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Beschlussvorlage (Betrieb und Finanzierung der Offenen Ganztagsschule im Stadtgebiet (ggf. mit Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tageseinrichtungen für Kinder und die Offene Ganztagsgrundschule sowie von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege in der Stadt Pulheim))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
19.03.15, 18:39
Aktualisiert
19.03.15, 18:39
Beschlussvorlage (Betrieb und Finanzierung der Offenen Ganztagsschule im Stadtgebiet
(ggf. mit Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tageseinrichtungen für Kinder und die Offene Ganztagsgrundschule sowie von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege in der Stadt Pulheim)) Beschlussvorlage (Betrieb und Finanzierung der Offenen Ganztagsschule im Stadtgebiet
(ggf. mit Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tageseinrichtungen für Kinder und die Offene Ganztagsgrundschule sowie von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege in der Stadt Pulheim)) Beschlussvorlage (Betrieb und Finanzierung der Offenen Ganztagsschule im Stadtgebiet
(ggf. mit Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tageseinrichtungen für Kinder und die Offene Ganztagsgrundschule sowie von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege in der Stadt Pulheim))

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 119/2015 Erstellt am: 16.03.2015 Aktenzeichen: II / 40 11 20 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 24.03.2015 Betreff Betrieb und Finanzierung der Offenen Ganztagsschule im Stadtgebiet (ggf. mit Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tageseinrichtungen für Kinder und die Offene Ganztagsgrundschule sowie von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege in der Stadt Pulheim) Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung, Fraktion des Bürgervereins Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) Ca. 30.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres Ca. 30.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die zusätzliche Einnahme durch Erhöhung der Landeszuschüsse bei den Sachkonten 030101/4141050 (OGS Primarstufe) und 030501/4141050 (OGS Förderschule) ist zweckgebunden auf den entsprechenden Ausgabesachkonten 030101/5312020 (OGS Primarstufe) und 030501/5312020 (OGS Förderschule) anzupassen. Vorlage Nr.: 119/2015 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Rat beschließt ohne Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit (BKS) und im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) 1. aufgrund einer überplanmäßigen Einnahme i.H.v. ca. 30.000 Euro auf den Sachkonten 030101/4141050 Landeszuweisung Offene Ganztagsschule im Primarbereich und 030501/4141050 Landeszuweisung Offene Ganztagsschule (Förderschule) die Genehmigung und Auszahlung einer überplanmäßigen Ausgabe in gleicher Höhe auf den Sachkonten 030101/5312020 Offene Ganztagsschule im Primarbereich und 030501/5312020 Offene Ganztagsschule (Förderschule) im laufenden Haushaltsjahr, 2. die zweckgebundene Erhöhung der Fördersätze für die Offene Ganztagsschule in den kommenden Haushaltsjahren als budgetneutrale Erhöhung der Einnahme- und Ausgabeansätze zu berücksichtigen und an den Träger der Maßnahmen auszuzahlen und 3. die Verwaltung zu beauftragen, eine Vorlage für die nächste Sitzung des Rates zu erstellen, um die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tageseinrichtungen für Kinder und die Offene Ganztagsgrundschule sowie von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege in der Stadt Pulheim gem. den Ergebnissen der Beratung zu ändern. Erläuterungen Mit Schreiben vom 15.01.2015 änderte das Ministerium für Schule und Weiterbildung die bestehenden Erlasse für die Offenen Ganztagsschulen (Anlage 2). Die wesentlichen Änderungen betreffen 1. die Erhöhung der Landeszuschüsse 2. die Erhöhung der Fördersätze für neu zugewanderte Kinder aus Flüchtlingsfamilien 3. die Möglichkeit, den bisher auf 150 Euro festgelegten Höchstbeitrag der Elternbeiträge nunmehr auf 170 Euro erhöhen zu können. Zu 1.: Der Erlass sieht eine Erhöhung der Landeszuschüsse in mehreren Stufen zum 01.02.2015, 01.08.2015 und dann jeweils zum 01.08. der Folgejahre vor. In Anlage 3 sind die sich hieraus ergebenden Fördermittel übersichtlich tabellarisch aufgeführt. Für 2015 wird sich voraussichtlich eine Mehreinnahme i.H.v. insgesamt ca. 30.000 Euro ergeben. Da die Landesmittel zweckgebunden sind, führen sie zu einer entsprechenden Mehrausgabe an den Träger der Maßnahmen in gleicher Höhe. Nr. 1 und 2 des Beschlussentwurfes betreffen diese überplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben. Zu 2.: Die Auswirkungen der Änderungen hinsichtlich der Flüchtlingskinder können derzeit noch nicht beurteilt werden, da zum Inkrafttreten zum 01.02.2015 keine Kinder gemeldet werden konnten, die im Schuljahr vor Beginn der Förderung neu zugewandert waren und noch nicht an der OGS teilnahmen. Vorlage Nr.: 119/2015 . Seite 3 / 3 Zu 3.: Würde die Erhöhung des Elternbeitrages für die höchste Einkommensgruppe von 150 Euro auf 170 Euro vorgenommen, würde dies eine Erhöhung von zunächst 13,33 % bedeuten. Die Verwaltung schlägt vor, die Erhöhung für alle Einkommensgruppen und für alle beitragspflichtigen Kinder der Offenen Ganztagsschulen vorzunehmen. Anlage 4 stellt die bisherige Beitragstabelle einer so berechnet neuen gegenüber. Anlage 5 stellt die hierdurch insgesamt geschätzten Mehreinnahmen aus Elternbeiträgen mit der für das Schuljahr 2015/2016 prognostizierten Kinderzahl dar. Abzuwarten bleibt, ob sich aus den aktuell stattfindenden Gesprächen noch weitere Änderungsnotwendigkeiten bezüglich der Satzung bzw. einzelner Beitragstatbestände ergeben. Da bisher die OGS-Beiträge in der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tageseinrichtungen für Kinder und die Offene Ganztagsgrundschule sowie von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege in der Stadt Pulheim an die Beiträge für Kinder in Tageseinrichtungen mit einer Betreuungszeit bis 25 Stunden gekoppelt war, schlägt die Verwaltung vor, die Satzung (Anlage 6) in der nächsten Sitzung des Rates am 19.05.2015 mit Inkrafttreten zum 01.08.2015 zu ändern, damit ab 01.08.2015 - die erbetene Beauftragung durch den Rat vorausgesetzt - zum neuen Schuljahr die erhöhten Elternbeiträge erhoben werden können.