Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Baumaßnahmen 2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
12.03.2015
Erstellt
09.03.15, 09:52
Aktualisiert
09.03.15, 09:52
Beschlussvorlage (Baumaßnahmen 2015) Beschlussvorlage (Baumaßnahmen 2015)

öffnen download melden Dateigröße: 122 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 79/2015 Erstellt am: 20.02.2015 Aktenzeichen: III/26.2 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau X nö. Sitzung Termin 12.03.2015 Betreff Baumaßnahmen 2015 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 79/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die in Spalte 2 der Anlage 1 mit X gekennzeichneten Maßnahmen sollen zunächst zurückgestellt werden. Erläuterungen Wie in den Vorjahren hat die Verwaltung das gesamte Bauvolumen für das laufende Jahr im Hinblick auf die Umsetzbarkeit mit den vorhandenen Personalressourcen untersucht. Hierbei wurde auf das gleiche Berechnungsverfahren zurückgegriffen, das in den Vorlagen 32/2010 (TOP I.4 der Sitzung vom 11.03.2010) und 166/2010 (TOP I.2 der Sitzung vom 06.05.2010) bereits ausführlich erläutert wurde. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass einige Maßnahmen aus Vorjahren zum Teil noch nicht abgeschlossen werden konnten und insofern neben den neu beschlossenen Maßnahmen in 2015 noch umzusetzen sind. Diese Maßnahmen sind anhand der vorletzten Spalte in Anlage 1 erkennbar, die ausweist, wann erstmals Haushaltsmittel für die jeweilige Maßnahme eingestellt wurden. Im Ergebnis ist festzustellen, dass das Gesamtvolumen nur umsetzbar ist, wenn bei den größeren Maßnahmen externe Hilfe durch Planungs- und Ingenieurbüros in Anspruch genommen wird. Diese Maßnahmen sind daran zu erkennen, dass in Spalte 7 der Anlage 1 der Faktor für die Eigenleistung weniger als 1 beträgt. Selbst bei Inanspruchnahme externer Hilfe sind nicht alle Maßnahmen mit den verfügbaren Personalressourcen umsetzbar. Einem rechnerisch umsetzbaren Bauvolumen für Einzelmaßnahmen von rd. 5 Mio. Euro (s. Anlage 2) steht, nach Berücksichtigung der durch externe Büros zu erbringenden Leistungen, eine Bemessungsgrundlage von rd. 6 Mio. Euro gegenüber (s. Anlage 1). Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass mit einigen Maßnahmen derzeit noch nicht begonnen werden kann, da Hemmnisse bestehen, die in der Tabelle erläutert sind. Diese Maßnahmen sind in Spalte 2 der Anlage 1 mit X gekennzeichnet. Hierbei handelt es sich insbesondere um Maßnahmen, die am Gymnasium und der Realschule in Pulheim vorgesehen sind. Dort wird in diesem Jahr eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, in deren Rahmen ermittelt werden soll, ob und wie die Schulen zur Umsetzung moderner pädagogischer Konzepte baulich verändert werden können. Die sich hieraus ergebenden Folgen sind noch nicht absehbar. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich Um- bzw. Anbaubedarfe ergeben werden. Insofern macht es derzeit keinen Sinn an diesen Schulen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, die möglicherweise durch anschließende Um- oder Anbauten ad absurdum geführt werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, die mit X gekennzeichneten Maßnahmen zunächst zurückzustellen und diese erst zu beginnen, wenn Klarheit über die Auswirkungen der Machbarkeitsstudie besteht.