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Beschlussvorlage (Anlage II zur Beschlussvorlage 159/2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
606 kB
Datum
19.05.2015
Erstellt
11.05.15, 18:34
Aktualisiert
11.05.15, 18:34

Inhalt der Datei

Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 lfd. Produkt Nr. M-Auftrag Beschreibung Bezeichnung Sachkonto übertragbare zu übertragende Ermächtigung nach Ermächtigung 2015 nach 2015 Anlage II Begründungen der Fachämter Die Beschaffungen von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten sind beauftragt. Die Lieferung erfolgt in 2015, -348.451,64 sodass eine Übertragung notwendig ist. Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -348.451,64 2 01 07 01 M 10000001 Büroeinrichtung/Büromaschinen/Geräte Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -5.900,77 Diese Mittel sind in angegebener Höhe bereits durch -5.800,00 Aufträge aus 2014 gebunden. Beschaffung 3 01 07 01 M 10000001 Büroeinrichtung/Büromaschinen/Geräte Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) -6.559,40 Diese Mittel sind in angegebener Höhe bereits durch -6.500,00 Aufträge aus 2014 gebunden. 1 01 06 01 M 70880001 Fahrzeuge und BGA Beschaffung 4 01 07 02 M 10188001 Einrichtung TUIV (Soft-/Hardware) Auszahlung Erwerb immaterielle Vermögensgegenstände -14.657,28 -4.000,00 -14.788,13 -1.000,00 -124.707,20 -124.707,20 -408.432,01 -408.432,01 7 01 12 01 M 26880014 Grunderwerb Sonstige Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb unbebaute Grundstücke Auszahlung Erwerb unbebaute Grundstücke 8 01 12 02 M 26140402 Brunnen Tennenplatz Sinnersdorf Auszahlung für Baumaßnahmen -15.604,77 -15.604,77 9 02 07 01 M 26130005 Feuerwache Am Schwefelberg Raumbedarf Auszahlung für Baumaßnahmen -257.706,68 -257.706,68 5 01 07 02 M 10188001 Einrichtung TUIV (Soft-/Hardware) 6 01 12 01 M 26070007 Erwerb von Straßenland Feuerwache Am Schwefelberg Raumbedarf - Auszahlung Erwerb bewegliches 10 02 07 01 M 26130005 Ausstattung Anlagevermögen > 410 € netto -23.500,00 Die Einrichtung der automatisierten Abrechnung von Telefongebühren war bereits für 2014 geplant, konnte aufgrund des vorrangigen sicherheitsrelevanten Betriebssystemwechsels auf Windows 7 jedoch nicht realisiert werden. Die Einrichtung der automatisierten Abrechnung von Telefongebühren war bereits für 2014 geplant, konnte aufgrund des vorrangigen sicherheitsrelevanten Betriebssystemwechsels auf Windows 7 jedoch nicht realisiert werden. Die Mittel sind in voller Höhe durch Verpflichtungen gebunden. Die Mittel sind in voller Höhe durch Verpflichtungen gebunden. Die Mittel werden in 2015 zur Fortsetzung der Maßnahme benötigt. Die Mittel werden in 2015 zur Beauftragung der Ausführungsplanung benötigt. Die Mittel werden für die Einrichtung des neuen Rettungsdienstlagers benötigt (Arbeitstische, -23.500,00 Lagerschränke, Regale, Metalltreppe, Podest). Seite 1 von 20 Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 lfd. Produkt Nr. M-Auftrag Beschreibung Beschaffung von Funkgeräten für den 11 02 07 01 M 32090001 Digitalfunk Beschaffung Kommandowagen für 12 02 07 01 M 32130001 Hauptwache Pulheim Beschaffung Mannschaftstransportwagen f. 13 02 07 01 M 32130002 LZ Brauw. Bezeichnung Sachkonto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches 14 02 07 01 M 32140001 Beschaffung Fahrzeug LF 20/16 für LZ Geyen Anlagevermögen > 410 € netto Beschaffung Mannschaftstransportwagen LZ Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 15 02 07 01 M 32140002 Pulheim Beschaff. Hard-/Software Überprüf. 16 02 07 01 M 32140003 Atemschutzgeräte Auszahlung Erwerb immaterielle Vermögensgegenstände übertragbare zu übertragende Ermächtigung nach Ermächtigung 2015 nach 2015 Anlage II Begründungen der Fachämter -125.019,04 Die Umrüstung der Feuerwehrfahrzeuge auf Digitalfunk wurde bereits im vergangenen Jahr begonnen und in 2015 und 2016 fortgesetzt. Eine entsprechende Kommunalvereinbarung mit der Kolpingstadt Kerpen zur kreisweiten Beschaffung der Funkgeräte wurde am 18.06.2014 geschlossen. Insgesamt sind 20 Fahrzeugund 52 Handfunkgeräte, sowie die Umrüstung des ELW auf Digitalfunk notwendig. Eine vollständige Übertragung -125.019,04 der Mittel ist daher erforderlich. -5.289,97 Die Mittel für den Kommandowagen wurden in 2014 zur Deckung einer überplanmäßigen Ausgabe zur Beschaffung von Mannschaftstransportwagen verwendet, da die Ausschreibung des Kommandowagens zu keinem Ergebnis geführt hat. Allerdings besteht immer noch die Notwendigkeit zur Beschaffung eines Kommandowagens, sodass zur Anfinanzierung dieses -5.280,00 Wagens zumindest diese Mittel zu übertragen wären. -53.788,00 Der Auftrag wurde in 2014 vergeben. Die Lieferung erfolgt in 2015, daher ist die Übertragung der gesamten -53.788,00 Summe erforderlich. -276.484,99 Lieferverzögerungen machen eine Auszahlung in 2015 -276.484,99 erforderlich. -53.788,00 -962,86 Der Auftrag wurde in 2014 vergeben. Die Lieferung erfolgt erst in 2015, daher ist die Übertragung der -53.788,00 gesamten Summe erforderlich. Die Restmittel auf diesem Konto werden für den eigentlichen Zweck der Beschaffung von Hard- und Software nicht mehr benötigt. Die Restmittel sollen ebenfalls zur Finanzierung des Kommandowagens genutzt und auf das Konto M 32130001 (s.o.) umgesetzt -960,00 werden. Seite 2 von 20 Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 lfd. Produkt Nr. M-Auftrag Beschreibung Beschaffung Geräte, Ausstattung/-rüstung Bezeichnung Sachkonto übertragbare zu übertragende Ermächtigung nach Ermächtigung 2015 nach 2015 17 02 07 01 M 32880001 Feuerwehr Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -9.686,11 -9.680,00 Beschaffung Einrichtungsgegenstände 18 02 07 01 M 32880002 Feuerwehr Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) -4.994,65 -4.990,00 -6.262,01 -6.260,00 -3.200,09 -3.200,00 -1.447,00 -1.447,00 -1.468,33 -1.460,00 -102.536,47 -12.536,47 Beschaffung Dienst- und Schutzkleidung 19 02 07 01 M 32880005 Feuerwehr Beschaffung von Nomexbekleidung 20 02 07 01 M 32880006 Feuerwehr 21 02 08 01 M 32880007 Dienst- und Schutzkleidung Rettungsdienst 22 02 08 01 M 32880009 Dienst- und Schutzkleidung Notarzt Umbau/Ausstattung Küche in der KGS 23 03 01 01 M 26140301 Kopfbuche Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Auszahlung für Baumaßnahmen Anlage II Begründungen der Fachämter Folgende Beschaffungen wurden in 2014 nicht umgesetzt, werden aber weiterhin benötigt und müssen in 2015 beschafft werden: Ex-geschütztes Werkzeug 2.000 €, Ersatzbeschaffung Hydraulikschläuche 2.000 €, Magnettafeln für die Stabsarbeit 1.200 €, Rauchvorhang 550 €. Darüber hinaus soll zur Optimierung der feuerwehrtechnischen Schulungsmaßnahmen, die in der Hauptwache durchgeführt werden, eine Medienwand (3.000 €) beschafft werden. Die verbleibenden Restmittel in Höhe von 930 € sollen