Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
18.03.2015
Erstellt
02.03.15, 18:35
Aktualisiert
02.03.15, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
97/2015
Erstellt am:
24.02.2015
Aktenzeichen:
IV / 61
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
11.03.2015
Planungsausschuss
X
18.03.2015
Betreff
Ausbau des Pulheimer Sees
Veranlasser/in / Antragsteller/in
SPD - Fraktion
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 97/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss empfiehlt; der Planungsausschuss beschließt die Beantwortung der durch die SPD-Fraktion gestellten Fragen zurück zu stellen, bis ein Ergebnis der Studie „Nutzungskonzept / Potenzialanalyse Pulheimer See“ vorliegt.
Erläuterungen
Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung vom 23.09.15 Mittel zur Verfügung gestellt für die Erarbeitung eines
Nutzungskonzeptes / einer Potenzialanalyse Pulheimer See durch ein externes Fachbüro. Die Frage, ob eine Verlegung
des Weges möglich bzw. sinnvoll ist, sollte auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Studie betrachtet werden.
Des Weiteren ist der Gegenstand der Frage ohne eine Skizze sehr unscharf, die Verwaltung wird hier um einen Nachtrag bitten.
Bezüglich der möglichen Verlegung des Badestrandes kann bereits ohne intensive Prüfung gesagt werden, dass die
abschließende Modellierung und Renaturierung im avisierten Bereich durch den Auskiesungsbetrieb gemäß Planfeststellungsbeschluss bereits vorgenommen wurde. Soweit hier Veränderungen vorgesehen würden, müsste das Planrecht
entsprechend geändert werden, insbesondere stellt sich jedoch die Frage, wie die wohl erforderliche Neumodellierung
und partielle Wiederverfüllung finanziert werden soll.
Bevor diesbezüglich Recherchen beauftragt werden, sollte ebenfalls abgewartet werden, ob die o.g. Potenzialanalyse
eine Abkehr von der langjährigen Planung der Badestelle im Bereich der bisherigen Betriebsanlagen überhaupt nahelegt. Im Übrigen sieht die Verwaltung hier maßgeblich auch die Zuständigkeit des Ausschusses für Bildung, Kultur und
Sport berührt.