Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
18.03.2015
Erstellt
18.03.15, 13:31
Aktualisiert
18.03.15, 13:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
118/2015
Erstellt am:
16.03.2015
Aktenzeichen:
IV/61- ho
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
18.03.2015
Betreff
Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim "Geyener Berg Süd"
hier: Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit
Ergänzung der Vorlage 104/2015 ; TOP 3
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 118/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss nimmt die im Rahmen der erneuten frühzeitigen Beteiligung nach Redaktionsschluss eingegangenen schriftlichen Eingaben aus der Bürgerschaft zur Kenntnis.
Erläuterungen
Mit der Vorlage 104/2015 gibt die Verwaltung das Ergebnis der erneuten frühzeitigen Beteiligung – soweit es bis Redaktionsschluss vorlag – wieder und lässt sich vom Planungsausschuss mit der Erarbeitung des Rechtsplanentwurfes beauftragen.
Innerhalb der Frist für die Durchführung der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, aber erst nach Redaktionsschluss für die Erstellung der Vorlage 104 / 2015 gingen noch zwei schriftliche Stellungnahmen seitens betroffener
Bürgerinnen und Bürger ein, welche als Anlage beigefügt sind.
Inhaltlich greift eine der beiden Eingaben das Thema „Verkehrsführung / Umbau Pariser Straße“ auf und fordert – auch
im Hinblick auf die Aspekte der Verkehrssicherheit, der Schaffung einer repräsentativen Zufahrt in die neuen Baugebiete
sowie einer Entlastung der unmittelbaren Anlieger der Pariser Straße – eine Umsetzung der auch seitens des Verkehrsgutachters empfohlenen Variante B des städtebaulichen Entwurfes (Ergänzung der Pariser Straße um eine separate Fahrspur).
Die zweite Stellungnahme beinhaltet ebenfalls das Thema „Erschließung Pariser Straße“, wobei hier die Forderung
nach einer Absperrung / Abpollerung im Bereich der Kita entsprechend der Verkehrsführungsvariante c erhoben wird.
Nur auf diese Weise könne der Verkehr für die Anwohner insbesondere der Pariser Straße und somit die Auswirkungen
der Neubaugebiete auf die Bewohner des Europaviertels so gering wie möglich gehalten werden.
Des Weiteren wird hinsichtlich des geplanten Geschosswohnungsbaus angeregt, diesen zu entzerren, indem entsprechende Standorte nur entlang der Geyener Straße und entlang der vom neuen Kreisel ausgehenden Erschließungsstraße geplant werden sollten. Begründet wird diese Anregung mit der damit verbundenen besseren Aufteilung der Verkehrsströme auf beide Kreisverkehre, einem besseren Lärmschutz auch zur B 59 n hin sowie einer Vermeidung höherer
Baukörper in südlicheren Bereichen, welche dann am höchsten Punkt des Geländes stehen würden und für die angrenzende zweigeschossige Bebauung daher erheblich höher wirken würden.
Ein dritter Aspekt betrifft eine zu schaffende Grünanbindung an das bestehende Europaviertel. Diese sollte idealerweise
als Fortführung des Fußweges vom Römischen Platz entlang der Gärten bis zu dem zwischen den B-Plangebieten BP
113 und 114 geplanten Grünzug als begrünte Wegeverbindung angelegt werden.