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Beschlussvorlage (Bäderlandschaft Aquarena Pulheim hier: Belegung, Tarif und Betrieb)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
19.03.15, 18:39
Aktualisiert
19.03.15, 18:39
Beschlussvorlage (Bäderlandschaft Aquarena Pulheim
hier: Belegung, Tarif und Betrieb) Beschlussvorlage (Bäderlandschaft Aquarena Pulheim
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 117/2015 Erstellt am: 12.03.2015 Aktenzeichen: II/520 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Rat 9 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 24.03.2015 Betreff Bäderlandschaft Aquarena Pulheim hier: Belegung, Tarif und Betrieb Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Zahlen werden zur Ratssitzung am 24.03.2015 vorgelegt. ja nein Vorlage Nr.: 117/2015 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Rat beschließt: 1. die als Anlage beigefügte grundsätzliche Belegungsplanung für die Wassersport treibenden Sportvereine im Stadtgebiet zur Kenntnis zu nehmen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, ein halbes Jahr nach Eröffnung des Hallenbades einen Erfahrungsbericht vorzulegen, 2. die als Anlage beigefügte Tarifstruktur für die neue Bäderlandschaft und 3. die Verwaltung mit der Umsetzung der im Weiteren beschriebenen Erfordernisse für die technische Inbetriebnahme des neuen Hallenbades zu beauftragen. Erläuterungen zu 1. Auf Wunsch der Fraktionen fand am 10.02.2015 ein Informationsaustausch mit der Verwaltung und dem das Preopening begleitenden Fachunternehmen (DSBG: Herr Dr. Kuhn) statt. Der zentrale Erörterungsbedarf bezog sich auf die zukünftige Belegungsplanung im neu errichteten Hallenbad Pulheim. Nach intensiver Diskussion konnte ein von allen Beteiligten getragener Vorschlag erarbeitet werden. Die Vereine erhalten im neuen Hallenbad vom Umfang her gesehen nahezu die gleichen Belegungszeiten und Nutzungsmöglichkeiten wie im alten Hallenbad. Über diesen neu erstellten Belegungsplan wurden die Schwimmsportvereine (PSC Schwimmabteilung, DLRG, DUC) verwaltungsseitig insbesondere in einem Gespräch am 04.03.2015 unterrichtet. Nach einem kurzen Informationsaustausch stimmten die Vereine dem vorgelegten Belegungsplan zu. Den Schulen wird im neuen Pulheimer Hallenbad in der Zeit von montags bis donnerstags das Hallenbad in der Zeit von 08:15 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags in der Zeit von 08:15 Uhr bis 13:15 Uhr zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet gegenüber der jetzigen Nutzung ebenfalls eine leichte Erhöhung der Belegungszeiten. Bezüglich der Nutzung des 25-m-Beckens wird darauf hingewiesen, dass zunächst nur drei Bahnen (bisher vier Bahnen) zur Verfügung gestellt werden. Die beiden übrigen Bahnen werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Gegenüber der jetzigen Situation wird es zukünftig sowohl im Schul- als auch im Vereinssport zu einer Parallelnutzung mit der Öffentlichkeit kommen. Nach Ablauf eines halben Jahres soll der Belegungsplan erneut im Hinblick auf die aus der Erfahrung gewonnenen Erkenntnisse überprüft. zu 2. Am 11.03.2015 fand eine weitere Gesprächsrunde mit den Fraktionen und der Verwaltung statt. Außerdem nahmen an der Gesprächsrunde Herr Wenger (WSP) und Herr Dr. Kuhn (DSBG) teil. Diesmal richtete sich das Hauptaugenmerk auf die zukünftige Tarifgestaltung im Hallenbad. Herr Dr. Kuhn (DSBG) erläuterte nochmals ausführlich die von ihm erstellten Vorschläge zur zukünftigen Tarifstruktur. Vorlage Nr.: 117/2015 . Seite 3 / 3 Nach intensiver Erörterung und Beratung konnte zumindest einvernehmlich festgestellt werden, dass die Tarifstruktur vergleichbar ist mit den Preisstrukturen der Kölner Bäder und anderer Bäder im Rhein-Erft-Kreis. Aus einzelnen Fraktionen heraus wird insbesondere das Ferienticket als zu teuer bewertet. Vorsorglich legt die Verwaltung eine Berechnung der mutmaßlichen Einnahmeverluste bei Reduzierungen dieses Angebotes vor. Zusätzlich soll eine Geldwertkarte eingeführt werden. - bis 99,99 € ohne Rabatt auf Eintrittsentgelte - ab 100,00 € mit 5 % Rabatt auf die Eintrittsentgelte - ab 200,00 € mit 10 % Rabatt auf die Eintrittsentgelte - ab 300,00 € mit 15 % Rabatt auf die Eintrittsentgelte Diese Karten sind übertragbar, können aber bei Verlust gesperrt werden. Zudem prüft die Verwaltung, ob auch weitere Leistungen (z. B. Shop- oder Gastronomieangebote) rabattfrei über diese Karte abgerechnet werden können. Auf Basis des beigefügten Belegungsplans und des Tarifvorschlags hat die Firma DSBG eine Folgekostenberechnung / Wirtschaftlichkeitsanalyse erstellt. Diese wird zur Zeit berechnet und den Fraktionen nachgereicht. Nachgereicht werden auch die detaillierten Modalitäten für Ermäßigungen und deren Umsetzung. zu 3. Die im Hallenbad tätigen Fachfirmen werden nach Fertigstellung der technischen Gewerke (Lüftung, Wasseraufbereitung, GLT, etc.) diese an das Bäderpersonal übergeben. Bei der Komplexität der Technik ist davon auszugehen, dass in Teilbereichen die Einweisung auch mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Es handelt es sich um eine Übergabe der technischen Gewerke. Mit der technischen Inbetriebnahme ist zu gewährleisten, dass die durch die Ingenieure berechneten Energiewerte im ersten idealtypisch berechneten Betriebsjahr überhaupt erreicht werden können. Nach verwaltungsinterner Abstimmung ist dies mit Eröffnung des Bades realisierbar. Verwaltungsintern zu klären sein wird, ob dieses Fachberatungspotential innerhalb der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden kann oder extern zu beauftragen ist. Nachrichtlich teilt die Verwaltung mit, dass eine externe Fachberatung ca. 15.000 € Beratungsleistung verursachen wird. Dem gegenüber besteht die Gefahr, dass in den ersten Betriebsjahren die tatsächlichen Energieverbräuche ca. 30-40 % über der idealtypischen Berechnung liegen können und somit entsprechende Mehrkosten verursachen. Die Verwaltung wird fortlaufend über die verwaltungsinternen Abstimmungsergebnisse zur Erzielung eines effektiven Energiecontrollings informieren. Schlussbemerkung Die Verwaltung wird zur Ratssitzung die Veränderungen zum Zuschussbedarf bezogen auf die in Rede stehenden Veränderungen mitteilen. Herr Dr. Kuhn, DSBG, wird an der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt teilnehmen.