zur Finanzierung des Kommandowagens genutzt und auf das Konto M 32130001 (s.o.) umgesetzt werden. Die Restmittel auf diesem Auftragssachkonto sind für die Beschaffung einer neuen Eckbank und eines neuen Esstisches im Aufenthaltsraum in der hauptamtlichen Wache vorgesehen. Die Mittel wurden in der Haushaltsplanung 2013 bewilligt. Da die Beschaffung erst nach den Umbauarbeiten stattfinden soll, wurde diese Maßnahme bisher nicht umgesetzt. Die Mittel sollen dafür aber weiter bereitstehen und auf das Konto M 26130005.7826000 "Feuerwache Pulheim" umgesetzt werden. Die Ersatzbeschaffungen von Dienst- und Schutzkleidung konnte in 2014 in allen Bereichen nicht abgeschlossen werden, da wegen einer Änderung der Ausstattungskriterien (z. B. Haltbarkeit) eine Größenermittlung notwendig ist. Diese Ermittlungen konnten nicht bis zum Ende des Haushaltsjahres abgeschlossen werden. Die Mittel werden für 2015 benötigt. Die Maßnahme ist noch nicht vollständig schlussgerechnet. Seite 3 von 20 Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 lfd. Produkt Nr. M-Auftrag Beschreibung Umbau/Ausstattung Küche in der KGS 24 03 01 01 M 26140301 Kopfbuche 25 03 01 01 M 40120001 GGS Stommeln, Außenspielgerät 26 03 01 01 M 40140001 Schulgelände KGS Am Buschweg Neuanschaffung OGS 27 03 01 01 M 40880013 (Ausstattung/Ausrüstung) Neuanschaffung OGS 28 03 01 01 M 40880013 (Ausstattung/Ausrüstung) Beschaffung EDV Grundschulen 29 03 01 01 M 40880014 (Ausstattung) Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel KGS Bezeichnung Sachkonto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel KGS 31 03 01 01 M 40880015 Bachstraße Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel D.32 03 01 01 M 40880016 Bonhoeffer-GS Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 30 03 01 01 M 40880015 Bachstraße übertragbare zu übertragende Ermächtigung nach Ermächtigung 2015 nach 2015 -6.411,90 -3.256,37 -423,06 -10.947,70 -10.842,35 -1.145,88 -3.250,00 -3.397,10 -897,23 Anlage II Begründungen der Fachämter Die Mittel sind erforderlich für den Auftrag zur Erweiterung der OGS-Küche in der Auweilerstr. Die -6.411,90 übertragene Ermächtigung ist entsprechend umzusetzen. Die Mittel sind erforderlich für die Bereitstellung eines -3.256,37 Ersatzgerätes. Die Mittel sind erforderlich für die Beschaffung von -423,06 weiterem Außenspielmaterial. Es wird eine Vorlage zur Aufhebung des Sperrvermerks erstellt werden. Die Mittel werden insgesamt für den vom Rat beschlossenen Ausbau der OGS benötigt. Hinweis der Kämmerei: Die verfügbaren Mittel enthalten einen Sperrvermerk i.H.v. 10.000 € zugunsten HFA -10.947,70 (Haushaltssatzung 2012). Die Mittel werden insgesamt für den vom Rat -10.842,35 beschlossenen weiteren Ausbau der OGS benötigt. Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung des neuen IT-Konzeptes in Absprache mit der Organisationsabteilung zumindest die dringendsten -1.145,88 Austausche vornehmen zu können. Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen einer Finanzplanung auch investive Beschaffungen in -3.250,00 größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im -3.397,10 Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden. Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen einer Finanzplanung auch investive Beschaffungen in größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im -897,23 Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden. Seite 4 von 20 Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 lfd. Produkt Nr. M-Auftrag Beschreibung Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel KGS 33 03 01 01 M 40880017 Buschweg Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel KGS 34 03 01 01 M 40880017 Buschweg Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS 35 03 01 01 M 40880018 Brauweiler Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS 36 03 01 01 M 40880018 Brauweiler Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS Bezeichnung Sachkonto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS 38 03 01 01 M 40880019 Dansweiler Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS 39 03 01 01 M 40880020 Sinth/Geyen Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS 40 03 01 01 M 40880020 Sinth/Geyen Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS 41 03 01 01 M 40880021 Stommeln Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS 42 03 01 01 M 40880021 Stommeln Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel KGS 43 03 01 01 M 40880022 Stommeln Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel KGS 44 03 01 01 M 40880022 Stommeln Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) 37 03 01 01 M 40880019 Dansweiler übertragbare zu übertragende Ermächtigung nach Ermächtigung 2015 nach 2015 -1.800,00 -1.800,00 -1.600,00 -1.600,00 -1.800,00 -1.800,00 -211,36 -211,36 -3.250,00 -3.250,00 -1.581,33 -1.581,33 -905,43 -905,43 -239,15 -239,15 -1.800,00 -1.800,00 -564,87 -564,87 -4.651,44 -4.651,44 -1.440,00 -1.440,00 Anlage II Begründungen der Fachämter Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen einer Finanzplanung auch investive Beschaffungen in größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden. Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen einer Finanzplanung auch investive Beschaffungen in größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden. Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen einer Finanzplanung auch investive Beschaffungen in größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden. Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen einer Finanzplanung auch investive Beschaffungen in größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden. Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen einer Finanzplanung auch investive Beschaffungen in größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden. Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen einer Finanzplanung auch investive Beschaffungen in größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden. Seite 5 von 20 Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 lfd. Produkt Nr. M-Auftrag Beschreibung Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS 45 03 01 01 M 40880023 Sinnersdorf Beschaffung Von Außenspielgeräten 46 03 01 01 M 40880040 Grundschulen Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel 47 03 02 01 M 40880024 Hauptschule Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel 48 03 02 01 M 40880024 Hauptschule Bezeichnung Sachkonto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Auszahlung Erwerb bewegliches 49 03 02 01 M 40880025 Beschaffung EDV Hauptschule (Ausstattung) Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches 50 03 02 01 M 40880025 Beschaffung EDV Hauptschule (Ausstattung) Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) 51 03 02 02 M 26140100 Gesamtschule Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches 52 03 03 01 M 40880026 Beschaffung EDV Realschulen (Ausstattung) Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches 53 03 03 01 M 40880026 Beschaffung EDV Realschulen (Ausstattung) Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel M.54 03 03 01 M 40880027 Dönhoff-RS Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel M.55 03 03 01 M 40880027 Dönhoff-RS Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) übertragbare zu übertragende Ermächtigung nach Ermächtigung 2015 nach 2015 Anlage II Begründungen der Fachämter -1.259,62 Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen einer Finanzplanung auch investive Beschaffungen in größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im -1.259,62 Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden. -5.549,49 Die Restmittel sollen für gerade erkannte Bedarfe an verschiedenen Schulen genutzt werden (z.B. GGS -5.549,49 Dansweiler und Richezaschule). -3.000,00 -1.460,12 -1.000,00 -249,11 -106,53 Die Restmittel, die ursprünglich für Ersatzbeschaffungen im Bereich der Ausstattung bereitgestellt wurden -3.000,00 (pauschal), sollen für insgesamt an der Hauptschule vorzunehmende Nutzungsänderungen zur Verfügung -1.460,12 stehen. Die Restmittel sind entsprechend umzusetzen. Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung -1.000,00 des neuen IT-Konzeptes in Absprache mit der Organisationsabteilung zumindest die dringendsten -249,11 Austausche vornehmen zu können. Die Gesamtschule ist im Aufbau befindlich und sollte jede -106,53 Möglichkeit erhalten, die Mittel zu nutzen. -15.305,36 -15.305,36 -1.000,00 -1.000,00 -2.349,00 -2.349,00 -2.257,38 -2.257,38 Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung des neuen IT-Konzeptes in Absprache mit der Organisationsabteilung zumindest die dringendsten Austausche vornehmen zu können. Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen einer Finanzplanung auch investive Beschaffungen in größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden. Seite 6 von 20 Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 lfd. Produkt Nr. M-Auftrag Beschreibung Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel A.56 03 03 01 M 40880028 Koepchen-RS Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel A.57 03 03 01 M 40880028 Koepchen-RS Bezeichnung Sachkonto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) übertragbare zu übertragende Ermächtigung nach Ermächtigung 2015 nach 2015 -1.024,48 -2.510,19 Auszahlung Erwerb bewegliches 58 03 04 01 M 26080007 Neubau Mensa SZ Brauweiler, Kastanienallee Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches 59 03 04 01 M 26080007 Neubau Mensa SZ Brauweiler, Kastanienallee Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) 60 03 04 01 M 26080007 Neubau Mensa SZ Brauweiler, Kastanienallee Auszahlung für Baumaßnahmen Neubau Mensa SZ Pulheim, Hackenbroicher Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Neubau Mensa SZ Pulheim, Hackenbroicher Auszahlung Erwerb bewegliches 62 03 04 01 M 26080008 Str. Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Neubau Mensa SZ Pulheim, Hackenbroicher 63 03 04 01 M 26080008 Str. Auszahlung für Baumaßnahmen 61 03 04 01 M 26080008 Str. -92.000,00 -15.867,29 -26.759,13 Anlage II Begründungen der Fachämter Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen einer Finanzplanung auch investive Beschaffungen in -1.024,48 größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im -2.510,19 Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden. Die Mensamittel werden in voller Höhe benötigt, um immer noch ausstehende Ausstattungen sowie die -92.000,00 Gestaltung des Außengeländes vornehmen zu können. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist im -15.867,29 Zusammenhang mit der Gesamtschule zu sehen. Die Beseitigung der Akustikmängel ist noch nicht -26.759,13 schlussgerechnet. -16.070,00 -16.070,00 -25.860,00 -25.860,00 -47.869,74 -47.869,74 Die Mensamittel werden in voller Höhe benötigt, um immer noch ausstehende Ausstattungen sowie die Gestaltung des Außengeländes vornehmen zu können. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist im Zusammenhang mit der Machbarkeitsstudie zu sehen. Die Beseitigung der Akustikmängel ist noch nicht schlussgerechnet. Die Mittel werden benötigt, da der Ausbau der Ganztagsräume noch nicht abgeschlossen ist (s. Machbarkeitsstudie). Die Mittel werden benötigt, da der Ausbau der Ganztagsräume noch nicht abgeschlossen ist (Vorlage 107/2015). 64 03 04 01 M 40090007 Ganztagsoffensive Gymn. Pulheim Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -3.801,20 -3.801,20 65 03 04 01 M 40090008 Ganztagsoffensive Gymn. Brauweiler Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -2.200,00 -2.200,00 66 03 04 01 M 40090008 Ganztagsoffensive Gymn. Brauweiler Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) -8.115,80 Die Mittel werden benötigt, da der Ausbau der Ganztagsräume noch nicht abgeschlossen ist (Vorlage -8.115,80 107/2015). 67 03 04 01 M 40880029 Beschaffung EDV Gymnasien (Ausstattung) 68 03 04 01 M 40880029 Beschaffung EDV Gymnasien (Ausstattung) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) -48.572,40 -1.000,00 Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung -48.572,40 des neuen IT-Konzeptes in Absprache mit der Organisationsabteilung zumindest die dringendsten -1.000,00 Austausche vornehmen zu können. Seite 7 von 20 Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 lfd. Produkt Nr. M-Auftrag Beschreibung Bezeichnung Sachkonto Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Geschw.- Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 69 03 04 01 M 40880030 Sch.-G. Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Abtei70 03 04 01 M 40880031 Gymn. Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Abtei71 03 04 01 M 40880031 Gymn. Beschaffung Geräte/Ausstattung 72 03 05 01 M 40880007 Förderschule Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel 73 03 05 01 M 40880032 Förderschule BW Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel 74 03 05 01 M 40880032 Förderschule BW Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Auszahlung Erwerb bewegliches 75 03 05 01 M 40880033 Beschaffung EDV Förderschule (Ausstattung) Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches 76 03 05 01 M 40880033 Beschaffung EDV Förderschule (Ausstattung) Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) 77 03 06 01 M 40880008 Beschaffungen für Schulturnhallen 78 03 06 01 M 40880008 Beschaffungen für Schulturnhallen Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) übertragbare zu übertragende Ermächtigung nach Ermächtigung 2015 nach 2015 -6.931,28 -8.516,08 -3.675,24 -340,00 -6.875,14 -1.016,09 -7.213,35 -1.000,00 -6.759,09 -9.436,03 Anlage II Begründungen der Fachämter Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen einer Finanzplanung auch investive Beschaffungen in größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im -6.931,28 Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden. Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen einer Finanzplanung auch investive Beschaffungen in -8.516,08 größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im -3.675,24 Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden. Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen einer Finanzplanung auch investive Beschaffungen in größerem Umfang vornehmen zu können (z.B. für Klassenmobiliar). Die geplanten Maßnahmen konnten im -340,00 Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden. Die Mittel werden benötigt, um ggf. anstehende -6.875,14 Änderungen der Raumnutzung (z.B. Kindergarten) zu ermöglichen. Eine Umsetzung der Restmittel ist -1.016,09 erforderlich. Die EDV-Mittel werden benötigt, um bis zur Erstellung -7.213,35 des neuen IT-Konzeptes in Absprache mit der Organisationsabteilung zumindest die dringendsten -1.000,00 Austausche vornehmen zu können. Es wird in Kürze eine Ausschreibung aufgrund der -6.759,09 Inspektion 2014 erfolgen, zudem steht die nächste Inspektion in 2015 an. Die Mittel sollen deshalb -9.436,03 übertragen werden. Seite 8 von 20 Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 lfd. Produkt Nr. M-Auftrag Beschreibung 79 03 06 01 M 40880009 Beschaffung Ausstattung Schulen allgemein Bezeichnung Sachkonto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) übertragbare zu übertragende Ermächtigung nach Ermächtigung 2015 nach 2015 -2.871,24 -7.700,00 Aus dem Ankauf der Werke wurde im Lauf der Zeit eine Kunstsammlung mit z. T. beträchtlichem Wert aufgebaut insbesondere, seitdem vor allem Werke aus der Reihe Stadtbild gekauft werden. Hier dient der Ankauf einem Ersatz für ein eigentliches Künstlerhonorar und ermöglicht damit den Fortbestand der Reihe. Wegen der häufigen Zeitverzögerungen bei der Erstellung von Werken stehen noch Ankäufe aus Vorjahresprojekten aus u.a. stellt Johanna Billing soeben erst ihren Film -7.700,00 (Aktion in 2011) fertig. 80 04 01 01 M 40880034 Erwerb von Kunstgegenständen 81 04 01 03 M 40880001 Beschaffung Geräte/Ausstattung KMZ Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -2.300,00 82 04 01 03 M 40880001 Beschaffung Geräte/Ausstattung KMZ Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) -1.026,04 Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Begründungen der Fachämter Die Mittel sollen übertragen werden, um bereits erkennbaren Bedarfe (Podeste) insgesamt gerecht -2.871,24 werden zu können. Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 83 04 01 03 M 40880002 Beschaffung Geräte/Ausstattung Köstersaal Anlage II -12.443,68 Der Betrag wird für die Neuanschaffung eines Beamers -2.300,00 für den kleinen Saal benötigt. Der vorhandene Beamer ist seit Januar 2015 defekt, die Kosten für eine dringend erforderliche Neuanschaffung betragen ca. 3.300 €. -1.026,04 Sobald sich die Empfangsqualität der Funkmikros verschlechtert, werden entsprechende Mikros nach Freigabe des Sperrvermerks angeschafft. Der Restbetrag ist für die Anschaffung von Stellwänden vorgesehen. Die Suche nach einem geeigneten Modell, welches individuell einsetzbar, zügig auf- und abgebaut werden kann, langlebig ist, etc. gestaltet sich schwierig. Besichtigungen auf Messen, Kontaktierung diverser Anbieter brachten bisher kein zufriedenstellendes Ergebnis. Das Fachamt bemüht sich weiterhin, ein geeignetes Modell zu finden. Hinweis der Kämmerei: Die verfügbaren Mittel enthalten einen Sperrvermerk i.H.v. 4.200 € zugunsten HFA -12.443,68 (Haushaltssatzung 2011). Seite 9 von 20 Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 lfd. Produkt Nr. M-Auftrag Beschreibung 84 04 01 03 M 40880002 Beschaffung Geräte/Ausstattung Köstersaal 85 04 01 04 M 40120002 Ausstattung der neuen VHS-Räume 86 05 02 01 M 50140001 Anschaffung eines neuen Transporters Bezeichnung Sachkonto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto übertragbare zu übertragende Ermächtigung nach Ermächtigung 2015 nach 2015 Anlage II Begründungen der Fachämter -4.655,07 Nachdem 2014 ein Teil der vorhandenen Stühle gereinigt worden ist, ist eine Neuanschaffung verschoben worden. Da nunmehr einige Stühle beschädigt sind, wird die Neuanschaffung der benötigten Stühle kurzfristig -4.655,07 erfolgen. -3.800,00 Es handelt sich um Restmittel aus der Ausstattung eigener VHS-Räume in der GHS Pulheim. Wegen KitaBedarf muss die VHS diese Räume künftig aufgeben und wird auf dem Schulgelände einen Ersatzbau mit drei Unterrichtsräumen, einem Büro und Nebenräumen erhalten. Diese Räume müssen ausgestattet werden, u. a. mit festen Wandtafeln, Fenstersichtschutz etc.. Die noch verfügbaren Mittel von 3.800,00 € sollen für diesen Zweck in das Haushaltsjahr 2015 übertragen werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass eine Realisierung voraussichtlich erst in 2016 erfolgt, so dass auch für -3.800,00 2016 eine Übertragung anstehen wird. -30.000,00 Das Sozialamt hat Ende 2014 mit einer Firma einen Kooperationsvertrag zur Beschaffung eines Werbemobils abgeschlossen. Die Sponsoringsuche steht kurz vor dem Abschluss. Nach derzeitigem Stand wird nicht genug Werbefläche zu verkaufen sein, dass das Fahrzeug komplett aus Werbeeinnahmen zu finanzieren ist. Es ist davon auszugehen, dass somit ein Teilbetrag seitens der Stadt zu finanzieren sein wird. Hinweis der Kämmerei: Die verfügbaren Mittel enthalten einen Sperrvermerk i.H.v. 30.000 € zugunsten HFA -30.000,00 (Haushaltssatzung 2014) Seite 10 von 20 Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 lfd. Produkt Nr. M-Auftrag Beschreibung 87 05 02 01 M 50880001 Beschaffung Einrichtung Asylbewerber Bezeichnung Sachkonto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) U3-Ausbau KiTa Karl-Zörgiebel-Str. Um-/Aus- Auszahlung Erwerb bewegliches 88 06 01 01 M 26100100 /Anbau Anlagevermögen > 410 € netto U3-Ausbau KiTa Karl-Zörgiebel-Str. Um-/Aus89 06 01 01 M 26100100 /Anbau Auszahlung für Baumaßnahmen U3-Ausbau KiTa Sinnersdorfer Str. Um-/Aus- Auszahlung Erwerb bewegliches 90 06 01 01 M 26100300 /Anbau Anlagevermögen > 410 € netto U3-Ausbau KiTa Görreshofstraße. Um-/Aus- Auszahlung Erwerb bewegliches 91 06 01 01 M 26100400 /Anbau Anlagevermögen > 410 € netto U3-Ausbau KiTa Kesselsgasse Um-/Aus92 06 01 01 M 26100401 /Anbau übertragbare zu übertragende Ermächtigung nach Ermächtigung 2015 nach 2015 -947,18 Anlage II Begründungen der Fachämter Da in diesem Jahr die Haushaltsmittel für die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für Asylbewerber nicht ausreichen werden, sollen die Restmittel aus 2014 in Höhe von 947,- € übertragen -947,18 werden. -14.841,39 