Daten
Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
19.05.2015
Erstellt
11.05.15, 18:34
Aktualisiert
11.05.15, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
35/2015
Erstellt am:
28.04.2015
Aktenzeichen:
40 10 60
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
nö. Sitzung
X
Termin
19.05.2015
Betreff
Förderung kommunaler Aufwendungen für schulische Inklusion
hier: Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
87.559,50 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
87.559,50 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
X ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen auf dem Konto 03/06/01.4141300/6141300 (Zuwendungen für schulische
Inklusion)
Vorlage Nr.: 35/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat verzichtet auf Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit und im HFA und beschließt
1.die Genehmigung eines erheblichen außerplanmäßigen Aufwands in Höhe von 87.559,50 € bei dem Konto
03/06/01.5317400 (Zuschüsse im Rahmen der schulischen Inklusion) im Haushaltsjahr 2014.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge auf dem Konto 03/06/01.4141300 (Zuwendungen für schulische Inklusion).
2. die Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung bei dem Konto 03/06/01.7317400 (Zuschüsse im
Rahmen der schulischen Inklusion) in Höhe von 87.559,50 € im Haushaltsjahr 2015.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen auf dem Konto 03/06/01.6141300 (Zuwendungen für schulische Inklusion).
Erläuterungen
Mit Bescheid vom 23.12.2014, hier eingegangen am 30.12.2014, weist das Ministerium für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen der Stadt Pulheim einen Anteil am Belastungsausgleich gemäß § 1 Abs. 4 Gesetz zur
Förderung kommunaler Aufwendungen für schulische Inklusion in Höhe von 87.559,50 € zu.
Die mit Bescheid vom 23.12.2014 gewährten Landesmittel in Höhe von 87.559,50 € wurden aus Gründen der Rechnungsabgrenzung noch im Haushaltsjahr 2014 ergebniswirksam gebucht.
Um eine Verwendung im Haushaltsjahr 2015 zu gewährleisten, ist eine Ermächtigungsübertragung nach § 22 Abs. 3
GemHVO notwendig (auf die Vorlage Nr. 159/2015 in dieser Sitzung wird verwiesen). Diese Ermächtigungsübertragung
kann nur auf einem Aufwands- bzw. Auszahlungskonto erfolgen. Aufgrund dessen ist die Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2014 notwendig.
Sollte sich im Rahmen der geführten Gespräche über die mögliche Verwendung ein investiver Bedarf ergeben, kann
dieser aus dem Aufwandskonto gedeckt werden.
Hiermit ist keine Entscheidung zur eigentlichen Mittelverwendung verbunden. Die Verwaltung führt aktuell Gespräche mit
der Stadtschulleiterkonferenz, um Vorschläge zur Verwendung für den Rat zu erarbeiten.
Die Verwaltung wird hierüber den Rat um gesonderte Beschlussfassung bitten.