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Beschlusstext (Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die verkehrsgerechte Erschließung des Bebauungsplangebietes BU 315 ¿ ¿Sondergebiet Steinweg¿ - an die L 276 in Form eines Kreisverkehrsplatzes bei Kerpen Buir.)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
17.08.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die verkehrsgerechte Erschließung des Bebauungsplangebietes BU 315 ¿ ¿Sondergebiet Steinweg¿ - an die L 276 in Form eines Kreisverkehrsplatzes bei Kerpen Buir.)

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Inhalt der Datei

Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin Kerpen, den 06.09.2006 BESCHLUSS aus der Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses vom Donnerstag, den 17.08.2006 um 17:00 Uhr Drucksachen-Nummer: D 71.06 TOP 2.1 Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die verkehrsgerechte Erschließung des Bebauungsplangebietes BU 315 ¿ ¿Sondergebiet Steinweg¿ - an die L 276 in Form eines Kreisverkehrsplatzes bei Kerpen Buir. Herr Giesen erläutert, dass diese Verwaltungsvereinbarung Bestandteil des Durchführungs-vertrages ist. Es handelt sich hier um die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung. Die Verwaltungsvereinbarung wurde bereits mit Datum vom 13.07.2006 wirksam. Im Rahmen der Ausführungsplanung musste der Kreisverkehrsplatz aufgrund von Eigentumsverhältnissen in der Achse verschoben werden. Daher müssen voraussichtlich 4 Bäume gefällt werden. Die Untere Landschaftsbehörde legte hiergegen Einspruch ein. In Absprache mit allen Beteiligten wurde ein Sicherheitsaudit beantragt; das Ergebnis wird voraussichtlich Ende September vorliegen. Auf Wunsch von Herrn Krings wird mit der ULB über eine Ersatzbepflanzung gesprochen. Der Bau- und Feuerschutzausschuss genehmigt den Abschluss der Verwaltungsvereinbarung .