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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim "Geyener Berg Süd" hier: 1. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit 2. Auftrag zur Erarbeitung des Rechtsplanentwurfes)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
184 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
09.03.15, 18:38
Aktualisiert
09.03.15, 18:38
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim "Geyener Berg Süd"
hier: 1. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit 
         2. Auftrag zur Erarbeitung des Rechtsplanentwurfes) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim "Geyener Berg Süd"
hier: 1. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit 
         2. Auftrag zur Erarbeitung des Rechtsplanentwurfes) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim "Geyener Berg Süd"
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         2. Auftrag zur Erarbeitung des Rechtsplanentwurfes) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim "Geyener Berg Süd"
hier: 1. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit 
         2. Auftrag zur Erarbeitung des Rechtsplanentwurfes)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 104/2015 Erstellt am: 27.02.2015 Aktenzeichen: IV/61- ho Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Planungsausschuss 3 ö. Sitzung Rat nö. Sitzung Termin X 18.03.2015 X 24.03.2015 Betreff Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim "Geyener Berg Süd" hier: 1. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit 2. Auftrag zur Erarbeitung des Rechtsplanentwurfes Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 104/2015 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag 1. Der Planungsausschuss folgt der Beschlussempfehlung des Tiefbau- und Verkehrsausschusses und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des im Rahmen der erneuten frühzeitigen Beteiligung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes Variante B den Bebauungsplanentwurf zur Offenlage zu erstellen. alternativ 2. Der Planungsausschuss folgt der Beschlussempfehlung des Tiefbau- und Verkehrsausschusses nicht und verweist gemäß Ziffer 3.7 der Zuständigkeitsordnung den Vorgang nach Beratung im Ältestenrat zum abschließenden Beschluss in den Rat der Stadt Pulheim. Der Planungsausschuss empfiehlt dabei dem Rat abweichend zum Beschluss des Tiefbau- und Verkehrsausschusses die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des im Rahmen der erneuten frühzeitigen Beteiligung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes Variante A den Bebauungsplanentwurf zur Offenlage zu erstellen. Abweichend ist für den unmittelbar an das Europaviertel angrenzenden Bereich die Lösung aus Variante B umzusetzen unter Beibehaltung und Fortführung der Wegeverbindung zum Römischen Platz. Erläuterungen In der gemeinsamen Sitzung des Planungs- und des Umweltausschusses sowie des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr vom 04.02.2015 beschloss der Planungsausschuss, die Verwaltung mit der Durchführung einer erneuten frühzeitigen Beteiligung zu beauftragen. Grundlage hierfür sind die überarbeiteten Varianten A und B des städtebaulichen Entwurfes für den B-Plan Nr. 113 Pulheim. Wesentliche Änderungen betreffen die verkehrliche Erschließung der Plangebiete mit einem zusätzlichen Kreisverkehr an der Geyener Straße im Bereich der Einmündung “Am Bendacker“, ein zusätzlicher Standort für eine Kindertagesstätte sowie die weitergehende energetischen Optimierung bezüglich der Himmelsausrichtung von Baukörpern. Die beiden Varianten beinhalten ebenfalls zwei unterschiedliche Grundlösungen / Ausbaualternativen für die Pariser Straße, nämlich zum einen ohne bauliche Veränderungen ( Variante A = Ist-Zustand) und zum anderen die Ergänzung um eine weitere Fahrspur (Variante B) Da sich in dieser gemeinsamen Sitzung des TVA, PA und UA auch eine Vielzahl betroffener Bürgerinnen und Bürger zu den vorgestellten Gutachten und Planungen zu Wort meldeten, werden im Folgenden die Inhalte der Diskussionsbeiträge der anwesenden Bürgerinnen und Bürger zusammengefasst; die Niederschrift dieser Sitzung ist