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Beschlussvorlage (Verkehrsberuhigung der Bedburger Straße in Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
29.04.2015
Erstellt
21.04.15, 14:18
Aktualisiert
21.04.15, 14:18
Beschlussvorlage (Verkehrsberuhigung der Bedburger Straße in Pulheim) Beschlussvorlage (Verkehrsberuhigung der Bedburger Straße in Pulheim) Beschlussvorlage (Verkehrsberuhigung der Bedburger Straße in Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 155/2015 Erstellt am: 13.04.2015 Aktenzeichen: IV/66-12-029292 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr nö. Sitzung X Termin 29.04.2015 Betreff Verkehrsberuhigung der Bedburger Straße in Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Anlieger / SPD-Fraktion Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres 1000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Aufwendung für Unterhalt. Infrastruktur / Fahrbahnmarkierung – 12 01 01 660 00001 5232001 Vorlage Nr.: 155/2015 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss nimmt die vorgestellten Maßnahmen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Erläuterungen Mit Schreiben vom 17. März 2015 beantragt ein Bürger aufgrund der verkehrlichen Situation in der Bedburger Straße in Geyen, dass seitens der Stadt Pulheim konkrete Maßnahmen zwecks Verkehrsberuhigung der Straße ergriffen werden (s. Anlage1). Zusätzlich zu dem v. g. Bürgerantrag bittet die SPD-Fraktion mit Schreiben vom 24. März 2015 diesen Punkt auf die Tagesordnung der nächsten TVA-Sitzung am 29. April 2015 zu setzen und den Sachverhalt in einer Vorlage zu erläutern (s. Anlage 2). Bereits am 19. August 2014 hat der Bürger die Verwaltung darüber informiert, dass auf der Bedburger Straße erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen zu beobachten seien. Um die Situation beurteilen zu können, hat die Verwaltung im Zeitraum vom 20. November 2014 – 27. November 2014 in dem bereits als verkehrsberuhigt ausgebauten und beschilderten Teilbereich der Bedburger Straße eine Verkehrserhebung (Standort HS-Nr. 7-9) durchgeführt. Dabei wurde im Querschnitt eine V 85 (die Geschwindigkeit, die von 85% der unbehindert fahrenden Pkw auf nasser Fahrbahn nicht überschritten wird) von 37 km/h gemessen. Die maximale Geschwindigkeit lag dabei bei 60 km/h. (Vgl. Anlage 3). Das Ergebnis der Auswertung der Verkehrsdaten wurden dem Bürger bereits mitgeteilt. Die im Schreiben an den Antragsteller vom 23. Januar 2015 (s. Anlage 4) seitens der Verwaltung getroffene Aussage, dass es sich bei dem betroffenen Bereich um eine Tempo 30 Zone handelt, entspricht nicht den Gegebenheiten vor Ort. Vielmehr handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich, der entsprechend den Richtlinien mit den VZ 325.1 / 325.2 ausgewiesen ist. Im Rahmen der am 19. März 2015 durchgeführten Bereisung der verkehrslenkenden Behörden wurde u. a. auch die Situation in der Bedburger Straße beurteilt. Dabei kamen die Vertreter der verkehrslenkenden Behörden einheitlich zu dem Ergebnis, dass der Ausbaustandard der Bedburger Straße mit der Beschilderung als Verkehrsberuhigter Bereich / VZ 325.1 / 325.2 konform geht und bauliche Maßnahmen nicht geboten sind. Es wird jedoch angeregt, die zurzeit bestehende relativ kompakte Beschilderung VZ 325.1 / 325.2 gegen eine größere Beschilderung auszutauschen, sowie die bereits stark verblichene Parkplatzmarkierung zu erneuern. Zudem wird die Polizei zukünftig den verkehrsberuhigten Bereich der Bedburger Straße im Rahmen der personellen Ressourcen überwachen. Nach Information der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis, Direktion Verkehr, hat die Polizei im verkehrsberuhigten Bereichen die Möglichkeit, mit geschultem Auge die Geschwindigkeit zu schätzen und festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitungen mittels Verwarnungen zu ahnden. Ein Messgerät wird in verkehrsberuhigten Bereichen jedoch nicht eingesetzt. Zeichen 325.1 StVO enthält u.a. das Gebot, dass Fahrzeugführer mit Schrittgeschwindigkeit fahren müssen. Schrittgeschwindigkeit bedeutet nach der Rechtsprechung zwischen 4-11 km/h, aber deutlich unter 20 km/h. Da erfahrungsgemäß in verkehrsberuhigten Bereichen meist die dortigen Anwohner zu schnell fahren, beabsichtigt die Verwaltung daher in Abstimmung mit der Polizei als zusätzliche Maßnahme in der Bedurger Straße und den umliegenden Straßen Informationsblätter über das gebotene Verhalten in verkehrsberuhigten Bereichen zu verteilen. Vorlage Nr.: 155/2015 . Seite 3 / 3 Im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins am 08. April 2015 an dem der Antragsteller und Vertreter der Verwaltung / Ordnungs- und Tiefbauamt teilnahmen, wurde dem Antragsteller erläutert, dass die angedachten Maßnahmen in der nächsten Sitzung des Tiefbau- und Verkehrsausschusses am 29. April 2015 / 18.00 Uhr vorgestellt und nach entsprechender Beschlusslage umgesetzt werden können. In der Anlage 5 sind die verschiedenen Geschwindigkeitsbereiche innerhalb des Wohnquatiers Im Wiesengrund / Bedburger Straße / An der Eismaar / Im Weilersgrund näher spezifiziert.