Daten
Kommune
Brühl
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01.08.14, 18:20
Aktualisiert
01.08.14, 18:20
Stichworte
Inhalt der Datei
056
Brühl, den 30.6.1998
Niederschrift
über die Sitzung des Rates
am 22.6.98
Beginn der Sitzung um 18.00 Uhr
Ende der Sitzung
Sitzungsort Rathaus
Ratssaal A 014
um 21.25 Uhr
Vorsitz führte: Bürgermeister W. Mengel
Mitglieder:
(
(
Bengsch
Berg
Blanke
Breu
Dr. Conen
Heck
Jachemich (M> A8.2.o)
Jung
Langen
Müller
Dr. Petran
Poetes
Reinkerneier
Raintgen
Salvador
Thema
Wehrhahn
%westphal (1.stellv.Vors.)
Wunderlich
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
SPD
Billig
CDU
Busch
CDU
Dr. Dahm
CDU
Falkenstein
CDU
Fischer
CDU
Hepp
CDU
. Hinsein (ab. 18.40 )
CDU
Klug
CDU
Küster
CDU
Lätzsch
CDU
Meeth
CDU
Meyers
CDU
Noethen
CDU
Pohl
CDU
Paschmann
CDU
Schmidt
CDU
~~Schmitz, W. (2. stellv. Vors.) CDU
Simons
CDU
Volk
CDU
* (bis 19.30 Uhr)
**(bis 21.20 Uhr )
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Bortlisz-Dickhoff
(3. stellv. Vors.)
Kranz
Nielasen
Weber
Brodüffel
(fraktionslos)
Menget
(Bürgermeister)
Engels
(1. Beigeordneter)
(Stadtkämmerer)
Freytag
Dr. Hackstein (Beigeordnete)
J. v.-Bothmer (GIB)
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Schriftführerin:
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Paulsen (4.stellv. Vors.) BVB Jll
Schmitz, H.
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M. Müller
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13
;: V.
057
-2TOPktl
Gegenstand
Seite
VorlageNrl
A) Öffentlicher Teil
''
1.
Fragestunde fiir Einwohner
7
21
Einfiihrung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
8
31
Niederschrift vom 27.4198
8
41
Verleihung der Ehrennadel der Stadt Brühl
Bezug: HA 11.5198
8
10/73af
51
Antrag
8
60/98 + a
61/98
5 1 Informationsservice zur Einfiihrung des EURO
Bezug: Antrag der CDU-Fraktion vom 11 Mai 1998
/
i
181/861
I
I
61
Ordnungspartnerschaften in NRW
9
71
Prüfung der Jahresrechnungen des Wasser- und Bodenverbandes
Brühl-Schwadorf sowie der Jagdgenossenschaft Brühl
durch das Rechnungsprüfungsamt
Bezug: HA 816198
10
5/94 a
Benennung der geplanten Straße im Gebiet des Bebauungsplanes
08106 "Festplatz Liblarer Straße/Altenpflegeheim"
Bezug: HA 1815198
10
387/80 a1
10
430/76 p
11
413/75 k
Satzung der Stadt Brühl zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgennach §§ 135a- 135 c Baugesetzbuch
Bezug: AfU 515198, HA 11.5198
11
2/94g
81
91
Satzungen
911 3 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
Gebühren fiir den Krankentransport und die Notfallrettung in
der Stadt Brühl - Satzung Rettungsdienst Bezug: HA 816198
I
912
913
1 Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung,
Unterbringung und gebührenpflichtige Benutzung von
Wohngebäuden zur Unterbringung obdachloser Personen
der Stadt Brühl
Bezug: SzA 715198, HA 11.5198
I
058
-3TO-
Seite
VorlageNr.
Sondersatzung gemäߧ 132 Nr. 4 des Baugesetzbuches
in Verbindung mit§ 13 Abs. 3 der Satzung über die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Brühl
hier: Merkmale der endgültigen Herstellung von
Erschließungsanlagen
Bezug: HA 8.6.98
11
34/73 p
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung
einer Verpackungssteuer in der Stadt Brühl
Bezug: HA 11.5.98
11
98/94 j
Hauptschule Clemens-August-Straße;
hier: Aufstellung eines 2-klassigen Schulpavillons
Bezug: HA 8.6.98
12
185/85 ax
Umgestaltung der Hauptstraße - Überplanmäßige
Mittelbereitstellung Bezug: HA 8.6.98
12
176/881
Sonderschule Kölnstr. 85 - Pestalozzischule hier: Erstellung eines Schulpavillons mit 2 Klassen
13
187/85 ah
Zweckverband Volkshochschule Rhein-Erft;
hier: Ersatzbestellung eines stellvertretenden Mitgliedes der
Stadt Brühl in die Verbandsversammlung
Bezug: HA 18.5.98
13
54/76 ad
25. Gesellschafterversammlung der Stadtbahngesellschaft
Rhein-Sieg mbH
14
160/75 n
Örtliche Bauvorschriften (Einfriedungssatzung) fiir den
Bereich des V+E-Planes "Wohnwertpark"
Bezug: StVA 16.6.98
14
25/90 az
Gestaltungssatzung "Kloster Benden"
Bezug: StVA 16.6.98
14
181/85 at
1. Änderung des Bebauungsplanes 15ID "Eichweg";
hier: Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluß
Bezug: StVA 16.6.98
15
139/78 aj
Pkt.
Gegenstand
9.4
9.5
/
10.
Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen
10.1
10.2
11.
12.
13.
14.
15.
16.
059
-4TOPkto
170
180
190
(
200
Gegenstand
Seite
VorlageNro
80 Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und 20 Änderung
des Bebauungsplanes Nro 27A (Biotopkomplex Fredenbruch);
hier: Beschluß zur Vorlage bei der Bezirksregierung bzwo
Satzungsbeschluß
Bezug: StVA 1606098
15
99/73
Bebauungsplan Nro 08010 "Solarsiedlung Rodderweg"(BPL 73 alt)
hier: Aufstellungsbeschluß
Bezug: Landesprogramm NW - 50 Solarsiedlungen
StVA 1606098
16
59/98
V
Umbesetzung in Ausschüssen
1901 CDU-Fraktion
18
1902 SPD-Fraktion
18
Anfragen
20 01 Mahnstätte ehemaliger jüdischer Mitbürger
2002 Parkmöglichkeiten Schulzentrum Brühl-Süd
2003 Friedhofssatzung
2004 "Mängelkarte"
200 5 Fußgängerüberweg Brühl-Schwadorf
20 06 Beschädigung "Viehbrücke" und Aufstellung Ortsschild
2007 Biotonnen im Neubaugebiet Brühl-Ost
2008 Tourismuskonzept
2009 Buslinie 709
20010 Ampelschaltung 'Am Sommersberg'
20011 "Phantasialandhotel"
19
19
19
19
19
19
20
20
20
20
20
B) Nichtöffentlicher Teil
21.
220
Abberufung eines Prüfers des Rechnungsprüfungsamtes
Bezug: HA 806098
21
62/821
Grundstücksverkauf im Gewerbegebiet Br.-Nord II
Bezug: HA 11.5098
21
45/98
Grundstücksverkauf im Gewerbegebiet Br0-Nord II
Bezug: HA 806098
21
50/98
Grundstücksangelegenheiten
2201
2202
060
- 5TOPkt.