in Kürze im Ratsinfosystem einsehbar: Viele Äußerungen bezogen sich auf verkehrliche Aspekte: So wurde die bereits jetzt sehr starke Belastung der Kreuzung Steinstraße / Rathausstraße angeführt, aber auch die durch die Neubebauung zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsmengen für die Pariser Straße sowie die Londoner Straße kritisiert. Die vorgestellten Varianten der Verkehrsführung sowie die beiden Ausbauvarianten für die Pariser Straße wurden diskutiert; vor allem seitens der unmittelbaren Anwohner der Pariser Straße wurde die Variante B favorisiert, die u.a. auch einen größeren Abstand zu den dort geplanten Mehrfamilienhäusern sicherstellen könne. Zum Aspekt Verkehr gab Herr Beigeordneter Höschen eine Stellungnahme des ADFC zur Kenntnis, in welcher sowohl eine Fortführung der Radwegeverbindung auf der nördlichen Seite der Unterführung bis zum bestehenden Kreisverkehr, besser noch bis zum neu geplanten zweiten Kreisverkehr angeregt wird. Des weiteren werden seitens des ADFC Vor- Vorlage Nr.: 104/2015 . Seite 3 / 4 schläge für eine Verbesserung der Radwegeverbindung in Richtung Köln unter Einbeziehung der Unterführung Am Kleekamp gemacht. Zu den vorgestellten städtebaulichen Varianten des BP 113 wurde eine Anregung hinsichtlich der Sicherstellung einer fußläufigen Wegeverbindung vom Europa-Viertel in das neue Baugebiet vorgetragen. Bedenken wurden auch zur geplanten Zweigeschossigkeit der unmittelbar an die Bestandsbebauung angrenzende Neubebauung geäußert. Zum Themenbereich Grünflächenplanung wurden zur Lage und Qualität der Spielflächen, einzelnen Gestaltungsaspekten sowie zur Pflegeintensität und die hierfür anfallenden Kosten Anregungen bzw. Fragen vorgetragen. Die Durchführung der erneuten frühzeitigen Beteiligung erfolgte in der Zeit vom 18.02. bis 11.03.2015; die Träger öffentlicher Belange sowie sonstige Behörden wurden mit Schreiben vom 11.02.2015 beteiligt. Am Abend des 24.02.2015 führte die Verwaltung im Ratssaal der Stadt Pulheim die Bürgerversammlung im Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Rahmenplanung Geyener Berg (Pulheim Süd) und der Planung für den Bebauungsplan 113 durch. Die Niederschrift dieser Bürgerversammlung ist als Anlage beigefügt. Im folgenden werden die wesentlichen Inhalte zusammengefasst dargestellt: Das Interesse der Bürgerschaft war erkennbar groß, neben Anwohnerinnen und Anwohnern aus den benachbarten Wohnquartieren und Interessenten für die geplanten Quartiere waren insbesondere Bürger aus Geyen und Sinnersdorf anwesend. In die Teilnehmerliste trugen sich ca. 90 Besucher ein, die Gesamtzahl dürfte größer gewesen sein. Die Verwaltung stellte die überarbeitete Planung einschließlich der Freiraumplanung vor. Eine Mitarbeiterin des Büros VIA stellte die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens vor. Die folgende Diskussion bzw. die Stellungnahmen und Fragen aus der Bürgerschaft waren maßgeblich von verkehrlichen Aspekten geprägt. Sowohl Bürgerinnen und Bürger aus Sinnersdorf als auch aus Geyen äußerten Befürchtungen, dass die neuen Baugebiete die Verkehrsmengen auch in den jeweiligen Ortslagen erhöhen könnten. Die Verwaltung informierte darüber, dass die Verwaltung Geyen betreffend in der Sitzung des TVA vom 25.02.15 eine Zählung der Verkehrsmengen innerhalb der Ortslage vorschlägt und ggf. eine Ergänzung des Verkehrsgutachtens. Aus der Bürgerschaft wurde neben der Frage neuer Baugebiete auch generell die Forderung nach einer Entlastungsstraße zwischen Geyener Straße und Bonnstraße erhoben, auch die Möglichkeit eines Anschlusses der Geyener Starße an die B 59 – im Gutachten bereits negativ beurteilt – wurde diskutiert. Seitens der Einwohner des Europaviertels fanden besonders die beiden baulichen Varianten der Pariser Straße Beachtung sowie die Alternativen der Verkehrsführung im BP 113. Städtebaulich wird aus Sicht der anwesenden Anwohner gerade der Pariser Straße - die Variante B mit der baulichen Erweiterung um eine Fahrspur als angemessen bezeichnet. Nur so entstünde eine der angestrebten Hochwertigkeit der Gebiete angemessene Eingangssituation und nur so entstünde ein angemessener Abstand zur geplanten Neubebauung, zumal