (Biotopkomplex Fredenbruch); hier: Beschluß zur Vorlage bei der Bezirksregierung bzw. Satzungsbeschluß Bezug: StYA 16.6.98 - Yorlage-Nr. 99173 v- I. Der Rat beschließt aufgrundder Überleitungsvorschriften des§ 233 Abs. 1 der Neufassung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141) das weitere Verfahren zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 A nach der Neufassung des Baugesetzbuches durchzufiihren. II. Der Rat beschließt gemäߧ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141) die öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP 94) mit dem Erläuterungsbericht und die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 A (Biotopkomplex Fredenbruch) mit der Begründung. Beide Bauleitplanverfahren betreffen die Fläche in der Gemarkung V ochem, Flur 2 und werden begrenzt: Im Norden: durch die südliche Grenze des Flurstückes Nr. 6417 Im Osten: durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 5670, 5679 und 4457 Im Süden: durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 4456, 4455, 4435,4434,4433, 4459, 4425, 240, 4411, 4406 und 4400 Im Westen: durch die westliche Grenze der Flurstücke 4400, 440 I, 4402, 4404 und 4405. - einstimmig - 071 - 1618. Bebauungsplan Nr. 08.10 "Solarsiedlung Rodderweg"(BPL 73 alt) hier: Aufstellungsbeschluß Bezug: Landesprogramm NW - 50 Solarsiedlungen StVA 16 6.98 - Vorlage-Nr. 59/98 Beigeordnete Dr. Hackstein weist darauf hin, daß im Beschlußentwurf eine redaktionelle Änderung vorzunehmen sei. Fälschlicherweise sei der Bebauungsplan mit 09.04 bezeichnet worden. Die richtige Bezeichnung laute: Bebauungsplan Nr. 08.10. Sie bittet, das Verfahren zu eröflhen, da der Aufstellungsbeschluß unbedingt erforderlich sei fiir eine Bewerbung zum Erhalt von Fördergeldern. Selbstverständlich sei die Klärung noch offener Fragen Bestandteil des anstehenden Verfahrens. Die Fassung des Aufstellungsbeschlusses beinhalte keinerlei Risiko, da der Rat jederzeit das Verfahren wieder einstellen könne, wenn keine zufriedenstellende Beantwortung der Fragen erfolge. Beigeordneter Engels ergänzt, daß man sich keinesfalls von der Jugendherberge verabschiede; es seijedoch über Jahrzehnte hinweg nicht gelungen, das Jugendherbergswerk fiir den Bau einer Jugendherberg in Brühl zu interessieren. Falls hier jedoch eine andere Entwicklung absehbar sei, könne man sehr schnell ein passendes Gelände zur Errichtung einer Jugendherberge zur Verfugung stellen. Busch (CDU) stellt fest, daß man ein jahrelang verfolgtes Projekt heute zu Grabe tragen wolle. Sicherlich sei es zu begrüßen, wenn man jungen Familien die Möglichkeit eröflhe, finanzierbaren Grund und Boden zu erwerben. Er warnt jedoch davor, die Projekte "Jugendzeltplatz/Jugendherberge" und "Schaffung von Wohnraum fiir junge Familien" gemeinsam zu diskutieren, damit keine Konfliktsituation entstehe und man nicht vor ·die Frage "entweder oder" gestellt werde. Vielmehr sollten fiir beide Bereiche Möglichkeiten gefunden werden. Anhand des alten Bebauungsplanes 08.04 und seiner Vorgeschichte erläutert er ausruhrlieh die jahrelangen Bemühungen hinsichtlich der Ausweisung eines Standortes fiir eine Jugendherberge bzw. einen Zeltplatz. Damals seien Pläne, Versprechungen und stets begleitende Fraktionsanträge gemacht worden. Seine Fraktion habe sich noch nicht von dem Gedanken verabschiedet, eine Kombination von Jugendzeltplatz, -gästehaus, -herberge oder -hotel auszuweisen. Diese Möglichkeit sei bei einer Ausweisung von Wohnbebauung nicht mehr gegeben, da bereits damals die Entfernung zwischen Wohnbebauung und Zeltplatz zur Aufgabe des Standortes gefiihrt habe. Die Entfernung zwischen dem betreffenden Grundstück und der künftig geplanten Wohnbebauung sei die gleiche. Abschließend appelliert er nochmals eindringlich an alle Ratsmitglieder, das bereits seit 20 Jahren den Jugendlichen gegenüber geäußerte Versprechen einzulösen und das Gelände fiir den geplanten Zweck freizuhalten. Im folgenden findet eine ausgiebige Diskussion zu diesem Thema statt. Die Vertreter der SPD-Fraktion geben zu bedenken, daß sich seit 20 Jahren niemand zum Bau einer Jugendherberge gefunden habe; das Areal sollte daher nicht noch weitere Jahre brach liegen, zumal bei einem entsprechenden Interesse ein anderer Standort gefunden werden könne. Hinsichtlich des Jugendzeltplatzes sei im übrigen das Interesse erlahmt, da zur Durchfiihrung von Zeltlagern eher touristisch attraktivere Gebiete gewünscht würden. Im übrigen sei bereits früher die Bildung eines Trägervereins zum Betrieb eines Jugendzeltplatzes im Stadtjugendring angesprochen worden; ein entsprechender Arbeitskreis habe sich jedoch bis heute nicht gebildet. 