Daten
Kommune
Pulheim
Größe
3,5 MB
Datum
19.05.2015
Erstellt
11.05.15, 18:34
Aktualisiert
11.05.15, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
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Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldot'f
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An den Bürgermeister
Stadt Pulheim
Postfach 1345
50241 Pulheim
23. Dezember 2014
Seite 1 von 2
Aktenzeichen:
221 - 2.02.02.01 Nr. 12428411,
bei.Antwort bitte angeben
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Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die s chulische tnklusion
Auskunft erteilt:
Herr Pfaff
Telefon
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Finanzielfer Ausgleich für das Schuljahr 201412015
0211 5867-3495
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Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für
die schulische Inklusion vom'9. Juli 2014 (GV.NRW' S. 404, im Weiteren: Leistungsgesetz) gewährt das Land den Gemeinden und Kreisen
afs Schulträger ab dem Schuljahr 201412015 einen finanziellen Ausgleich für. wesentliche Belastungen infolge des !. Schulrechtsändeiung"g"r"tzes vom 5. November 2013 (GV NRW. S. 618)'
lhr Anteil am, Belastungsausgleich gemäß S 1 Absatz 4
beläuft sich für das Schuljahr 201412015 auf
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87.559.5C €
und wird hiermit festgesetzt.
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t"il"n Sie mir bis spätestens 15. Januar
2015 per E-Mail (lnklusi-
on@msw.nnrv.de) f hr Kassenzeichen mit.
Anschrift.
Rechtsbehelfsbeleh runq :
Telefon
Telefax
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zusteltung
Klage erhoben werden. Die Klage ist bei dem Venrvaltungsgericht Köln,
Appellhofplalz, 50667 Köln schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklär'en. Wird die
Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr mindestens 2 Abschriften beigefügt werden.
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
0211 5867-40
0211 5867-3220
postste le@rnsw.
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S'Bahnen S 8, S 11, S 28
(Völklinger Straße)
Rheinbahn Linien 704, 709
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Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung: über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Venryaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen - ERWO
VG/FG - vom 07.11.2012 (GV.NRW. Seite 548) in der jeweils geltenden
Fassung eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur nach g 2 Nummer 3 des
Signaturgesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBI. lS. 876) in der jeweils geltenden Fassung versehen sein und an die elektronische Poststelle des
Gerichts überm ittelt werden.
Falls die Frist zur Klageerhebung durch das Verschulden eines von
lhnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden thnen zugerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag
gez. Ulrich Pfaff
- Dieser Bescheid ist auch ohne Unterschrift gültig.
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