Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,9 MB
Datum
18.03.2015
Erstellt
18.03.15, 13:31
Aktualisiert
18.03.15, 13:31
Stichworte
Inhalt der Datei
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STADT PULHEIM
50259 Pulheim
1 1. lt4Rz.2015
OSTSTELLE
Pulheim, 10.03.2015
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Stadt Pulheim
Planungsamt
z.H- Herm Ralf Riüer
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
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Betr.: Stellungnahme zur emeuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ftir BPI 13
Sehr geehrter Hen Ritter,
Wir wohnen am Anfang der Pariser Straße und verfolgen seit längerem die
Bebauungspläne 113-115. Als direK am Kreisel wohnende Anlieger sind wir am
stärksten von den neuen Baugebieten betroffen.
Eines vorweg: Wir begrüßen die Grobplanung für das Baugebiet, man hat hier
scheinbar alte Fehler wie z.B. zu enge Bebauung vermieden. Man scheint ein
hochwertiges Quartier anzustreben, was sicherlich der guten Lage hinsichtlich des
Ortskems angemessen ist.
Kritisch ist aus unserer Sicht die Verkehrsanbindung, woraufhin nicht nur wir in
unserem Schreiben vom 20.03.2014 bei der letzten frühzeitigen Beteiligung
hingewiesen haben.
Die Verwattung hatte bis zur Sitzung des Ausschuss für Tiebau und Verkehr am
25.02.15 keine bauliche Veränderung der Pariser Str. vorgeschlagen ('Variante A").
Diese Variante widerspricht den Empfehlungen des Verkehrsgutachtens: Dort wird
empfohlen, eine andere Variante (Nebenfahrbahn oder Einbahnstraßen) zu nehmen.
Als Hauptgrund wird hier die Verkehrssicherheit angegeben. Hier sagen die Experten
vorher, was wir direkten Anlieger befürchten: Die Verkehrssicherheit in der Pariser Sh.
wird deutlich abnehmen.
lm Verkehrsgutachten steht auf Seite 51 unten: "Hinsichtlich der AspeKe
Verkehrssicherheit und Begreifbarkeit der Verkehrsanlage ist die Variante
Einbahnführung mit dem Minikreisel und der Querungshilfe vor der Kindertagesstäfte
zu empfehlen. Diese Lösung schafft auch eine städtebaulich ausgewogen gestaltete
Zufahrt in die neuen Wohngebiete."
.
Das Gutachten enrähnt auch den zweiten Aspekt: Die jeEige Einfahrt vom Kreisel aus
in die Pariser Str. sieht eher peinlich aus nach dem Motto "gewollt aber nicht gekonnt'.
Ein großzügiger Kreisel ftihrt über eine uneruartete Kurve in eine winzige Straße, an
der man das Flickwerk schon im Asphalt sieht.
Diese Einfahrt repräsentiert unserer Meinung nach nicht das "hochwertige Wohnquartier'', welches die Stadt plant. Trotzdem ist es hochwertig, dafür ist die Lage einfach
zu gut. Wir selbst genießen die gute Lage und haben immer damit gerechnet, dass auf
dem Feld vor uns einmal ein Baugebiet entsteht.
Womit wir wie bereits gesagt nicht gerechnet haben, ist die Umsetzung der Verkehrsführung. Zuerst wurden für den Kreisel ParkpläEe entfernt, jetä soll die Hauptlast des
neuen Verkehrs über die Pariser Str. laufen. Der aleite Kreisel bringt hier nur bedingt
etwas, da wohl die meisten nach Pulheim hinein fahren werden und als küzesten Weg
die Pariser Str. nehmen werden (auch hier schien die Verwaltung ja keine Maßnahmen
ergreifen zu wollen, entgegen der Empfehlung des Gutachtens, Abschnitt 6.1).
Mit Freue haben wir vemommen, dass der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr am
25.02J5 den Grundstein für Variante B gelegt hat. Auch die Beschlussvodage für die
SiEung des Planungsausschuss am 18.03. enthält nun die Variante B als eine
Altemative.
Wir appellieren an Sie sowie an die zuständigen Ratsmitglieder, dem Rat der Experten
aus dem Verkehrsgutachten zu folgen und eine bauliche Veränderung der Pariser Str.
vomehmen zu lassen, z.B. die "Einbahnführung" aus der Variante B:
1.
Damit wird eine ordentliche Einfahrt in die alten und neuen Baugebiete erreicht (das
Gutachten spricht von "städteplanerisch ausgervogen").
2.
Es gibt laut Gutachten Vorteile bei der Verkehrssicherheit, was gerade in der Nähe
des Kindergartens und beim Anstieg des Verkehrs zu begrüßen wäre.
3.
Es entlastet uns direkte Anwohner, indem die Straße "geteilt" wird und zumindest
eine Fahrbahn etwas weiter weg ruckt.
Aus unserer Sicht machl diese Variante es "richtig": Eine ausgewogene Lösung und ein
guter Kompromiss für uns als Anwohner. Diese Meinung haben wir bereits in der
Bürgerversammlung am 24.02.15 geäußert. Mit diesem Schreiben möchten wir dies
innerhalb der Phase der frühzeiligen Beteiligung noch schriftlich nachholen.