Geienstand
22.3
Grundstücksverkauf im Gewerbegebiet Br.-Nord TI
Bezug: HA 8.6.98
22
51/98
Grundstücksverkauf im Gewerbegebiet Br.-Nord II
Bezug: HA 8.6.98
22
52/98
Grundstücksverkauf im Gewerbegebiet Br.-Nord II
hier: Aufhebung des Verkaufsbeschlusses
Bezug: HA 8.6.98
22
I21/97 a
Bestellung eines Erbbaurechtes
Bezug: HA 8.6.98
23
54/98
Grundstücksankauf Gemarkung Kierberg
Bezug: HA Il.5.98
24
I09/94 d
2-zügige Grundschule Brühl-Ost;
hier: Auftragsvergabe
Bezug: HA 8.6.98
24
30/98 b
Beschaffung von EDV-Hard- und Software fur die
Gesamtschule;
hier: EDV-Räume und Schulverwaltungssystem
25
12/89 ak
22.4
22.5
22.6
/
22.7
23.
24.
25.
Mitteilungen
25. I Partnerschaftskongreß des internationalen RGRE in
F errara/Italien
26.
Seite
VorlageNr.
25
Anfragen
26. I Ausländerbeirat
26.2 Informationsblatt des Brühler F.D.P.
26.3 Zingsheim-Gebäude
26
26
26
061
-6A) Öffentlicher Teil
Bürgermeister Mengel eröffuet die Sitzung und stellt die form- und fristgerechte Einladung
sowie die Beschlußfähigkeit der Versammlung fest.
Zur Tagesordnung:
Bürgermeister Mengel bittet um Ergänzung der Tagesordnung um folgende Tischvorlagen:
1. Sonderschule Kölnstr. 85 - Pestalozzischule -; Erstellung eines Schulpavillons mit 2 Klassen,
Vorlage-Nr. 187/85 ah
2. 25. Gesellschafterversammlung der Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH, Vorlage-Nr.
160/85 n
Klug (CDU) beantragt, den TO-Pkt. "Parkgebühren und Parkraum" in die Tagesordnung
aufzunehmen. Seine Fraktion wolle den Antrag stellen, in der Ferienzeit aufParkgebühren zu
verzichten. Da es sich um die letzte Ratssitzung vor den Ferien handele, sei eine Dringlichkeit
gegeben.
Breu (SPD) hält den Antrag nicht fur seriös, da keine ausreichende Vorbereitung fiir eine solch
bedeutende Angelegenheit möglich gewesen sei. Er erkenne keine Dringlichkeit; vielmehr sei eine
eingehende Erörterung dieses Themas, unter Beteiligung aller Interessengruppen, wie z.B. der
Wepag, des Kaufhofs usw. erforderlich. Seine Fraktion biete selbstverständlich eine sachliche
Diskussion an, die jedoch im Rahmen der Haushaltsberatungen gefuhrt werden müsse.
Zur Sache selbst stellt er fest, daß die derzeitigen Parkgebührensätze zu "CDU-Mehrheitszeiten"
beschlossen worden seien. Abschließend warnt er vor der ständigen Diskussion über die
Parkgebühren, da dies potentielle Käufer eher abschrecke. S. E. handele es sich hierbei eher um
vordergründigen Wahlkampfals um ein echtes Anliegen.
Klug (CDU) fragt, warum in der Tagesordnung unter Punkt 16 das Thema "Solarsiedlung
Rodderweg" aufgefuhrt sei. Dies sei nicht im Sinne der diesbezüglich im StVA stattgefundenen
Diskussion.
Berg (SPD) hält dem entgegen, daß man in der betreffenden Ausschußsitzung so verblieben sei,
daß im Ausschuß keine Entscheidung getroffen werden sollte, um fraktionsintern zu beraten und
in der heutigen Ratssitzung einen Beschluß zu fassen. Die Verwaltung sei beauftragt worden, bis
zur heutigen Sitzung bestimmte Fragen zu klären. Vereinbart worden sei dann, heute zu einem
Aufstellungsbeschluß zu kommen und im weiteren Verfahren die noch offenen Fragen zu klären.
Beigeordneter Engels und Beigeordnete Dr. Hackstein bestätigen, daß es heute lediglich um
den Aufstellungsbeschluß gehe. Die Entscheidung, eine Solarsiedlung zu bauen, sei damit noch
nicht getroffen. Richtig se~ daß es noch viele Fragen gebe. Das Verfahren seijedoch dazu da, hier
Antworten zu finden. Mit dem Aufstellungsbeschluß sage man lediglich, daß auf dem Gebiet
etwas anderes gemacht werden solle, als das, was z.Z. planmäßig vorgesehen sei. Dieser Beschluß
sei jedoch zur Beantragung von Fördermitteln erforderlich.
062
-7-
Bortlisz-DickhotT (Grüne) bestätigt die richtige Wiedergabe der Vereinbarung im StVA. Viele
Fragen könnten nicht im Vorgriff auf die Zusage möglicher Fördermittel geklärt werden, deren
Erhalt jedoch Voraussetzung dafiir sei, daß dort überhaupt etwas unternommen werde. Der
Aufstellungsbeschluß lasse keine unrevidierbaren Rechtsgüter entstehen; es handele sich lediglich
um eine Absichtserklärung zur Prüfung der Realisierung des Projektes "Solarsiedlung".
Schmidt (CDU) hält dem entgegen, daß der StVA keine Empfehlung an den Rat ausgesprochen
habe. Tatsache sei, daß noch viele offene Fragen seien. Durch den Aufstellungsbeschluß erfolge
jedoch bereits eine Vorgabe in Richtung Solarsiedlung. Er beantragt, den Tagesordnungspunkt
abzusetzen.
/
1. Der Rat stimmt der Ergänzung der Tagesordnung durch die beiden Tischvorlagen
Nr. 187/85 ah und 160/85 n zu.
- einstimmig 2. Der Rat lehnt den Antrag der CDU-Fraktion ab, die Tagesordnung um den Punkt
"Parkgebühren- und Parkraum" zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis: 22 : 20
3. Der Rat lehnt den Antrag der CDU-Fraktion ab, den Tagesordnungspunkt 16 "Solarsiedlung
Rodderweg; Aufstellungsbeschluß" zu streichen.
Abstimmungsergebnis: 23 : 19
(
1. Fragestunde fur Einwohner
Herr J osef Schmitz, Rodderweg 269, Brühl, berichtet ausfuhrlieh über seine Probleme
hinsichtlich des Kanalbaus Rodderweg, den hierdurch entstandenen Schäden an seinem Haus und
die von ihm kritisierte Rechnung. Er könne nicht einsehen, daß er eine in seinen Augen überhöhte
Rechnung zahlen müsse, obwohl er ständig die Übergröße der Kanäle moniert habe.
Er fragt, ob das zuständige Fachamt bei der Planung der Kanäle sorgfältig recherchiert habe, ob
eine Bauaufsicht vorhanden gewesen sei und inwieweit man diese Bauaufsicht belangen könne.
Angeblich habe keiner der Betroffenen Fehler gemacht. Er bittet daher den Bürgermeister, die
Angelegenheit nochmals zu überprüfen. Es könne nicht richtig sein, daß man 40 m Kanal baue, .
die niemals genutzt würden.
Bürgermeister Mengel sagt zu, die Angelegenheit nochmals gründlich zu untersuchen.
Beigeordneter Engels verspricht ebenfalls, zu prüfen, ob die betroffenen Bürger zu stark belastet
worden seien. Auch der Frage des angeblich unnötigen Kanalbaues werde er nachgehen und ggf
eine Klärung mit der zuständigen Versicherung herbeifuhren.
063
- 82. Einfiibrung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
- Vorlage-Nr. 181/861Der Bürgermeister fuhrt gern. § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NW Herrn Wilfried Blanke in sein
Amt als Mitglied des Rates der Stadt Brühl ein und verpflichtet ihn zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.