Hierbei handelt es sich um die Erstausstattung der U3Gruppen nach erfolgtem Umbau. Diese Maßnahme wurde mit U3-Zuschüssen gefördert. Die restlichen Mittel müssen daher nach 2015 übertragen und verausgabt -1.184,94 werden. Die Maßnahme ist noch nicht vollständig -6.606,87 schlussgerechnet. -13.034,61 Hierbei handelt es sich um die Erstausstattung der U3Gruppen nach erfolgtem Umbau. Diese Maßnahme wurde mit U3-Zuschüssen gefördert. Die restlichen Mittel müssen daher nach 2015 übertragen und verausgabt -13.034,61 werden. -1.184,94 -709,34 Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -11.639,50 U3-Ausbau KiTa Zu den Fußfällen Um-/Aus- Auszahlung Erwerb bewegliches 93 06 01 01 M 26100500 /Anbau Anlagevermögen > 410 € netto -49.042,08 Hierbei handelt es sich um die Erstausstattung der U3Gruppen nach erfolgtem Umbau. Diese Maßnahme wurde mit U3-Zuschüssen gefördert. Die restlichen Mittel müssen daher nach 2015 übertragen und verausgabt -709,34 werden. Hierbei handelt es sich um die Erstausstattung der U3Gruppen nach erfolgtem Umbau. Diese Maßnahme wurde mit U3-Zuschüssen gefördert. Die restlichen Mittel müssen daher nach 2015 übertragen und verausgabt -11.639,50 werden. Hierbei handelt es sich um die Erstausstattung der U3Gruppen nach erfolgtem Umbau. Diese Maßnahme wurde mit U3-Zuschüssen gefördert. Die restlichen Mittel müssen daher nach 2015 übertragen und verausgabt -49.042,08 werden. Seite 11 von 20 Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 lfd. Produkt Nr. M-Auftrag Beschreibung Bezeichnung Sachkonto übertragbare zu übertragende Ermächtigung nach Ermächtigung 2015 nach 2015 U3-Ausbau KiTa Am Fronhof Um-/Aus94 06 01 01 M 26120200 /Anbau Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -10.369,44 U3-Ausbau KiTa Am Fronhof Um-/Aus95 06 01 01 M 26120200 /Anbau Auszahlung für Baumaßnahmen -40.641,33 U3-Ausbau KiTa G.-Heinemann.-Str. Um-/Aus- Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto U3-Ausbau KiTa G.-Heinemann.-Str. Um-/Aus97 06 01 01 M 26120300 /Anbau Auszahlung für Baumaßnahmen Einbau Küchenzeilen & Geräte, KiTa Auszahlung Erwerb bewegliches 98 06 01 01 M 26120301 Anemonenweg Anlagevermögen > 410 € netto 96 06 01 01 M 26120300 /Anbau 99 06 01 01 M 26130006 U3-Ausbau allgemein U3-Ausbau KiTa Anemonenweg Um-/Aus100 06 01 01 M 26130300 /Anbau Auszahlung für Baumaßnahmen Auszahlung für Baumaßnahmen Anlage II Begründungen der Fachämter Hierbei handelt es sich um die Erstausstattung der U3Gruppen nach erfolgtem Umbau. Diese Maßnahme wurde mit U3-Zuschüssen gefördert. Die restlichen Mittel müssen daher nach 2015 übertragen und verausgabt -10.369,44 werden. Die Maßnahme ist noch nicht vollständig schlussgerechnet. Hinweis der Kämmerei: Von den zu übertragenden Mitteln i.H.v. 40.641,33 € wurden in 2015 bereits insgesamt 20.000 € für die Deckung einer APL für einen Büro-/Personalraum in der Kita Vochemsgasse -40.641,33 herangezogen. Hierbei handelt es sich um die Erstausstattung der U3Gruppen nach erfolgtem Umbau. Diese Maßnahme wurde mit U3-Zuschüssen gefördert. Die restlichen Mittel müssen daher nach 2015 übertragen und verausgabt werden. Die Maßnahme ist noch nicht vollständig schlussgerechnet. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in den Sommerferien 2015. Ein Teil der Mittel wurde für eine Entwurfsplanung zur Erweiterung der KiTa Anemonenweg genutzt. Die verbleibenden Mittel werden 2015 zur Fortsetzung des U3-Ausbaues benötigt. -1.296,13 -1.296,13 -26.742,15 -26.742,15 -4.032,10 -4.032,10 -25.389,02 -25.389,02 -24.705,75 Die Mittel werden für den Umbau der Küche sowie des Personalraums benötigt. Der Küchenumbau erfolgt in den -24.705,75 Sommerferien 2015. Seite 12 von 20 Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 lfd. Produkt Nr. M-Auftrag Beschreibung Bezeichnung Sachkonto übertragbare zu übertragende Ermächtigung nach Ermächtigung 2015 nach 2015 Auszahlung Erwerb bewegliches Anlage II Begründungen der Fachämter Hierbei handelt es sich um die Erstausstattung der U3Gruppen nach erfolgtem Umbau. Diese Maßnahme wurde mit U3-Zuschüssen gefördert. Die restlichen Mittel müssen daher nach 2015 übertragen und verausgabt werden. Die Maßnahme ist noch nicht vollständig schlussgerechnet. Die Maßnahme ist noch nicht vollständig schlussgerechnet. Die Maßnahme ist noch nicht vollständig schlussgerechnet. 101 06 01 01 M 26130301 U3-Ausbau KiTa Nelkenweg Um-/Aus-/Anbau Anlagevermögen > 410 € netto -2.910,97 -2.910,97 102 06 01 01 M 26130301 U3-Ausbau KiTa Nelkenweg Um-/Aus-/Anbau Auszahlung für Baumaßnahmen -7.089,80 -7.089,80 103 06 01 01 M 26130302 Auszahlung für Baumaßnahmen -8.898,00 -8.898,00 Auszahlung für Baumaßnahmen Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -14.945,66 -14.945,66 -19.400,00 -19.400,00 Die Maßnahme befindet sich in der Abrechnungsphase. Auszahlung für Baumaßnahmen Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -26.807,50 -26.807,50 Die Maßnahme befindet sich in der Abrechnungsphase. -29.800,00 -29.800,00 Die Maßnahme befindet sich in der Abrechnungsphase. Auszahlung für Baumaßnahmen Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -38.448,89 -38.448,89 Die Maßnahme befindet sich in der Abrechnungsphase. -27.200,00 -27.200,00 Die Maßnahme befindet sich in der Abrechnungsphase. Auszahlung für Baumaßnahmen -48.007,50 -48.007,50 Die Maßnahme befindet sich in der Abrechnungsphase. -30.000,00 Eine entsprechende vertragliche Regelung konnte mit der Kirchengemeinde erst in 2015 geschlossen werden. Die -30.000,00 Maßnahme befindet sich derzeit in der Planungsphase. -21.880,00 -21.880,00 Das Außenspielgerät wird in 2015 angeschafft. 104 06 01 01 M 26130501 105 06 01 01 M 26140303 106 06 01 01 M 26140303 107 06 01 01 M 26140304 108 06 01 01 M 26140304 109 06 01 01 M 26140400 110 06 01 01 M 26140400 U3-Ausbau Neubau KiTa Albrecht-DürerStraße U3-Ausbau kath. KiTa St. Bruno, Stommelerbusch Umbau/Einrichtung Küche KiTa GustavHeinemann-Str. Umbau/Einrichtung Küche KiTa GustavHeinemann-Str. Umbau/Einrichtung Küche KiTa Sinnersdorfer Straße Umbau/Einrichtung Küche KiTa Sinnersdorfer Straße Umbau/Einrichtung Küche KiTa Görreshofstraße Umbau/Einrichtung Küche KiTa Görreshofstraße Personalraum inkl. Einbauschränke kath. Kita 111 06 01 01 M 26140500 St. Bruno Erneuerung Außenspielanlage KiTa Zu den 112 06 01 01 M 51095000 Fußfällen 113 06 01 01 M 51120001 Beschaff. von Gesundheitsstühlen Auszahlung für Baumaßnahmen Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) -2.881,72 Hierbei handelt es sich um die Ausstattung von Gesundheitsstühlen für neue Erziehungskräfte. Diese Mittel werden für noch ausstehende Beschaffungen in -2.881,72 2015 benötigt. Seite 13 von 20 Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 lfd. Produkt Nr. M-Auftrag Beschreibung Bezeichnung Sachkonto übertragbare zu übertragende Ermächtigung nach Ermächtigung 2015 nach 2015 Auszahlung Erwerb bewegliches 114 06 01 01 M 51120003 Besch. Gefahrstoffschränke u Auffangwanne Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) 115 06 01 01 M 51130001 Ankauf Software für das Jugendamt 116 06 01 01 M 51130003 Beschaffung von Thermodecken 117 06 01 01 M 51140002 Programmiererweiterung KiTa-Programm Erneuerung Außenspielanlage KiTa Am 118 06 01 01 M 51140200 Fronhof Auszahlung Erwerb immaterielle Vermögensgegenstände Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Auszahlung Erwerb immaterielle Vermögensgegenstände Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -1.894,20 -24.784,69 -4.000,00 -5.000,00 -17.000,00 Beschaffung Ausstattung/Geräte städt. 