Daten
Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
19.03.15, 18:39
Aktualisiert
19.03.15, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
125/2015
Erstellt am:
19.03.2015
Aktenzeichen:
III / 20 / 200
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
24.03.2015
Betreff
Einbringung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2013
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 125/2015 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt die Informationen zum vorgelegten Entwurf des Jahresabschlusses 2013 zur Kenntnis.
Erläuterungen
Dem Rat der Stadt Pulheim wird in seiner heutigen Sitzung der Jahresabschluss für das Jahr 2013 als Entwurf
zur Feststellung zugeleitet.
Die Ergebnisrechnung, die alle Erträge und Aufwendungen enthält, weist ein vorläufiges positives Jahresergebnis von 2.348.189,04 € aus. Dieser Betrag soll der Ausgleichsrücklage zugeführt und zur Finanzierung
künftiger Defizite herangezogen werden. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kann das vorläufige Jahresergebnis Änderungen unterworfen sein. Die
Auswirkungen auf das Jahresergebnis werden im endgültigen Jahresabschluss mit dem Prüfbericht dem
Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt.
Die fortgeschriebenen Ansätze der Haushaltsplanung 2013 führten zu einem Defizit von rd. 5,49 Mio. €.
Die Prognosen des 2. Budgetberichtes 2013 endeten mit einem Defizit von noch rd. 5,14 Mio. €.
Dem gegenüber bedeutet das jetzt ermittelte vorläufige Ergebnis eine Verbesserung um rd. 7,49 Mio. €.
Die wesentlichen Abweichungen der Ist-Ergebnisse zu den Prognosen des 2. Budgetberichts 2013
sind insbesondere:
Verbesserungen in der Finanzmasse, insbesondere durch Abgrenzungen bei Gewerbesteuerfestsetzungen und deren Verzinsung, die in der Zeit bis 31.03.2014
festgesetzt wurden, jedoch der Rechnungsperiode 2013 zu Lasten des Jahres
2014 zuzuordnen sind.
Verbesserung
Minderaufwendungen bei der baulichen Gebäudeunterhaltung, da nicht alle geplanten Maßnahmen durchgeführt werden konnten. Die nicht verwendeten Mittel
wurden in das Folgejahr übertragen, sodass die Einsparungen im Jahre 2013 zu
Mehrbelastungen im Jahre 2014 führen.
Verbesserung
Geringere Aufwendungen für Festwerte, da Straßenbeleuchtungsmaßnahmen
nicht in dem geplanten Umfang durchgeführt wurden. Die Einsparungen in 2013
wurden teilweise im Folgejahr wieder bereitgestellt. Diese Ermittlungen können erst
nach Abschluss des Haushaltsjahres durchgeführt werden.
Verbesserung
Mindererträge aus der Auflösung von Sonderposten, die im Zusammenhang mit
vorstehenden Minderaufwendungen für Festwerte stehen. Die zur Finanzierung der
Festwerte vorgesehene Auflösung der Investitionspauschale kann in dieser Höhe
nicht - wie im Budgetbericht noch prognostiziert - sofort ertragswirksam aufgelöst
werden.
3,40 Mio. €
2,55 Mio. €
0,76 Mio. €
Verschlechterung
0,61 Mio. €
Vorlage Nr.: 125/2015 . Seite 3 / 3
Verbesserungen bei den Grundstücksgeschäften insbesondere durch Zuschreibungen durch unentgeltliche Übertragung von Grundstücken
Minderaufwendungen im Bereich der Unterhaltung des Infrastrukturvermögens, da
insbesondere nicht alle Straßenunterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden
konnten. Die nicht verwendeten Mittel wurden in das Folgejahr übertragen, sodass
die Einsparungen im Jahre 2013 zu Mehrbelastungen im Jahre 2014 führen.
Verbesserung
0,85 Mio. €
Verbesserung
0,45 Mio. €
Auf die weiteren Erläuterungen im Lagebericht zu den Abweichungen der Ist-Ergebnisse gegenüber den fortgeschriebenen Ansätzen der Haushaltsplanung 2013 innerhalb der einzelnen Produktbereiche wird verwiesen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses muss vom Rat nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss
gem. § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW festgestellt werden. Dies ist für die Sitzung des Rates am 25.08.2015 vorgesehen.