072 - 17Die Sprecher der CDU-Fraktion heben hervor, daß man bei den Jugendlichen im Wort stehe und insofern die erforderlichen Flächen vorgehalten werden sollten. Diese seien durch die Nähe zum Heider Bergsee durchaus attraktiv, zumal in diesem Zusammenhang auch der Bereich "Tourismusforderung" eine große Rolle spiele. Das fehlende Interesse der Jugendlichen wird vehement bestritten, vielmehr sei der stetige Wunsch vorhanden, Jugendaustauschverbindungen stattfinden zu lassen. Als weitere Stichpunkte werden seitens der CDU-Fraktion die Begriffe Altlastenverdachtsfläche, Klärung Landschaftsschutz, fehlende Vorentwürfe und Bedeutung als Kaltluftentstehungsfläche kritisch benannt. Man warnt nochmals davor, den vorliegenden Aufstellungsbeschluß zu fassen, da es sich um eine eindeutige Erklärung handele. Vollkommen ausreichend sei die Absichtsbelrundung fiir eine Solarsiedlung. Diese könnte jedoch östlich des Höhenweges . ausgewiesen werden, während man das Gebiet westlich des Höhenweges fiir die bisherige Nutzung vorhalten sollte. Im übrigen bestünden fiir einen Zuschußantrag keinerlei Fristen. Obwohl Schmitz, H. (BVB) noch großen Beratungsbedarf sieht, erkennt er ebenfalls die Notwendigkeit an, in das Verfahren einzusteigen, um die bestehenden Möglichkeiten auszuloten. Der Geschäftsordnungsantrag von Paulsen (BVB), die Rednerliste zu beenden, wird nach Gegensprache durch Noethen (CDU) mit Mehrheit abgelehnt. Die Diskussion wird umfassend fortgesetzt. Beigeordnete Dr. Hackstein und Beigeordneter Engels verweisen wiederholt darauf, daß das Verfahren nach Aufstellungsbeschluß dazu da sei, alle noch offenen Fragen - auch hinsichtlich des Jugendzeltplatzes - zu klären. Eindeutig sei festzustellen, daß seitens des finanzverantwortlichen Rates nie ein entsprechender Handlungsauftrag hinsichtlich Jugendherberge bzw. Zeltplatz erteilt worden sei. Nichts destotratz würden sich diesbezüglich abzeichnende positive Entwicklungen zur Verwirklichung verwaltungsseitig auf alle Fälle unterstützt. Man sollte sich jedoch nicht die Chance vergeben, in den Genuß des Landesprogrammes "Solarsiedlungen" zu kommen. Die CDU-Fraktion vertritt weiterhin mit Vehemenz die Beibehaltung des Projektes "Jugendherberge/Jugendzeltplatz". Auch hinsichtlich des vieldiskutierten Themas "Gewalt bei Jugendlichen" sollte man unbedingt in diesem Bereich tätig werden und fiir die Zukunft investieren. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht keinen Grund dafiir, den heutigen Aufstellungsbeschluß nicht zu fassen, da damit das Projekt "Solarsiedlung" aufgegeben werde. Sie warnt davor, das Ergebnis der Prüfung des Antrages vorwegzunehmen und die Chance heute zu vertun. Der Rat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 08.10 (alt: BP 73). Das Plangebiet wird begrenzt: 073 - 18im Süden: vom Rodderweg im Westen: von der Gemarkungsgrenze zwischen Brühl und Kierberg (das sind die rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Ginsterhang) im Norden: von der nördlichen Grenze des Flurstückes 1282 Gemarkung Kierberg, Flur 5 im Osten: von der mittleren Nutzungsgrenze innerhalb des Flurstückes 1282. Insgesamt handelt es sich um eine Teiltläche aus dem Flurstück 1282 sowie die Flurstücke 1197, 1202, 1207, 1208, 1210, 1211, 1212, 1197, 1255, 1256, 1234, 1235, 1281, 1245, 727, 728. -Abstimmungsergebnis: 24: 1819. Umbesetzung in Ausschüssen 19.1 CDU-Fraktion Auf Antrag der CDU-Fraktion bestellt der Rat Herrn Walter Simons (CDU) anstelle von Wilhelm Schmitz (CDU) zum Mitglied in den Schulausschuß. - einstimmig 19.2 SPD-Fraktion Auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt der Rat folgende Umbesetzungen: Hauptausschuß anstelle von Kanschat Heinz Thoma Ausschuß rtir soziale Fragen anstelle von Kanschat Gerhard Langen Schulausschuß anstelle von Kanschat Wllfried Blanke Personalausschuß anstelle von Kanschat Dr. Gabriele Conen, gleichzeitig 2. stellv. Vorsitzende Wahlausschuß anstelle von Kanschat Anne-Rose Heck, persönlicher Vertreter Wilfried Blanke Ausschuß rtir Stadtentwicklung und Verkehr 1. stellv. Ratsmitglied Wllfried Blanke Jugendhilfeausschuß Vertreter fiir Dr. Petran, Wilfried Blanke -einstimmig- 074 - 19- 20.Anfragen 20 1 Mahnstätte ehemaliger jüdischer Mitbürger Dr. Dahm (CDU) bittet dringend, den derzeitigen Zustand zu verbessern. Möglicherweise könne auch z.B. der Verein fur Christlich-jüdische Zusammenarbeit dafur begeistert werden, die "Pflegepatenschaft" der Anlage zu übernehmen. Bürgermeister Mengel sagt weitere Veranlassung zu. 20.2 Parkmöglichkeiten Schulzentrum Brühl-Süd Simons (CDU) berichtet, daß es bei mehreren gleichzeitig dort stattfindenden Veranstaltungen zu Engpässen hinsichtlich der Parkmöglichkeiten komme. Er fragt, ob man den Erftkreis ansprechen könne, daß dieser zumindest fur seinen Bereich ausreichend Parkgelegenheiten schaffe. Beigeordneter Engels gibt zu bedenken, daß zunächst die Fertigstellung der Gesamtschule abgewartet werden müsse. Er schätzt, daß bis Oktober die dortigen Parkplätze nutzbar seien. Die sportliche Nutzung sei in aller Regel außerhalb des Schulbetriebes, so daß er damit rechne, daß dann ausreichend Parkraum zur Verfugung stehe. 20.3 Friedhofssatzung Hepp (CDU) bittet die Verwaltung, die Brühler Friedhofssatzung so zu überarbeiten, daß alle Brühler Bürger die Möglichkeit haben, ihre Gräber mit Marmorumrandungen zu versehen. Bürgermeister Mengel fordert die CDU-Fraktion auf, einen entsprechenden Antrag zu stellen. 20.4 "Mängelkarte" Schmitz, H. (BVB) berichtet, daß von einer versprochenen zugigen Bearbeitung der Mängelkarten nicht gesprochen werden könne, da ein Anwohner der Letterhausstraße bereits vor 2 Y2 Monaten mittels dieser Karte die Unleserlichkeit des Straßenschildes kritisiert habe. Bis heute sei jedoch nichts geschehen. Bürgermeister Mengel sagt weitere Veranlassung zu. 20.5 Fußgängerüberweg Brühl-Schwadorf Fischer (CDU) bittet, den in Brühl-Schwadorf erprobten Zebrastreifen endgültig anzulegen, da die dort aufgestellten Bausteine zum wiederholten Male umgefahren worden seien. Bürgermeister Mengel sagt weitere Veranlassung zu. 20.6 Beschädigung "Yiehbrücke" und Aufstellung Ortsschild Fischer (CDU) weist darauf hin, daß die vom Schwadorfer Hof Richtung Brühl-Schwadorf fuhrende Viehbrücke beschädigt sei. Er bittet um eine möglichst zügige Reparatur. Gleichzeitig sollte an dieser Stelle ein Schild "Stadt Brühl, Stadtteil Schwadorf' aufgestellt werden. Bürgermeister Mengel sagt schriftliche Beantwortung zu. 075 -2020.7 Biotonnen im Neubaugebiet Brühl-Ost Heck (SPD) hat festgestellt, daß bei den Mehrfamilienhäusern im Neubaugebiet Brühl-Ost noch keine Biotonnen vorhanden seien. Sie fragt, ob hier keine Information erfolgt sei und ob man dies ggf nachholen könne. Bürgermeister Mengel sagt schriftliche Beantwortung zu. 20 8 Tourismuskonzept Kranz {Grüne) nimmt Bezug auf die am 18.6.1998 vom NWStGB in Bad Oeynhausen stattgefundene Fachtagung. Er fragt, ob seitens der Stadt Brühl ein Vertreter teilgenommen habe und ob es diesbezüglich Ergebnisse gebe. Bürgermeister Mengel sagt schriftliche Beantwortung zu. 20.9 Buslinie 706 Kranz (Grüne) berichtet, daß die Linie 706 vom Phantasialand in Richtung Wesseling in Ferienzeiten zwischen 15.00 Uhr und 19.00 Uhr völlig überfiillt sei. Dies sei eine Zumutung fiir die Badorfer Bürger. Er fragt, ob die Verwaltung auf die REVG entsprechend einwirken könne, daß diese die Busroute bereits vor dem Phantasialand am "Haus Berggeist" beende, um den Badorfer Bürgern einen menschenwürdigen Transport zu ermöglichen. Bürgermeister Mengel sagt schriftliche Beantwortung zu. 20.10 Ampelschaltung 'Am Sommersberg' Hepp (CDU) fragt, ob es möglich sei, die Grünphase zu