Daten
Kommune
Pulheim
Größe
606 kB
Datum
19.05.2015
Erstellt
11.05.15, 18:34
Aktualisiert
11.05.15, 18:34
Stichworte
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Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
lfd.
Produkt
Nr.
M-Auftrag
Beschreibung
Bezeichnung Sachkonto
übertragbare
zu übertragende
Ermächtigung nach Ermächtigung
2015
nach 2015
Anlage II
Begründungen der Fachämter
Die Beschaffungen von Fahrzeugen, Maschinen und
Geräten sind beauftragt. Die Lieferung erfolgt in 2015,
-348.451,64 sodass eine Übertragung notwendig ist.
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-348.451,64
2 01 07 01 M 10000001 Büroeinrichtung/Büromaschinen/Geräte
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-5.900,77
Diese Mittel sind in angegebener Höhe bereits durch
-5.800,00 Aufträge aus 2014 gebunden.
Beschaffung
3 01 07 01 M 10000001 Büroeinrichtung/Büromaschinen/Geräte
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
-6.559,40
Diese Mittel sind in angegebener Höhe bereits durch
-6.500,00 Aufträge aus 2014 gebunden.
1 01 06 01 M 70880001 Fahrzeuge und BGA
Beschaffung
4 01 07 02 M 10188001 Einrichtung TUIV (Soft-/Hardware)
Auszahlung Erwerb immaterielle
Vermögensgegenstände
-14.657,28
-4.000,00
-14.788,13
-1.000,00
-124.707,20
-124.707,20
-408.432,01
-408.432,01
7 01 12 01 M 26880014 Grunderwerb Sonstige
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb unbebaute
Grundstücke
Auszahlung Erwerb unbebaute
Grundstücke
8 01 12 02 M 26140402 Brunnen Tennenplatz Sinnersdorf
Auszahlung für Baumaßnahmen
-15.604,77
-15.604,77
9 02 07 01 M 26130005 Feuerwache Am Schwefelberg Raumbedarf
Auszahlung für Baumaßnahmen
-257.706,68
-257.706,68
5 01 07 02 M 10188001 Einrichtung TUIV (Soft-/Hardware)
6 01 12 01 M 26070007 Erwerb von Straßenland
Feuerwache Am Schwefelberg Raumbedarf - Auszahlung Erwerb bewegliches
10 02 07 01 M 26130005 Ausstattung
Anlagevermögen > 410 € netto
-23.500,00
Die Einrichtung der automatisierten Abrechnung von
Telefongebühren war bereits für 2014 geplant, konnte
aufgrund des vorrangigen sicherheitsrelevanten
Betriebssystemwechsels auf Windows 7 jedoch nicht
realisiert werden.
Die Einrichtung der automatisierten Abrechnung von
Telefongebühren war bereits für 2014 geplant, konnte
aufgrund des vorrangigen sicherheitsrelevanten
Betriebssystemwechsels auf Windows 7 jedoch nicht
realisiert werden.
Die Mittel sind in voller Höhe durch Verpflichtungen
gebunden.
Die Mittel sind in voller Höhe durch Verpflichtungen
gebunden.
Die Mittel werden in 2015 zur Fortsetzung der
Maßnahme benötigt.
Die Mittel werden in 2015 zur Beauftragung der
Ausführungsplanung benötigt.
Die Mittel werden für die Einrichtung des neuen
Rettungsdienstlagers benötigt (Arbeitstische,
-23.500,00 Lagerschränke, Regale, Metalltreppe, Podest).
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Produkt
Nr.
M-Auftrag
Beschreibung
Beschaffung von Funkgeräten für den
11 02 07 01 M 32090001 Digitalfunk
Beschaffung Kommandowagen für
12 02 07 01 M 32130001 Hauptwache Pulheim
Beschaffung Mannschaftstransportwagen f.
13 02 07 01 M 32130002 LZ Brauw.
Bezeichnung Sachkonto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
14 02 07 01 M 32140001 Beschaffung Fahrzeug LF 20/16 für LZ Geyen Anlagevermögen > 410 € netto
Beschaffung Mannschaftstransportwagen LZ Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
15 02 07 01 M 32140002 Pulheim
Beschaff. Hard-/Software Überprüf.
16 02 07 01 M 32140003 Atemschutzgeräte
Auszahlung Erwerb immaterielle
Vermögensgegenstände
übertragbare
zu übertragende
Ermächtigung nach Ermächtigung
2015
nach 2015
Anlage II
Begründungen der Fachämter
-125.019,04
Die Umrüstung der Feuerwehrfahrzeuge auf Digitalfunk
wurde bereits im vergangenen Jahr begonnen und in
2015 und 2016 fortgesetzt. Eine entsprechende
Kommunalvereinbarung mit der Kolpingstadt Kerpen zur
kreisweiten Beschaffung der Funkgeräte wurde am
18.06.2014 geschlossen. Insgesamt sind 20 Fahrzeugund 52 Handfunkgeräte, sowie die Umrüstung des ELW
auf Digitalfunk notwendig. Eine vollständige Übertragung
-125.019,04 der Mittel ist daher erforderlich.
-5.289,97
Die Mittel für den Kommandowagen wurden in 2014 zur
Deckung einer überplanmäßigen Ausgabe zur
Beschaffung von Mannschaftstransportwagen verwendet,
da die Ausschreibung des Kommandowagens zu keinem
Ergebnis geführt hat. Allerdings besteht immer noch die
Notwendigkeit zur Beschaffung eines
Kommandowagens, sodass zur Anfinanzierung dieses
-5.280,00 Wagens zumindest diese Mittel zu übertragen wären.
-53.788,00
Der Auftrag wurde in 2014 vergeben. Die Lieferung
erfolgt in 2015, daher ist die Übertragung der gesamten
-53.788,00 Summe erforderlich.
-276.484,99
Lieferverzögerungen machen eine Auszahlung in 2015
-276.484,99 erforderlich.
-53.788,00
-962,86
Der Auftrag wurde in 2014 vergeben. Die Lieferung
erfolgt erst in 2015, daher ist die Übertragung der
-53.788,00 gesamten Summe erforderlich.
Die Restmittel auf diesem Konto werden für den
eigentlichen Zweck der Beschaffung von Hard- und
Software nicht mehr benötigt. Die Restmittel sollen
ebenfalls zur Finanzierung des Kommandowagens
genutzt und auf das Konto M 32130001 (s.o.) umgesetzt
-960,00 werden.
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Produkt
Nr.
M-Auftrag
Beschreibung
Beschaffung Geräte, Ausstattung/-rüstung
Bezeichnung Sachkonto
übertragbare
zu übertragende
Ermächtigung nach Ermächtigung
2015
nach 2015
17 02 07 01 M 32880001 Feuerwehr
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-9.686,11
-9.680,00
Beschaffung Einrichtungsgegenstände
18 02 07 01 M 32880002 Feuerwehr
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
-4.994,65
-4.990,00
-6.262,01
-6.260,00
-3.200,09
-3.200,00
-1.447,00
-1.447,00
-1.468,33
-1.460,00
-102.536,47
-12.536,47
Beschaffung Dienst- und Schutzkleidung
19 02 07 01 M 32880005 Feuerwehr
Beschaffung von Nomexbekleidung
20 02 07 01 M 32880006 Feuerwehr
21 02 08 01 M 32880007 Dienst- und Schutzkleidung Rettungsdienst
22 02 08 01 M 32880009 Dienst- und Schutzkleidung Notarzt
Umbau/Ausstattung Küche in der KGS
23 03 01 01 M 26140301 Kopfbuche
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Auszahlung für Baumaßnahmen
Anlage II
Begründungen der Fachämter
Folgende Beschaffungen wurden in 2014 nicht
umgesetzt, werden aber weiterhin benötigt und müssen
in 2015 beschafft werden: Ex-geschütztes Werkzeug
2.000 €, Ersatzbeschaffung Hydraulikschläuche 2.000 €,
Magnettafeln für die Stabsarbeit 1.200 €, Rauchvorhang
550 €.
