Daten
Kommune
Jülich
Größe
9,4 kB
Datum
25.06.2008
Erstellt
14.08.08, 17:17
Aktualisiert
14.08.08, 17:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Krav.
Jülich, 24.06.2008
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 294/2008
Anfrage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
25.06.2008
TOP
Ergebnisse
Einwohneranfrage des Herrn Jürgen Rinne vom 19. Juni 2008
Anlg.: - 1 30
SD.Net
Anfragetext:
Die Anfrage lautet wie folgt:
„Innerhalb der letzten Jahre kam es wiederholt zu Starkregenereignissen, deren Folge war, dass der
Innhalt des Kanalnetzes sich zum Teil bei uns im Keller ausbreitete mit all seinen fäkalen Bestandteilen und den damit verbundenen Infektions-Gefahren. Ursache scheint die nicht rechtzeitige Abfuhr der anfallenden Wassermengen in dem vorhandenen Kanalnetz der Stadt Jülich unter der Großen Rurstraße zu sein. Dieses ist, nicht nur meiner Meinung nach, nicht der geeignete Weg der
fachgerechten Entsorgung von Abwässern. Wie bitte stellt man sich an der dafür zuständigen Stelle
ein Abstellen dieses unhaltbaren Zustandes vor?
Ist an irgendeiner Stelle eine Vorgabe, die bindend den anliegenden Immobilieneigentümern vorschreibt, ein technisches Rückhaltesystem in das hauseigene Kanalnetz einzubinden, um den Rückfluss von fäkalbelasteten Abwässern wirksam zu unterbinden. Wenn Ja, mit welchen Mitteln wird
dieses geprüft und durchgesetzt?“
Zu der Anfrage wird wie folgt Stellung genommen:
Der Eintritt von Schmutzwasser in den Kellerbereich ist ursächlich durch das Nichtvorhanden einen
Rückstauklappe. Dies verhindert den Zufluss von Abwässern aus der öffentlichen Kanalisation in
die Privatleitung.
Der Grundstückseigentümer ist aufgrund der Entwässerungssatzung der Stadt Jülich selbst verpflichtet, nach § 13 Absatz 3 und 4 sich gegen Rückstau zu schützen. Die Wartung sowie die Revisionsöffnung zur Reinigung ist Aufgabe des Eigentümers.