119 06 01 01 M 51880003 Kindergärten Beschaffung Ausstattung/Geräte städt. 120 06 01 01 M 51880003 Kindergärten Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) -11.941,30 Spiel-/Beschäftigungsmaterial städt. 121 06 01 01 M 51880004 Kindergärten Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) -2.564,11 Beschaffung Außenspielgeräte städt. 122 06 01 01 M 51880005 Kindergärten Familienzentrum Sinthern 123 06 01 01 M 51880008 Ausstattung/Spielmaterial Ausstattungsgegenstände für 124 06 02 01 M 51140003 Schulsozialarbeit Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) -5.433,49 -9.739,89 -1.261,08 -379,38 Anlage II Begründungen der Fachämter Nach Überprüfung des Gesundheitsamtes in den städtischen Kitas müssen noch ergänzende -1.894,20 Anschaffungen erfolgen. Die Software wird in 2015 eingeführt, die Einführung -24.784,69 muss in 2015 bezahlt werden. Die Beschaffung der Thermodecken (bei Evakuierung -4.000,00 von U3-Kindern in städtischen Kitas) steht noch aus. Zur Einführung eines nach Einkommen gestaffelten Mittagessen (Vorlage HFA 30.09.2013, Vorl.Nr. 398/2013) muss das Kita-Programm für die Beitragserhebung programmseits angepasst werden. Die -5.000,00 Anpassung wird in 2015 erfolgen. -17.000,00 Das Außenspielgerät wird in 2015 angeschafft. Die Mittel werden zusätzlich zum Ansatz 2015 benötigt. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung wurden nicht alle -5.433,49 erforderlichen Mittel veranschlagt, so dass aus den Resten dringend erforderliche Beschaffungen finanziert -11.941,30 werden müssen. Der Haushaltsansatz dient zur Finanzierung von Spielund Beschäftigungsmaterial mit einem Wert über 60 €. Da bei größeren Anschaffungen Vergleichsangebote eingeholt werden müssen, hat sich die Beschaffung und Verausgabung der Mittel in 2014 in einigen Fällen -2.564,11 verzögert. Die Mittel werden in 2015 zusätzlich zum Ansatz benötigt, um Ersatzbeschaffungen im Außenspielbereich -9.739,89 zu finanzieren. Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Mittel -1.261,08 (Landeszuweisung für städt. Familienzentrum). Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Mittel für -379,38 die Schulsozialarbeit. Seite 14 von 20 Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 lfd. Produkt Nr. M-Auftrag Beschreibung Bezeichnung Sachkonto übertragbare zu übertragende Ermächtigung nach Ermächtigung 2015 nach 2015 Anlage II Begründungen der Fachämter -1.000,00 Die Beschaffung von Spielmaterial für die Erziehungsberatung soll in 2015 ergänzt werden. Die -1.000,00 Mittel werden zusätzlich zum Ansatz 2015 benötigt. 126 06 03 01 M 51880006 Beschaffung von Kinderspielplatzgeräten Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -27.888,03 Die Mittel werden zusätzlich zum Ansatz 2015 benötigt. Es konnten in 2014 nicht alle geplanten Beschaffungen -27.888,03 für städtische Spielplätze realisiert werden. 127 08 01 01 M 26130007 Auszahlung für Baumaßnahmen -7.500,00 -7.500,00 Die Maßnahme befindet sich in Umsetzung. Auszahlung für Baumaßnahmen -7.076,57 -7.076,57 Die Maßnahme befindet sich in Umsetzung. Auszahlung für Baumaßnahmen -164.637,46 Auszahlung für Baumaßnahmen -54.851,68 125 06 02 01 M 51880001 Beschaffung von Spielgeräten und Material Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) 128 08 01 01 M 26130500 129 08 01 01 M 26140302 130 08 01 01 M 26150100 Erw. der Flutlichtanlage am Pulheimer Sportzentrum Brunnenanlage Bewässerung Sportplatz Stommeln Erstellung Kunstrasenplatz Sportzentrum Pulheim Erstellung Kunstrasenplatz Sportzentrum Brauweiler Beschaffung Geräte/Ausstattung 131 08 01 01 M 40880010 Sportanlagen 132 08 03 02 M 26080004 Bäderlandschaft Pulheim 133 08 03 02 M 40880011 Beschaffung Geräte/Ausstattung Hallenbad Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Auszahlung für Baumaßnahmen Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -726,28 -5.888.061,71 -3.000,00 -164.637,46 Die Maßnahme befindet sich in der Abrechnungsphase. Die Mittel werden zur Bezahlung der Entwurfsplanung -54.851,68 benötigt. Die in den Sportanlagen befindlichen beweglichen Tore müssen mittels Gewichten und sonstigen Maßnahmen gegen das Umkippen gesichert werden. Diese Mittel -726,28 werden hierfür verwendet. -5.888.061,71 Die Maßnahme befindet sich in Umsetzung. Diese Mittel werden für Ergänzungen der Möblierung -3.000,00 benötigt. Der Containerstandort Sonnenallee ist neu anzulegen. Zudem muss die Entwässerung des Containerstandortes An der Maar ordnungsgemäß gelöst werden. Hier wird -5.567,56 ein Kanalanschluß erforderlich. Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -5.567,56 135 11 02 01 M 66108001 Einbau von Fernüberwachungseinrichtungen Auszahlung für Baumaßnahmen -19.000,00 -19.000,00 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen. -272.565,46 -272.565,46 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen. 137 11 02 01 M 66108200 Retentionsfilter am RÜB Geyen 138 11 02 01 M 66108200 Retentionsfilter am RÜB Geyen Auszahlung für Baumaßnahmen Auszahlung Erwerb unbebaute Grundstücke Auszahlung für Baumaßnahmen -23.397,93 -242.596,89 -23.397,93 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen. -242.596,89 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen. 139 11 02 01 M 66108300 Bach/Randkanal 140 11 02 01 M 66108303 Erschließung BP 69 Schwefelberg, Pulheim Auszahlung für Baumaßnahmen Auszahlung für Baumaßnahmen -53.371,48 -30.000,00 134 11 01 01 M 20880004 Einrichtung von Containerstandorten baul. Kanalsanierung in allen Ortsteilen 136 11 02 01 M 66108003 (Inliner) PU, Bau Regenklärbecken Pulheimer -53.371,48 Die Maßnahme ist nicht schlussgerechnet. -30.000,00 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen. Seite 15 von 20 Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 lfd. Produkt Nr. M-Auftrag Beschreibung Bezeichnung Sachkonto übertragbare zu übertragende Ermächtigung nach Ermächtigung 2015 nach 2015 Anlage II Begründungen der Fachämter Kanalsan. ST (RHB Weidstr./Brunostr u 141 11 02 01 M 66108500 Neußer Gasse) Auszahlung für Baumaßnahmen -217.684,78 -217.684,78 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen. 142 11 02 01 M 66108501 Auszahlung für Baumaßnahmen -293.632,94 -293.632,94 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen. Auszahlung für Baumaßnahmen Auszahlung für Baumaßnahmen Auszahlung für Baumaßnahmen Auszahlung für Baumaßnahmen Auszahlung für Baumaßnahmen -89.718,00 -17.013,84 -78.181,45 -24.540,00 -4.153,02 Auszahlung für Baumaßnahmen -733.782,08 143 144 145 146 147 11 02 01 11 02 01 11 02 01 11 02 01 11 02 01 M 66109300 M 66109301 M 66109600 M 66110302 M 66111200 148 11 02 01 M 66111303 149 11 02 01 M 66112305 150 11 02 01 M 66112501 151 11 02 01 M 66114002 152 11 02 01 M 66114300 153 11 02 01 M 66115401 154 11 02 01 M 66116300 155 11 02 01 M 66177100 156 11 02 01 M 66177303 157 11 02 01 M 66177400 158 11 02 01 M 66177500 159 11 02 01 M 66177501 160 11 02 01 M 66188001 161 11 02 01 M 66188001 162 11 02 01 M 66188004 Kanalsan. ST(RÜB Bruchstr/Am Sonnenhang/Tannenweg) Erw. RRB A.