3. Niederschrift yom 27.4.98
Gegen die Fassung der Niederschrift vom 27.4.98 werden keine Einwände erhoben.
4. Verleihung der Ehrennadel der Stadt Brühl
Bezug: HA 11.5.98
- Vorlage-Nr. 10/73 afDer Rat beschließt, Herrn Prof. Dr. Werner Spies die Ehrennadel der Stadt Brühl zu verleihen.
- einstimmig 5. Antrag
5. 1 Informationsservice zur Einfiihrung des EURO
Bezug: Antrag der CDU-Fraktion yom 11. Mai 1998
- Yorlage-Nr. 60/98 + a -
(
Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Klug (CDU) zeigt sich erstaunt über die deutliche Ablehnung des Antrages seiner Fraktion, da
lediglich ein Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnisnahme vorgelegt werde. Er beantragt daher
nochmals, über den Antrag seiner Fraktion in der vorliegenden Form abzustimmen.
Stadtkämmerer Freytag verweist auf die Vorlage des Bürgermeisters, insbesondere auf Abs. 2,
Seite 3. Der Bericht lege dar, daß die Intention des Antrages der CDU-Fraktion bereits
weitgehend erfiillt werde. Es existierten im übrigen vielerlei Informationsschriften, so z.B. zuletzt
als Beilage in der Zeitschrift "Prisma". Hier berichteten die zuständigen Stellen ausfuhrlieh zum
Thema "Euro". Er frage sich, was die Stadt Brühl darüber hinaus noch unternehmen solle, da es
hier keine speziellen Probleme gebe. Im übrigen werde hinsichtlich der in der Verwaltung
erforderlichen Umstellungsmaßnahmen noch frühzeitig berichtet. Es erfolge derzeit eine Analyse
der notwendigen Arbeiten in den betroffenen Ämtern.
Breu (SPD) gibt ebenfalls zu bedenken, daß es nicht Aufgabe der Verwaltung sei, in diesem
Bereich detaillierte Aufklärungsarbeit zu leisten. Hierzu fehle ihr die nötige Fachkompetenz. Im
übrigen frage er sich, wer z.B. von der Verwaltung die Frage beantworten solle, wie stabil der
Euro sei.
064
- 9Für Busch (CDU) ist es unverständlich, warum dem Antrag der CDU-Fraktion nicht stattgegeben
werden könne, zumal die Informationen in der Verwaltungsvorlage und die Aussagen des
Stadtkämmerers bereits in Richtung dessen zielten, was mit dem Antrag erreicht werden solle. So
wäre z.B. eine Anlaufstelle im Rathaus sinnvoll und ausreichend, die Hilfestellung fiir Fragen in
diesem Bereich geben könnte.
Beigeordneter Engels macht nochmals deutlich, daß es bereits an Fahrlässigkeit grenze, wenn
Fragen in diesem Fachbereich durch die Verwaltung beantwortet würden. Die Verwaltung sei
nicht zuständig und insofern nicht befugt, in diesem Metier Auskünfte zu erteilen.
Schmitz, H. (BVB) hält. den CDU-Antrag ebenfalls fur überspitzt. Zwar seien Informationen
notwendig~ diese könnten aber z.B. über die Rathauszeitung gegeben werden.
Der Rat lehnt den Antrag der CDU-Fraktion ab, in Zusammenarbeit mit dem Amt fiir
Wirtschaftsförderung einen Informationsservice zur Einfiihrung des Euro zu starten und diesen
Service sowohl der ortsansässigen Wirtschaft als auch den Bürgerinnen und Bürgern zur
Verfiigung zu stellen.
- Abstimmungsergebnis: 23 : 18 bei 2 Enthaltungen 6. Ordnungspartnerschaften in NRW
- Vorlage-Nr. 61/98Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
(
Nielasen (Grüne) lobt das ausfiihrliche und gute Konzept. Sie weist daraufhin, daß laut Statistik
hauptsächlich Jungen als Täter auffällig seien~ hier müsse ein Ansatzpunkt gesehen werden.
Sie fragt, ob weiterhin über die Ergebnisse des Arbeitskreises berichtet werde.
Bürgermeister Mengel erwidert, daß selbstverständlich über die weitere Arbeit in diesem
Bereich informiert werde.
Klug (CDU) bedankt sich ebenfalls fiir die ausfiihrliche Darstellung. Problematisch sei, daß das
subjektive Sicherheitsempfinden nicht mit dem objektiven Tatbestand übereinstimme. Es seien
Ängste, insbesondere im Jugendbereich, vorhanden, die nachdenklich machten, insbesondere,
wenn man feststellen müsse, daß diese in Richtung bestimmter Nationalitätengruppen innerhalb
der Täterschaft gingen. Er befiirchtet, daß sich diese Ängste irgendwann einmal in
Wahlentscheidungen niederschlagen könnten, in einer Art und Weise, die man sicherlich nicht fiir
wünschenswert halte. Von daher messe seine Fraktion dem Thema sehr große Bedeutung zu. Man
müsse die Sache unbedingt ernst nehmen und alles tun, um das Modell zu unterstützen.
Abschließend stellt er heraus, daß insbesondere auch die Frage der familiären Situation vieler
Jugendlicher und der Einfluß der Medien betrachtet werden müßten. Die wachsende
Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft habe sicherlich vielfältige Hintergründe.
Paulsen (BVB) fragt, ob verwaltungsseitig an eine personelle Aufstockung in diesem Bereich
gedacht sei, da die Umsetzung des Modells sehr aufwendig sei.
065
- 10-
Bürgermeister Mengel fuhrt aus, daß ein zusätzlicher Personalbedarf in der Verwaltung z.Z.
nicht angerlacht sei. Er hoffe, daß eine Verstärkung im Bereich der Polizei vorgenommen werde.
Im übrigen müsse man das Modell zunächst einmal anlaufen lassen. Abschließend berichtet er, daß
es eine große Bitte der Polizei sei, Probleme konkret zu benennen und nicht zu verallgemeinern.
Es könne nur etwas erreicht werden, wenn sich jeder zuständig fuhle. Er hoffe, daß durch die
Ordnungspartnerschaft ein deutliches Zeichen gesetzt werde.
7. Ptüfung der Jahresrechnungen des Wasser- und Bodenverbandes Brühl-Schwadorf sowie der
Jagdgenossenschaft Brühl durch das Rechnungsprüfungsamt
Bezug: HA 8.6.98
- Yorlage-Nr. 5/94 aDer Rat beschließt, daß das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Brühl die erteilten Prüfungsaufträge
des Wasser- und Bodenverbandes, Brühl-Schwadorf sowie
der Jagdgenossenschaft Brühl
gemäß Schreiben vom 21.8.1979 bzw. 6.12.1983 durchfuhrt.
- einstimmig 8. Benennung der geplanten Straße im Gebiet des Bebauungsplanes 08.06
"Festplatz Liblarer Straße/Altenpflegeheim"
Bezug: HA 18.5.98
- Vorlage-Nr. 387/80 alBortlisz-Dickhoff (Grüne) regt an, bei künftigen Straßenbenennungen ein anderes Verfahren zu
wählen und vor einer Information der Öffentlichkeit Vorschläge fraktionsintern zu beraten.
Der Rat nennt die geplante Straße im Bebauungsplangebiet 08.06 "An der Ziegelei".
- einstimmig 9. Satzungen
9.1 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
Gebühren fiir den Krankentransport und die Notfallrettung in
der Stadt Brühl - Satzung Rettungsdienst Bezug: HA 8.6.98
- Yorlage-Nr. 430/76pDer Rat beschließt die als Anlage 1) beigefiigte 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Erhebung von Gebühren fiir den Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt BrühlSatzung Rettungsdienst -.
