Daten
Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
18.03.2015
Erstellt
02.03.15, 18:35
Aktualisiert
02.03.15, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
94/2015
Erstellt am:
24.02.2015
Aktenzeichen:
IV/61
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
11.03.2015
Planungsausschuss
X
18.03.2015
Betreff
Erarbeitungsverfahren für den Regionalplan Düsseldorf
Förmliche Beteiligung gem. §§ 13 Abs. 1 LPlG, 33 LPlG DVO, 10 ROG
hier: Stellungnahme der Stadt Pulheim (siehe 518/2014)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 94/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss empfiehlt, der Planungsausschuss beschließt die Verwaltung mit der Abgabe der in Anlage 1
vorgeschlagenen Stellungnahme im Erarbeitungsverfahren zum Regionalplan Düsseldorf zu beauftragen.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 20.10.2014 (Anlage 1) wird die Stadt Pulheim im Erarbeitungsverfahren des Regionalplanes für Düsseldorf beteiligt. Die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen endet mit dem 31.03.15, die Verwaltung hatte zur inhaltlichen Vorbereitung die Unterlagen bereits mit der Sitzungsvorlage 518/2014 im Dezember 2014 zur Verfügung gestellt.
Die Unterlagen zum Erarbeitungsverfahren sind sehr umfangreich und wurden in gedruckter Form sowie elektronisch als
Datenstick zur Verfügung gestellt, sie können nach Terminabsprache beim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und
Demografie eingesehen werden (Ansprechpartnerin Frau Hatting, Zimmer RH 2.11, Tel. 808-257). Unter nachstehendem Link der Bezirksregierung Düsseldorf können die Unterlagen im Internet eingesehen oder heruntergeladen werden:
http://www.brd.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/rpd_e_082014.html
Der an Pulheim angrenzende Bereich ist auf Blatt 28 abgebildet, welches der Einfachheit halber als Anlage 2 dieser
samt der Legende (Anlage 3) beigefügt ist.
Die Verwaltung sieht die Belange der Stadt Pulheim durch den Entwurf des Regionalplanes als nicht bzw. nicht negativ
berührt an und schlägt daher eine grundsätzlich zustimmende Stellungnahme vor (siehe Anlage 4). Die im Entwurf des
Regionalplans Düsseldorf auf Blatt 28 dargestellten Grünzüge schließen sich an die im Stadtgebiet Pulheim im Rahmen
der Interkommunalen Integrierten Raumanalyse sowie des Regionale 2010-Projektes RegioGrün entwickelten Grünzüge
nahtlos an, sodass eine sinnvolle Vernetzung über die Stadtgrenze hinaus möglich wird.
Lediglich die Beikarte 5 A (siehe Anlage 5) zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) samt zugehöriger Erläuterung
wirft die Frage auf, welches räumliche Verständnis die Bezirksregierung Düsseldorf mit dem Begriff „Region“ bzw. dem
Attribut „regionalbedeutsam“ verbindet. Auf besagter Karte sind Linien des regional bedeutsamen ÖPNV-Verkehres
einschließlich des Ergänzungsnetzes verzeichnet. Hier ist eine Kumulation im Bereich Düsseldorf zu erkennen, aber der
vollständige Verzicht auf die Darstellung regional bedeutsamer ÖPNV-Strecken im Verflechtungsbereich zu Pulheim und
gravierender der Stadt Köln. Es wird daher angeregt, diese Kartendarstellung entsprechend der Bedeutung des Aspektes Verkehr für die räumliche Planung der Metropolregion zu überarbeiten.