-v.-Menzel-Str. Regenwasserbehandl.anl. Erschließung BP 76 Pulheim (Kanal) Sanierung Rohwasserhebewerke ZKA Erschließung BP 99 Pulheim Erschließung BP 98 Geyen, Entwässerung PU Regenwasserkanalsan.(Buschweg b. A.Dürer-Str.) Kanalsanierung PU, Stauraumkanal Baumweg Staukanal SK Rheidter Weg Auszahlung für Baumaßnahmen Auszahlung für Baumaßnahmen Auszahlung Erwerb bewegliches Beschaffung Ersatzfahrzeug für Kanalkolonne Anlagevermögen > 410 € netto PU, Erschließung BP 36/1A, Stichweg Christianstr. Auszahlung für Baumaßnahmen Kanalsanierung Venloer, Cäcilienstr. Auszahlung für Baumaßnahmen Erschließung Farnweg, Kanal Auszahlung für Baumaßnahmen Kanalsanierung Brauweiler, Kaiser-OttoStraße Auszahlung für Baumaßnahmen Pulheim, BP 71 Auszahlung für Baumaßnahmen Erweiterung Regenrückhaltebecken Sinnersdorf um RKB Auszahlung für Baumaßnahmen Kanalsan.ST RÜBNettegasse,AmTrappenkreuz,Gartenstr Auszahlung für Baumaßnahmen Hochwasserschutzmaßnahme Stommeln, Bruchstraße Auszahlung für Baumaßnahmen Beschaffung Ausstattung, Arbeitsgeräte, Auszahlung Erwerb bewegliches Maschinen Anlagevermögen > 410 € netto Beschaffung Ausstattung, Arbeitsgeräte, Auszahlung Erwerb bewegliches Maschinen Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Kanalnetzerweiterungen kleineren Umfangs Auszahlung für Baumaßnahmen 163 12 01 01 M 66007009 Erweiterung BP 78 Auszahlung für Baumaßnahmen -89.718,00 -17.013,84 -78.181,45 -24.540,00 -4.153,02 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen. Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen. Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen. Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen. Die Maßnahme ist nicht schlussgerechnet. -733.782,08 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen. -26.176,00 -91.250,00 -26.176,00 Die Maßnahme ist nicht schlussgerechnet. -91.250,00 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen. -50.000,00 -50.000,00 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen. -50.900,00 -981,35 -66.500,00 -50.900,00 Maßnahme wird zz. ausgeschrieben. -981,35 Die Maßnahme ist nicht schlussgerechnet. -66.500,00 Maßnahme wird zz. ausgeschrieben. -4.195,11 -48.650,00 -4.195,11 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen. -48.650,00 Die Maßnahme ist nicht schlussgerechnet. -7.278,35 -7.278,35 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen. -118.920,00 -118.920,00 Die Maßnahme ist nicht schlussgerechnet. -10.000,00 -10.000,00 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen. -55.397,40 -55.397,40 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen. -3.247,00 -80.470,99 -3.247,00 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen. -80.470,99 Die Maßnahme ist nicht abgeschlossen. Die Maßnahme ist seitens des Ing.-Büros noch nicht -10.000,00 endabgerechnet. -31.204,32 Seite 16 von 20 Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 lfd. Produkt Nr. M-Auftrag Beschreibung 164 12 01 01 M 66007012 Stommeln, Weidtstr. Wohnwege 165 12 01 01 M 66008200 Geyen, Rather Str. KAG Bezeichnung Sachkonto Auszahlung für Baumaßnahmen Auszahlung für Baumaßnahmen übertragbare zu übertragende Ermächtigung nach Ermächtigung 2015 nach 2015 Begründungen der Fachämter -16.002,50 Die Herstellung des Fußweges Weidstr. ist für 2015 -16.002,50 vorgesehen. Die Mittel sind entsprechend zu übertragen. -100.309,80 Die kanalisierte Baustraße ist bereits hergestellt. Mit dem Endausbau ist voraussichtlich 2015 nach Herstellung der anliegenden Bebauung zu rechnen. Die Mittel sind -100.309,80 entsprechend zu übertragen. Die Maßnahme ist seitens des Ing.-Büros noch nicht endabgerechnet und die Entwicklungspflege läuft noch -18.606,26 bis Ende 2015. -3.123,17 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. -17.967,51 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. 166 12 01 01 M 66009101 Erschließung Straßenbau BP 94 Brauweiler 167 12 01 01 M 66009300 Pulheim, Kanalstraße 168 12 01 01 M 66009302 BP 76 Pulheim einschl. Knoten KVP - K 25 Auszahlung für Baumaßnahmen Auszahlung für Baumaßnahmen Auszahlung für Baumaßnahmen -18.606,26 -3.123,17 -17.967,51 169 12 01 01 M 66010309 Wegebau Auszahlung für Baumaßnahmen -41.289,54 170 12 01 01 M 66011200 Erschließung BP 96 Sinthern, Straßenbau 171 12 01 01 M 66011201 Geyen, Erschließung BP 98, Nellesweg 172 12 01 01 M 66011303 Pulheim, Baumweg KAG Auszahlung für Baumaßnahmen Auszahlung für Baumaßnahmen Auszahlung für Baumaßnahmen -15.000,00 -134.577,71 -44.240,36 173 12 01 01 M 66012001 Erwerb Straßenplanungsprogramm Auszahlung Erwerb immaterielle Vermögensgegenstände -1.493,51 Pulheimer See, Parkplatz, Badestrand und Anlage II 174 12 01 01 M 66012302 Pulheim, Brückenstraße 175 12 01 01 M 66014303 Pulheim, Restausbau Auszahlung für Baumaßnahmen Auszahlung für Baumaßnahmen -7.221,94 -16.444,45 176 12 01 01 M 66776311 Ortskern Brauweiler Auszahlung für Baumaßnahmen -4.574.817,89 -41.289,54 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Die Mittel werden zum Endausbau eines Stichwegs -15.000,00 benötigt. -134.577,71 Die Baumaßnahme ist noch nicht abgeschlossen -44.240,36 Die Baumaßnahme ist noch nicht abgeschlossen Die Mittel sind für etwaige Seminare in 2015 vorgesehen. Sobald sich die personelle Situation im Fachamt entspannt, ist angedacht, das Personal entsprechend -1.493,51 weiterzubilden. Zur Zeit wird im Zuge der angedachten Erneuerung der Brückenstraße die Planung / HOAI LP 2-3 erstellt. Die Erneuerung der Straße ist für das Jahr 2016 vorgesehen. -7.221,94 Die Mittel sind entsprechend zu übertragen. -16.444,45 Die Maßnahme ist noch nicht beendet. Die Mittel werden auch nach Wegfall des Baukostenzuschusses zur Schaffung einer Tiefgarage weiterhin in voller Höhe benötigt, um den Guidelplatz auszubauen und stattdessen weitere öffentliche -4.574.817,89 Stellplätze im Kernbereich von Brauweiler zu schaffen. Seite 17 von 20 Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 lfd. Produkt