- einstimmig -
066
- 11-
9.2 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung, Unterbringung und
gebührenpflichtige Benutzung von Wohngebäuden zur Unterbringung obdachloser
Personen der Stadt Brühl
Bezug: SzA 7.5.98, HA 11.5.98
- Vorlage-Nr. 413/75kDer Rat beschließt die als Anlage beigefugte 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Errichtung, Unterhaltung gebührenpflichtige Benutzung von Wohngebäuden zur Unterbringung
obdachloser Personen in der Stadt Brühl.
- einstimmig 9.3 Satzung der Stadt Brühl zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach§§ 135a- 135 c
Baugesetzbuch
Bezug: AfU 5.5.98, HA 11.5.98
- Vorlage-Nr.2/94 gDer Rat beschließt die als Anlage beigefugte Satzung der Stadt Brühl zur Erhebung von
Kostenerstattungsbeträgen nach den§§ 135 a- 135 c Baugesetzbuch.
-einstimmig9.4 Sondersatzung gern.§ 132 Nr. 4 des Baugesetzbuches i.V.m. § 13 Abs. 3 der Satzung
über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Brühl
hier: Merkmale der endgültigen Herstellung von Erschließungsanlagen - Neue Bohle Bezug: HA 8.6.98
- Yorlage-Nr. 34/73 p Der Rat beschließt die als Anlage beigefugte Sondersatzung gern. § 132 Nr. 4 des
Baugesetzbuches i.V.m. § 13 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
in der Stadt Brühl.
-einstimmig9.5 Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Verpackungssteuer
in der Stadt Brühl
Bezug: HA 11.5.98
- Vorlage-Nr. 98/94 j-
Weber (Gtüne) fiihrt aus, daß die Aufhebung der Verpackungssteuersatzung von seiner Fraktion
erheblich bedauert werde. Leider lasse die Abfallpolitik des Bundes ein konkretes Handeln der
Kommunen nicht zu. Man müsse nun den bereits anläßlich der Beratung über die Satzung
diskutierten Alternativvorschlag verfolgen und versuchen, mit den Verursachern freiwillige
Vereinbarungen zu treffen. Auf jeden Fall müsse man aber das bisher Erreichte sichern und eine
erneute Umstellung auf Einweggeschirr verhindern.
067
- I2-
Klug (CDU) stellt fest, daß eine Aufhebung heute nicht notwendig wäre, wenn man der
damaligen Argumentation seiner Fraktion gefolgt sei. Die ganze Angelegenheit sei in seinen
Augen eine Steuerverschwendung; er hoffe, daß eine baldige Rückzahlung der Beträge erfolge.
Der Rat beschließt, die als Anlage beigefUgte Satzung über die Aufhebung der Satzung über die
Erhebung einer Verpackungssteuer in der Stadt Brühl.
- einstimmig bei I Enthaltung I 0. Dringlichkeitsentscheidungen
I O.I Hauptschule Clemens-August-Straße;
hier: Aufstellung eines 2-ldassigen Schulpavillons
Bezug: HA 8.6.98
- Yorlage-Nr. I85/85
ax -
Der Rat genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung:
I. Der Hauptausschuß stellt im Wege der Dringlichkeitsentscheidung die erforderlichen Mittel
in Höhe von Il3.800,00 DM außerplanmäßig bereit.
2. Deckung: Wenigerausgabe bei 1.464.9449.8- Neubau Kindergarten Brühl-Ost- im
Haushaltsjahr 1998.
- einstimmig I0.2 Umgestaltung der Hauptstraße
- Überplanmäßige Mittelbereitstellung Bezug: HA 8.6.98
- Yorlage-Nr. I76/88 1 Der Rat genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung:
Der Hauptausschuß beschließt im Wege der Dringlichkeitsentscheidung gern. § 60 Abs. I Satz I
GO NW bei der Haushaltsstelle 1.636.9502.2 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe
von I20.000,00 DM.
Deckungsyorschlag:
Reduzierung des Haushaltansatzes bei Haushaltsstelle 1.630.9579.3- Verlagerung der K 7- von
135.000 DM auf I5.000,00 DM. Die Mittel werden im Haushaltsjahr I998 nicht mehr benötigt.
- einstimmig -
068
- 1311. Sonderschule Kölnstraße 85 - Pestalozzischule hier- Erstellung eines Schulpavillons mit 2 Klassen
- Vorlage-Nr 187/85 ab-
Beigeordneter Engels verweist auf die ausfuhrliehe Diskussion im Schulausschuß und den
Auftrag an die Verwaltung, zu prüfen, ob eine endgültige Nutzung des Gebäudes Kaiserstraße 1
fiir die Pestalozzischule in Frage komme oder ob eine kurzfristige Zwischennutzung möglich sei.
Daß eine Zwischenlösung nicht sinnvoll sei, habe er bereits im Hauptausschuß am 8.6.98
dargestellt. Man habe nun weitere Lösungsmöglichkeiten, wie z.B. den Umbau der Aula in der
Franziskusschule, überprüft. Dies sei jedoch ebenfalls nur mit einem sehr hohen Kostenaufwand
möglich. Vor diesem Hintergrund halte man es fiir gerechtfertigt, an der Pestalozzischule zwei
Pavillons aufzustellen, um den dringendsten vorübergehenden Bedarf zu decken. Bei Zustimmung
gehe er davon aus, daß die konkrete Vergabe im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung
vorgenommen werde, so daß die Pavillons nach den Ferien zur Verfugung stünden.
Klug (CDU) zeigt sich erfreut über die erfolgreiche Initiative seiner Fraktion.
Er fragt in diesem Zusammenhang, ob es zwischenzeitlich seitens der Verwaltung Vorstellungen
gebe, wann das Gebäude Kaiserstraße I frei gemacht und saniert werde.
Stadtkämmerer Freytag teilt mit, daß das Gebäude im Laufe der nächsten Woche freigemacht
werde.
Billig (CDU) bedankt sich bei der Verwaltung fiir die schnelle Umsetzung der Bemühungen im
Schulausschuß. Sowohl die Kinder in der Pestalozzischule als auch die in der St. Franziskusschule
könnten sich über diese Lösung sehr freuen.
Wunderlich (SPD) bittet, die Entscheidung unverzüglich der Schulleiterin der St.
Franziskusschule mitzuteilen.
1. Der Rat stellt die zur Erstelliung eines Schulpavillons mit 2 Klassen an der Pestalozzischule
erforderlichen Mittel in Höhe von 117.000,00 DM außerplanmäßig bereit.
2. Deckung: Wenigerausgabe bei HhSt. 1.464.9449.8- Neubau Kindergarten Brühl-Ost- im
Haushaltsjahr 1998.
- einstimmig 12. Zweckverband Volkshochschule Rhein-Erft;
hier: Ersatzbestellung eines stellvertretenden Mitgliedes der
Stadt Brühl in die Verbandsversammlung
Bezug: HA 18.5 98
- Vorlage-Nr 54/76 adDieSPD-Fraktion bestimmt Ratsmitglied Bernhard Breu fiir die Restdauer der Wahlperiode des
Rates als stellvertretendes Mitglied der Stadt Brühl in die Verbandsversammlung des
Zweckverbandes Volkshochschule Rhein-Erft.