Darüber hinaus soll zur Optimierung der
feuerwehrtechnischen Schulungsmaßnahmen, die in der
Hauptwache durchgeführt werden, eine Medienwand
(3.000 €) beschafft werden.
Die verbleibenden Restmittel in Höhe von 930 € sollen
zur Finanzierung des Kommandowagens genutzt und auf
das Konto M 32130001 (s.o.) umgesetzt werden.
Die Restmittel auf diesem Auftragssachkonto sind für die
Beschaffung einer neuen Eckbank und eines neuen
Esstisches im Aufenthaltsraum in der hauptamtlichen
Wache vorgesehen. Die Mittel wurden in der
Haushaltsplanung 2013 bewilligt. Da die Beschaffung
erst nach den Umbauarbeiten stattfinden soll, wurde
diese Maßnahme bisher nicht umgesetzt. Die Mittel
sollen dafür aber weiter bereitstehen und auf das Konto
M 26130005.7826000 "Feuerwache Pulheim" umgesetzt
werden.
Die Ersatzbeschaffungen von Dienst- und
Schutzkleidung konnte in 2014 in allen Bereichen nicht
abgeschlossen werden, da wegen einer Änderung der
Ausstattungskriterien (z. B. Haltbarkeit) eine
Größenermittlung notwendig ist. Diese Ermittlungen
konnten nicht bis zum Ende des Haushaltsjahres
abgeschlossen werden. Die Mittel werden für 2015
benötigt.
Die Maßnahme ist noch nicht vollständig
schlussgerechnet.
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lfd.
Produkt
Nr.
M-Auftrag
Beschreibung
Umbau/Ausstattung Küche in der KGS
24 03 01 01 M 26140301 Kopfbuche
25 03 01 01 M 40120001 GGS Stommeln, Außenspielgerät
26 03 01 01 M 40140001 Schulgelände KGS Am Buschweg
Neuanschaffung OGS
27 03 01 01 M 40880013 (Ausstattung/Ausrüstung)
Neuanschaffung OGS
28 03 01 01 M 40880013 (Ausstattung/Ausrüstung)
Beschaffung EDV Grundschulen
29 03 01 01 M 40880014 (Ausstattung)
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel KGS
Bezeichnung Sachkonto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel KGS
31 03 01 01 M 40880015 Bachstraße
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel D.32 03 01 01 M 40880016 Bonhoeffer-GS
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
30 03 01 01 M 40880015 Bachstraße
übertragbare
zu übertragende
Ermächtigung nach Ermächtigung
2015
nach 2015
-6.411,90
-3.256,37
-423,06
-10.947,70
-10.842,35
-1.145,88
-3.250,00
-3.397,10
-897,23
Anlage II
Begründungen der Fachämter
Die Mittel sind erforderlich für den Auftrag zur
Erweiterung der OGS-Küche in der Auweilerstr. Die
-6.411,90 übertragene Ermächtigung ist entsprechend umzusetzen.
Die Mittel sind erforderlich für die Bereitstellung eines
-3.256,37 Ersatzgerätes.
Die Mittel sind erforderlich für die Beschaffung von
-423,06 weiterem Außenspielmaterial.
Es wird eine Vorlage zur Aufhebung des Sperrvermerks
erstellt werden. Die Mittel werden insgesamt für den vom
Rat beschlossenen Ausbau der OGS benötigt.
Hinweis der Kämmerei: Die verfügbaren Mittel enthalten
einen Sperrvermerk i.H.v. 10.000 € zugunsten HFA
-10.947,70 (Haushaltssatzung 2012).
Die Mittel werden insgesamt für den vom Rat
-10.842,35 beschlossenen weiteren Ausbau der OGS benötigt.
Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung
des neuen IT-Konzeptes in Absprache mit der
Organisationsabteilung zumindest die dringendsten
-1.145,88 Austausche vornehmen zu können.
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen
einer Finanzplanung auch investive Beschaffungen in
-3.250,00 größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für
Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im
-3.397,10 Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden.
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen
einer Finanzplanung auch investive Beschaffungen in
größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für
Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im
-897,23 Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden.
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Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
lfd.
Produkt
Nr.
M-Auftrag
Beschreibung
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel KGS
33 03 01 01 M 40880017 Buschweg
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel KGS
34 03 01 01 M 40880017 Buschweg
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS
35 03 01 01 M 40880018 Brauweiler
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS
36 03 01 01 M 40880018 Brauweiler
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS
Bezeichnung Sachkonto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS
38 03 01 01 M 40880019 Dansweiler
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS
39 03 01 01 M 40880020 Sinth/Geyen
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS
40 03 01 01 M 40880020 Sinth/Geyen
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS
41 03 01 01 M 40880021 Stommeln
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS
42 03 01 01 M 40880021 Stommeln
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel KGS
43 03 01 01 M 40880022 Stommeln
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel KGS
44 03 01 01 M 40880022 Stommeln
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
37 03 01 01 M 40880019 Dansweiler
übertragbare
zu übertragende
Ermächtigung nach Ermächtigung
2015
nach 2015
-1.800,00
-1.800,00
-1.600,00
-1.600,00
-1.800,00
-1.800,00
-211,36
-211,36
-3.250,00
-3.250,00
-1.581,33
-1.581,33
-905,43
-905,43
-239,15
-239,15
-1.800,00
-1.800,00
-564,87
-564,87
-4.651,44
-4.651,44
-1.440,00
-1.440,00
Anlage II
Begründungen der Fachämter
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen
einer Finanzplanung auch investive Beschaffungen in
größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für
Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im
Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden.
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen
einer Finanzplanung auch investive Beschaffungen in
größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für
Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im
Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden.
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen
einer Finanzplanung auch investive Beschaffungen in
größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für
Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im
Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden.
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen
einer Finanzplanung auch investive Beschaffungen in
größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für
Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im
Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden.
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen
einer Finanzplanung auch investive Beschaffungen in
größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für
Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im
Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden.
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen
einer Finanzplanung auch investive Beschaffungen in
größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für
Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im
Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden.
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Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
lfd.
Produkt
Nr.
M-Auftrag
Beschreibung
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS
45 03 01 01 M 40880023 Sinnersdorf
Beschaffung Von Außenspielgeräten
46 03 01 01 M 40880040 Grundschulen
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel
47 03 02 01 M 40880024 Hauptschule
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel
48 03 02 01 M 40880024 Hauptschule
Bezeichnung Sachkonto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Auszahlung Erwerb bewegliches
49 03 02 01 M 40880025 Beschaffung EDV Hauptschule (Ausstattung) Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
50 03 02 01 M 40880025 Beschaffung EDV Hauptschule (Ausstattung) Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
51 03 02 02 M 26140100 Gesamtschule
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
52 03 03 01 M 40880026 Beschaffung EDV Realschulen (Ausstattung) Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
53 03 03 01 M 40880026 Beschaffung EDV Realschulen (Ausstattung) Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel M.54 03 03 01 M 40880027 Dönhoff-RS
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel M.55 03 03 01 M 40880027 Dönhoff-RS
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
übertragbare
zu übertragende
Ermächtigung nach Ermächtigung
2015
nach 2015
Anlage II
Begründungen der Fachämter
-1.259,62
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen
einer Finanzplanung auch investive Beschaffungen in
größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für
Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im
-1.259,62 Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden.
-5.549,49
Die Restmittel sollen für gerade erkannte Bedarfe an
verschiedenen Schulen genutzt werden (z.B. GGS
-5.549,49 Dansweiler und Richezaschule).