Nr. M-Auftrag Beschreibung 177 12 01 01 M 66776330 BP 71, Pulheim Pulheim, Elchweg (zw. BP 64 und Am 178 12 01 01 M 66776334 Kleekamp) 179 12 01 01 M 66776351 Stommeln, Roßackerweg (Endausbau) 180 12 02 01 --- --- 181 12 02 01 --- --- 182 12 02 01 --- --- 183 12 02 01 --- --- 184 12 02 01 --- --- 185 12 02 01 --- --- 186 12 02 01 --- --- Bezeichnung Sachkonto übertragbare zu übertragende Ermächtigung nach Ermächtigung 2015 nach 2015 Auszahlung für Baumaßnahmen -38.902,31 Auszahlung für Baumaßnahmen -2.000,00 Auszahlung für Baumaßnahmen Ausbau der Straßenbeleuchtungsanlage im Stadtgebiet Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage im Stadtgebiet Geyen, Erschließung BP 98 Straßenbeleuchtung Straßenbeleuchtung, Pulheim Kreisverkehr Boschstraße Straßenbeleuchtung. Ortskern Brauweiler, Guidelplatz Straßenbeleuchtung, Pulheim, BP 96 Schwefelberg Straßenbeleuchtung, Geyen, Rather Straße -37.752,85 -35.781,14 -291.170,00 -10.000,00 -20.000,00 Anlage II Begründungen der Fachämter Das Klageverfahren gegen die ausführende Firma ist zwischenzeitlich beendet. Seitens des beauftragten Ing.Büros ist die Schlussrechnung noch offen. Die Schlussrechnung wird kurzfristig gestellt. Die Mittel sind -38.902,31 entsprechend zu übertragen. -2.000,00 Die Maßnahme ist noch nicht beendet. Die Maßnahme ist seitens des Ing.-Büros noch nicht endabgerechnet. Es werden lediglich noch 10.000 € -10.000,00 benötigt. Die Mittel sind zu übertragen, da eine Vielzahl von kleineren Ausbaumaßnahmen. die bereits in 2014 vorgesehen waren, jedoch aufgrund der personellen Situation nicht umgesetzt werden konnten, nach 2015 -35.781,14 verschoben werden mussten. In 2015 ist eine umfangreiche Ausschreibung zwecks Erneuerung der Straßenbeleuchtung vorgesehen. Die -291.170,00 hierfür notwendigen Mittel sind komplett zu übertragen. Die Baumaßnahme ist noch nicht endgültig -10.000,00 abgeschlossen bzw. abgerechnet. -20.000,00 -20.000,00 -20.000,00 -45.000,00 -45.000,00 -17.000,00 -17.000,00 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Zwischenzeitliche ist die vertragliche Grundlage zwischen der Stadt und dem Investor zwecks der Bebauung des Guidelplatzes geschaffen worden. Mit der Planung der hierzu notwendigen verkehrlichen Anlagen einschl. der Beleuchtung ist in naher Zukunft zu rechnen. Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Seite 18 von 20 Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 lfd. Produkt Nr. M-Auftrag Beschreibung 187 12 02 01 --- --- 188 12 02 01 --- --- --------- --------- 193 12 02 01 --194 12 02 01 --195 12 02 01 --- ------- 196 12 02 01 --- --- 197 12 02 01 --- --- 189 190 191 192 12 02 01 12 02 01 12 02 01 12 02 01 198 12 03 01 M 20070000 Bahnhofsumfeldgestaltung in Stommeln Bezeichnung Sachkonto Straßenbeleuchtung, ST, BP 16/4 Weidstraße Straßenbeleuchtung, Boschstr. von Venloer Str. bis Siemensstr. Straßenbeleuchtung, Minikreisel Hagelkreuzstraße Straßenbeleuchtung, Ortsmitte Stommeln Straßenbeleuchtung, Im Trappenbruch Straßenbeleuchtung, Baumweg KAG Straßenbeleuchtung, Erschließung BP 76 Pulheim Friedrich-Ebert-Straße KAG Straßenbeleuchtung, Forsterhütte Straßenbeleuchtung, Erschließung Farnweg Straßenbeleuchtung, BP 36/1A Christianstraße Auszahlung für Baumaßnahmen übertragbare zu übertragende Ermächtigung nach Ermächtigung 2015 nach 2015 Anlage II Begründungen der Fachämter -8.000,00 Im Zuge des noch herzustellenden Fußweges Weidtstraße ist ebenfalls die Straßenbeleuchtung zu -8.000,00 installieren. Die Herstellung ist für 2015 vorgesehen. -8.000,00 -8.000,00 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. -24.000,00 -18.000,00 -12.000,00 -7.100,00 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. -24.000,00 -18.000,00 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. -12.000,00 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. -7.100,00 Die Maßnahme ist noch nicht beendet. -14.742,05 -15.000,00 -15.000,00 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. -14.742,05 -15.000,00 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. -15.000,00 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. -8.000,00 -8.000,00 -10.000,00 -10.000,00 -53.040,16 -53.040,16 Die Abrechnung der Ingenieurleistungen steht in 2015 an. Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. 199 12 03 01 M 20100002 Bushaltestellen Auszahlung für Baumaßnahmen -190.383,78 200 12 04 01 M 26140001 Erneuerung der Streusalzsilos Bauhof Auszahlung für Baumaßnahmen -104.419,25 Die Haltestelle Rathausstraße soll in 2015 nach Abstimmung mit der Kreuzungsplanung Steinstraße / K 25 / Rathausstraße sowie Zustimmung von Straßen.NRW barrierefrei ausgebaut werden. Entsprechende Fördermittel sind bewilligt. Der Bauauftrag ist erteilt. Die Maßnahme wird in 2015 -190.383,78 ausgeführt. Die Maßnahme ist noch nicht vollständig -104.419,25 schlussgerechnet. -99.576,55 Die Mittel werden 2015 zur Fortsetzung der Maßnahme -99.576,55 benötigt. -58.000,00 50.000 € sollen übertragen werden für die Beschaffung eines Klein-LKWs. Das Fahrzeug konnte in 2014 nicht -50.000,00 mehr angeschafft werden. Errichtung Buscaps, barrierefreie Erneuerung der Friedhofswege 201 13 02 01 M 70080001 (Verbundpflaster) Beschaffung von Arbeitsgeräten und 202 13 02 01 M 70880003 Fahrzeugen Auszahlung für Baumaßnahmen Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Seite 19 von 20 Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: investive Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 lfd. Produkt Nr. M-Auftrag Beschreibung Bezeichnung Sachkonto übertragbare zu übertragende Ermächtigung nach Ermächtigung 2015 nach 2015 Auszahlung für Baumaßnahmen -705.282,14 3.045.000,00 Die Kreditermächtigung aus der Haushaltssatzung 2014 ist in das Haushaltsjahr 2015 zu übertragen. Einsparungen bei der Übertragung von Auszahlungsermächtigungen wurden bei der Ermittlung der zu übertragenden Kreditermächtigung entsprechend eines gewichteten kreditfinanzierenden Anteils 2.916.547,67 berücksichtigt. -1.368.649,07 Regionale 2010 Grünkorridor "Am alten 204 14 01 01 M 00308001 Rhein" 205 16 01 01 --- Auszahlung für Baumaßnahmen EFRE Einzahlungen aus Kreditaufnahme für Investitionen Begründungen der Fachämter Nordpark Pulheim, 1. Realisierungsabschnitt: Die Baumaßnahmen sind - auch für das Flurstück 56 abgeschlossen. Die Entwicklungspflege läuft noch bis Ende 2015. Dementsprechend ist mit einer Schlussrechnung spätestens Anfang 2016 zu rechnen. -1.368.649,07 Die Mittel müssen daher übertragen werden. Regionale 2010 - EFRE- Maßnahmen: Für einige Maßnahmen läuft die Entwicklungspflege noch bis Ende 2015. Dementsprechend ist mit den Schlussrechnungen spätestens Anfang 2016 zu rechnen. Die Mittel müssen -705.282,14 daher übertragen werden. Regionale 2010 Grünkorridor "Am alten 203 14 01 01 M 00308001 Rhein" Anlage II Seite 20 von 20