verlängern, da lediglich 3 bis 4 Fahrzeuge aus Brühl-Vochem kommend hier abbiegen könnten. Bürgermeister Mengel sagt schriftliche Beantwortung zu. 20.11 "Phantasialandhotel" Billig (CDU) nimmt Bezug auf eine Anzeige in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Dort sei ein Angebot "Einmieten im Phantasialandhotel" von der Fa. Bastbau veröffentlicht gewesen. Sie fragt, ob die Verwaltung hierzu etwas näheres wisse. Bürgermeister Mengel entgegnet, daß in der Verwaltung diesbezüglich nichts bekannt sei. Bekannt sei jedoch, daß das Phantasialand ständig versuche, in diesem Bereich ein Hotel zu erstellen. Es handele sich jedoch um Landschaftsschutzgebiet 082 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt Brühl - Satzung Rettungsdienst - Aufgrund der §§ 2, 6 und 11 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer vom 24.11. 1992 (SGV. NW.215), der §§ 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordhrein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV.NW.S. 586) und der§§ 7, 41 Abs. 1 Buchst. f und 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (SGV.NW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1997 (GV.NW.S. 458) hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung vom 22.06.1998 folgende Satzung beschlossen: Artikel I Die Anlage zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt Brühl erhält folgende Fassung: A) Einsatz von Krankentransportwagen je Person 179,00 DM 8) Einsatz von Rettungswagen (einschl. Medikamente etc.) je Person 375,00 DM C) Einsatz des Notarzteinsatzfahrzeuges 1. für eine Person 2. bei mehr als einer Person entsprechend anteilig gern. Ziff. 1 325,00 DM 083 2 D) Einsatz des Notarztes je Person zusätzlich zu den Gebühren 8) und C) 164,00 DM E) Einsatzzentrale je Einsatz A) - C) 37,00 DM Beim gleichzeitigen Einsatz von mehreren Fahrzeugen wird die Gebühr nur einmal erhoben. Artikel II Die Satzung tritt am 01.07.1998 in Kraft. ~ 1\I r II sJWm~ister \ ~.~~ Schriftführenn 084 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und gebührenpflichtige Benutzung von Wohngebäuden zur Unterbringung obdachloser Personen in der Stadt Brühl Aufgrund der§§ 7, 41 Abs. 1 Satz 1 f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen, i.d.F. der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NW. S. 666/SGV.NW. 2020), und der§§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NW. S. 712/SGV.NW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. April 1991 (GV.NW. S. 214) hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung vom 22.06.1998 folgende Satzung beschlossen: Artikel1 § 1 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: Obdachlosenunterkünfte im Sinne dieser Satzung sind die Häuser - Lupinenweg 1-49, 1a, 11 a, 21 a, 31 a, 41 a und - Schützenstraße 24 (Erdgeschoß und 1. Obergeschoß) sowie - die Wohnunterkünfte Willy-Brandt-Straße 5 und 6. Artikel 2 § 12 Abs. 2 wird wie folgt gefaßt: Die Gebührensätze betragen je Quadratmeter und Monat Obdachlosenunterkünften - Lupinenweg 1 - 39, 1a, 11 a, 21 a, 31 a 5,30 DM - Schützenstraße 24 5,30 DM - Lupinenweg 41 - 49, 41 a 6,30 DM - Willy-Brandt-Straße 5 + 6 9,50 DM. in den 085 2 Bei Verstößen durch die Benutzer und Benutzerinnen gegen die Haus- und Benutzungsordnung ist die Stadt berechtigt, die jeweiligen Gebühren zu verdoppeln. Artikel 3 § 12 Abs. 4 lautet: Neben der Grundgebühr sind die Verbrauchskosten (Strom, Wasser, Heizung) von den nutzenden Personen in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten zu entrichten. Ist bei den Verbrauchskosten eine Abrechnung nach dem tatsächlichem Verbrauch nicht möglich oder untunlich, so sind von den nutzenden Personen monatliche Kostenbeiträge zu zahlen. Der Kostenbeitrag für Strom wird auf 40,00 DM monatlich für den Haushaltsvorstand und alleinstehende Personen, sowie auf 5,00 DM monatlich für Haushaltsangehörige bis 7 Jahre und auf 20,00 DM monatlich für Haushaltsangehörige ab 8 Jahre festgesetzt. Die Kostenbeiträge für Wasser und Heizung werden jährlich zum 01.07. aufgrund der im Vorjahr tatsächlich entstandenen Kosten durch die Verwaltung neu festgesetzt. Für