-3.000,00
-1.460,12
-1.000,00
-249,11
-106,53
Die Restmittel, die ursprünglich für Ersatzbeschaffungen
im Bereich der Ausstattung bereitgestellt wurden
-3.000,00 (pauschal), sollen für insgesamt an der Hauptschule
vorzunehmende Nutzungsänderungen zur Verfügung
-1.460,12 stehen. Die Restmittel sind entsprechend umzusetzen.
Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung
-1.000,00 des neuen IT-Konzeptes in Absprache mit der
Organisationsabteilung zumindest die dringendsten
-249,11 Austausche vornehmen zu können.
Die Gesamtschule ist im Aufbau befindlich und sollte jede
-106,53 Möglichkeit erhalten, die Mittel zu nutzen.
-15.305,36
-15.305,36
-1.000,00
-1.000,00
-2.349,00
-2.349,00
-2.257,38
-2.257,38
Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung
des neuen IT-Konzeptes in Absprache mit der
Organisationsabteilung zumindest die dringendsten
Austausche vornehmen zu können.
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen
einer Finanzplanung auch investive Beschaffungen in
größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für
Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im
Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden.
Seite 6 von 20
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
lfd.
Produkt
Nr.
M-Auftrag
Beschreibung
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel A.56 03 03 01 M 40880028 Koepchen-RS
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel A.57 03 03 01 M 40880028 Koepchen-RS
Bezeichnung Sachkonto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
übertragbare
zu übertragende
Ermächtigung nach Ermächtigung
2015
nach 2015
-1.024,48
-2.510,19
Auszahlung Erwerb bewegliches
58 03 04 01 M 26080007 Neubau Mensa SZ Brauweiler, Kastanienallee Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
59 03 04 01 M 26080007 Neubau Mensa SZ Brauweiler, Kastanienallee Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
60 03 04 01 M 26080007 Neubau Mensa SZ Brauweiler, Kastanienallee Auszahlung für Baumaßnahmen
Neubau Mensa SZ Pulheim, Hackenbroicher Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Neubau Mensa SZ Pulheim, Hackenbroicher Auszahlung Erwerb bewegliches
62 03 04 01 M 26080008 Str.
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Neubau Mensa SZ Pulheim, Hackenbroicher
63 03 04 01 M 26080008 Str.
Auszahlung für Baumaßnahmen
61 03 04 01 M 26080008 Str.
-92.000,00
-15.867,29
-26.759,13
Anlage II
Begründungen der Fachämter
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen
einer Finanzplanung auch investive Beschaffungen in
-1.024,48 größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für
Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im
-2.510,19 Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden.
Die Mensamittel werden in voller Höhe benötigt, um
immer noch ausstehende Ausstattungen sowie die
-92.000,00 Gestaltung des Außengeländes vornehmen zu können.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist im
-15.867,29 Zusammenhang mit der Gesamtschule zu sehen.
Die Beseitigung der Akustikmängel ist noch nicht
-26.759,13 schlussgerechnet.
-16.070,00
-16.070,00
-25.860,00
-25.860,00
-47.869,74
-47.869,74
Die Mensamittel werden in voller Höhe benötigt, um
immer noch ausstehende Ausstattungen sowie die
Gestaltung des Außengeländes vornehmen zu können.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist im
Zusammenhang mit der Machbarkeitsstudie zu sehen.
Die Beseitigung der Akustikmängel ist noch nicht
schlussgerechnet.
Die Mittel werden benötigt, da der Ausbau der
Ganztagsräume noch nicht abgeschlossen ist (s.
Machbarkeitsstudie).
Die Mittel werden benötigt, da der Ausbau der
Ganztagsräume noch nicht abgeschlossen ist (Vorlage
107/2015).
64 03 04 01 M 40090007 Ganztagsoffensive Gymn. Pulheim
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-3.801,20
-3.801,20
65 03 04 01 M 40090008 Ganztagsoffensive Gymn. Brauweiler
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-2.200,00
-2.200,00
66 03 04 01 M 40090008 Ganztagsoffensive Gymn. Brauweiler
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
-8.115,80
Die Mittel werden benötigt, da der Ausbau der
Ganztagsräume noch nicht abgeschlossen ist (Vorlage
-8.115,80 107/2015).
67 03 04 01 M 40880029 Beschaffung EDV Gymnasien (Ausstattung)
68 03 04 01 M 40880029 Beschaffung EDV Gymnasien (Ausstattung)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
-48.572,40
-1.000,00
Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung
-48.572,40 des neuen IT-Konzeptes in Absprache mit der
Organisationsabteilung zumindest die dringendsten
-1.000,00 Austausche vornehmen zu können.
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Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
lfd.
Produkt
Nr.
M-Auftrag
Beschreibung
Bezeichnung Sachkonto
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Geschw.- Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
69 03 04 01 M 40880030 Sch.-G.
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Abtei70 03 04 01 M 40880031 Gymn.
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Abtei71 03 04 01 M 40880031 Gymn.
Beschaffung Geräte/Ausstattung
72 03 05 01 M 40880007 Förderschule
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel
73 03 05 01 M 40880032 Förderschule BW
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel
74 03 05 01 M 40880032 Förderschule BW
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Auszahlung Erwerb bewegliches
75 03 05 01 M 40880033 Beschaffung EDV Förderschule (Ausstattung) Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
76 03 05 01 M 40880033 Beschaffung EDV Förderschule (Ausstattung) Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
77 03 06 01 M 40880008 Beschaffungen für Schulturnhallen
78 03 06 01 M 40880008 Beschaffungen für Schulturnhallen
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
übertragbare
zu übertragende
Ermächtigung nach Ermächtigung
2015
nach 2015
-6.931,28
-8.516,08
-3.675,24
-340,00
-6.875,14
-1.016,09
-7.213,35
-1.000,00
-6.759,09
-9.436,03
Anlage II
Begründungen der Fachämter
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen
einer Finanzplanung auch investive Beschaffungen in
größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für
Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im
-6.931,28 Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden.
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen
einer Finanzplanung auch investive Beschaffungen in
-8.516,08 größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für
Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im
-3.675,24 Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden.
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen
einer Finanzplanung auch investive Beschaffungen in
größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für
Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im
-340,00 Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden.
Die Mittel werden benötigt, um ggf. anstehende
-6.875,14 Änderungen der Raumnutzung (z.B. Kindergarten) zu
ermöglichen. Eine Umsetzung der Restmittel ist
-1.016,09 erforderlich.
Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung
-7.213,35 des neuen IT-Konzeptes in Absprache mit der
Organisationsabteilung zumindest die dringendsten
-1.000,00 Austausche vornehmen zu können.
Es wird in Kürze eine Ausschreibung aufgrund der
-6.759,09 Inspektion 2014 erfolgen, zudem steht die nächste
Inspektion in 2015 an. Die Mittel sollen deshalb
-9.436,03 übertragen werden.
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Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
lfd.
Produkt
Nr.
M-Auftrag
Beschreibung
79 03 06 01 M 40880009 Beschaffung Ausstattung Schulen allgemein
Bezeichnung Sachkonto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
übertragbare
zu übertragende
Ermächtigung nach Ermächtigung
2015
nach 2015
-2.871,24
-7.700,00
Aus dem Ankauf der Werke wurde im Lauf der Zeit eine
Kunstsammlung mit z. T. beträchtlichem Wert aufgebaut insbesondere, seitdem vor allem Werke aus der Reihe
Stadtbild gekauft werden. Hier dient der Ankauf einem
Ersatz für ein eigentliches Künstlerhonorar und
ermöglicht damit den Fortbestand der Reihe. Wegen der
häufigen Zeitverzögerungen bei der Erstellung von
Werken stehen noch Ankäufe aus Vorjahresprojekten
aus u.a. stellt Johanna Billing soeben erst ihren Film
-7.700,00 (Aktion in 2011) fertig.