ein Wertverlust befürchtet wird durch den dort vorgesehenen Bau von Mehrfamilienhäusern. Die Verwaltung wurde dafür kritisiert, die Variante A mit dem Beibehalt der derzeitigen Straßenfläche vorzuschlagen. Diese wiederum legte begründend dar, dass das Verkehrsgutachten die Variante B zwar positiv beurteile, jedoch kein Erfordernis für einen erweiterten Ausbau aufzeige. Ein Bürger fragte, ob die Vorlage Nr.: 104/2015 . Seite 4 / 4 Sicherung einer verbreiterten Straßenverkehrsfläche der Pariser Straße im Bebauungsplan möglich sei, um ggf. zu einem späteren Zeitpunkt einen Ausbau gemäß Variante B vorzunehmen; die Verwaltung bejahte dies. Neben der Frage der zu sichernden Straßenverkehrsflächen spielten die aufgezeigten Alternativen der Verkehrsführung (a-c) eine große Rolle. Die Verwaltung legte dar, dass ein Beschluss hierzu derzeit nicht erforderlich sei, da sämtliche Alternativen in beiden städtebaulichen Varianten (A und B) einfach umgesetzt werden könnten, notfalls sogar nach Aufsiedlung und gewonnener Erfahrungen. In der Diskussion legten die Bürger jedoch dar, dass die durch die Verwaltung vorgeschlagene Alternative a ohne lenkenden Eingriff mittels Poller nicht begrüßt werde, da das Verkehrsgutachten hierfür zeige, dass nur ein deutlich untergeordneter Anteil der Verkehre auf den neuen Kreisel entfielen, der weitaus größere Teil jedoch über die Pariser Straße führe. Weil dies die Anlage des neuen Kreisels am Bendacker – der zu einer Entlastung der Pariser Straße führen soll – konterkariere, befürworten die Anwohner der Pariser Straße die Alternative c, mindestens aber die Umsetzung der Alternative b. Letztere führe – wie im Gutachten dargelegt – zu einer ausgeglichenen Verteilung der Verkehre auf beide Kreisel. Eine seitens einer Anwohnerin geäußerte Anregung bezog sich auf eine in Variante B dargestellte Wegeverbindung, durch die eine fußläufige Wegebeziehung zwischen dem Europaviertel und dem neuen Baugebiet des BP 113 sichergestellt werden könne; es wurde zugesichert, diese Anregung entsprechend zu berücksichtigen. Weitere einzelne Fragen und Anregungen bezogen sich auf die kritisierte Lage des bestehenden Kindergartens an der Haupterschließungsstraße, auf die dem Verkehrsgutachten zugrunde liegenden Zahlen und Annahmen sowie auf die Frage, ob die Gärtnerei im Bereich des geplanten neuen Kreisverkehres während der Bauzeit erreichbar sein werde (Herr Höschen bejaht dies). Bis Redaktionsschluss zur Erstellung dieser Vorlage wurden seitens der Bürgerschaft eine Vielzahl von Stellungnahmen im Rahmen der Bürgerversammlung geäußert, jedoch keine weiteren schriftlichen Eingaben eingereicht; von Seiten der beteiligten Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange gab es keine die geänderten Planinhalte betreffenden Stellungnahmen. Als Ergebnis der zuvor erfolgten Diskussion in der Bürgerversammlung wurde das Thema „Verkehrserschließung BP 113 Pulheim“ auch in der Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr am 25.02.2015 (TOP 16) behandelt. Der TVA empfahl dem Planungsausschuss, für die weitere Planung des Bebauungsplanes 113 Pulheim die städtebauliche Variante B (Ergänzung der derzeitigen Straßenverkehrsfläche der Pariser Straße um eine weitere Fahrspur) zugrunde zu legen. Die Verwaltung schlägt alternative Beschlussentwürfe vor. Sollte sich der Planungsausschuss bezüglich der geplanten Sicherung der öffentlichen Straßenverkehrsfläche an der Pariser Straße abweichend vom gefassten Beschluss des Tiefbau- und Verkehrsausschusses für eine Planung auf Basis der städtebaulichen Variante A entscheiden, so betrifft dies einen Sachverhalt, der gemäß der Zuständigkeitsordnung Beschlussrechte beider Ausschüsse berührt. Entscheidet der Planungsausschuss gemäß Ziffer 10.2 Zuständigkeitsordnung über die verfahrensleitenden Beschlüsse in Bauleitplanverfahren, so entscheidet der Tiefbau- und Verkehrsausschuss gemäß Ziffer 13.2 e) Zuständigkeitsordnung über Maßnahmen zur Stadtverkehrsplanung. Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Pulheim regelt hierzu in Ziffer 3.7: „Kompetenzstreitigkeiten zwischen Ausschüssen werden durch den Ältestenrat vorberaten und durch den Rat entschieden“.