die Entrichtung der Verbrauchskosten oder Kostenbeiträge gilt§ 11 entsprechend. Artikel4 ~S·h .ftf~h~.9-. c n u renn 086 Satzung der Stadt Brühl zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - 135 c Baugesetzbuch Aufgrund von§ 135 c Baugesetzbuch i.d.F. der Neufassung des Baugesetzbuches vom 27.8.1997 (BGBI. I S. 2141) und der §§ 7 Abs. 1, 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Rat der Stadt Brühl in der Sitzung am 22.06.1998 folgende Satzung beschlossen: §1 Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und dieser Satzung erhoben. §2 Umfang der erstattungsfähigen Kosten (1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordnet sind. (2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für 1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßmaßnahmen. 2. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Planung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. Dazu gehört auch der Wert der von der Stadt aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung. (3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans in Verbindung mit den nachstehend dargestellten Grundsätzen. Der Bebauungsplan 087 2 kann im Einzelfall von den nachstehend beschriebenen Grundsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt entsprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. §3 Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. §4 Verteilung der erstattungsfähigen Kosten Die nach §§ 2, 3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrundegelegt Für sonstige selbständige versiegelbare Flächen gilt die versiegelbare Fläche als überbaubare Grundstücksfläche. §5 Anforderung von Vorauszahlungen Die Stadt kann für Grundstücke, die für eine Kostenerstattungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen. §6 Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe der Anforderung fällig. 088 3 §7 Ablösung Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst werden. Der Ablösebetrag bemißt sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwartenden endgültigen Erstattungsbetrages. §8 lnkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Brühl in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Brühl zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach § Ba Bundesnaturschutzgesetz vom 20. Juni 1994 außer Kraft. Anlage ~ ~ . ~rrarmei~ter l.~q, Schriftführerin 089 Anlage zu § 2 Abs. 3 der Satzung der Stadt Brühl zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - 135 c BauGB Grundsätze für die Ausgestaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 1. Anpflanzung/Aussaat von standortheimischen Gehölzen, Kräutern und Gräsern 1.1 Anpflanzung von Einzelbäumen Herstellen der Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Vegetationstragschicht nach DIN 18915 und der Pflanzgrube gern. DIN 18916 Anpflanzung von Hochstammbäumen mit einem Stammumfang der Sortierung 18 cm/20 cm Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädigungen sowie Sicherung der Baumscheibe Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre 1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Waldmänteln Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915 Anpflanzung von Bäumen I. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 18 cm/20 cm, Bäumen II. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 16 cm/18 cm, Heistern 150 cm/175 cm hoch und zweimal verpflanzten Sträuchern je nach Art in Sortierung 60 cm/80 cm, 80 cm/1 00 cm, 100 cm/150 cm hoch Je 100 qm je 1 Baum I. Ordnung, 2 Bäume II. Ordnung, 5 Heister und 40 Sträucher Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre 1.3 Anlage standortgerechter Wälder Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915 Aufforstung mit standortgerechten Arten 3500 Stück je ha, Pflanzen 3 - 5 jährig, Höhe 80 cm -120 cm Erstellung von Schutzeinrichtungen 090 2 Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre 1.4 Schaffung von Streuobstwiesen Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915 Anpflanzung von Obstbaumhochstämmen und Befestigung der Bäume je 100 qm ein Obstbaum der Sortierung 10 cm/12 cm Einsaat Gras-/Kräutermischung Erstellung von Schutzeinrichtungen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre 1. 