Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
16.10.15, 12:31
Aktualisiert
16.10.15, 12:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
387/2015
Erstellt am:
24.09.2015
Aktenzeichen:
IV-61 ro/wo
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Planungsausschuss
8
ö. Sitzung
nö. Sitzung
X
Termin
28.10.2015
Betreff
Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim 1. Änderung
Bereich: Venloer Straße, Schulstraße, Christianstraße, Orrer Straße
- Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3, 214 Abs. 4 BauGB)
- Ergänzendes Verfahren
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 387/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 37/1 Pulheim 1. Änderung in
einer förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen (gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3, 214 Abs. 4 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom
31.08.2015 (BGBl. I S. 1474).
Erläuterungen
Der Rat der Stadt Pulheim beschloss in seiner Sitzung am 12.02.2014 den Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim 1. Änderung als Satzung. Mit der Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt vom 15.07.2014 trat die Satzung in Kraft.
Auf der Grundlage dieses Bebauungsplans wurde für die Grundstücke Venloer Str. 90 und 90a am 17.12.2014 eine
Baugenehmigung für ein Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage erteilt
Im Rahmen des gegen diese Genehmigung angestrengten Klageverfahrens erging jetzt vom Verwaltungsgericht der
vorsorgliche Hinweis, dass Bedenken an der Wirksamkeit des Bebauungsplans wegen Unbestimmtheit bestehen.
Die Verwaltung hat nach Prüfung erkannt, dass die Bedenken nicht unbegründet sind und hält eine Korrektur des beanstandeten Mangels für erforderlich. Sie schlägt daher die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214
Abs. 4 BauGB vor. Hierzu ist vom Planungsausschuss der Beschluss zu fassen, den korrigierten Plan in einer förmlichen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erneut auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen.
Bei der Korrektur handelt es sich um die präzise(re) Definition der in der Planzeichnung verwendeten „Knotenlinie“ sowie
ihre Verlagerung auf die Grundstücksgrenze zwischen den Flurstücken 515, 516 (Venloer Straße 90 und 90a) und 486
(Orrer Straße 1 und Schulstraße 2). Zu Letzterem wird auf die Begründung zum Plan verwiesen.