069
- 1413. 25. Gesellschafterversammlung der Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH
- Vorlage-Nr. 160/75 n Der Rat ermächtigt den Vertreter der Stadt Brühl in der Gesellschafterversammlung der
Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH, Ratsherr Wunderlich oder bei Verhinderung dessen
Vertreter, Ratsherr Noethen ·
1. dem Jahresabschluß 1997 der Gesellschaft der aufbeiden Bilanzseiten mit
8.940.802,25 DM abschließt und einen Fehlbetrag von 111.465,68 DM ausweist,
2. der Abdeck:ung des Fehlbetrages durch Nachschußbeträge der Gesellschafter entsprechend ihren Stammeinlagen (fiir die Stadt Brühl3.715,52 DM},
3. der Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsfiihrer
zuzustimmen.
- einstimmig 14. Örtliche Bauvorschriften (Einfriedungssatzung) fiir denHereich des V+E-Planes
"Wohnwertpark"
Bezug: StVA 16 6.98
- Vorlage-Nr. 25/90 azDer Rat beschließt gemäß § 86 der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom
07.03.1995 {GVNW, S. 218) i.V.m. § 7 u. 41 Abs. 1 Satz 2 fder Gemeindeordnung fiir das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. 10.1994 (GV NW 1994, S.
666) die beiliegende Satzung zu örtlichen Bauvorschriften über das Verbot sowie über Art, Höhe
und Gestaltung von Einfriedungen im Bereich des V+ E-Planes Nr. 04.06 'Wohnwertpark'.
- einstimmig 15. Gestaltungssatzung "Kloster Benden"
Bezug: StVA 16 6.98
- Vorlage-Nr. 181/85 atDer Rat beschließt gemäß § 86 Abs. I Nr. 1 und 5 der Bauordnung fiir das Land NordrheinWestfalen (BauO NW) vom 07.03.1995 {GV NW 1995, S. 218) i.V.m. den§§ 7 und 41 Abs.l
Satz 2f der Gemeindeordnung fiir das Land NW (GO NW) i.d.F. der Bekanntmachung vom
14.07. 1994 (GV NW 1994, S. 666) die als Anlage beigefugte Satzung der Stadt Brühl über die
örtlichen Bauvorschriften (Gestaltungssatzung) fiir die Baugebiete im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 09.01 'Kloster Benden'.
-einstimmig-
070
- 1516. I. Änderung des Bebauungsplanes 15ill "Eichweg";
hier: Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluß
Bezug: StVA 16.6 98
- Vorlage-Nr. 139/78 ajDer Rat beschließt gemäß § 2 Abs. I des Baugesetzbuch die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141) die öffentliche Auslegung der I.
Änderung des Bebauungsplanes 15 ill "Eichweg" mit Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur I und betrifft die Flächen der Flurstücke 300,
301, 303, teilweise 304, 352, 353, 649, teilweise 650 und teilweise 308. Es handelt sich um die
Einmündung des Eichweges in die Alte Bonnstraße (L 183).
- einstimmig 17. 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und 2. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 27A (Biotopkomplex Fredenbruch);
hier: Beschluß zur Vorlage bei der Bezirksregierung bzw. Satzungsbeschluß
Bezug: StYA 16.6.98
- Yorlage-Nr. 99173
v-
I. Der Rat beschließt aufgrundder Überleitungsvorschriften des§ 233 Abs. 1 der Neufassung
des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141) das weitere Verfahren zur
6. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 A
nach der Neufassung des Baugesetzbuches durchzufiihren.
II. Der Rat beschließt gemäߧ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 27.08.1997 (BGBI.
I S. 2141) die öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP 94)
mit dem Erläuterungsbericht und die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 A
(Biotopkomplex Fredenbruch) mit der Begründung. Beide Bauleitplanverfahren betreffen die
Fläche in der Gemarkung V ochem, Flur 2 und werden begrenzt:
Im Norden:
durch die südliche Grenze des Flurstückes Nr. 6417
Im Osten:
durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 5670, 5679 und 4457
Im Süden:
durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 4456, 4455,
4435,4434,4433, 4459, 4425, 240, 4411, 4406 und 4400
Im Westen:
durch die westliche Grenze der Flurstücke 4400, 440 I, 4402, 4404
und 4405.
- einstimmig -
071
- 1618. Bebauungsplan Nr. 08.10 "Solarsiedlung Rodderweg"(BPL 73 alt)
hier: Aufstellungsbeschluß
Bezug: Landesprogramm NW - 50 Solarsiedlungen
StVA 16 6.98
- Vorlage-Nr. 59/98 Beigeordnete Dr. Hackstein weist darauf hin, daß im Beschlußentwurf eine redaktionelle
Änderung vorzunehmen sei. Fälschlicherweise sei der Bebauungsplan mit 09.04 bezeichnet
worden. Die richtige Bezeichnung laute: Bebauungsplan Nr. 08.10.
Sie bittet, das Verfahren zu eröflhen, da der Aufstellungsbeschluß unbedingt erforderlich sei fiir
eine Bewerbung zum Erhalt von Fördergeldern. Selbstverständlich sei die Klärung noch offener
Fragen Bestandteil des anstehenden Verfahrens. Die Fassung des Aufstellungsbeschlusses
beinhalte keinerlei Risiko, da der Rat jederzeit das Verfahren wieder einstellen könne, wenn keine
zufriedenstellende Beantwortung der Fragen erfolge.
Beigeordneter Engels ergänzt, daß man sich keinesfalls von der Jugendherberge verabschiede;
es seijedoch über Jahrzehnte hinweg nicht gelungen, das Jugendherbergswerk fiir den Bau einer
Jugendherberg in Brühl zu interessieren. Falls hier jedoch eine andere Entwicklung absehbar sei,
könne man sehr schnell ein passendes Gelände zur Errichtung einer Jugendherberge zur
Verfugung stellen.
Busch (CDU) stellt fest, daß man ein jahrelang verfolgtes Projekt heute zu Grabe tragen wolle.
Sicherlich sei es zu begrüßen, wenn man jungen Familien die Möglichkeit eröflhe, finanzierbaren
Grund und Boden zu erwerben. Er warnt jedoch davor,
die Projekte
"Jugendzeltplatz/Jugendherberge" und "Schaffung von Wohnraum fiir junge Familien" gemeinsam
zu diskutieren, damit keine Konfliktsituation entstehe und man nicht vor ·die Frage "entweder
oder" gestellt werde. Vielmehr sollten fiir beide Bereiche Möglichkeiten gefunden werden.
Anhand des alten Bebauungsplanes 08.04 und seiner Vorgeschichte erläutert er ausruhrlieh die
jahrelangen Bemühungen hinsichtlich der Ausweisung eines Standortes fiir eine Jugendherberge
bzw. einen Zeltplatz. Damals seien Pläne, Versprechungen und stets begleitende Fraktionsanträge
gemacht worden.
Seine Fraktion habe sich noch nicht von dem Gedanken verabschiedet, eine Kombination von
Jugendzeltplatz, -gästehaus, -herberge oder -hotel auszuweisen. Diese Möglichkeit sei bei einer
Ausweisung von Wohnbebauung nicht mehr gegeben, da bereits damals die Entfernung zwischen
Wohnbebauung und Zeltplatz zur Aufgabe des Standortes gefiihrt habe. Die Entfernung zwischen
dem betreffenden Grundstück und der künftig geplanten Wohnbebauung sei die gleiche.
Abschließend appelliert er nochmals eindringlich an alle Ratsmitglieder, das bereits seit 20 Jahren
den Jugendlichen gegenüber geäußerte Versprechen einzulösen und das Gelände fiir den
geplanten Zweck freizuhalten.
Im folgenden findet eine ausgiebige Diskussion zu diesem Thema statt.
Die Vertreter der SPD-Fraktion geben zu bedenken, daß sich seit 20 Jahren niemand zum Bau
einer Jugendherberge gefunden habe; das Areal sollte daher nicht noch weitere Jahre brach liegen,
zumal bei einem entsprechenden Interesse ein anderer Standort gefunden werden könne.
