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Beschlussvorlage (Zügigkeitserweiterung am Abtei-Gymnasium Brauweiler hier: Schuljahr 2015/2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
03.03.15, 18:34
Aktualisiert
03.03.15, 18:34
Beschlussvorlage (Zügigkeitserweiterung am Abtei-Gymnasium Brauweiler
hier: Schuljahr 2015/2016) Beschlussvorlage (Zügigkeitserweiterung am Abtei-Gymnasium Brauweiler
hier: Schuljahr 2015/2016) Beschlussvorlage (Zügigkeitserweiterung am Abtei-Gymnasium Brauweiler
hier: Schuljahr 2015/2016)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 102/2015 Erstellt am: 26.02.2015 Aktenzeichen: II / 40 11 35 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Haupt- und Finanzausschuss 5 ö. Sitzung Rat nö. Sitzung Termin X 10.03.2015 X 24.03.2015 Betreff Zügigkeitserweiterung am Abtei-Gymnasium Brauweiler hier: Schuljahr 2015/2016 Veranlasser/in / Antragsteller/in Schulleitung Abtei-Gymnasium Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres 2015 ca. 2.500 € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2016 ca. 10.000 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Mittelbereitstellung nur bei Zustimmung ja x nein Vorlage Nr.: 102/2015 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt bei Verzicht auf Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit, a. den Antrag der Schulleitung auf Erweiterung der Zügigkeit abzulehnen oder b. dem Antrag der Schulleitung auf Erweiterung der Zügigkeit zuzustimmen. Erläuterungen Mit Schreiben vom 27.02.2015 beantragt der Schulleiter des Abtei-Gymnasiums in Brauweiler, Herr OStD Martin Sina, die Erhöhung der Zügigkeit für seine Schule von vier auf fünf (s. Anlage 1). Am Abtei-Gymnasium haben sich insgesamt 181 Schülerinnen und Schüler angemeldet. Hiervon kommen ca. 72 aus dem Stadtgebiet Pulheim, der Rest im Wesentlichen aus den Nachbarkommunen Köln, Frechen und Bergheim. Am Abtei-Gymnasium stehen bei der zurzeit gültigen 4-Zügigkeit insgesamt 120 Plätze zur Verfügung. Die Begründung für den Erweiterungsantrag der Zügigkeit ergibt sich aus beiliegendem Schreiben. Die Verwaltung weist auf folgende Aspekte hin: Der Rat hat mit Errichtung der Gesamtschule beschlossen, beide weiterführenden Schulen als jeweils 4-zügige Schulen zu betreiben. Diese Beschlussfassung beruht auf den Empfehlungen des Schulentwicklungsplaners, der u. a. im Wesentlichen auf die stets hohen Anteile von Anmeldungen von außerhalb verweist. Der Schulentwicklungsplaner hat zudem auf die steigenden Raumbedarfe bei erhöhten Zügigkeiten hingewiesen. In jüngster Zeit hat der Rat der Stadt Pulheim beschlossen, dass sog. „Stadtkinderprinzip“ nicht zur Anwendung kommen zu lassen. Beide Entscheidungen hat der Rat in Kenntnis der Umstände getroffen, dass bei noch nicht abgeschlossener Schulentwicklung in den Nachbarkommunen jeweils eine deutlich höhere Anmeldezahl zu verzeichnen sein kann. Der Rat ist bei Verzicht auf das sog. „Stadtkinderprinzip“ auch den Empfehlungen beider Schulleitungen des Schulzentrums Brauweiler gefolgt, zur Sicherstellung einer breiten Auswahlmöglichkeit im Anmeldeverfahren, hierauf zu verzichten. Die Verwaltung weist im Hinblick auf die räumliche Ausgangslage darauf hin, dass im Zuge der Gesamtschulerrichtung die Schaffung zusätzlicher Räumlichkeiten unabdingbare Voraussetzung ist. In der Abwägung zur Vorbereitung der Ratsentscheidung zur Zügigkeit ist zu berücksichtigen, ob – selbst bei Ausnutzung aller organisatorischen Möglichkeiten - die Raumsituation durch die Realisierung weiterer Züge zusätzlich verschärft werden sollte. Richtigerweise weist Herr OStD Sina darauf hin, dass für die Schulform Gesamtschule ein anderer Raumschlüssel zugrunde liegt, als dies für die von ihm vertretene Schulform der Fall ist. Dies ist den besonderen konzeptionellen Voraussetzungen geschuldet, denen eine Gesamtschule im Gegensatz zu einem Gymnasium unterliegt. Dies ist bei der Errichtung der Gesamtschule und den vom Grundsatz her getroffenen Entscheidungen des Rates zur Raumplanung am Schulzentrum Brauweiler seinerzeit berücksichtigt und bewusst in Kauf genommen worden. Bei einer Zustimmung des Rates zur Zügigkeitserweiterung ergibt sich ein derzeit im Doppelhaushalt 2015/2016 nicht gedeckter Finanzbedarf (Schülerfahrkosten, Schülerunfallversicherung, Lernmittel und schülerzahlabhängiges Schulbudget), der auch in den Folgejahren berücksichtigt werden muss. Die Entscheidung über eine Erhöhung der Zügigkeit ist grundsätzlich eine Angelegenheit des Rates. Die Verwaltung bittet um eine konkretisierende Beschlussempfehlung im Haupt- und Finanzausschuss am 10.03. Die Notwendigkeit Vorlage Nr.: 102/2015 . Seite 3 / 3 ergibt sich aus dem Antrag des Schulleiters. Diese Beschlussempfehlung gäbe im Rahmen der allgemeinen Anmeldekorridore zumindest eine Tendenz vor, die es der Schulleitung des Abtei-Gymnasiums möglich machen würde, die mutmaßlich betroffenen Eltern über den Ausgang des Anmeldeverfahrens am Abtei-Gymnasiums informieren zu können. Ein Abwarten der zwischenzeitlich terminierten gemeinsamen Sondersitzung des BKSF mit dem JHA am 17.03. ließe die Termine unberücksichtigt. Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass für insgesamt 108 Plätze an der als Ort des Gemeinsamen Lernens geführten Gesamtschule Pulheim 206 Anmeldungen vorlagen. In Anrechnung eines ausnahmsweise zusätzlich aufgenommenen Schülers mussten insgesamt 97 Ablehnungen durch die Schulleitung der Gesamtschule PulheimBrauweiler ausgesprochen werden. Aufgrund verschiedener Anfragen aus Fraktionen des Rates wird die Verwaltung über Details der Anmeldezahlen der Gesamtschule Pulheim gesondert informieren. Für das Geschwister-Scholl-Gymnasium in Pulheim liegen aktuell 165 Anmeldungen (inklusive 6 Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf) vor.