80 04 01 01 M 40880034 Erwerb von Kunstgegenständen
81 04 01 03 M 40880001 Beschaffung Geräte/Ausstattung KMZ
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-2.300,00
82 04 01 03 M 40880001 Beschaffung Geräte/Ausstattung KMZ
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
-1.026,04
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Begründungen der Fachämter
Die Mittel sollen übertragen werden, um bereits
erkennbaren Bedarfe (Podeste) insgesamt gerecht
-2.871,24 werden zu können.
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
83 04 01 03 M 40880002 Beschaffung Geräte/Ausstattung Köstersaal
Anlage II
-12.443,68
Der Betrag wird für die Neuanschaffung eines Beamers
-2.300,00 für den kleinen Saal benötigt. Der vorhandene Beamer ist
seit Januar 2015 defekt, die Kosten für eine dringend
erforderliche Neuanschaffung betragen ca. 3.300 €.
-1.026,04
Sobald sich die Empfangsqualität der Funkmikros
verschlechtert, werden entsprechende Mikros nach
Freigabe des Sperrvermerks angeschafft.
Der Restbetrag ist für die Anschaffung von Stellwänden
vorgesehen. Die Suche nach einem geeigneten Modell,
welches individuell einsetzbar, zügig auf- und abgebaut
werden kann, langlebig ist, etc. gestaltet sich schwierig.
Besichtigungen auf Messen, Kontaktierung diverser
Anbieter brachten bisher kein zufriedenstellendes
Ergebnis. Das Fachamt bemüht sich weiterhin, ein
geeignetes Modell zu finden.
Hinweis der Kämmerei: Die verfügbaren Mittel enthalten
einen Sperrvermerk i.H.v. 4.200 € zugunsten HFA
-12.443,68 (Haushaltssatzung 2011).
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Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
lfd.
Produkt
Nr.
M-Auftrag
Beschreibung
84 04 01 03 M 40880002 Beschaffung Geräte/Ausstattung Köstersaal
85 04 01 04 M 40120002 Ausstattung der neuen VHS-Räume
86 05 02 01 M 50140001 Anschaffung eines neuen Transporters
Bezeichnung Sachkonto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
übertragbare
zu übertragende
Ermächtigung nach Ermächtigung
2015
nach 2015
Anlage II
Begründungen der Fachämter
-4.655,07
Nachdem 2014 ein Teil der vorhandenen Stühle gereinigt
worden ist, ist eine Neuanschaffung verschoben worden.
Da nunmehr einige Stühle beschädigt sind, wird die
Neuanschaffung der benötigten Stühle kurzfristig
-4.655,07 erfolgen.
-3.800,00
Es handelt sich um Restmittel aus der Ausstattung
eigener VHS-Räume in der GHS Pulheim. Wegen KitaBedarf muss die VHS diese Räume künftig aufgeben und
wird auf dem Schulgelände einen Ersatzbau mit drei
Unterrichtsräumen, einem Büro und Nebenräumen
erhalten. Diese Räume müssen ausgestattet werden, u.
a. mit festen Wandtafeln, Fenstersichtschutz etc.. Die
noch verfügbaren Mittel von 3.800,00 € sollen für diesen
Zweck in das Haushaltsjahr 2015 übertragen werden. Es
wird darauf aufmerksam gemacht, dass eine Realisierung
voraussichtlich erst in 2016 erfolgt, so dass auch für
-3.800,00 2016 eine Übertragung anstehen wird.
-30.000,00
Das Sozialamt hat Ende 2014 mit einer Firma einen
Kooperationsvertrag zur Beschaffung eines Werbemobils
abgeschlossen. Die Sponsoringsuche steht kurz vor dem
Abschluss. Nach derzeitigem Stand wird nicht genug
Werbefläche zu verkaufen sein, dass das Fahrzeug
komplett aus Werbeeinnahmen zu finanzieren ist. Es ist
davon auszugehen, dass somit ein Teilbetrag seitens der
Stadt zu finanzieren sein wird.
Hinweis der Kämmerei: Die verfügbaren Mittel enthalten
einen Sperrvermerk i.H.v. 30.000 € zugunsten HFA
-30.000,00 (Haushaltssatzung 2014)
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Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
lfd.
Produkt
Nr.
M-Auftrag
Beschreibung
87 05 02 01 M 50880001 Beschaffung Einrichtung Asylbewerber
Bezeichnung Sachkonto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
U3-Ausbau KiTa Karl-Zörgiebel-Str. Um-/Aus- Auszahlung Erwerb bewegliches
88 06 01 01 M 26100100 /Anbau
Anlagevermögen > 410 € netto
U3-Ausbau KiTa Karl-Zörgiebel-Str. Um-/Aus89 06 01 01 M 26100100 /Anbau
Auszahlung für Baumaßnahmen
U3-Ausbau KiTa Sinnersdorfer Str. Um-/Aus- Auszahlung Erwerb bewegliches
90 06 01 01 M 26100300 /Anbau
Anlagevermögen > 410 € netto
U3-Ausbau KiTa Görreshofstraße. Um-/Aus- Auszahlung Erwerb bewegliches
91 06 01 01 M 26100400 /Anbau
Anlagevermögen > 410 € netto
U3-Ausbau KiTa Kesselsgasse Um-/Aus92 06 01 01 M 26100401 /Anbau
übertragbare
zu übertragende
Ermächtigung nach Ermächtigung
2015
nach 2015
-947,18
Anlage II
Begründungen der Fachämter
Da in diesem Jahr die Haushaltsmittel für die
Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für
Asylbewerber nicht ausreichen werden, sollen die
Restmittel aus 2014 in Höhe von 947,- € übertragen
-947,18 werden.
-14.841,39
Hierbei handelt es sich um die Erstausstattung der U3Gruppen nach erfolgtem Umbau. Diese Maßnahme
wurde mit U3-Zuschüssen gefördert. Die restlichen Mittel
müssen daher nach 2015 übertragen und verausgabt
-1.184,94 werden.
Die Maßnahme ist noch nicht vollständig
-6.606,87 schlussgerechnet.
-13.034,61
Hierbei handelt es sich um die Erstausstattung der U3Gruppen nach erfolgtem Umbau. Diese Maßnahme
wurde mit U3-Zuschüssen gefördert. Die restlichen Mittel
müssen daher nach 2015 übertragen und verausgabt
-13.034,61 werden.
-1.184,94
-709,34
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-11.639,50
U3-Ausbau KiTa Zu den Fußfällen Um-/Aus- Auszahlung Erwerb bewegliches
93 06 01 01 M 26100500 /Anbau
Anlagevermögen > 410 € netto
-49.042,08
Hierbei handelt es sich um die Erstausstattung der U3Gruppen nach erfolgtem Umbau. Diese Maßnahme
wurde mit U3-Zuschüssen gefördert. Die restlichen Mittel
müssen daher nach 2015 übertragen und verausgabt
-709,34 werden.
Hierbei handelt es sich um die Erstausstattung der U3Gruppen nach erfolgtem Umbau. Diese Maßnahme
wurde mit U3-Zuschüssen gefördert. Die restlichen Mittel
müssen daher nach 2015 übertragen und verausgabt
-11.639,50 werden.
Hierbei handelt es sich um die Erstausstattung der U3Gruppen nach erfolgtem Umbau. Diese Maßnahme
wurde mit U3-Zuschüssen gefördert. Die restlichen Mittel
müssen daher nach 2015 übertragen und verausgabt
-49.042,08 werden.
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Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
lfd.
Produkt
Nr.
