Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
12.03.2015
Erstellt
09.03.15, 09:52
Aktualisiert
09.03.15, 09:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
79/2015
Erstellt am:
20.02.2015
Aktenzeichen:
III/26.2
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau
X
nö. Sitzung
Termin
12.03.2015
Betreff
Baumaßnahmen 2015
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 79/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die in
Spalte 2 der Anlage 1 mit X gekennzeichneten Maßnahmen sollen zunächst zurückgestellt werden.
Erläuterungen
Wie in den Vorjahren hat die Verwaltung das gesamte Bauvolumen für das laufende Jahr im Hinblick auf die Umsetzbarkeit mit den vorhandenen Personalressourcen untersucht. Hierbei wurde auf das gleiche Berechnungsverfahren zurückgegriffen, das in den Vorlagen 32/2010 (TOP I.4 der Sitzung vom 11.03.2010) und 166/2010 (TOP I.2 der
Sitzung vom 06.05.2010) bereits ausführlich erläutert wurde.
Zu berücksichtigen ist hierbei, dass einige Maßnahmen aus Vorjahren zum Teil noch nicht abgeschlossen werden
konnten und insofern neben den neu beschlossenen Maßnahmen in 2015 noch umzusetzen sind. Diese Maßnahmen sind anhand der vorletzten Spalte in Anlage 1 erkennbar, die ausweist, wann erstmals Haushaltsmittel für die
jeweilige Maßnahme eingestellt wurden.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass das Gesamtvolumen nur umsetzbar ist, wenn bei den größeren Maßnahmen
externe Hilfe durch Planungs- und Ingenieurbüros in Anspruch genommen wird. Diese Maßnahmen sind daran zu
erkennen, dass in Spalte 7 der Anlage 1 der Faktor für die Eigenleistung weniger als 1 beträgt.
Selbst bei Inanspruchnahme externer Hilfe sind nicht alle Maßnahmen mit den verfügbaren Personalressourcen
umsetzbar. Einem rechnerisch umsetzbaren Bauvolumen für Einzelmaßnahmen von rd. 5 Mio. Euro (s. Anlage 2)
steht, nach Berücksichtigung der durch externe Büros zu erbringenden Leistungen, eine Bemessungsgrundlage von
rd. 6 Mio. Euro gegenüber (s. Anlage 1).
Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass mit einigen Maßnahmen derzeit noch nicht begonnen werden kann, da
Hemmnisse bestehen, die in der Tabelle erläutert sind. Diese Maßnahmen sind in Spalte 2 der Anlage 1 mit X gekennzeichnet. Hierbei handelt es sich insbesondere um Maßnahmen, die am Gymnasium und der Realschule in
Pulheim vorgesehen sind. Dort wird in diesem Jahr eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, in deren Rahmen ermittelt
werden soll, ob und wie die Schulen zur Umsetzung moderner pädagogischer Konzepte baulich verändert werden
können.
Die sich hieraus ergebenden Folgen sind noch nicht absehbar. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich Um- bzw.
Anbaubedarfe ergeben werden. Insofern macht es derzeit keinen Sinn an diesen Schulen Sanierungsmaßnahmen
durchzuführen, die möglicherweise durch anschließende Um- oder Anbauten ad absurdum geführt werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die mit X gekennzeichneten Maßnahmen zunächst zurückzustellen und diese erst
zu beginnen, wenn Klarheit über die Auswirkungen der Machbarkeitsstudie besteht.