Daten
Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
19.05.2015
Erstellt
27.04.15, 18:01
Aktualisiert
27.04.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
133/2015
Erstellt am:
31.03.2015
Aktenzeichen:
II / 510
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
05.05.2015
Rat
X
19.05.2015
Betreff
Genehmigung eines erheblichen außerplanmäßigen Aufwands im Haushaltsjahr 2014 und einer erheblichen
außerplanmäßigen Auszahlung im Haushaltsjahr 2015
hier: Konto 06/02/01.5252000 „Erstattungen an Gemeinden“ und Konto 06/02/01.7252000 „Erstattungen an Gemeinden“
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
75.462,80 €
— im Haushalt des Jahres (nur Aufwand)
2014
75.462,80 €
— Im Haushalt des Jahres (nur Auszahlung)
2015
75.462,80 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Die Deckung erfolgt in Höhe von 37.922,63 € durch das Konto 06/02/01.4141210 „Zuweisung aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket Schulsozialarbeit“ und in Höhe von 37.540,17 € durch das Konto 06/01/01.4428000 „Kostenerstattung“.
Vorlage Nr.: 133/2015 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt,
1) die Genehmigung eines erheblichen außerplanmäßigen Aufwands bei dem Konto 06/02/01.5252000 „Erstattungen
an Gemeinden“ in Höhe von 75.462,80 € im Haushaltsjahr 2014. Die Deckung erfolgt in Höhe von 37.922,63 € durch
das Konto 06/02/01.4141210 „Zuweisung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket Schulsozialarbeit“ und in Höhe von
37.540,17 € durch das Konto 06/01/01.4428000 „Kostenerstattungen“.
2) die Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung bei dem Konto 06/02/01.7252000 „Erstattungen
an Gemeinden“ in Höhe von 75.462,80 € im Haushaltsjahr 2015. Die Deckung erfolgt in Höhe von 37.922,63 € durch
das Konto 06/02/01.7431070 „Sachkosten Schulsozialarbeit“ und in Höhe von 37.540,17 € durch das Konto
06/01/01.6428000 „Kostenerstattungen“.
Erläuterungen
Mit Bescheid des Rhein-Erft-Kreises vom 24.06.2013 erhielt die Stadt Pulheim gemäß einer Vereinbarung zwischen der
Stadt Pulheim und dem Rhein-Erft-Kreis eine Zuweisung in Höhe von 221.800 € zur Finanzierung der Schulsozialarbeit
für das Schuljahr 2013/ 2014; hierbei handelte es sich um den vereinbarten Garantiebetrag. Aussagen über die Zurverfügungstellung weiterer Mittel wurden für Januar 2014 in Aussicht gestellt. Mit Bescheid vom 25.02.2014 erhielt die Stadt
Pulheim weitere 42.760 €, so dass insgesamt Zuweisungen von 264.560 € gewährt wurden. Die Zuweisungen sind
zweckgebunden und dienten zur Finanzierung von Personal- und Sachaufwendungen.
Aufgrund einer längerfristigen Erkrankung einer Schulsozialarbeiterin reduzierten sich die Personalkosten, so dass die
Mittel trotz Stundenaufstockungen bei den anderen Schulsozialarbeiter-Stellen im Schuljahr 2013/ 2014 nicht vollständig
verausgabt werden konnten. Zudem war eine zweckentsprechende Verwendung der 2. Zuweisung in 2014 aufgrund der
Kurzfristigkeit der Zurverfügungstellung (25.02.2014) für das Schuljahr 2013/ 2014 unter Berücksichtigung der üblichen
Einstellungsverfahren nicht mehr möglich. Im Ergebnis wurden von den erhaltenen Zuweisungen in Höhe von 264.560 €
insgesamt lediglich 189.097,20 € verausgabt, so dass sich eine Rückzahlungsverpflichtung von 75.462,80 € ergibt. Dieser Betrag ist an den Rhein-Erft-Kreis als überörtlicher Träger der Sozialhilfe zu erstatten.
Die Erstattung an den Rhein-Erft-Kreis sind aus haushaltsrechtlicher Sicht aus den Sachkonten 06/02/01.5252000 und
06/02/01.7252000 (Erstattung an Gemeinden) vorzunehmen; es ist daher die Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) erforderlich. Da der Aufwand dem Haushaltsjahr 2014 zuzuordnen
ist, der Betrag aber in 2015 an den Rhein-Erft-Kreis erstattet wird (Rechnungsabgrenzung), sind haushaltsrechtliche
Genehmigungen für 2 Jahre erforderlich.
Aufgrund der Rechnungsabgrenzungen ergeben sich in den Jahren 2014 und 2015 unterschiedliche Deckungen. Die
Deckung des Aufwands im Haushaltsjahr 2014 setzt sich aus dem Sachkonto 06/02/02.4141210 „Zuweisung aus dem
Bildungs- und Teilhabepakte Schulsozialarbeit“ in Höhe von 37.540,17 € (Zuweisung lt. Bescheid vom 25.02.2014 abzüglich verausgabter Sachkosten im gleichen Jahr) und dem Sachkonto 06/01/01.4428000 „Kostenerstattungen“ zusammen.
Die in 2014 eingegangenen zweckgebundenen Mittel werden von der Verwaltung im Rahmen der Zweckbindung nach
§ 22 Abs. 3 GemHVO (Vorlage zur Übertragung von Ermächtigungen nach § 22 GemHVO, Sitzung des Rates am
19.05.2015) in das Jahr 2015 auf das Produktsachkonto 06/02/01.7431070 „Sachkosten Schulsozialarbeit“ im Finanzplan vorgetragen. Die Deckung der Auszahlung im Haushaltsjahr 2015 erfolgt daher durch das Sachkonto
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06/02/01.7431070 „Zuweisung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket Schulsozialarbeit“ in Höhe von 37.540,17 € und
dem Sachkonto 06/01/01.6428000 „Kostenerstattungen“.
Die Schulsozialarbeit wird ab dem Schuljahr 2014/ 2015 ohne Zuweisungen fortgesetzt. Die Stadt Pulheim finanziert im
Schuljahr 2014/2015 insgesamt 2 Stellen für Schulsozialarbeit und ab dem Kalenderjahr 2015 eine weitere Stelle für die
Gesamtschule Pulheim aus dem städtischen Haushalt.
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Dezernent
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Amtsleiter
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Verfasserin