M-Auftrag
Beschreibung
Bezeichnung Sachkonto
übertragbare
zu übertragende
Ermächtigung nach Ermächtigung
2015
nach 2015
U3-Ausbau KiTa Am Fronhof Um-/Aus94 06 01 01 M 26120200 /Anbau
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-10.369,44
U3-Ausbau KiTa Am Fronhof Um-/Aus95 06 01 01 M 26120200 /Anbau
Auszahlung für Baumaßnahmen
-40.641,33
U3-Ausbau KiTa G.-Heinemann.-Str. Um-/Aus- Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
U3-Ausbau KiTa G.-Heinemann.-Str. Um-/Aus97 06 01 01 M 26120300 /Anbau
Auszahlung für Baumaßnahmen
Einbau Küchenzeilen & Geräte, KiTa
Auszahlung Erwerb bewegliches
98 06 01 01 M 26120301 Anemonenweg
Anlagevermögen > 410 € netto
96 06 01 01 M 26120300 /Anbau
99 06 01 01 M 26130006 U3-Ausbau allgemein
U3-Ausbau KiTa Anemonenweg Um-/Aus100 06 01 01 M 26130300 /Anbau
Auszahlung für Baumaßnahmen
Auszahlung für Baumaßnahmen
Anlage II
Begründungen der Fachämter
Hierbei handelt es sich um die Erstausstattung der U3Gruppen nach erfolgtem Umbau. Diese Maßnahme
wurde mit U3-Zuschüssen gefördert. Die restlichen Mittel
müssen daher nach 2015 übertragen und verausgabt
-10.369,44 werden.
Die Maßnahme ist noch nicht vollständig
schlussgerechnet.
Hinweis der Kämmerei: Von den zu übertragenden
Mitteln i.H.v. 40.641,33 € wurden in 2015 bereits
insgesamt 20.000 € für die Deckung einer APL für einen
Büro-/Personalraum in der Kita Vochemsgasse
-40.641,33 herangezogen.
Hierbei handelt es sich um die Erstausstattung der U3Gruppen nach erfolgtem Umbau. Diese Maßnahme
wurde mit U3-Zuschüssen gefördert. Die restlichen Mittel
müssen daher nach 2015 übertragen und verausgabt
werden.
Die Maßnahme ist noch nicht vollständig
schlussgerechnet.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in den
Sommerferien 2015.
Ein Teil der Mittel wurde für eine Entwurfsplanung zur
Erweiterung der KiTa Anemonenweg genutzt. Die
verbleibenden Mittel werden 2015 zur Fortsetzung des
U3-Ausbaues benötigt.
-1.296,13
-1.296,13
-26.742,15
-26.742,15
-4.032,10
-4.032,10
-25.389,02
-25.389,02
-24.705,75
Die Mittel werden für den Umbau der Küche sowie des
Personalraums benötigt. Der Küchenumbau erfolgt in den
-24.705,75 Sommerferien 2015.
Seite 12 von 20
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
lfd.
Produkt
Nr.
M-Auftrag
Beschreibung
Bezeichnung Sachkonto
übertragbare
zu übertragende
Ermächtigung nach Ermächtigung
2015
nach 2015
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlage II
Begründungen der Fachämter
Hierbei handelt es sich um die Erstausstattung der U3Gruppen nach erfolgtem Umbau. Diese Maßnahme
wurde mit U3-Zuschüssen gefördert. Die restlichen Mittel
müssen daher nach 2015 übertragen und verausgabt
werden.
Die Maßnahme ist noch nicht vollständig
schlussgerechnet.
Die Maßnahme ist noch nicht vollständig
schlussgerechnet.
Die Maßnahme ist noch nicht vollständig
schlussgerechnet.
101 06 01 01 M 26130301 U3-Ausbau KiTa Nelkenweg Um-/Aus-/Anbau Anlagevermögen > 410 € netto
-2.910,97
-2.910,97
102 06 01 01 M 26130301 U3-Ausbau KiTa Nelkenweg Um-/Aus-/Anbau Auszahlung für Baumaßnahmen
-7.089,80
-7.089,80
103 06 01 01 M 26130302
Auszahlung für Baumaßnahmen
-8.898,00
-8.898,00
Auszahlung für Baumaßnahmen
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-14.945,66
-14.945,66
-19.400,00
-19.400,00 Die Maßnahme befindet sich in der Abrechnungsphase.
Auszahlung für Baumaßnahmen
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-26.807,50
-26.807,50 Die Maßnahme befindet sich in der Abrechnungsphase.
-29.800,00
-29.800,00 Die Maßnahme befindet sich in der Abrechnungsphase.
Auszahlung für Baumaßnahmen
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-38.448,89
-38.448,89 Die Maßnahme befindet sich in der Abrechnungsphase.
-27.200,00
-27.200,00 Die Maßnahme befindet sich in der Abrechnungsphase.
Auszahlung für Baumaßnahmen
-48.007,50
-48.007,50 Die Maßnahme befindet sich in der Abrechnungsphase.
-30.000,00
Eine entsprechende vertragliche Regelung konnte mit der
Kirchengemeinde erst in 2015 geschlossen werden. Die
-30.000,00 Maßnahme befindet sich derzeit in der Planungsphase.
-21.880,00
-21.880,00 Das Außenspielgerät wird in 2015 angeschafft.
104 06 01 01 M 26130501
105 06 01 01 M 26140303
106 06 01 01 M 26140303
107 06 01 01 M 26140304
108 06 01 01 M 26140304
109 06 01 01 M 26140400
110 06 01 01 M 26140400
U3-Ausbau Neubau KiTa Albrecht-DürerStraße
U3-Ausbau kath. KiTa St. Bruno,
Stommelerbusch
Umbau/Einrichtung Küche KiTa GustavHeinemann-Str.
Umbau/Einrichtung Küche KiTa GustavHeinemann-Str.
Umbau/Einrichtung Küche KiTa Sinnersdorfer
Straße
Umbau/Einrichtung Küche KiTa Sinnersdorfer
Straße
Umbau/Einrichtung Küche KiTa
Görreshofstraße
Umbau/Einrichtung Küche KiTa
Görreshofstraße
Personalraum inkl. Einbauschränke kath. Kita
111 06 01 01 M 26140500 St. Bruno
Erneuerung Außenspielanlage KiTa Zu den
112 06 01 01 M 51095000 Fußfällen
113 06 01 01 M 51120001 Beschaff. von Gesundheitsstühlen
Auszahlung für Baumaßnahmen
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
-2.881,72
Hierbei handelt es sich um die Ausstattung von
Gesundheitsstühlen für neue Erziehungskräfte. Diese
Mittel werden für noch ausstehende Beschaffungen in
-2.881,72 2015 benötigt.
Seite 13 von 20
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
lfd.
Produkt
Nr.
M-Auftrag
Beschreibung
Bezeichnung Sachkonto
übertragbare
zu übertragende
Ermächtigung nach Ermächtigung
2015
nach 2015
Auszahlung Erwerb bewegliches
114 06 01 01 M 51120003 Besch. Gefahrstoffschränke u Auffangwanne Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
115 06 01 01 M 51130001 Ankauf Software für das Jugendamt
116 06 01 01 M 51130003 Beschaffung von Thermodecken
117 06 01 01 M 51140002 Programmiererweiterung KiTa-Programm
Erneuerung Außenspielanlage KiTa Am
118 06 01 01 M 51140200 Fronhof
Auszahlung Erwerb immaterielle
Vermögensgegenstände
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Auszahlung Erwerb immaterielle
Vermögensgegenstände
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-1.894,20
-24.784,69
-4.000,00
-5.000,00
-17.000,00
Beschaffung Ausstattung/Geräte städt.
119 06 01 01 M 51880003 Kindergärten
Beschaffung Ausstattung/Geräte städt.
120 06 01 01 M 51880003 Kindergärten
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
-11.941,30
Spiel-/Beschäftigungsmaterial städt.
121 06 01 01 M 51880004 Kindergärten
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
-2.564,11
Beschaffung Außenspielgeräte städt.
