Daten
Kommune
Pulheim
Größe
148 kB
Datum
19.05.2015
Erstellt
11.05.15, 18:34
Aktualisiert
11.05.15, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
159/2015
Erstellt am:
16.04.2015
Aktenzeichen:
III/20/200
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
19.05.2015
Betreff
Übertragung von Ermächtigungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Jahr 2015
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
Aufwand 5.933.571,00 €
Einz.
2.916.547,67 €
Ausz. 29.707.337,43 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
Aufwand 5.933.571,00 €
Einz.
2.916.547,67 €
Ausz. 29.707.337,43 €
2015
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Dem oben dargestellten Finanzierungsbedarf in 2015 stehen
Einsparungen im Jahr 2014 gegenüber.
Vorlage Nr.: 159/2015 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1) Der Rat nimmt die Übertragung von Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) zur
Kenntnis.
2) Der Rat beschließt die Übertragung von Ermächtigungen nicht mehr benötigter Mittel im konsumtiven Bereich von
25.000 € sowie im investiven Bereich von 17.752 € auf die in den Erläuterungen aufgeführten Produkt- bzw. Auftragssachkonten.
Erläuterungen
Mit Vorlage 334/2012, Rat 06.11.2012 wurde das Verfahren zur Mittelbereitstellung im Rahmen von Wiederholungsveranschlagungen und der Übertragung nicht in Anspruch genommener Ermächtigungen wie folgt geändert:
1. Nicht begonnene, noch nicht in Auftrag gegebene oder sich im Planungsstadium befindliche Maßnahmen (Leistungsphase 1-5: Grundlagen- bis Ausführungsplanung) werden im Rahmen von Wiederholungsveranschlagungen in die
Haushaltsberatungen einbezogen.
2. Aufwendungen/Auszahlungen, denen Erträge/Einzahlungen gegenüberstehen, werden im Rahmen von Wiederholungsveranschlagungen in die Haushaltsberatungen einbezogen.
3. Nicht in Anspruch genommene Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen, die nicht unter 1. und 2. zu
fassen sind, werden im Rahmen der Übertragung von Ermächtigungen gem. § 22 GemHVO sowie der Dienstanweisung
über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO NRW) bei der Stadt Pulheim vom 20.03.2014 soweit erforderlich in das folgende Jahr übertragen.
Mit Beschluss der Haushaltssatzung 2015 am 16.12.2014 wurden die Mittel, die unter die Ziffern 1 und 2 zu fassen sind,
als Wiederholungsveranschlagung bereitgestellt. Die Restmittel von Haushaltspositionen, die nicht unter die Ziffern 1
und 2 zu fassen sind, werden in das Haushaltsjahr 2015 übertragen und erhöhen somit die verfügbaren Mittel (fortgeschriebener Ansatz). Zusätzlich zu diesem Vorgehen werden zweckgebundene Erträge und Einzahlungen gemäß § 22
Abs. 3 GemHVO in das folgende Haushaltsjahr bis zur Erfüllung des Zwecks als Aufwands- oder Auszahlungsermächtigung übertragen.
Veränderungen im konsumtiven Bereich
konsumtive Aufwandsermächtigungen gemäß beschlossenem Ergebnisplan 2015
zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO
zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 3 GemHVO (Zweckbindung)
ergibt fortgeschriebenen Ansatz 2015 für konsumtive Aufwendungen
127.528.430,00 €
4.853.685,82 €
1.079.885,18 €
133.462.001,00 €
konsumtive Auszahlungsermächtigungen gemäß beschlossenem Finanzplan 2015
zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO
zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 3 GemHVO (Zweckbindung)
ergibt fortgeschriebenen Ansatz 2015 für konsumtive Auszahlungen
117.902.880,00 €
8.609.760,96 €
421.133,95 €
126.933.774,91 €
Die Verteilung der Gesamtsummen auf die einzelnen Produkte entnehmen Sie bitte Anlage I und Anlage III.
Vorlage Nr.: 159/2015 . Seite 3 / 3
Veränderungen im investiven Bereich
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit gemäß beschlossenem Finanzplan 2015
zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 2 GemHVO
ergibt fortgeschriebenen Ansatz 2015 für Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
29.998.820,00 €
2.916.547,67 €
32.915.367,67 €
investive Auszahlungsermächtigungen gemäß beschlossenem Finanzplan 2015
zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 2 GemHVO
zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 3 GemHVO (Zweckbindung)
ergibt fortgeschriebenen Ansatz 2015 für investive Auszahlungen
20.705.400,00 €
19.907.419,21 €
769.023,31 €
41.381.842,52 €
Die Verteilung der Gesamtsummen auf die einzelnen Produkte entnehmen Sie bitte Anlage II und Anlage III.
Bei folgenden Positionen werden nicht mehr benötigte Mittel auf folgende neue Positionen umgesetzt:
Konsumtiver Bereich
Produkt 09/01/01:
von Sachkonto 5429000/7429000 „Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und Gutachterkosten“
auf Sachkonto 5249080/7249080 "Städtebaulicher Wettbewerb innerstädtische Verdichtung" in Höhe von ......... 25.000 €
Investiver Bereich
Produkt 02/07/01:
- von Auftragssachkonto M 32140003.7821000 „Beschaffung Hard-/Software Überprüfung Atemschutzgeräte“
auf M 32130001.7826000 „Beschaffung Kommandowagen für Hauptwache Pulheim“ in Höhe von ............. 960 €
- von Auftragssachkonto M 32880001.7826000 „Beschaffung Geräte, Ausstattung/-rüstung Feuerwehr“
auf M 32130001.7826000 „Beschaffung Kommandowagen für Hauptwache Pulheim“ in Höhe von ............. 930 €
- von Auftragssachkonto M 32880002.7827000 „Beschaffung Einrichtungsgegenstände Feuerwehr“
auf M 26130005.7826000 „Feuerwache Pulheim“ in Höhe von .................................................................. 4.990 €
Produkt 03/01/01:
- von Auftragssachkonto M 26140301.7826000 „Umbau/Ausstattung Küche in der KGS Kopfbuche“
auf M 40150003.7826000 „Erweiterung OGS-Küche in der Auweilerstraße“ in Höhe von ......................... 6.412 €
Produkt 03/02/01:
- von Auftragssachkonto M 40880024.7826000/7827000 „Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Hauptschule“
auf M 40150004.7826000 „Beschaffungen Hauptschule i. R. eines Nutzungskonzeptes“ in Höhe von ..... 4.460 €
Auf die jeweiligen ergänzenden Erläuterungen in den Anlagen I und II wird verwiesen.
Fazit:
Das Defizit aus dem Ergebnisplan 2015 in Höhe von 10.075.950 € erhöht sich um 5.933.571 € auf 16.009.521 €. In
gleicher Höhe ergeben sich Einsparungen im Jahre 2014. Gleiches gilt für die liquiden Mittel im Finanzplan 2015.