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Beschlussvorlage (Elternbefragung zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
24.09.2015
Erstellt
14.09.15, 18:36
Aktualisiert
14.09.15, 18:36
Beschlussvorlage (Elternbefragung zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege) Beschlussvorlage (Elternbefragung zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 316/2015 Erstellt am: 11.08.2015 Aktenzeichen: 51 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Jugendhilfeausschuss X nö. Sitzung Termin 24.09.2015 Betreff Elternbefragung zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 316/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Elternbefragung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Elternbefragung erstmalig zum 01.02.2016 durchzuführen. Erläuterungen In der Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.05.2016 hat sich der Jugendhilfeausschuss mit der durch das Planungsbüro Dr. Lexis und Garbe erarbeiteten Kindertagesstättenbedarfsplanung eingehend beschäftigt. Der Empfehlung des Planungsbüros, über ihre Bedarfsplanung hinaus eine jährliche Elternbefragung durchzuführen, um die tendenziellen Bedarfe der Eltern in den Folgejahren feststellen zu können, stimmte der Ausschuss einstimmig zu. Um dieser Empfehlung nachzukommen, machte die Verwaltung mit Nachricht vom 22.06.2015 vorbereitend auf die Ratssitzung am 23.06.2015 einen Vorschlag zu den Rahmenbedingungen einer solchen Elternbefragung und legte einen ersten Entwurf für einen Fragebogen vor; die Resonanz auf den vorgestellten Fragebogen war positiv. Einer Empfehlung des Bürgervereins Pulheim, die erst genannte Altersangabe unter Punkt 2 von „Jahren“ in „Monaten“ zu ändern, ist die Verwaltung nachgekommen. Ebenso wurde die Thematik der Randzeitenbetreuung zusätzlich in den Befragungsbogen mit aufgenommen. Die Verwaltung empfiehlt, die jährliche Elternbefragung zum 01.02. eines Jahres durchzuführen. Eine zeitliche Trennung zwischen dem verbindlichen Anmeldeverfahren im Herbst eines Jahres und der unverbindlichen Bedarfsabfrage erscheint aus Sicht der Verwaltung dabei sinnvoll, um Irritationen auf Seiten der Eltern zu vermeiden. Zudem besteht aus fachlicher Sicht keine Notwendigkeit, beide Verfahren zeitlich miteinander zu verknüpfen. Die Zielgruppe sind alle Eltern, deren Kinder zum Zeitpunkt der Befragung zwischen 6 Monaten und 2 Jahren und 10 Monaten alt sind. Angemerkt wird, dass die Kinder, die sich im Alter von 2 Jahren/ 11 Monaten bis 3 Jahren befinden, aufgrund rechtlicher Vorgaben bereits den Dreijährigen zuzuordnen sind; dies entspricht ca. 1.000 Eltern. Bei einer angenommenen Rücklaufquote von 50% wären ca. 500 Fragebögen auszuwerten; die letzte Elternbefragung im Jahre 2012 ergab eine Rücklaufquote von 51%, vgl. Vorlage 372/2012.