Hinsichtlich des Jugendzeltplatzes sei im übrigen das Interesse erlahmt, da zur Durchfiihrung von
Zeltlagern eher touristisch attraktivere Gebiete gewünscht würden. Im übrigen sei bereits früher
die Bildung eines Trägervereins zum Betrieb eines Jugendzeltplatzes im Stadtjugendring
angesprochen worden; ein entsprechender Arbeitskreis habe sich jedoch bis heute nicht gebildet.
072
- 17Die Sprecher der CDU-Fraktion heben hervor, daß man bei den Jugendlichen im Wort stehe und
insofern die erforderlichen Flächen vorgehalten werden sollten. Diese seien durch die Nähe zum
Heider Bergsee durchaus attraktiv, zumal in diesem Zusammenhang auch der Bereich
"Tourismusforderung" eine große Rolle spiele. Das fehlende Interesse der Jugendlichen wird
vehement bestritten, vielmehr sei der stetige Wunsch vorhanden, Jugendaustauschverbindungen
stattfinden zu lassen.
Als weitere Stichpunkte werden seitens der CDU-Fraktion die Begriffe Altlastenverdachtsfläche,
Klärung Landschaftsschutz, fehlende Vorentwürfe und Bedeutung als Kaltluftentstehungsfläche
kritisch benannt. Man warnt nochmals davor, den vorliegenden Aufstellungsbeschluß zu fassen,
da es sich um eine eindeutige Erklärung handele. Vollkommen ausreichend sei die
Absichtsbelrundung fiir eine Solarsiedlung. Diese könnte jedoch östlich des Höhenweges .
ausgewiesen werden, während man das Gebiet westlich des Höhenweges fiir die bisherige
Nutzung vorhalten sollte. Im übrigen bestünden fiir einen Zuschußantrag keinerlei Fristen.
Obwohl Schmitz, H. (BVB) noch großen Beratungsbedarf sieht, erkennt er ebenfalls die
Notwendigkeit an, in das Verfahren einzusteigen, um die bestehenden Möglichkeiten auszuloten.
Der Geschäftsordnungsantrag von Paulsen (BVB), die Rednerliste zu beenden, wird nach
Gegensprache durch Noethen (CDU) mit Mehrheit abgelehnt.
Die Diskussion wird umfassend fortgesetzt.
Beigeordnete Dr. Hackstein und Beigeordneter Engels verweisen wiederholt darauf, daß das
Verfahren nach Aufstellungsbeschluß dazu da sei, alle noch offenen Fragen - auch hinsichtlich des
Jugendzeltplatzes - zu klären. Eindeutig sei festzustellen, daß seitens des finanzverantwortlichen
Rates nie ein entsprechender Handlungsauftrag hinsichtlich Jugendherberge bzw. Zeltplatz erteilt
worden sei. Nichts destotratz würden sich diesbezüglich abzeichnende positive Entwicklungen zur
Verwirklichung verwaltungsseitig auf alle Fälle unterstützt. Man sollte sich jedoch nicht die
Chance vergeben, in den Genuß des Landesprogrammes "Solarsiedlungen" zu kommen.
Die CDU-Fraktion vertritt weiterhin mit Vehemenz die Beibehaltung des Projektes
"Jugendherberge/Jugendzeltplatz". Auch hinsichtlich des vieldiskutierten Themas "Gewalt bei
Jugendlichen" sollte man unbedingt in diesem Bereich tätig werden und fiir die Zukunft
investieren.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht keinen Grund dafiir, den heutigen
Aufstellungsbeschluß nicht zu fassen, da damit das Projekt "Solarsiedlung" aufgegeben werde.
Sie warnt davor, das Ergebnis der Prüfung des Antrages vorwegzunehmen und die Chance heute
zu vertun.
Der Rat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S.
2141) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 08.10 (alt: BP 73).
Das Plangebiet wird begrenzt:
073
- 18im Süden:
vom Rodderweg
im Westen:
von der Gemarkungsgrenze zwischen Brühl und Kierberg
(das sind die rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Ginsterhang)
im Norden:
von der nördlichen Grenze des Flurstückes 1282 Gemarkung
Kierberg, Flur 5
im Osten:
von der mittleren Nutzungsgrenze innerhalb des Flurstückes 1282.
Insgesamt handelt es sich um eine Teiltläche aus dem Flurstück 1282 sowie die Flurstücke 1197,
1202, 1207, 1208, 1210, 1211, 1212, 1197, 1255, 1256, 1234, 1235, 1281, 1245, 727, 728.
-Abstimmungsergebnis: 24: 1819. Umbesetzung in Ausschüssen
19.1 CDU-Fraktion
Auf Antrag der CDU-Fraktion bestellt der Rat Herrn Walter Simons (CDU) anstelle von
Wilhelm Schmitz (CDU) zum Mitglied in den Schulausschuß.
- einstimmig 19.2 SPD-Fraktion
Auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt der Rat folgende Umbesetzungen:
Hauptausschuß
anstelle von Kanschat
Heinz Thoma
Ausschuß rtir soziale Fragen
anstelle von Kanschat
Gerhard Langen
Schulausschuß
anstelle von Kanschat
Wllfried Blanke
Personalausschuß
anstelle von Kanschat
Dr. Gabriele Conen, gleichzeitig 2. stellv. Vorsitzende
Wahlausschuß
anstelle von Kanschat
Anne-Rose Heck, persönlicher Vertreter Wilfried Blanke
Ausschuß rtir Stadtentwicklung
und Verkehr
1. stellv. Ratsmitglied Wllfried Blanke
Jugendhilfeausschuß
Vertreter fiir Dr. Petran, Wilfried Blanke
-einstimmig-
074
- 19-
20.Anfragen
20 1 Mahnstätte ehemaliger jüdischer Mitbürger
Dr. Dahm (CDU) bittet dringend, den derzeitigen Zustand zu verbessern. Möglicherweise könne
auch z.B. der Verein fur Christlich-jüdische Zusammenarbeit dafur begeistert werden, die
"Pflegepatenschaft" der Anlage zu übernehmen.
Bürgermeister Mengel sagt weitere Veranlassung zu.
20.2 Parkmöglichkeiten Schulzentrum Brühl-Süd
Simons (CDU) berichtet, daß es bei mehreren gleichzeitig dort stattfindenden Veranstaltungen zu
Engpässen hinsichtlich der Parkmöglichkeiten komme. Er fragt, ob man den Erftkreis ansprechen
könne, daß dieser zumindest fur seinen Bereich ausreichend Parkgelegenheiten schaffe.
Beigeordneter Engels gibt zu bedenken, daß zunächst die Fertigstellung der Gesamtschule
abgewartet werden müsse. Er schätzt, daß bis Oktober die dortigen Parkplätze nutzbar seien. Die
sportliche Nutzung sei in aller Regel außerhalb des Schulbetriebes, so daß er damit rechne, daß
dann ausreichend Parkraum zur Verfugung stehe.
20.3 Friedhofssatzung
Hepp (CDU) bittet die Verwaltung, die Brühler Friedhofssatzung so zu überarbeiten, daß alle
Brühler Bürger die Möglichkeit haben, ihre Gräber mit Marmorumrandungen zu versehen.
Bürgermeister Mengel fordert die CDU-Fraktion auf, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
20.4 "Mängelkarte"
Schmitz, H. (BVB) berichtet, daß von einer versprochenen zugigen Bearbeitung der
Mängelkarten nicht gesprochen werden könne, da ein Anwohner der Letterhausstraße bereits vor
2 Y2 Monaten mittels dieser Karte die Unleserlichkeit des Straßenschildes kritisiert habe. Bis heute
sei jedoch nichts geschehen.
