Daten
Kommune
Pulheim
Größe
261 kB
Datum
29.04.2015
Erstellt
21.04.15, 14:18
Aktualisiert
21.04.15, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
134/2015
Erstellt am:
31.03.2015
Aktenzeichen:
IV/60
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
29.04.2015
Betreff
Marktplatz Ortskern Dansweiler, Umwidmung in eine Parkfläche
Antrag der SPD Fraktion
Veranlasser/in / Antragsteller/in
SPD-Fraktion
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 134/2015 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr lehnt den Antrag der SPD Fraktion vom 24. März 2015 ab.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 24. März 2015 beantragt die SPD Fraktion die Umwidmung des Marktplatzes am Lindenplatz in Pulheim – Dansweiler (von einer Fläche für Fußgänger) in eine Parkfläche (Anlage 1).
Widmungsverfügungen müssen Festsetzungen eines Bebauungsplans beachten, der als Satzung verbindlich ist
(BVerwG, Urteil vom 1.11.1974, IV C 38/71).
Der Marktplatz liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 50.1, 4. Änderung (Anlage 2). Dieser Bebauungsplan
setzt die gesamte Fläche als „Fußgängerbereich/Fußweg“ fest.
Vorlage Nr.: 134/2015 . Seite 3 / 4
Anlage 1 zur Vorlage Nr. 134/2015
Vorlage Nr.: 134/2015 . Seite 4 / 4
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 134/2015
BP Nr. 50.1, 4. Änderung