5 Anlage von naturnahen Wiesen und Krautsäumen Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915 Einsaat von Wiesengräsern und -kräutern, möglichst aus standortheimischem (autochthonem) Saatgut Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre 2. Schaffung und Renaturierung von Wasserflächen 2.1 Herstellung von Stillgewässern Aushub und Einbau bzw. Abfuhr des anstehenden Bodens ggf. Abdichtung des Untergrundes Anpflanzung standortheimischer Pflanzen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre 2.2 Renaturierung von Still- und Fließgewässern Offenlegung und Rückbau von technischen Ufer- und Sohlbefestigungen Gestaltung der Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe unter Berücksichtigung ingenieurbiologischer Vorgaben Anpflanzung standortheimischer Pflanzen Entschlammung 091 3 Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre 3. Begrünung von baulichen Anlagen 3.1 Fassadenbegrünung Anpflanzung von selbstklimmenden Pflanzen Anbringung von Kletterhilfen und Pflanzung von Schling- und Kletterpflanzen eine Pflanze je 2 lfm. Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 2 Jahre 3.2 Dachbegrünung intensive Begrünung von Dachflächen extensive Begrünung von Dachflächen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre 4. Entsiegelung und Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung 4.1 Entsiegelung befestigter Flächen Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge Aufreißen wasserdurchlässiger Unterbauschichten Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr 4.2 Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung Schaffung von Gräben und Mulden zur Regenwasserversickerung RückbaufAnstau von Entwässerungsgräben, Verschließen von Drainagen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr 5. Maßnahmen zur Extensivierung 5.1 Umwandlung von Acker bzw. intensivem Grünland in Acker- und Grünlandbrache Nutzungsaufgabe Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr 092 4 5.2 Umwandlung von Acker in Ruderalflur ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr 5.3 Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland Bodenvorbereitung ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens Einsaat von Wiesengräsern und Kräutern Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre 5.4 Umwandlung von intensivem Grünland in extensiv genutztes Grünland Nutzungsreduzierung Aushagerung durch Mahd und Verwertung oder Abtransport des Mähguts bei Feuchtgrünland Rückbau von Entwässerungsmaßnahmen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre 093 Sondersatzung gemäߧ 132 Nr. 4 des Baugesetzbuches in Verbindung mit§ 13 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Brühl Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.03.1996 (GV NW S. 124) und des§ 132 Nr. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27. August 1997 (BGBI. I S. 2141) hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am 22.06.1998 folgende Sondersatzung beschlossen: §1 Die Straße Neue Bohle, Teilstrecke von einschließlich vor der Wegeparzelle Gemarkung Brühl, Flur 7, Flurstück 527 (Privatweg zu Neue Bohle 69) bis zur Einmündung in die Straße Auf der Höhe, wurde in der Fom einer niveaugleichen Mischfläche ausgebaut. Sie gilt abweichend von § 13 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Brühl vom 13.07.1987 ohne die Anlegung beiderseitiger Gehwege mit Abgrenzung gegen die Fahrbahn als endgültig fertig hergestellt. §2 ~-~®-~ 'Schriftführerin 094 Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Verpackungssteuer in der Stadt Brühl Aufgrund der§§ 7, 41 Abs. 2 Satz 2 Buchst. f und h der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023) hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am 22.06.1998 folgende Satzung beschlossen: Artikel1 Die Satzung über die Erhebung einer Verpackungssteuer in der Stadt Brühl vom 06.05.1996 wird aufgehoben. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 01.01.1997 in Kraft. I IG· B rgermeister