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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 35/2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
3,5 MB
Datum
19.05.2015
Erstellt
11.05.15, 18:34
Aktualisiert
11.05.15, 18:34
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Inhalt der Datei

Sn'ff eL) 3ffi| Ministerium für ::il:"ä:: ffil",fjllü:sffa,en ':,'] w ]Li sfrA Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldot'f 3 tr, ilF;', ?#lrr An den Bürgermeister Stadt Pulheim Postfach 1345 50241 Pulheim 23. Dezember 2014 Seite 1 von 2 Aktenzeichen: 221 - 2.02.02.01 Nr. 12428411, bei.Antwort bitte angeben Jü" 4? . 7u LLL Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die s chulische tnklusion Auskunft erteilt: Herr Pfaff Telefon Tefefax uf rich Finanzielfer Ausgleich für das Schuljahr 201412015 0211 5867-3495 0211 .pf atf@rnsw. SaiAt-gZZA n rw. de Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion vom'9. Juli 2014 (GV.NRW' S. 404, im Weiteren: Leistungsgesetz) gewährt das Land den Gemeinden und Kreisen afs Schulträger ab dem Schuljahr 201412015 einen finanziellen Ausgleich für. wesentliche Belastungen infolge des !. Schulrechtsändeiung"g"r"tzes vom 5. November 2013 (GV NRW. S. 618)' lhr Anteil am, Belastungsausgleich gemäß S 1 Absatz 4 beläuft sich für das Schuljahr 201412015 auf Leistun999ffi 87.559.5C € und wird hiermit festgesetzt. ditte t"il"n Sie mir bis spätestens 15. Januar 2015 per E-Mail (lnklusi- on@msw.nnrv.de) f hr Kassenzeichen mit. Anschrift. Rechtsbehelfsbeleh runq : Telefon Telefax Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zusteltung Klage erhoben werden. Die Klage ist bei dem Venrvaltungsgericht Köln, Appellhofplalz, 50667 Köln schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklär'en. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr mindestens 2 Abschriften beigefügt werden. Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf 0211 5867-40 0211 5867-3220 postste le@rnsw. I n rw. d e www. sch u lm in isterium. n nry. Offe ntl iche Ve rkeh rsmitte |: S'Bahnen S 8, S 11, S 28 (Völklinger Straße) Rheinbahn Linien 704, 709 (Geo rg-Sch u Ih off-P latz) de Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung: über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Venryaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen - ERWO VG/FG - vom 07.11.2012 (GV.NRW. Seite 548) in der jeweils geltenden Fassung eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach g 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBI. lS. 876) in der jeweils geltenden Fassung versehen sein und an die elektronische Poststelle des Gerichts überm ittelt werden. Falls die Frist zur Klageerhebung durch das Verschulden eines von lhnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden thnen zugerechnet werden. Mit freundlichen Grüßen lm Auftrag gez. Ulrich Pfaff - Dieser Bescheid ist auch ohne Unterschrift gültig. ftt-.*'l- ffi= seite 2 von 2