Daten
Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
29.04.2015
Erstellt
21.04.15, 14:18
Aktualisiert
21.04.15, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
131/2015
Erstellt am:
30.03.2015
Aktenzeichen:
IV-66-En
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
29.04.2015
Betreff
Entwurfsplanung BP 76 Pulheim zum Straßenendausbau
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
1.125.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
2015
175.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2016
950.000 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
x ja
nein
Vorlage Nr.: 131/2015 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss nimmt die nach der erfolgten Bürgerinformationsveranstaltung überarbeitete Entwurfsplanung zum Straßenendausbau des Erschließungsgebietes BP 76 Pulheim zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Baumaßnahme umzusetzen.
Erläuterungen
In 2013 wurden die Erschließungsanlagen und die Baustraße im oben genannten Baugebiet hergestellt. Zwischenzeitlich sind die meisten Hochbaumaßnahmen der Grundstückseigentümer weitestgehend hergestellt.
Daher kann mit dem Straßenendausbau in 2015 begonnen werden. Da die hierfür umfangreichen Bautätigkeiten mit den
Bautätigkeiten für die Erschließung des Baugebietes BP 113 kollidieren können, ist vorgesehen im September 2015 mit
den Bauarbeiten zu beginnen und die Herstellung im Frühjahr 2016 abzuschließen.
Dem TVA wurde in der Beschlussvorlage 43/2015 am 25.02.2015 die Entwurfsplanung vorgestellt. Dieser beauftragte
die Verwaltung eine Bürgerinfoveranstaltung abzuhalten. Die Bürgerinfoveranstaltung fand am 18.03.2015 im kleinen
Sitzungssaal des Kultur- und Medienzentrums statt. Das entsprechende Sitzungsprotokoll liegt als Anlage bei. Ferner
kann die Entwurfsplanung im Internet unter www.pulheim.de, Suchbegriff „Straßenendausbau BP 76“ eingesehen werden.
Vorstellung der Baumaßnahme:
Der Ausbauentwurf (Anlage) sieht für die Sonnenallee als Haupterschließungsstraße einen 16 m breiten Straßenquerschnitt vor.
Die Fahrbahn ist 6 m breit und soll in Asphaltbauweise hergestellt werden. Angrenzend sind beidseitig Parkstreifen mit
einzelnen Baumscheiben vorgesehen. Die Gehwegbreite beträgt auf beiden Seiten ca. 2,75 m.
Am Fußweg Kerbelweg vor der Einmündung Perlgrasweg wird eine Überquerungshilfe angeordnet. Unterhalb davon ist
auf der Seite der Anlieger vom Maiglöckchenweg eine im BP 71 festgesetzte Grünfläche angelegt.
An der Kreuzung zum Nelkenweg/Enzianweg engt sich die Fahrbahn um 2 m auf 4 m Breite ein. Hier ist ein Fußgängerüberweg als Querungshilfe und Durchfahrtsbremse vorgesehen.
Vom Kreisverkehr an der K 25 kommend wird nach dem ersten Wohnweg eine einengende Insel angeordnet, die gleichzeitig den vom kombinierten Rad/Gehweg kommenden Radfahrer, bei der Aufleitung auf die Fahrbahn der Sonnenallee,
vor dem KFZ-Verkehr abschirmt.
Der Ausbauquerschnitt im Enzianweg ist im Teilstück vom Bereich unterhalb des Supermarktes bis zum Wirtschaftsweg
am Regenrückhaltebecken in 8 m Breite und in Pflasterbauweise niveaugleich vorgesehen. Entlang der Einzelhausbebauung sind, wo möglich, Parkstände und Baumscheiben angeordnet. Die verbleibende Mindestfahrspurbreite beträgt
5,50 m.
Das Teilstück Enzianweg entlang des Erschließungsgebietes BP 71 und das Teilstück vom Nelkenweg bis zur KITA
„Pusteblume“ weisen einen Straßenquerschnitt von 10 m auf. Sie sollen in Pflasterbauweise niveaugleich hergestellt
werden. Neben der 5,50 m breiten Verkehrsmischfläche ist ein 2,50 m breiter Streifen zum Parken und für Baumpflanzungen vorgesehen. Dahinter befindet sich noch ein gepflasterter 2,00 m breiter Bereich, der vor dem KFZ-Verkehr
besonders geschützt ist.
Der Enzianweg und das Teilstück Nelkenweg sind als Verkehrsmischflächen, ausgewiesen als verkehrsberuhigte Bereiche, vorgesehen. Die Sonnenallee wird zur Tempo 30 Zone.
Vorlage Nr.: 131/2015 . Seite 3 / 3
Das Teilstück zwischen Am Bendacker und Enzianweg entlang des Regensickerbecken ist als Rad-/Gehweg ausgewiesen und wird mit einer 3 m breiten Asphalttragdeckschicht hergestellt.
Bei einer Ausbaufläche von ca. 6.750 m² wird mit Ausbaukosten von schätzungsweise 900.000 € gerechnet. Die finanziellen Mittel stehen unter dem Konto M 66009302.7831000 „Erschließung BP 76 Pulheim“ zur Verfügung.
Folgende Änderungen sind aufgrund von Bürgeranregungen in die Entwurfsplanung eingeflossen:
1. Mehrere Standorte von Straßenleuchten werden leicht verändert.
2. Auf der Sonnenallee ist an der Kreuzung zum Nelkenweg und Enzianweg ein Fußgängerüberweg mit
angepasster FGÜ-Beleuchtung eingetragen worden.
3. Im Enzianweg vor dem Flurstück 1589 ist die Anordnung der zwei Parkstände und der Baumscheibe verändert
worden.
4. Vor den Flurstücken 1484 u. 1485 ist eine Zufahrt für das Eckgrundstück Sonnenallee / Nelkenweg berücksichtigt worden. Hierfür musste der vorgesehene Parkstand verkürzt werden.
5. In Höhe der Kita „Pusteblume“ und des Containerstandortes sollen mehrere Stellplätze nur für Kurzzeitparken
eingerichtet werden.
Folgenden Anregungen der Bürger soll nicht gefolgt werden:
1. Es erfolgen keine weiteren geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen auf der Sonnenallee, da schon jetzt genug reduzierende Maßnahmen, in dieser mit Tempo 30 ausgewiesenen Haupterschließungsstraße mit Durchgangsfunktion, existieren. Zu diesen zählen im Bereich des BP 76 z.B. die Fahrbahnbreite von nur 6,00 m mit
beiseitigen breiten Plattenrinnen (Asphaltfläche ist nur 5,40 m breit), einer Einengung kurz nach dem Kreisverkehr von der K 25 und dem vorgesehenen Fußgängerüberweg an der Kreuzung zum Nelkenweg mit Fahrbahneinengung. Im Bereich des BP 71 wird die Senkung des Geschwindigkeitsniveaus durch die rechts vor links
Regelung an den Einmündungen sowie der Überquerungshilfe in Höhe der Einmündung zum Perlgrasweg erzielt.
2. Eine Reduzierung der öffentlichen Parkplätze vor den Häuserfronten im Enzianweg kann wegen des ohnehin
knappen öffentlichen Parkraumangebotes nicht befürwortet werden.
3. Ferner ist eine Durchfahrtsbeschränkung für LKW für die beiden Baugebiete BP 76 und BP 71 nicht vorgesehen. LKW’s stellen auch kein tatsächliches Problem in der Sonnenallee dar.