Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
18.03.2015
Erstellt
11.03.15, 18:44
Aktualisiert
11.03.15, 18:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
103/2015
Erstellt am:
27.02.2015
Aktenzeichen:
IV / 61
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Planungsausschuss
nö. Sitzung
X
Termin
18.03.2015
Betreff
Bebauungsplan 71 Pulheim 1. Änderung – Sonnenallee
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 103/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1.
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 71 Pulheim (Bereich: Sonnenallee /
Kerbelweg / Nelkenweg) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) im betreffenden Teilbereich zu ändern.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung auf der bisherigen Gemeinbedarfsfläche zu schaffen.
Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2.
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) erfüllt sind.
3.
Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 71 Pulheim 1. Änderung – Sonnenallee“
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1)
und 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S.
954) durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Der bestehende Bebauungsplan 71 Pulheim (seit 03.09.2002 rechtskräftig) setzt für den zu überplanenden Bereich
derzeit Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ fest. Aufgrund einer aus den Jahren 2005
und 2007 datierenden Einschätzung, dass diese Gemeinbedarfsfläche nicht mehr benötigt wird, wurde das Grundstück
auf Basis eines Beschlusses des Liegenschafts- und Hochbauausschusses vom 23.08.2007 an einen Pulheimer Bürger
mit dem Ziel veräußert, dort die Errichtung eines Wohnhauses zu ermöglichen.
Es gibt auch derzeit keinen festgestellten Bedarf für die Bereitstellung von Kita-Plätzen speziell auf diesem Grundstück.
Hierzu wird auch auf den einstimmigen Beschluss des Rates vom 03.02.2015 zum TOP – „Schaffung weiterer Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen“ (TOP 4, Vorlage Nr. 14/2015) – hingewiesen.
Zur Umplanung in Wohnbauland ist die förmliche Änderung des bestehenden Bebauungsplanes erforderlich. Die Verwaltung schlägt daher den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 71 Pulheim und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vor. Die Planungsinhalte sind in Form des Lageplanes und eines computergenerierten städtebaulichen Modelles als Anlagen beigefügt sowie in den ebenfalls anliegenden Entwurf der Begründung eingearbeitet.