Bürgermeister Mengel sagt weitere Veranlassung zu.
20.5 Fußgängerüberweg Brühl-Schwadorf
Fischer (CDU) bittet, den in Brühl-Schwadorf erprobten Zebrastreifen endgültig anzulegen, da
die dort aufgestellten Bausteine zum wiederholten Male umgefahren worden seien.
Bürgermeister Mengel sagt weitere Veranlassung zu.
20.6 Beschädigung "Yiehbrücke" und Aufstellung Ortsschild
Fischer (CDU) weist darauf hin, daß die vom Schwadorfer Hof Richtung Brühl-Schwadorf
fuhrende Viehbrücke beschädigt sei. Er bittet um eine möglichst zügige Reparatur. Gleichzeitig
sollte an dieser Stelle ein Schild "Stadt Brühl, Stadtteil Schwadorf' aufgestellt werden.
Bürgermeister Mengel sagt schriftliche Beantwortung zu.
075
-2020.7 Biotonnen im Neubaugebiet Brühl-Ost
Heck (SPD) hat festgestellt, daß bei den Mehrfamilienhäusern im Neubaugebiet Brühl-Ost noch
keine Biotonnen vorhanden seien. Sie fragt, ob hier keine Information erfolgt sei und ob man dies
ggf nachholen könne.
Bürgermeister Mengel sagt schriftliche Beantwortung zu.
20 8 Tourismuskonzept
Kranz {Grüne) nimmt Bezug auf die am 18.6.1998 vom NWStGB in Bad Oeynhausen
stattgefundene Fachtagung. Er fragt, ob seitens der Stadt Brühl ein Vertreter teilgenommen habe
und ob es diesbezüglich Ergebnisse gebe.
Bürgermeister Mengel sagt schriftliche Beantwortung zu.
20.9 Buslinie 706
Kranz (Grüne) berichtet, daß die Linie 706 vom Phantasialand in Richtung Wesseling in
Ferienzeiten zwischen 15.00 Uhr und 19.00 Uhr völlig überfiillt sei. Dies sei eine Zumutung fiir
die Badorfer Bürger. Er fragt, ob die Verwaltung auf die REVG entsprechend einwirken könne,
daß diese die Busroute bereits vor dem Phantasialand am "Haus Berggeist" beende, um den
Badorfer Bürgern einen menschenwürdigen Transport zu ermöglichen.
Bürgermeister Mengel sagt schriftliche Beantwortung zu.
20.10 Ampelschaltung 'Am Sommersberg'
Hepp (CDU) fragt, ob es möglich sei, die Grünphase zu verlängern, da lediglich 3 bis 4
Fahrzeuge aus Brühl-Vochem kommend hier abbiegen könnten.
Bürgermeister Mengel sagt schriftliche Beantwortung zu.
20.11 "Phantasialandhotel"
Billig (CDU) nimmt Bezug auf eine Anzeige in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Dort sei ein
Angebot "Einmieten im Phantasialandhotel" von der Fa. Bastbau veröffentlicht gewesen. Sie
fragt, ob die Verwaltung hierzu etwas näheres wisse.
Bürgermeister Mengel entgegnet, daß in der Verwaltung diesbezüglich nichts bekannt sei.
Bekannt sei jedoch, daß das Phantasialand ständig versuche, in diesem Bereich ein Hotel zu
erstellen. Es handele sich jedoch um Landschaftsschutzgebiet
082
3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den
Krankentransport und die Notfallrettung in der Stadt Brühl
- Satzung Rettungsdienst -
Aufgrund der §§ 2, 6 und 11 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die
Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer vom 24.11. 1992
(SGV. NW.215), der §§ 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordhrein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV.NW.S. 586) und der§§ 7, 41 Abs. 1
Buchst. f und 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (SGV.NW. 2023), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 17.12.1997 (GV.NW.S. 458) hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung
vom 22.06.1998 folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Anlage zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport
und die Notfallrettung in der Stadt Brühl erhält folgende Fassung:
A) Einsatz von Krankentransportwagen
je Person
179,00 DM
8) Einsatz von Rettungswagen
(einschl. Medikamente etc.)
je Person
375,00 DM
C) Einsatz des Notarzteinsatzfahrzeuges
1. für eine Person
2. bei mehr als einer Person
entsprechend anteilig gern. Ziff. 1
325,00 DM
083
2
D) Einsatz des Notarztes
je Person
zusätzlich zu den Gebühren 8) und C)
164,00 DM
E) Einsatzzentrale
je Einsatz A) - C)
37,00 DM
Beim gleichzeitigen Einsatz von mehreren Fahrzeugen wird die Gebühr nur einmal
erhoben.
Artikel II
Die Satzung tritt am 01.07.1998 in Kraft.
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Schriftführenn
084
1. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und gebührenpflichtige
Benutzung von Wohngebäuden zur Unterbringung obdachloser
Personen in der Stadt Brühl
Aufgrund der§§ 7, 41 Abs. 1 Satz 1 f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen, i.d.F. der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NW. S. 666/SGV.NW.
2020), und der§§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NW. S. 712/SGV.NW 610), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 30. April 1991 (GV.NW. S. 214) hat der Rat der Stadt Brühl in
seiner Sitzung vom 22.06.1998 folgende Satzung beschlossen:
Artikel1
§ 1 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
Obdachlosenunterkünfte im Sinne dieser Satzung sind die Häuser
- Lupinenweg 1-49, 1a, 11 a, 21 a, 31 a, 41 a und
- Schützenstraße 24 (Erdgeschoß und 1. Obergeschoß) sowie
- die Wohnunterkünfte Willy-Brandt-Straße 5 und 6.
Artikel 2
§ 12 Abs. 2 wird wie folgt gefaßt:
Die
Gebührensätze
betragen
je
Quadratmeter
und
Monat
Obdachlosenunterkünften
- Lupinenweg 1 - 39, 1a, 11 a, 21 a, 31 a
5,30 DM
- Schützenstraße 24
5,30 DM
- Lupinenweg 41 - 49, 41 a
6,30 DM
- Willy-Brandt-Straße 5 + 6
9,50 DM.
in
den
085
2
Bei Verstößen durch die Benutzer und Benutzerinnen gegen die Haus- und
Benutzungsordnung ist die Stadt berechtigt, die jeweiligen Gebühren zu verdoppeln.
Artikel 3
§ 12 Abs. 4 lautet:
Neben der Grundgebühr sind die Verbrauchskosten (Strom, Wasser, Heizung) von
den nutzenden Personen in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten zu entrichten. Ist
bei den Verbrauchskosten eine Abrechnung nach dem tatsächlichem Verbrauch nicht
möglich oder untunlich, so sind von den nutzenden Personen monatliche
Kostenbeiträge zu zahlen. Der Kostenbeitrag für Strom wird auf 40,00 DM monatlich
für den Haushaltsvorstand und alleinstehende Personen, sowie auf 5,00 DM monatlich
für
Haushaltsangehörige
bis
7 Jahre
und
auf 20,00
DM
monatlich
für
Haushaltsangehörige ab 8 Jahre festgesetzt. Die Kostenbeiträge für Wasser und
Heizung werden jährlich zum 01.07. aufgrund der im Vorjahr tatsächlich entstandenen
Kosten
durch
die
Verwaltung
neu
festgesetzt.
Für
die
Entrichtung
der
Verbrauchskosten oder Kostenbeiträge gilt§ 11 entsprechend.
