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Beschlussvorlage (Anlage III zur Beschlussvorlage 159/2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
240 kB
Datum
19.05.2015
Erstellt
11.05.15, 18:34
Aktualisiert
11.05.15, 18:34

Inhalt der Datei

Anlage III Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2015 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO Produkt Bezeichnung Ergebnisplan Finanzplan Aufwand Auszahlung noch verfügbar in 2014 zu übertragen nach 2015 noch verfügbar in 2014 zu übertragen nach 2015 Bemerkungen Produktbereich 01 - Innere Verwaltung Produkt 01 06 01 Bauhof 01/06/01 Auszahlung von Kautionen für die Ausleihe des Geschirrmobils (Zweckbindung) 0,00 0,00 800,00 SALDO 0,00 0,00 -400,00 Bedingt durch die Anmietung des Geschirrmobils über den Jahreswechsel hinaus muss eine Kaution in das Jahr 2015 übertragen -100,00 werden, damit eine Rückzahlung möglich ist. Die Bereitstellung erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO. -100,00 Produkt 01/12/02 Zurverfügungstellung von Gebäuden und Grundstücken 01/12/02 Auszahlung Sicherheitsleistungen (Zweckbindung) 0,00 0,00 -60.144,79 Während der Gewährleistungsfrist für Bauarbeiten werden Sicherheitsleistungen einbehalten. Um diese am Ende der -71.219,53 Gewährleistungsfrist an die Firmen auszahlen zu können, sind die Gelder gem. § 22 Abs. 3 GemHVO zu übertragen. SALDO 0,00 0,00 -71.219,53 -71.219,53 Zweckbindung Seite 1 von 9 Anlage III Produkt Bezeichnung Ergebnisplan Finanzplan Aufwand Auszahlung noch verfügbar in 2014 zu übertragen nach 2015 noch verfügbar in 2014 zu übertragen nach 2015 Bemerkungen Produktbereich 02 - Sicherheit und Ordnung Produkt 02 08 01 Rettungsdienst 02/08/01 Die tatsächlich eingenommenen Gebühren für die Kreisleitstelle sind an den Rhein-Erft-Kreis abzuführen. Die Zahlungseingänge im IV. Quartal 2014 betrugen 46.068,16 € und sind nach § 22 Abs.3 GemHVO zu übertragen. Die verbleibende Zahlungsverpflichtung, die -46.068,16 sich erst nach Zahlungseingang ergibt, beträgt 39.245,93 € und ist auf ein Aufwandskonto nach § 22 Abs. 3 GemHVO zu übertragen. Weiterleitung der Leitstellengebühr an den Rhein-Erft-Kreis 18.646,82 39.245,93 -46.068,16 SALDO 39.245,93 39.245,93 -46.068,16 -46.068,16 Produktbereich 03 - Schulen Produkt 03 01 01 Grundschulen 03/01/01 Offene Ganztagsschulen im Primarbereich (Zweckbindung) SALDO 03/01/01 210.466,14 9.353,64 -235.216,14 Die noch verfügbaren Restmittel sind zweckgebunden für das Schuljahr 2014/2015. Insofern ist eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 -34.103,64 GemHVO vorzunehmen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf eine vorgenommene Rechnungsabgrenzung zurückzuführen. 9.353,64 9.353,64 -34.103,64 -34.103,64 Aufwendungen für offene Ganztagsschule 66.394,96 71.747,96 -66.394,96 Die noch verfügbaren Restmittel sind zweckgebunden für das Schuljahr 2014/2015. Insofern ist eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 -33.632,03 GemHVO vorzunehmen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf eine vorgenommene Rechnungsabgrenzung zurückzuführen. SALDO 71.747,96 71.747,96 -33.632,03 -33.632,03 Zweckbindung Seite 2 von 9 Anlage III Produkt Bezeichnung Ergebnisplan Finanzplan Aufwand Auszahlung noch verfügbar in 2014 zu übertragen nach 2015 noch verfügbar in 2014 zu übertragen nach 2015 Bemerkungen Produkt 03 02 01 Hauptschulen 03/02/01 Geld oder Stelle (Zweckbindung) 11.844,97 1.945,45 -13.195,45 Von den in 2014 vereinnahmten Landeszuschüssen für das Programm "Geld oder Stelle" wurden rd. 1.950 Euro nicht verausgabt. Da die Landeszuschüsse zweckgebunden sind, ist eine Übertragung -3.295,93 gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf eine vorgenommene Rechnungsabgrenzung