Daten
Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
19.03.15, 18:39
Aktualisiert
19.03.15, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
119/2015
Erstellt am:
16.03.2015
Aktenzeichen:
II / 40 11 20
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
24.03.2015
Betreff
Betrieb und Finanzierung der Offenen Ganztagsschule im Stadtgebiet
(ggf. mit Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tageseinrichtungen für Kinder
und die Offene Ganztagsgrundschule sowie von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege in der Stadt Pulheim)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung, Fraktion des Bürgervereins
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
Ca. 30.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
Ca. 30.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die zusätzliche Einnahme durch Erhöhung der Landeszuschüsse bei den Sachkonten 030101/4141050 (OGS Primarstufe) und 030501/4141050 (OGS Förderschule) ist
zweckgebunden auf den entsprechenden Ausgabesachkonten 030101/5312020 (OGS Primarstufe) und
030501/5312020 (OGS Förderschule) anzupassen.
Vorlage Nr.: 119/2015 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt ohne Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit (BKS) und im Haupt- und
Finanzausschuss (HFA)
1.
aufgrund einer überplanmäßigen Einnahme i.H.v. ca. 30.000 Euro auf den Sachkonten 030101/4141050 Landeszuweisung Offene Ganztagsschule im Primarbereich und 030501/4141050 Landeszuweisung Offene Ganztagsschule (Förderschule) die Genehmigung und Auszahlung einer überplanmäßigen Ausgabe in gleicher Höhe
auf den Sachkonten 030101/5312020 Offene Ganztagsschule im Primarbereich und 030501/5312020 Offene
Ganztagsschule (Förderschule) im laufenden Haushaltsjahr,
2.
die zweckgebundene Erhöhung der Fördersätze für die Offene Ganztagsschule in den kommenden Haushaltsjahren als budgetneutrale Erhöhung der Einnahme- und Ausgabeansätze zu berücksichtigen und an den Träger
der Maßnahmen auszuzahlen und
3.
die Verwaltung zu beauftragen, eine Vorlage für die nächste Sitzung des Rates zu erstellen, um die Satzung
über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tageseinrichtungen für Kinder und die Offene Ganztagsgrundschule sowie von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege in der Stadt Pulheim gem. den Ergebnissen der
Beratung zu ändern.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 15.01.2015 änderte das Ministerium für Schule und Weiterbildung die bestehenden Erlasse für die
Offenen Ganztagsschulen (Anlage 2).
Die wesentlichen Änderungen betreffen
1.
die Erhöhung der Landeszuschüsse
2.
die Erhöhung der Fördersätze für neu zugewanderte Kinder aus Flüchtlingsfamilien
3.
die Möglichkeit, den bisher auf 150 Euro festgelegten Höchstbeitrag der Elternbeiträge nunmehr auf 170 Euro
erhöhen zu können.
Zu 1.:
Der Erlass sieht eine Erhöhung der Landeszuschüsse in mehreren Stufen zum 01.02.2015, 01.08.2015 und dann jeweils
zum 01.08. der Folgejahre vor. In Anlage 3 sind die sich hieraus ergebenden Fördermittel übersichtlich tabellarisch aufgeführt. Für 2015 wird sich voraussichtlich eine Mehreinnahme i.H.v. insgesamt ca. 30.000 Euro ergeben. Da die Landesmittel zweckgebunden sind, führen sie zu einer entsprechenden Mehrausgabe an den Träger der Maßnahmen in
gleicher Höhe. Nr. 1 und 2 des Beschlussentwurfes betreffen diese überplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben.
Zu 2.:
Die Auswirkungen der Änderungen hinsichtlich der Flüchtlingskinder können derzeit noch nicht beurteilt werden, da zum
Inkrafttreten zum 01.02.2015 keine Kinder gemeldet werden konnten, die im Schuljahr vor Beginn der Förderung neu
zugewandert waren und noch nicht an der OGS teilnahmen.
Vorlage Nr.: 119/2015 . Seite 3 / 3
Zu 3.:
Würde die Erhöhung des Elternbeitrages für die höchste Einkommensgruppe von 150 Euro auf 170 Euro vorgenommen,
würde dies eine Erhöhung von zunächst 13,33 % bedeuten.
Die Verwaltung schlägt vor, die Erhöhung für alle Einkommensgruppen und für alle beitragspflichtigen Kinder der Offenen Ganztagsschulen vorzunehmen. Anlage 4 stellt die bisherige Beitragstabelle einer so berechnet neuen gegenüber.
Anlage 5 stellt die hierdurch insgesamt geschätzten Mehreinnahmen aus Elternbeiträgen mit der für das Schuljahr
2015/2016 prognostizierten Kinderzahl dar.
Abzuwarten bleibt, ob sich aus den aktuell stattfindenden Gesprächen noch weitere Änderungsnotwendigkeiten bezüglich der Satzung bzw. einzelner Beitragstatbestände ergeben.
Da bisher die OGS-Beiträge in der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tageseinrichtungen für Kinder
und die Offene Ganztagsgrundschule sowie von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege in der Stadt Pulheim an die
Beiträge für Kinder in Tageseinrichtungen mit einer Betreuungszeit bis 25 Stunden gekoppelt war, schlägt die Verwaltung vor, die Satzung (Anlage 6) in der nächsten Sitzung des Rates am 19.05.2015 mit Inkrafttreten zum 01.08.2015 zu
ändern, damit ab 01.08.2015 - die erbetene Beauftragung durch den Rat vorausgesetzt - zum neuen Schuljahr die erhöhten Elternbeiträge erhoben werden können.