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Anfrage (Einwohneranfrage des Herrn Jürgen Rinne vom 19. Juni 2008)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
9,4 kB
Datum
25.06.2008
Erstellt
14.08.08, 17:17
Aktualisiert
14.08.08, 17:17
Anfrage (Einwohneranfrage des Herrn Jürgen Rinne vom 19. Juni 2008)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Krav. Jülich, 24.06.2008 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 294/2008 Anfrage Beratungsfolge Stadtrat Termin 25.06.2008 TOP Ergebnisse Einwohneranfrage des Herrn Jürgen Rinne vom 19. Juni 2008 Anlg.: - 1 30 SD.Net Anfragetext: Die Anfrage lautet wie folgt: „Innerhalb der letzten Jahre kam es wiederholt zu Starkregenereignissen, deren Folge war, dass der Innhalt des Kanalnetzes sich zum Teil bei uns im Keller ausbreitete mit all seinen fäkalen Bestandteilen und den damit verbundenen Infektions-Gefahren. Ursache scheint die nicht rechtzeitige Abfuhr der anfallenden Wassermengen in dem vorhandenen Kanalnetz der Stadt Jülich unter der Großen Rurstraße zu sein. Dieses ist, nicht nur meiner Meinung nach, nicht der geeignete Weg der fachgerechten Entsorgung von Abwässern. Wie bitte stellt man sich an der dafür zuständigen Stelle ein Abstellen dieses unhaltbaren Zustandes vor? Ist an irgendeiner Stelle eine Vorgabe, die bindend den anliegenden Immobilieneigentümern vorschreibt, ein technisches Rückhaltesystem in das hauseigene Kanalnetz einzubinden, um den Rückfluss von fäkalbelasteten Abwässern wirksam zu unterbinden. Wenn Ja, mit welchen Mitteln wird dieses geprüft und durchgesetzt?“ Zu der Anfrage wird wie folgt Stellung genommen: Der Eintritt von Schmutzwasser in den Kellerbereich ist ursächlich durch das Nichtvorhanden einen Rückstauklappe. Dies verhindert den Zufluss von Abwässern aus der öffentlichen Kanalisation in die Privatleitung. Der Grundstückseigentümer ist aufgrund der Entwässerungssatzung der Stadt Jülich selbst verpflichtet, nach § 13 Absatz 3 und 4 sich gegen Rückstau zu schützen. Die Wartung sowie die Revisionsöffnung zur Reinigung ist Aufgabe des Eigentümers.