122 06 01 01 M 51880005 Kindergärten
Familienzentrum Sinthern
123 06 01 01 M 51880008 Ausstattung/Spielmaterial
Ausstattungsgegenstände für
124 06 02 01 M 51140003 Schulsozialarbeit
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
-5.433,49
-9.739,89
-1.261,08
-379,38
Anlage II
Begründungen der Fachämter
Nach Überprüfung des Gesundheitsamtes in den
städtischen Kitas müssen noch ergänzende
-1.894,20 Anschaffungen erfolgen.
Die Software wird in 2015 eingeführt, die Einführung
-24.784,69 muss in 2015 bezahlt werden.
Die Beschaffung der Thermodecken (bei Evakuierung
-4.000,00 von U3-Kindern in städtischen Kitas) steht noch aus.
Zur Einführung eines nach Einkommen gestaffelten
Mittagessen (Vorlage HFA 30.09.2013, Vorl.Nr.
398/2013) muss das Kita-Programm für die
Beitragserhebung programmseits angepasst werden. Die
-5.000,00 Anpassung wird in 2015 erfolgen.
-17.000,00 Das Außenspielgerät wird in 2015 angeschafft.
Die Mittel werden zusätzlich zum Ansatz 2015 benötigt.
Im Rahmen der Haushaltsaufstellung wurden nicht alle
-5.433,49 erforderlichen Mittel veranschlagt, so dass aus den
Resten dringend erforderliche Beschaffungen finanziert
-11.941,30 werden müssen.
Der Haushaltsansatz dient zur Finanzierung von Spielund Beschäftigungsmaterial mit einem Wert über 60 €.
Da bei größeren Anschaffungen Vergleichsangebote
eingeholt werden müssen, hat sich die Beschaffung und
Verausgabung der Mittel in 2014 in einigen Fällen
-2.564,11 verzögert.
Die Mittel werden in 2015 zusätzlich zum Ansatz
benötigt, um Ersatzbeschaffungen im Außenspielbereich
-9.739,89 zu finanzieren.
Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Mittel
-1.261,08 (Landeszuweisung für städt. Familienzentrum).
Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Mittel für
-379,38 die Schulsozialarbeit.
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Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
lfd.
Produkt
Nr.
M-Auftrag
Beschreibung
Bezeichnung Sachkonto
übertragbare
zu übertragende
Ermächtigung nach Ermächtigung
2015
nach 2015
Anlage II
Begründungen der Fachämter
-1.000,00
Die Beschaffung von Spielmaterial für die
Erziehungsberatung soll in 2015 ergänzt werden. Die
-1.000,00 Mittel werden zusätzlich zum Ansatz 2015 benötigt.
126 06 03 01 M 51880006 Beschaffung von Kinderspielplatzgeräten
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-27.888,03
Die Mittel werden zusätzlich zum Ansatz 2015 benötigt.
Es konnten in 2014 nicht alle geplanten Beschaffungen
-27.888,03 für städtische Spielplätze realisiert werden.
127 08 01 01 M 26130007
Auszahlung für Baumaßnahmen
-7.500,00
-7.500,00 Die Maßnahme befindet sich in Umsetzung.
Auszahlung für Baumaßnahmen
-7.076,57
-7.076,57 Die Maßnahme befindet sich in Umsetzung.
Auszahlung für Baumaßnahmen
-164.637,46
Auszahlung für Baumaßnahmen
-54.851,68
125 06 02 01 M 51880001 Beschaffung von Spielgeräten und Material
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
128 08 01 01 M 26130500
129 08 01 01 M 26140302
130 08 01 01 M 26150100
Erw. der Flutlichtanlage am Pulheimer
Sportzentrum
Brunnenanlage Bewässerung Sportplatz
Stommeln
Erstellung Kunstrasenplatz Sportzentrum
Pulheim
Erstellung Kunstrasenplatz Sportzentrum
Brauweiler
Beschaffung Geräte/Ausstattung
131 08 01 01 M 40880010 Sportanlagen
132 08 03 02 M 26080004 Bäderlandschaft Pulheim
133 08 03 02 M 40880011 Beschaffung Geräte/Ausstattung Hallenbad
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Auszahlung für Baumaßnahmen
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-726,28
-5.888.061,71
-3.000,00
-164.637,46 Die Maßnahme befindet sich in der Abrechnungsphase.
Die Mittel werden zur Bezahlung der Entwurfsplanung
-54.851,68 benötigt.
Die in den Sportanlagen befindlichen beweglichen Tore
müssen mittels Gewichten und sonstigen Maßnahmen
gegen das Umkippen gesichert werden. Diese Mittel
-726,28 werden hierfür verwendet.
-5.888.061,71 Die Maßnahme befindet sich in Umsetzung.
Diese Mittel werden für Ergänzungen der Möblierung
-3.000,00 benötigt.
Der Containerstandort Sonnenallee ist neu anzulegen.
Zudem muss die Entwässerung des Containerstandortes
An der Maar ordnungsgemäß gelöst werden. Hier wird
-5.567,56 ein Kanalanschluß erforderlich.
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-5.567,56
135 11 02 01 M 66108001 Einbau von Fernüberwachungseinrichtungen Auszahlung für Baumaßnahmen
-19.000,00
-19.000,00 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen.
-272.565,46
-272.565,46 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen.
137 11 02 01 M 66108200 Retentionsfilter am RÜB Geyen
138 11 02 01 M 66108200 Retentionsfilter am RÜB Geyen
Auszahlung für Baumaßnahmen
Auszahlung Erwerb unbebaute
Grundstücke
Auszahlung für Baumaßnahmen
-23.397,93
-242.596,89
-23.397,93 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen.
-242.596,89 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen.
139 11 02 01 M 66108300 Bach/Randkanal
140 11 02 01 M 66108303 Erschließung BP 69 Schwefelberg, Pulheim
Auszahlung für Baumaßnahmen
Auszahlung für Baumaßnahmen
-53.371,48
-30.000,00
134 11 01 01 M 20880004 Einrichtung von Containerstandorten
baul. Kanalsanierung in allen Ortsteilen
136 11 02 01 M 66108003 (Inliner)
PU, Bau Regenklärbecken Pulheimer
-53.371,48 Die Maßnahme ist nicht schlussgerechnet.
-30.000,00 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen.
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Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
lfd.
Produkt
Nr.
M-Auftrag
Beschreibung
Bezeichnung Sachkonto
übertragbare
zu übertragende
Ermächtigung nach Ermächtigung
2015
nach 2015
Anlage II
Begründungen der Fachämter
Kanalsan. ST (RHB Weidstr./Brunostr u
141 11 02 01 M 66108500 Neußer Gasse)
Auszahlung für Baumaßnahmen
-217.684,78
-217.684,78 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen.
142 11 02 01 M 66108501
Auszahlung für Baumaßnahmen
-293.632,94
-293.632,94 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen.
Auszahlung für Baumaßnahmen
Auszahlung für Baumaßnahmen
Auszahlung für Baumaßnahmen
Auszahlung für Baumaßnahmen
Auszahlung für Baumaßnahmen
-89.718,00
-17.013,84
-78.181,45
-24.540,00
-4.153,02
Auszahlung für Baumaßnahmen
-733.782,08
143
144
145
146
147
11 02 01
11 02 01
11 02 01
11 02 01
11 02 01
M 66109300
M 66109301
M 66109600
M 66110302
M 66111200
148 11 02 01 M 66111303
149 11 02 01 M 66112305
150 11 02 01 M 66112501
151 11 02 01 M 66114002
152 11 02 01 M 66114300
153 11 02 01 M 66115401
154 11 02 01 M 66116300
155 11 02 01 M 66177100
156 11 02 01 M 66177303
157 11 02 01 M 66177400
158 11 02 01 M 66177500
159 11 02 01 M 66177501
160 11 02 01 M 66188001
161 11 02 01 M 66188001
162 11 02 01 M 66188004
Kanalsan. ST(RÜB Bruchstr/Am
Sonnenhang/Tannenweg)
Erw. RRB A.-v.-Menzel-Str.
Regenwasserbehandl.anl.
