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Beschlussvorlage (Förderung kommunaler Aufwendungen für schulische Inklusion hier: Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
19.05.2015
Erstellt
11.05.15, 18:34
Aktualisiert
11.05.15, 18:34
Beschlussvorlage (Förderung kommunaler Aufwendungen für schulische Inklusion	
hier: Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung)) Beschlussvorlage (Förderung kommunaler Aufwendungen für schulische Inklusion	
hier: Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung))

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 35/2015 Erstellt am: 28.04.2015 Aktenzeichen: 40 10 60 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat nö. Sitzung X Termin 19.05.2015 Betreff Förderung kommunaler Aufwendungen für schulische Inklusion hier: Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 87.559,50 € — im Haushalt des laufenden Jahres 87.559,50 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen auf dem Konto 03/06/01.4141300/6141300 (Zuwendungen für schulische Inklusion) Vorlage Nr.: 35/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Rat verzichtet auf Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit und im HFA und beschließt 1.die Genehmigung eines erheblichen außerplanmäßigen Aufwands in Höhe von 87.559,50 € bei dem Konto 03/06/01.5317400 (Zuschüsse im Rahmen der schulischen Inklusion) im Haushaltsjahr 2014. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge auf dem Konto 03/06/01.4141300 (Zuwendungen für schulische Inklusion). 2. die Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung bei dem Konto 03/06/01.7317400 (Zuschüsse im Rahmen der schulischen Inklusion) in Höhe von 87.559,50 € im Haushaltsjahr 2015. Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen auf dem Konto 03/06/01.6141300 (Zuwendungen für schulische Inklusion). Erläuterungen Mit Bescheid vom 23.12.2014, hier eingegangen am 30.12.2014, weist das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen der Stadt Pulheim einen Anteil am Belastungsausgleich gemäß § 1 Abs. 4 Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für schulische Inklusion in Höhe von 87.559,50 € zu. Die mit Bescheid vom 23.12.2014 gewährten Landesmittel in Höhe von 87.559,50 € wurden aus Gründen der Rechnungsabgrenzung noch im Haushaltsjahr 2014 ergebniswirksam gebucht. Um eine Verwendung im Haushaltsjahr 2015 zu gewährleisten, ist eine Ermächtigungsübertragung nach § 22 Abs. 3 GemHVO notwendig (auf die Vorlage Nr. 159/2015 in dieser Sitzung wird verwiesen). Diese Ermächtigungsübertragung kann nur auf einem Aufwands- bzw. Auszahlungskonto erfolgen. Aufgrund dessen ist die Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2014 notwendig. Sollte sich im Rahmen der geführten Gespräche über die mögliche Verwendung ein investiver Bedarf ergeben, kann dieser aus dem Aufwandskonto gedeckt werden. Hiermit ist keine Entscheidung zur eigentlichen Mittelverwendung verbunden. Die Verwaltung führt aktuell Gespräche mit der Stadtschulleiterkonferenz, um Vorschläge zur Verwendung für den Rat zu erarbeiten. Die Verwaltung wird hierüber den Rat um gesonderte Beschlussfassung bitten.