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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 11/1 Stommeln Bereich: geplante öffentliche Wendeanlage “Im Schildchen“ Reduzierung der geplanten öffentlichen Wendeanlage Änderung gemäß § 13 BauGB Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung nach den §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
207 kB
Datum
18.03.2015
Erstellt
09.03.15, 18:38
Aktualisiert
09.03.15, 18:38
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 11/1 Stommeln
Bereich: geplante öffentliche Wendeanlage “Im Schildchen“
Reduzierung der geplanten öffentlichen Wendeanlage
Änderung gemäß § 13 BauGB
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung nach den §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 11/1 Stommeln
Bereich: geplante öffentliche Wendeanlage “Im Schildchen“
Reduzierung der geplanten öffentlichen Wendeanlage
Änderung gemäß § 13 BauGB
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung nach den §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 11/1 Stommeln
Bereich: geplante öffentliche Wendeanlage “Im Schildchen“
Reduzierung der geplanten öffentlichen Wendeanlage
Änderung gemäß § 13 BauGB
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung nach den §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 68/2015 Erstellt am: 11.02.2015 Aktenzeichen: IV/61 -foi/wo Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Planungsausschuss nö. Sitzung X Termin 18.03.2015 Betreff Bebauungsplan Nr. 11/1 Stommeln Bereich: geplante öffentliche Wendeanlage “Im Schildchen“ Reduzierung der geplanten öffentlichen Wendeanlage Änderung gemäß § 13 BauGB Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung nach den §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 68/2015 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 11/1 Stommeln (Bereich: geplante Wendeanlage “Im Schildchen“) gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) zu ändern. Ziel der Änderung ist die Reduzierung der öffentlichen Verkehrsfläche, Wendeanlage „Im Schildchen". Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 2. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 11/1 Stommeln nicht berührt. Die vereinfachte Änderung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 11/1 Stommeln 1302". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11/1 Stommeln behalten weiterhin Gültigkeit. 3. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) wird auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB verzichtet. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) durchzuführen. Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11/1 Stommeln 1302 sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) öffentlich auszulegen. – Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB Erläuterungen Der Bebauungsplan Nr. 11/1 Stommeln, in Kraft seit 1994, setzt einen Teil der öffentlichen Verkehrsfläche, der Wendeanlage „Im Schildchen“ auf dem Flurstück 1107, Flur 8, Gemarkung Stommeln, fest. Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 11/1 Stommeln Vorlage Nr.: 68/2015 . Seite 3 / 3 Die Restfläche der öffentlichen Verkehrsfläche in einer Breite von ca. 7 m, Flurstücke 870 und 973, Flur 8, Gemarkung Stommeln, liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11 Stommeln und sind bereits im Eigentum der Stadt Pulheim. Grenzverlauf der Bebauungspläne Nr. 11 Stommeln und Nr. 11/1 Stommeln Flurkartenausschnitt Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Katasteramt Rein-Erft-Kreis 2015 1107 Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Katasteramt Rein-Erft-Kreis 2015 Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Katasteramt Rein-Erft-Kreis 2015 Hinsichtlich der Größenordnung der gesamten Wendeanlage, deren überwiegender Teil noch zu erwerben wäre, um entsprechend hergestellt werden zu können, stellte sich die Frage, ob der bereits im Eigentum der Stadt befindliche Bereich für die Erschließung ausreichend ist. Von Seiten des Fachamtes wurde eine Reduzierung befürwortet. Die bestehende Bebauung Im Schildchen 32 und 34 ist durch den bereits im Eigentum der Stadt befindlichen Teil der Flurstücke 870 und 973 erschlossen, das Baugrundstück Hausnummer 27 ist derzeit nicht erschlossen, da eine Teilfläche des Flurstückes 1107 vorgelagert ist (siehe Flurkartenausschnitt). Für die Erschließung dieses Grundstückes ist der Erwerb und Ausbau der öffentlichen Fläche, im Bebauungsplan Nr. 11/1 Stommeln aus dem Flurstück 1107 erforderlich (ca. 260 qm). Die Erschließung dieses Grundstückes wäre auch über eine 4,50 m breite Zufahrt gesichert. Dafür wäre eine nur ca. 13,5 qm große noch zu erwerbende Teilfläche des Flurstückes 1107 erforderlich. Aus Kostengründen und zur Reduzierung der Inanspruchnahme privater Grundstücksfläche wird die Inanspruchnahme der kleinen Fläche von ca. 13,5 qm als öffentliche Verkehrsfläche favorisiert, mit Erweiterung der angrenzenden öffentlichen Grünfläche, die entlang der Bahn verläuft. Hierfür ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11/1 Stommeln erforderlich. Grundzüge der Planung werden nicht berührt, so dass die Änderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden kann.