Daten
Kommune
Pulheim
Größe
117 kB
Datum
18.03.2015
Erstellt
09.03.15, 18:38
Aktualisiert
09.03.15, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Begründungsentwurf zur Änderung 1302
des Bebauungsplanes Nr. 11/1 Stommeln
im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
Inhalt der Änderung ist die Reduzierung der Wendeanlage „Im Schildchen“ und Erweiterung der öffentlichen Grünfläche Parkanlage
Stand Februar 2015
Begründungsentwurf Bebauungsplan Nr. 11/1 Stommeln 1302
Änderung gem. § 13 BauGB
Stand Februar 2015
Inhaltsverzeichnis
1. Planerfordernis
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2. Räumlicher Geltungsbereich
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3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
4. Bestand
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5. Inhalt des Planentwurfs
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6. Eingriffsbewertung / Ausgleichsmaßnahmen
7. Kosten
Stadt Pulheim
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Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Begründungsentwurf Bebauungsplan Nr. 11/1 Stommeln 1302
Änderung gem. § 13 BauGB
Stand Februar 2015
1. Planerfordernis
Der Bebauungsplan Nr. 11/1 Stommeln in Kraft seit 1994 setzt im Änderungsbereich einen Teil der Wendeanlage, ca. 260 qm, der öffentlichen Verkehrsfläche „Im Schildchen“ fest. Die Restfläche der Wendeanlage in einer
Breite von ca. 7 m ist als öffentliche Verkehrsfläche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11 Stommeln
festgesetzt. Dieser Teil ist bereits im Eigentum der Stadt Pulheim. Hinsichtlich der Größenordnung der gesamten
Wendeanlage, deren überwiegender Teil noch zu erwerben wäre, um dann entsprechend hergestellt werden zu
können, stellte sich die Frage, ob der bereits im Eigentum der Stadt befindliche Bereich ausreichend für die Erschließung ist. Die bestehende Bebauung Im Schildchen 32 und 34 ist durch den bereits im Eigentum der Stadt
befindlichen Teil erschlossen, das Baugrundstück Hausnummer 27 ist derzeit nicht erschlossen. Hierzu ist der
Erwerb und Ausbau der öffentlichen Fläche, die ca. 260 qm, im Bebauungsplan Nr. 11/1 Stommeln aus dem
Flurstück 1107 erforderlich. Ein Zugang bzw. Zufahrt zu diesem Baugrundstück wäre auch über eine nur
ca. 13,5 qm große öffentliche Fläche gesichert. Aus Kostengründen und zur Reduzierung der Inanspruchnahme
privater Grundstücksfläche wird die Inanspruchnahme der kleinen Fläche von ca. 13,5 qm als öffentliche Verkehrsfläche favorisiert, mit Erweiterung der Vorgartenfläche und mit Erweiterung der angrenzenden öffentlichen
Grünfläche, die entlang der Bahn verläuft. Hierfür ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11/1 Stommeln
erforderlich.
Ein Grundzug der Planung wird durch diese Änderung nicht berührt, so dass das vereinfachte Verfahren gem.
§ 13 BauGB angewendet werden kann.
2. Räumlicher Geltungsbereich
Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11/1 Stommeln und ist der an der
Bahnlinie endende Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche „Im Schildchen“.
3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Durch dieses Änderungsverfahren werden keine für den Flächennutzungsplan relevanten Belange berührt, so
dass diese Änderung als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, gilt.
4. Bestand
Derzeit zeichnet sich der Bereich als nicht bewachsenes Brachland aus.
5. Inhalt des Planentwurfs
Inhalt des Planentwurfs ist die Reduzierung der Verkehrsfläche, der Wendeanlage am Ende der Straße „Im
Schildchen“, daraus resultierend die Erweiterung der Vorgartenfläche und die Erweiterung der angrenzenden
öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“. Ansonsten behalten die Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 11/1 Stommeln ihre Gültigkeit.
6. Eingriffsbewertung / Ausgleichsmaßnahmen
Eine Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts geht mit der Planänderung nicht
einher.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der
Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung
abgesehen.
7. Kosten
Durch die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11/1 Stommeln im vereinfachten Verfahren entstehen keine Kosten.
Pulheim, den 10.02.2015
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
Stadt Pulheim
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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