Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
18.03.2015
Erstellt
02.03.15, 18:35
Aktualisiert
02.03.15, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
96/2015
Erstellt am:
24.02.2015
Aktenzeichen:
IV/61
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Umweltausschuss
7
ö. Sitzung
Planungsausschuss
nö. Sitzung
Termin
X
11.03.2015
X
18.03.2015
Betreff
Umwandlung von ehemaligen Kinderspielplätzen in private Baufläche
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Schule / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 96/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
1. Der Umweltausschuss empfiehlt, der Planungsausschuss beschließt den Sachverhalt unter Einbezug des
Fachamtes zunächst an den Jugendhilfeausschuss zur Diskussion zu verweisen.
Alternativ:
2. Der Umweltausschuss empfiehlt, der Planungsausschuss beschließt gemäß den Anträgen der Fraktionen der
SPD (Anlage 1) und CDU mit Bündnis 90/Die Grünen (Anlage 3) den Beibehalt der ehemaligen Spielplatzfläche
an der Liethenstraße in Dansweiler mit einer Vereinbarung der Pflege durch interessierte Bürgerinnen und Bürger, etwa durch eine Patenschaft.
3. Der Umweltausschuss empfiehlt, der Planungsausschuss beschließt gemäß dem Antrag der Fraktion der SPD
(Anlage 2) den Beibehalt der ehemaligen Spielplatzfläche zwischen der Albert-Einstein-Straße und der VonWerth-Straße in Dansweiler mit einer Vereinbarung der Pflege durch interessierte Bürgerinnen und Bürger, etwa durch eine Patenschaft.
Erläuterungen
Für drei ehemalige Kinderspielplatzflächen wurde im Rat der Stadt Pulheim der Beschluss gefasst, diese aus der Nutzung als Kinderspielflächen herauszunehmen und in öffentliche Grünflächen umzuwandeln. Aus Sicht der Stadtplanung
und Grünordnung heraus sind diese Flächen aufgrund der Größe und Lage jedoch als Parkanlage ungeeignet.
Im Zuge der Suche nach geeigneten Flächen zur baulichen Nachverdichtung schlug die Verwaltung vor, diese Flächen
im Wege der Bebauungsplanverfahren BP 45 Dansweiler 3. Änderung (ehemaliger Spielplatz Liethenstraße), des
BP 53 Brauweiler 4. Änderung (ehemaliger Spielplatz zwischen Albert-Einstein-Straße und Von-Werth-Straße) und des
BP 20 Pulheim 1302 (ehemaliger Spielplatz zwischen Beethovenstraße und Fuchspfad) der baulichen Nutzung als
Wohnbaugrundstücke für Einfamilienhäuser zuzuführen.
Ein Aufstellungsbeschluss samt Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit kam nur für das letztere Verfahren in Pulheim zustande, da für die Grünflächen in Dansweiler und Brauweiler bereits im Vorfeld zahlreiche kritische
Äußerungen durch die anwohnende Bürgerschaft vorgetragen wurden. Neben dem Wunsch von Anwohnern, diese
Fläche zur Nutzung und Pflege überlassen zu bekommen wurde argumentiert, es wohnten sehr wohl und zunehmend
(wieder) Kinder im Quartier, sodass diese Flächen zum Kinderspiel erhalten bleiben sollten, sei es als später wieder
reaktivierbare Flächen. Auch im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum BP 20 Pulheim 1302 wurde durch die Anwohnerinnen und Anwohner eine entsprechende Anregung abgegeben.
Die Verwaltung schlägt nun vor, entsprechend der Zuständigkeitsordnung unter Einbezug des Fachamtes den Jugendhilfeausschuss zu beteiligen, bevor über die Anträge der Fraktionen abgestimmt wird und der im Verfahren befindliche
Bebauungsplan weiter behandelt wird. Anschließend wird der Vorgang erneut im Umweltausschuss und Planungsausschuss vorgelegt.