Erschließung BP 76 Pulheim (Kanal)
Sanierung Rohwasserhebewerke ZKA
Erschließung BP 99 Pulheim
Erschließung BP 98 Geyen, Entwässerung
PU Regenwasserkanalsan.(Buschweg b. A.Dürer-Str.)
Kanalsanierung PU, Stauraumkanal
Baumweg
Staukanal SK Rheidter Weg
Auszahlung für Baumaßnahmen
Auszahlung für Baumaßnahmen
Auszahlung Erwerb bewegliches
Beschaffung Ersatzfahrzeug für Kanalkolonne Anlagevermögen > 410 € netto
PU, Erschließung BP 36/1A, Stichweg
Christianstr.
Auszahlung für Baumaßnahmen
Kanalsanierung Venloer, Cäcilienstr.
Auszahlung für Baumaßnahmen
Erschließung Farnweg, Kanal
Auszahlung für Baumaßnahmen
Kanalsanierung Brauweiler, Kaiser-OttoStraße
Auszahlung für Baumaßnahmen
Pulheim, BP 71
Auszahlung für Baumaßnahmen
Erweiterung Regenrückhaltebecken
Sinnersdorf um RKB
Auszahlung für Baumaßnahmen
Kanalsan.ST
RÜBNettegasse,AmTrappenkreuz,Gartenstr Auszahlung für Baumaßnahmen
Hochwasserschutzmaßnahme Stommeln,
Bruchstraße
Auszahlung für Baumaßnahmen
Beschaffung Ausstattung, Arbeitsgeräte,
Auszahlung Erwerb bewegliches
Maschinen
Anlagevermögen > 410 € netto
Beschaffung Ausstattung, Arbeitsgeräte,
Auszahlung Erwerb bewegliches
Maschinen
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Kanalnetzerweiterungen kleineren Umfangs Auszahlung für Baumaßnahmen
163 12 01 01 M 66007009 Erweiterung BP 78
Auszahlung für Baumaßnahmen
-89.718,00
-17.013,84
-78.181,45
-24.540,00
-4.153,02
Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen.
Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen.
Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen.
Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen.
Die Maßnahme ist nicht schlussgerechnet.
-733.782,08 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen.
-26.176,00
-91.250,00
-26.176,00 Die Maßnahme ist nicht schlussgerechnet.
-91.250,00 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen.
-50.000,00
-50.000,00 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen.
-50.900,00
-981,35
-66.500,00
-50.900,00 Maßnahme wird zz. ausgeschrieben.
-981,35 Die Maßnahme ist nicht schlussgerechnet.
-66.500,00 Maßnahme wird zz. ausgeschrieben.
-4.195,11
-48.650,00
-4.195,11 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen.
-48.650,00 Die Maßnahme ist nicht schlussgerechnet.
-7.278,35
-7.278,35 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen.
-118.920,00
-118.920,00 Die Maßnahme ist nicht schlussgerechnet.
-10.000,00
-10.000,00 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen.
-55.397,40
-55.397,40 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen.
-3.247,00
-80.470,99
-3.247,00 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen.
-80.470,99 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen.
Die Maßnahme ist seitens des Ing.-Büros noch nicht
-10.000,00 endabgerechnet.
-31.204,32
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Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
lfd.
Produkt
Nr.
M-Auftrag
Beschreibung
164 12 01 01 M 66007012 Stommeln, Weidtstr. Wohnwege
165 12 01 01 M 66008200 Geyen, Rather Str. KAG
Bezeichnung Sachkonto
Auszahlung für Baumaßnahmen
Auszahlung für Baumaßnahmen
übertragbare
zu übertragende
Ermächtigung nach Ermächtigung
2015
nach 2015
Begründungen der Fachämter
-16.002,50
Die Herstellung des Fußweges Weidstr. ist für 2015
-16.002,50 vorgesehen. Die Mittel sind entsprechend zu übertragen.
-100.309,80
Die kanalisierte Baustraße ist bereits hergestellt. Mit dem
Endausbau ist voraussichtlich 2015 nach Herstellung der
anliegenden Bebauung zu rechnen. Die Mittel sind
-100.309,80 entsprechend zu übertragen.
Die Maßnahme ist seitens des Ing.-Büros noch nicht
endabgerechnet und die Entwicklungspflege läuft noch
-18.606,26 bis Ende 2015.
-3.123,17 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
-17.967,51 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
166 12 01 01 M 66009101 Erschließung Straßenbau BP 94 Brauweiler
167 12 01 01 M 66009300 Pulheim, Kanalstraße
168 12 01 01 M 66009302 BP 76 Pulheim einschl. Knoten KVP - K 25
Auszahlung für Baumaßnahmen
Auszahlung für Baumaßnahmen
Auszahlung für Baumaßnahmen
-18.606,26
-3.123,17
-17.967,51
169 12 01 01 M 66010309 Wegebau
Auszahlung für Baumaßnahmen
-41.289,54
170 12 01 01 M 66011200 Erschließung BP 96 Sinthern, Straßenbau
171 12 01 01 M 66011201 Geyen, Erschließung BP 98, Nellesweg
172 12 01 01 M 66011303 Pulheim, Baumweg KAG
Auszahlung für Baumaßnahmen
Auszahlung für Baumaßnahmen
Auszahlung für Baumaßnahmen
-15.000,00
-134.577,71
-44.240,36
173 12 01 01 M 66012001 Erwerb Straßenplanungsprogramm
Auszahlung Erwerb immaterielle
Vermögensgegenstände
-1.493,51
Pulheimer See, Parkplatz, Badestrand und
Anlage II
174 12 01 01 M 66012302 Pulheim, Brückenstraße
175 12 01 01 M 66014303 Pulheim, Restausbau
Auszahlung für Baumaßnahmen
Auszahlung für Baumaßnahmen
-7.221,94
-16.444,45
176 12 01 01 M 66776311 Ortskern Brauweiler
Auszahlung für Baumaßnahmen
-4.574.817,89
-41.289,54 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
Die Mittel werden zum Endausbau eines Stichwegs
-15.000,00 benötigt.
-134.577,71 Die Baumaßnahme ist noch nicht abgeschlossen
-44.240,36 Die Baumaßnahme ist noch nicht abgeschlossen
Die Mittel sind für etwaige Seminare in 2015 vorgesehen.
Sobald sich die personelle Situation im Fachamt
entspannt, ist angedacht, das Personal entsprechend
-1.493,51 weiterzubilden.
Zur Zeit wird im Zuge der angedachten Erneuerung der
Brückenstraße die Planung / HOAI LP 2-3 erstellt. Die
Erneuerung der Straße ist für das Jahr 2016 vorgesehen.
-7.221,94 Die Mittel sind entsprechend zu übertragen.
-16.444,45 Die Maßnahme ist noch nicht beendet.
Die Mittel werden auch nach Wegfall des
Baukostenzuschusses zur Schaffung einer Tiefgarage
weiterhin in voller Höhe benötigt, um den Guidelplatz
auszubauen und stattdessen weitere öffentliche
-4.574.817,89 Stellplätze im Kernbereich von Brauweiler zu schaffen.
Seite 17 von 20
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
lfd.
Produkt
Nr.
