Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
16.10.15, 12:31
Aktualisiert
16.10.15, 12:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
362/2015
Erstellt am:
01.09.2015
Aktenzeichen:
IV/61 -foi/wo
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Planungsausschuss
X
28.10.2015
Rat
X
10.11.2015
Betreff
Bebauungsplan Nr. 39 Stommeln 1301
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe PA vom 18.03.2015, Vorlagen Nr. 59/2015
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 362/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Artikel 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496) den Änderungsplan gemäß § 13 BauGB "Bebauungsplan
Nr. 39 Stommeln 1301", dem gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung.
Erläuterungen
Der Aufstellungsbeschluss zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 Stommeln und zur Beteiligung
gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wurde im Planungsausschuss am 18.03.2015 gefasst. Die Bekanntmachung
hierzu erfolgte im Amtsblatt vom 12.05.2015.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.05.2015 um Stellungnahme zum
Planentwurf und dem Entwurf der Begründung gebeten.
Während der Beteiligung (Auslegung) vom 20.05.2015 bis 22.06.2015 gingen seitens der Bürger und auch seitens der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen ein.
Die Verwaltung schlägt dem Planungsausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, den Bebauungsplan Nr. 39 Stommeln
1301 als Satzung zu beschließen.