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Beschlussvorlage (Genehmigung eines erheblichen außerplanmäßigen Aufwands im Haushaltsjahr 2014 hier: Konto 06/01/01.5251000 „Kostenerstattungen an das Land“)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
19.05.2015
Erstellt
27.04.15, 18:01
Aktualisiert
27.04.15, 18:01
Beschlussvorlage (Genehmigung eines erheblichen außerplanmäßigen Aufwands im Haushaltsjahr 2014
hier: Konto 06/01/01.5251000 „Kostenerstattungen an das Land“) Beschlussvorlage (Genehmigung eines erheblichen außerplanmäßigen Aufwands im Haushaltsjahr 2014
hier: Konto 06/01/01.5251000 „Kostenerstattungen an das Land“)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 132/2015 Erstellt am: 31.03.2015 Aktenzeichen: II / 510 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 05.05.2015 Rat X 19.05.2015 Betreff Genehmigung eines erheblichen außerplanmäßigen Aufwands im Haushaltsjahr 2014 hier: Konto 06/01/01.5251000 „Kostenerstattungen an das Land“ Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 141.379,70 € — im Haushalt des laufenden Jahres 2014 — in den Haushalten der folgenden Jahre 141.379,70 € € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja X nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Deckung erfolgt durch das Ertragskonto 06/01/01.4428000 „Kostenerstattung“. Vorlage Nr.: 132/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt die Genehmigung eines erheblichen außerplanmäßigen Aufwands im Haushaltsjahr 2014 auf dem Konto 06/01/01.5251000 „Kostenerstattungen an das Land“ in Höhe von 141.379,70 €. Die Deckung erfolgt durch das Ertragskonto 06/01/01.4428000 „Kostenerstattungen“. Erläuterungen Das Land gewährt dem Jugendamt gem. § 21 I Kibiz auf der Grundlage einer zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr vorzulegenden verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Jugendamtsbezirk geförderten Kindertageseinrichtung betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus den §§ 19 ff. Kibiz und den hierzu ergangenen Anlagen; sie ist abhängig von der Trägerschaft, dem Alter und der Anzahl der betreuten Kinder, sowie dem jeweiligen Betreuungsumfang und beträgt zwischen 30,0 % bis 38,5 % der gem. § 19 KiBiz gezahlten Kindpauschale. Die Landeszuweisungen werden in monatlichen Abschlägen für alle Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet an die Stadt Pulheim ausgezahlt und entsprechend an die nichtstädtischen Kindertagesstätten (kirchliche Einrichtungen, Elterninitiativen, sonstige Träger) weiter geleitet. Die Höhe des Zuschusses des Jugendamtes an die Kindertagesstätten richtet sich gem. § 20 KiBiz nach dem jeweiligen Träger der Einrichtung und beträgt zwischen 79 % und 96 % der Kindpauschalen gem. § 19 KiBiz. Nach Ablauf des Kindergartenjahres erfolgt eine Abrechnung der Zuschüsse nach der tatsächlichen Belegung. Über- und/ oder Unterschreitungen von 10 % bezogen auf die jeweilige Fördersumme bleiben hierbei unberücksichtigt. Mit Bescheid des Landesjugendamtes vom 29.12.2014 erfolgte die Endabrechnung für das Kindergartenjahr 2013/ 2014; im Ergebnis muss ein Betrag von 141.379,70 € an das Land erstattet werden. Ursächlich für die Rückerstattung ist die zeitverzögerte Eröffnung von Kindergartengruppen der Träger Kinderzentren Kunterbunt und dem Kirchengemeindeverband Brauweiler/Geyen/Sinthern; in der verbindlichen Mitteilung zum 15. März für das Kindergartenjahr 2013/ 2014 wurde verwaltungsseitig noch von einer früheren Fertigstellung/Inbetriebnahme ausgegangen. Für die Verbuchung der Erstattung an den Landschaftsverband ist aus haushaltsrechtlicher Sicht das Sachkonto 06/01/01.5251000 „Kostenerstattung an das Land“ im Haushaltsjahr 2014 als Aufwand zu wählen. Der Landschaftsverband hat den überzahlten Betrag von 141.379,70 € bereits mit den Abschlägen für das Kindergartenjahr 2014/ 2015 verrechnet. Die überzahlten Zuschüsse an die beiden Träger der Kindertageseinrichtungen in Höhe von rd. 313.000 € wurden zurück gefordert und dienen nun in Höhe von 141.379,70 € zur Deckung des erheblichen außerplanmäßigen Aufwands im Haushaltsjahr 2014.