Mit freundlichen Gnißen
-2-
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Klein, Michael
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Von:
G6end۟ Mittwoch,
1
1. März 2015'16:36
An:
Klein, Micflael; Hoss, Annette; Maihdresse Hornepage
Betrcfi:
SEllungnahme zum BP 113
Anlagen:
1015-03-1 1_09-37-32.pdt ATT00001 hun
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eingegange
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Stollunonahme innerhalb der Ausleounqsfri§t vom 18.02.2015 bis 1{.03.2015 zum BP 113
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Bürgerversammlung wurden die städtebaulichen Entwürfe etc. seitens der Veruvaftung
vorgestellt und mit den Bürgem diskutiert. Fokussiert wurde die verkehrliche Erschließung der
Neubaugebiete. Aus diesem Grund möchten wir zu weiteren Punkten Stellung nehmen:
.
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.
Geschosswohnunosbau
Der Geschosswohnungsbau erstreckt sich sowohl in der städtebaulichen Variante A als auch in der
Variante B entlang der Geyener Straße und bildet eine hohen Dichte und eine hohe Anzahl an
Wohneinheiten zr /ischen der Geyener Straße und der Quartiersmitte.
\Mr regen an, den Geschosswohnungsbau zu enEerren und nur in einer Reihe entlang der Geyener
Straße zu führen. Der Geschosswohnungsbau könnte sich dann im westlichen Bereich entlang der
geplanten Verlängerung der Straße Am Bendacker fortseEen. Vorteile dieser Planung sind, dass
entsteht und der künftige Verkehr aufgeteilt wird
die Dichte entzent wird, keine
"Ghettobildung"
zlvischen dem Kreisverkehr an der Pariser Straße und dem neuen Kreisverkehr Arn Bendacker. Das
bei den vorgestellten
Verkehrsgutachten geht davon aus, dass der
"Hauptverkeh/
Planungsvarianten über den Kreisverkehr Pariser Straße in das Neubaugebiet geftihrt wird. Diese
Mehrbelastung ftir die Pariser Straße und deren Anwohner kann durch die Entzerrung vermieden
werden. Ein weiterer Vorteil einer Entzemrng des Geschosswohnungsbaus wäre, dass der
Geschosswohnungsbau als LilrmschuE nicht nur gegen den Lärm der Geyener Straße sondern
auch gegen die lmmissionen der B 59 fungiert (ähnlich dem Baugebiet an der Venloer Süaße/Ecke
Bonnstraße).
ln diesem Zusammenhang wäre es aus unserer Sicht sinnvoll, die Ergebnisse eines
Lärmgutachtens abzuwarten und erst dann weiter zu planen.
Eine Verschiebung des Geschosswohnungsbaus in südliche Richtung (also entlang der geplanten
Grünveöindung zwischen den Baugebieten BP 113 und 1'14 erscheint uns weniger sinnvoll, da das
Gelände erheblich ansteigt und an dieser Stelle den höchsten Punk erreicht. ll-lll geschossiger
Geschosswohnungsbau zuzüglich Dach an diesem höchsten PunK würde bedeuten, dass die
dahinter liegenden ll geschossigen Häuser wegen des Geländeniveaus erheblich tiefer liegen
würden als um ein Geschoss.
Erschließuno Pariser Straße
Diese wurde bereits ausgiebig diskutiert. tMr bitten jedoch, im weiteren Verfahren eine
Abspemrng/Abpollerung im Bereich der jetrigen Kita an der Pariser Straße zu beschließen (auch
wenn dieses laut Aussagen der Herren Höschen und Ritter im Bebauungsplanverfahren nicht
möglich ist). ln früheren Sitzungen wurde seitens der Politik kommuniziert, die Auswirkungen der
Neubaugebiete auf die Bewohner des Europaviertel so gering wie mriglich zu halten. Durch eine
Absperung/Abpollerung wie in Alternative c der Verkehrsführung vorgesehen, würde sich der
Verkehr für die Anwohner insbesondere der Pariser Straße erheblich verringem.
Grünanbinduno an das bestehende Eurooaviertel
Die städtebaulichen Entwürfe Varianten A und B sehen optisch im wesüichen Bereich eine
Grünffäche (angrenzend an die Gärten des Europaviertels) vor. Diese Flächen wurden seinerzeit
von den Eigentümern angekauft. Laut Aussage der Venvaltung wurden diese Flächen in den
t2.03.2015
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Bebauungsplan aufgenommen, damit sie keine landwirtschafiliche Fläche mehr darstellen und die
Nutzung äoinlt,tegalisieff wird. Grundsätzlich soll entlang der Gärten eine Wegeverbindung vom
Cori""lt*n Plaiiunsüdlich gelegenen künftigen Weg an ischen den Baugebieten BP 1 13 und 1 14
führen. Wr bitten Sie, in diesem Bereich nicht nur eine Art ,Trampelpfad" entstehen zu lassen,
eine begrünte Wegeverbindung wie sie zum Beispiel im Baugebiel an_der Sonnenallee
"ona.rn
vorhanden ist (A6grenzung zur landwirtschafUichen Fläche). Die im städtebaulichen Entwurf dezeit
eingezeichnete Ciünnacnä, die wie bereits erwähnt_die Gärten der angrenzenden. Eigentümer
aaÄtetg erwec*t den Eindruck, dass bereits eine öffentliche Grtlnveöindung geplant ist.
\Mr haben uns erlaubt, unsere Anregungen in dem beigefügten Plan einzuzeichnen und würden uns
freuen, wenn unsere Anregungen in der weiteren Planung Berucksichtigung finden.
Mit freundlichen Grußen
50259 Pulheim
12.03.2015
Anlage
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