M-Auftrag
Beschreibung
177 12 01 01 M 66776330 BP 71, Pulheim
Pulheim, Elchweg (zw. BP 64 und Am
178 12 01 01 M 66776334 Kleekamp)
179 12 01 01 M 66776351 Stommeln, Roßackerweg (Endausbau)
180 12 02 01 ---
---
181 12 02 01 ---
---
182 12 02 01 ---
---
183 12 02 01 ---
---
184 12 02 01 ---
---
185 12 02 01 ---
---
186 12 02 01 ---
---
Bezeichnung Sachkonto
übertragbare
zu übertragende
Ermächtigung nach Ermächtigung
2015
nach 2015
Auszahlung für Baumaßnahmen
-38.902,31
Auszahlung für Baumaßnahmen
-2.000,00
Auszahlung für Baumaßnahmen
Ausbau der Straßenbeleuchtungsanlage
im Stadtgebiet
Erneuerung der
Straßenbeleuchtungsanlage im
Stadtgebiet
Geyen, Erschließung BP 98 Straßenbeleuchtung
Straßenbeleuchtung, Pulheim
Kreisverkehr Boschstraße
Straßenbeleuchtung. Ortskern Brauweiler,
Guidelplatz
Straßenbeleuchtung, Pulheim, BP 96
Schwefelberg
Straßenbeleuchtung, Geyen, Rather
Straße
-37.752,85
-35.781,14
-291.170,00
-10.000,00
-20.000,00
Anlage II
Begründungen der Fachämter
Das Klageverfahren gegen die ausführende Firma ist
zwischenzeitlich beendet. Seitens des beauftragten Ing.Büros ist die Schlussrechnung noch offen. Die
Schlussrechnung wird kurzfristig gestellt. Die Mittel sind
-38.902,31 entsprechend zu übertragen.
-2.000,00 Die Maßnahme ist noch nicht beendet.
Die Maßnahme ist seitens des Ing.-Büros noch nicht
endabgerechnet. Es werden lediglich noch 10.000 €
-10.000,00 benötigt.
Die Mittel sind zu übertragen, da eine Vielzahl von
kleineren Ausbaumaßnahmen. die bereits in 2014
vorgesehen waren, jedoch aufgrund der personellen
Situation nicht umgesetzt werden konnten, nach 2015
-35.781,14 verschoben werden mussten.
In 2015 ist eine umfangreiche Ausschreibung zwecks
Erneuerung der Straßenbeleuchtung vorgesehen. Die
-291.170,00 hierfür notwendigen Mittel sind komplett zu übertragen.
Die Baumaßnahme ist noch nicht endgültig
-10.000,00 abgeschlossen bzw. abgerechnet.
-20.000,00
-20.000,00
-20.000,00
-45.000,00
-45.000,00
-17.000,00
-17.000,00
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
Zwischenzeitliche ist die vertragliche Grundlage
zwischen der Stadt und dem Investor zwecks der
Bebauung des Guidelplatzes geschaffen worden. Mit der
Planung der hierzu notwendigen verkehrlichen Anlagen
einschl. der Beleuchtung ist in naher Zukunft zu rechnen.
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
Seite 18 von 20
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
lfd.
Produkt
Nr.
M-Auftrag
Beschreibung
187 12 02 01 ---
---
188 12 02 01 ---
---
---------
---------
193 12 02 01 --194 12 02 01 --195 12 02 01 ---
-------
196 12 02 01 ---
---
197 12 02 01 ---
---
189
190
191
192
12 02 01
12 02 01
12 02 01
12 02 01
198 12 03 01 M 20070000 Bahnhofsumfeldgestaltung in Stommeln
Bezeichnung Sachkonto
Straßenbeleuchtung, ST, BP 16/4
Weidstraße
Straßenbeleuchtung, Boschstr. von
Venloer Str. bis Siemensstr.
Straßenbeleuchtung, Minikreisel
Hagelkreuzstraße
Straßenbeleuchtung, Ortsmitte Stommeln
Straßenbeleuchtung, Im Trappenbruch
Straßenbeleuchtung, Baumweg KAG
Straßenbeleuchtung, Erschließung BP 76
Pulheim
Friedrich-Ebert-Straße KAG
Straßenbeleuchtung, Forsterhütte
Straßenbeleuchtung, Erschließung
Farnweg
Straßenbeleuchtung, BP 36/1A
Christianstraße
Auszahlung für Baumaßnahmen
übertragbare
zu übertragende
Ermächtigung nach Ermächtigung
2015
nach 2015
Anlage II
Begründungen der Fachämter
-8.000,00
Im Zuge des noch herzustellenden Fußweges
Weidtstraße ist ebenfalls die Straßenbeleuchtung zu
-8.000,00 installieren. Die Herstellung ist für 2015 vorgesehen.
-8.000,00
-8.000,00
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
-24.000,00
-18.000,00
-12.000,00
-7.100,00
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
-24.000,00
-18.000,00 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
-12.000,00 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
-7.100,00 Die Maßnahme ist noch nicht beendet.
-14.742,05
-15.000,00
-15.000,00
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
-14.742,05
-15.000,00 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
-15.000,00 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
-8.000,00
-8.000,00
-10.000,00
-10.000,00
-53.040,16
-53.040,16 Die Abrechnung der Ingenieurleistungen steht in 2015 an.
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
199 12 03 01 M 20100002 Bushaltestellen
Auszahlung für Baumaßnahmen
-190.383,78
200 12 04 01 M 26140001 Erneuerung der Streusalzsilos Bauhof
Auszahlung für Baumaßnahmen
-104.419,25
Die Haltestelle Rathausstraße soll in 2015 nach
Abstimmung mit der Kreuzungsplanung Steinstraße / K
25 / Rathausstraße sowie Zustimmung von
Straßen.NRW barrierefrei ausgebaut werden.
Entsprechende Fördermittel sind bewilligt. Der
Bauauftrag ist erteilt. Die Maßnahme wird in 2015
-190.383,78 ausgeführt.
Die Maßnahme ist noch nicht vollständig
-104.419,25 schlussgerechnet.
-99.576,55
Die Mittel werden 2015 zur Fortsetzung der Maßnahme
-99.576,55 benötigt.
-58.000,00
50.000 € sollen übertragen werden für die Beschaffung
eines Klein-LKWs. Das Fahrzeug konnte in 2014 nicht
-50.000,00 mehr angeschafft werden.
Errichtung Buscaps, barrierefreie
Erneuerung der Friedhofswege
201 13 02 01 M 70080001 (Verbundpflaster)
Beschaffung von Arbeitsgeräten und
202 13 02 01 M 70880003 Fahrzeugen
Auszahlung für Baumaßnahmen
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
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Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
lfd.
Produkt
Nr.
M-Auftrag
Beschreibung
Bezeichnung Sachkonto
übertragbare
zu übertragende
Ermächtigung nach Ermächtigung
2015
nach 2015
Auszahlung für Baumaßnahmen
-705.282,14
3.045.000,00
Die Kreditermächtigung aus der Haushaltssatzung 2014
ist in das Haushaltsjahr 2015 zu übertragen.
Einsparungen bei der Übertragung von
Auszahlungsermächtigungen wurden bei der Ermittlung
der zu übertragenden Kreditermächtigung entsprechend
eines gewichteten kreditfinanzierenden Anteils
2.916.547,67 berücksichtigt.
-1.368.649,07
Regionale 2010 Grünkorridor "Am alten
204 14 01 01 M 00308001 Rhein"
205 16 01 01 ---
Auszahlung für Baumaßnahmen EFRE
Einzahlungen aus Kreditaufnahme für
Investitionen
Begründungen der Fachämter
Nordpark Pulheim, 1. Realisierungsabschnitt: Die
Baumaßnahmen sind - auch für das Flurstück 56 abgeschlossen. Die Entwicklungspflege läuft noch bis
Ende 2015. Dementsprechend ist mit einer
Schlussrechnung spätestens Anfang 2016 zu rechnen.
-1.368.649,07 Die Mittel müssen daher übertragen werden.
Regionale 2010 - EFRE- Maßnahmen: Für einige
Maßnahmen läuft die Entwicklungspflege noch bis Ende
2015. Dementsprechend ist mit den Schlussrechnungen
spätestens Anfang 2016 zu rechnen. Die Mittel müssen
-705.282,14 daher übertragen werden.
Regionale 2010 Grünkorridor "Am alten
203 14 01 01 M 00308001 Rhein"
Anlage II
Seite 20 von 20