Artikel4
~S·h .ftf~h~.9-.
c n u renn
086
Satzung der Stadt Brühl zur Erhebung von
Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - 135 c Baugesetzbuch
Aufgrund von§ 135 c Baugesetzbuch i.d.F. der Neufassung des Baugesetzbuches
vom 27.8.1997 (BGBI. I S. 2141) und der §§ 7 Abs. 1, 41 Abs. 1 f der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Rat der Stadt Brühl in
der Sitzung am 22.06.1998 folgende Satzung beschlossen:
§1
Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB)
und dieser Satzung erhoben.
§2
Umfang der erstattungsfähigen Kosten
(1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordnet sind.
(2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für
1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßmaßnahmen.
2. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Planung,
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.
Dazu gehört auch der Wert der von der Stadt aus ihrem Vermögen bereitgestellten
Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung.
(3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich deren
Durchführungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans in
Verbindung mit den nachstehend dargestellten Grundsätzen. Der Bebauungsplan
087
2
kann im Einzelfall von den nachstehend beschriebenen Grundsätzen Abweichungen
vorsehen. Dies gilt entsprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.
§3
Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten
Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.
§4
Verteilung der erstattungsfähigen Kosten
Die nach §§ 2, 3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 9 Abs. 1 a BauGB
zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2
BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird die überbaubare
Grundstücksfläche zugrundegelegt Für sonstige selbständige versiegelbare Flächen
gilt die versiegelbare Fläche als überbaubare Grundstücksfläche.
§5
Anforderung von Vorauszahlungen
Die Stadt kann für Grundstücke, die für eine Kostenerstattungspflicht noch nicht oder
nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des
voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf
denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen.
§6
Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages
Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe der Anforderung
fällig.
088
3
§7
Ablösung
Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst werden. Der Ablösebetrag
bemißt sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwartenden endgültigen
Erstattungsbetrages.
§8
lnkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Brühl in
Kraft.
Gleichzeitig
tritt
die
Satzung
der
Stadt
Brühl
zur
Erhebung
von
Kostenerstattungsbeträgen nach § Ba Bundesnaturschutzgesetz vom 20. Juni 1994
außer Kraft.
Anlage
~ ~
.
~rrarmei~ter
l.~q,
Schriftführerin
089
Anlage zu § 2 Abs. 3 der Satzung der Stadt Brühl zur Erhebung von
Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - 135 c BauGB
Grundsätze für die Ausgestaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
1.
Anpflanzung/Aussaat von standortheimischen Gehölzen, Kräutern und Gräsern
1.1
Anpflanzung von Einzelbäumen
Herstellen
der
Schaffung
günstiger Wachstumsbedingungen
durch
Vegetationstragschicht nach DIN 18915 und der Pflanzgrube gern. DIN 18916
Anpflanzung von Hochstammbäumen mit einem Stammumfang der Sortierung
18 cm/20 cm
Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädigungen sowie Sicherung der
Baumscheibe
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre
1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Waldmänteln
Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach
DIN 18915
Anpflanzung von Bäumen I. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 18
cm/20 cm, Bäumen II. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 16 cm/18
cm, Heistern 150 cm/175 cm hoch und zweimal verpflanzten Sträuchern je nach
Art in Sortierung 60 cm/80 cm, 80 cm/1 00 cm, 100 cm/150 cm hoch
Je 100 qm je 1 Baum I. Ordnung, 2 Bäume II. Ordnung, 5 Heister und 40
Sträucher
Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
1.3 Anlage standortgerechter Wälder
Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach
DIN 18915
Aufforstung mit standortgerechten Arten
3500 Stück je ha, Pflanzen 3 - 5 jährig, Höhe 80 cm -120 cm
Erstellung von Schutzeinrichtungen
090
2
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre
1.4 Schaffung von Streuobstwiesen
Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach
DIN 18915
Anpflanzung von Obstbaumhochstämmen und Befestigung der Bäume
je 100 qm ein Obstbaum der Sortierung 10 cm/12 cm
Einsaat Gras-/Kräutermischung
Erstellung von Schutzeinrichtungen
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre
1. 5 Anlage von naturnahen Wiesen und Krautsäumen
Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach
DIN 18915
Einsaat von Wiesengräsern und -kräutern, möglichst aus standortheimischem
(autochthonem) Saatgut
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
2.
Schaffung und Renaturierung von Wasserflächen
2.1
Herstellung von Stillgewässern
Aushub und Einbau bzw. Abfuhr des anstehenden Bodens
ggf. Abdichtung des Untergrundes
Anpflanzung standortheimischer Pflanzen
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
2.2 Renaturierung von Still- und Fließgewässern
Offenlegung und Rückbau von technischen Ufer- und Sohlbefestigungen
Gestaltung der Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe unter Berücksichtigung
ingenieurbiologischer Vorgaben
Anpflanzung standortheimischer Pflanzen
Entschlammung
091
3
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
3.
Begrünung von baulichen Anlagen
3.1
Fassadenbegrünung
Anpflanzung von selbstklimmenden Pflanzen
Anbringung von Kletterhilfen und Pflanzung von Schling- und Kletterpflanzen
eine Pflanze je 2 lfm.
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 2 Jahre
3.2 Dachbegrünung
intensive Begrünung von Dachflächen
extensive Begrünung von Dachflächen
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
4.
Entsiegelung und Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung
4.1
Entsiegelung befestigter Flächen
Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge
Aufreißen wasserdurchlässiger Unterbauschichten
Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr
4.2 Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung
Schaffung von Gräben und Mulden zur Regenwasserversickerung
RückbaufAnstau von Entwässerungsgräben, Verschließen von Drainagen
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr
5.
Maßnahmen zur Extensivierung
5.1
Umwandlung von Acker bzw. intensivem Grünland in Acker- und Grünlandbrache
Nutzungsaufgabe
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr
092
4
5.2 Umwandlung von Acker in Ruderalflur
ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr
5.3 Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland
Bodenvorbereitung ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens
Einsaat von Wiesengräsern und Kräutern
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre
5.4 Umwandlung von intensivem Grünland in extensiv genutztes Grünland
Nutzungsreduzierung
Aushagerung durch Mahd und Verwertung oder Abtransport des Mähguts
bei Feuchtgrünland Rückbau von Entwässerungsmaßnahmen
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre
093
Sondersatzung
gemäߧ 132 Nr. 4 des Baugesetzbuches in Verbindung mit§ 13 Abs. 3 der
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Brühl
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.03.1996 (GV NW S. 124) und des§ 132 Nr. 4
des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27. August 1997 (BGBI. I S. 2141) hat der Rat
der Stadt Brühl in seiner Sitzung am 22.06.1998 folgende Sondersatzung
beschlossen:
§1
Die Straße Neue Bohle, Teilstrecke von einschließlich vor der Wegeparzelle
Gemarkung Brühl, Flur 7, Flurstück 527 (Privatweg zu Neue Bohle 69) bis zur
Einmündung in die Straße Auf der Höhe, wurde in der Fom einer niveaugleichen
Mischfläche ausgebaut. Sie gilt abweichend von § 13 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung über
die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Brühl vom 13.07.1987 ohne die
Anlegung beiderseitiger Gehwege mit Abgrenzung gegen die Fahrbahn als endgültig
fertig hergestellt.
§2
~-~®-~
'Schriftführerin
094
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer
Verpackungssteuer in der Stadt Brühl
Aufgrund der§§ 7, 41 Abs. 2 Satz 2 Buchst. f und h der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV
NW S. 666/SGV NW 2023) hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am
22.06.1998 folgende Satzung beschlossen:
Artikel1
Die Satzung über die Erhebung einer Verpackungssteuer in der Stadt Brühl vom
06.05.1996 wird aufgehoben.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 01.01.1997 in Kraft.
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