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Beschlussvorlage (Alte Schule Sinnersdorf und Vereinsheim der KG Pennebröder)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
02.03.15, 18:35
Aktualisiert
02.03.15, 18:35
Beschlussvorlage (Alte Schule Sinnersdorf und Vereinsheim der KG Pennebröder) Beschlussvorlage (Alte Schule Sinnersdorf und Vereinsheim der KG Pennebröder)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 74/2015 Erstellt am: 19.02.2015 Aktenzeichen: III / 26-Ba Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau X 12.03.2015 Rat X 24.03.2015 Betreff Alte Schule Sinnersdorf und Vereinsheim der KG Pennebröder Veranlasser/in / Antragsteller/in SPD-Fraktion, FDP-Fraktion Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 74/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau empfiehlt, der Rat beschließt: 1. Beschlussvorschlag der SPD Fraktion: a. Den Erhalt und die Weiternutzung der Alten Schule in Sinnersdorf. Unterhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahmen werden nach Dringlichkeit und im Rahmen der verfügbaren Mittel von der Verwaltung durchgeführt. b. Zum Erhalt und zur Weiternutzung des Vereinsheims der KG Pennebröder Unterhaltungs/Instandsetzungsmaßnahmen durchzuführen. Sie werden nach Dringlichkeit und im Rahmen der verfügbaren Mittel von der Verwaltung abgewickelt. 2. Beschlussvorschlag der FDP-Fraktion Die Verwaltung wird beauftragt einen Sanierungsplan für die Alte Schule in Sinnersdorf, einschließlich der Sanierung des KG Pennerheims den zuständigen Ausschüssen zur Diskussion und Abstimmung vorzulegen. 3. Beschlussvorschlag der Verwaltung Die Alte Schule Sinnersdorf und das Vereinsheim der KG Pennebröder sollen in ihrer heutigen Ausgestaltung und Nutzung am derzeitigen Standort erhalten bleiben. Die Verwaltung wird beauftragt, für die „Prioritätenliste Bauunterhalt des Jahres 2016“ die bereits erstellte Maßnahmenliste für die Alte Schule (Stand: 11/2014) zu aktualisieren und um die notwendigen bzw. sinnvollen Maßnahmen am Vereinsheim der KG Pennebröder zu ergänzen. Die abschließende Entscheidung über Art und Umfang der durchzuführenden Instandsetzungsmaßnahmen wird im Rahmen der Beschlussfassung über die „Prioritätenliste Bauunterhalt 2016“ getroffen. Bis dahin soll die Verwaltung mit den verfügbaren Haushaltsmitteln die unabweisbar notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, einschließlich der damit sinnvoll zu verbindenden Maßnahmen, durchführen. Erläuterungen Es wird verwiesen auf die Anträge der SPD-Fraktion vom 28.01.2015 und 10.02.2015 (Anlage 1 + 2) sowie den Antrag der FDP-Fraktion vom 05.02.2015 (Anlage 3). Die Verwaltung hatte mit der Mitteilungsvorlage Nr. 519/2014 im LHA am 26.11.2014 eine Maßnahmenliste für die Alte Schule Sinnersdorf vorgelegt (Anlage 4), in der die einzelnen Maßnahmen in 3 Prioritätsstufen bewertet wurden und hatte hierzu mitgeteilt, dass die im Haushalt für das Jahr 2015 bereit gestellten Mittel i.H.v. 50.000 € nicht ausreichen, um zumindest die vordringlich erforderlichen Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. Darüber hinaus war die weitere städtebauliche Entwicklung auf diesem Grundstück bislang unklar. Vor diesem Hintergrund hat sich die Verwaltung darauf beschränkt, nur die unabweisbar notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchzuführen. Ein Grundsatzbeschluss zum Erhalt der Gebäude würde künftige Entscheidungen über Instandsetzungsaufwendungen auf eine gesicherte Grundlage stellen. Weitere Bauunterhaltungsmittel stehen allerdings erst im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung. Die Verwaltung empfiehlt daher entsprechend dem Beschlussvorschlag unter Ziffer 3 zu beschließen.