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Beschlussvorlage (Ausbau des Pulheimer Sees)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
18.03.2015
Erstellt
02.03.15, 18:35
Aktualisiert
02.03.15, 18:35
Beschlussvorlage (Ausbau des Pulheimer Sees) Beschlussvorlage (Ausbau des Pulheimer Sees)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 97/2015 Erstellt am: 24.02.2015 Aktenzeichen: IV / 61 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 11.03.2015 Planungsausschuss X 18.03.2015 Betreff Ausbau des Pulheimer Sees Veranlasser/in / Antragsteller/in SPD - Fraktion Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 97/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss empfiehlt; der Planungsausschuss beschließt die Beantwortung der durch die SPD-Fraktion gestellten Fragen zurück zu stellen, bis ein Ergebnis der Studie „Nutzungskonzept / Potenzialanalyse Pulheimer See“ vorliegt. Erläuterungen Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung vom 23.09.15 Mittel zur Verfügung gestellt für die Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes / einer Potenzialanalyse Pulheimer See durch ein externes Fachbüro. Die Frage, ob eine Verlegung des Weges möglich bzw. sinnvoll ist, sollte auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Studie betrachtet werden. Des Weiteren ist der Gegenstand der Frage ohne eine Skizze sehr unscharf, die Verwaltung wird hier um einen Nachtrag bitten. Bezüglich der möglichen Verlegung des Badestrandes kann bereits ohne intensive Prüfung gesagt werden, dass die abschließende Modellierung und Renaturierung im avisierten Bereich durch den Auskiesungsbetrieb gemäß Planfeststellungsbeschluss bereits vorgenommen wurde. Soweit hier Veränderungen vorgesehen würden, müsste das Planrecht entsprechend geändert werden, insbesondere stellt sich jedoch die Frage, wie die wohl erforderliche Neumodellierung und partielle Wiederverfüllung finanziert werden soll. Bevor diesbezüglich Recherchen beauftragt werden, sollte ebenfalls abgewartet werden, ob die o.g. Potenzialanalyse eine Abkehr von der langjährigen Planung der Badestelle im Bereich der bisherigen Betriebsanlagen überhaupt nahelegt. Im Übrigen sieht die Verwaltung hier maßgeblich auch die Zuständigkeit des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport berührt.