zurückzuführen. SALDO 1.945,45 1.945,45 -3.295,93 -3.295,93 Produkt 03 05 01 Förderschule BW 03/05/01 Offene Ganztagsschulen im Primarbereich (Zweckbindung) 40.005,00 47.565,00 -43.255,00 Die noch verfügbaren Restmittel sind zweckgebunden für das Schuljahr 2014/2015. Insofern ist eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 -50.815,00 GemHVO vorzunehmen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf eine vorgenommene Rechnungsabgrenzung zurückzuführen. SALDO 47.565,00 47.565,00 -50.815,00 -50.815,00 Produkt 03 06 01 Zentrale schul- und schülerbezogene Leistungen 03/06/01 Zuschüsse im Rahmen der schulischen Inklusion SALDO Zweckbindung 0,00 87.559,50 0,00 Mit Bescheid vom 23.12.2014 wurden Landesmittel für die schulische Inklusion gewährt. Die Mittel sollen mit Vorlage 35/2015, Rat 0,00 19.05.2015 außerplanmäßig bereitgestellt und in das Jahr 2015 übertragen werden. 87.559,50 87.559,50 0,00 0,00 Seite 3 von 9 Anlage III Produkt Bezeichnung Ergebnisplan Finanzplan Aufwand Auszahlung noch verfügbar in 2014 zu übertragen nach 2015 noch verfügbar in 2014 zu übertragen nach 2015 Bemerkungen Produktbereich 04 - Kultur Produkt 04 01 01 Kommunale Veranstaltungen 04/01/01 Sonderausstellungen (Zweckbindung) SALDO 5.904,30 0,00 -11.805,30 Es sind lediglich Mittel im Finanzplan zur Deckung einer -5.901,00 vorgenommenen Rechnungsabgrenzung zu übertragen. Zweckgebundene Mehreinnahmen bestehen nicht. -1.281,63 0,00 -4.619,37 -5.901,00 Produkt 04 01 03 Kulturzentrum 04/01/03 Abgang Kaution KMZ Kautionsauszahlungen 0,00 0,00 6.916,00 Die Kautionen für die Anmietung des Kultur- und Medienzentrums 900,00 müssen in das Jahr 2015 übertragen werden, damit eine Rückzahlung möglich ist. Die Übertragung erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO. SALDO 0,00 0,00 -900,00 900,00 Produktbereich 06 - Jugend Produkt 06 01 01 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 06/01/01 Aufwendungen für das Familienzentrum Sinthern (Zweckbindung) 4.637,78 1.637,78 -4.637,78 Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Zuwendungen für das städtische Familienzentrum für das Kindergartenjahr 2014/2015 -1.637,78 (01.08.14-31.07.2015). Die noch verfügbaren Mittel werden bis 31.07.2015 verausgabt. SALDO 1.637,78 1.637,78 -1.637,78 -1.637,78 Zweckbindung Seite 4 von 9 Anlage III Produkt 06/01/01 Bezeichnung Zuschuss zu Betriebskosten für KiTas SALDO 06/01/01 Sprachförderung für Kindergärten (Zweckbindung) SALDO 06/01/01 Ergebnisplan Finanzplan Aufwand Auszahlung noch verfügbar in 2014 zu übertragen nach 2015 noch verfügbar in 2014 8.505,48 224.244,68 -15.260,18 224.244,68 224.244,68 162.804,62 zu übertragen nach 2015 Bemerkungen Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Zuwendungen für städtische Kindergärten und Kindergärten freier Träger für das 162.804,62 Kindergartenjahr 2014/2015. Die Übertragung erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf vorgenommene Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. 162.804,62 Die Stadt Pulheim erhielt in 2014 eine zweckgebundene Landeszuweisung für die Sprachförderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. Die in 2014 nicht verbrauchten Mittel sind -47.535,99 gem. § 22 Abs. 3 GemHVO in das Jahr 2015 zu übertragen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf vorgenommene Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. 7.313,50 45.065,99 -7.943,50 45.065,99 45.065,99 -47.535,99 -47.535,99 Aufwendungen für Tagespflege (Zweckbindung) 188.257,92 188.257,92 -210.716,74 Seit 01.08.2008 werden als Folge des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) Landeszuweisungen zur Tagespflege gewährt. Die verbleibenden Restmittel in 2014 resultieren aus einer genehmigten ÜPL aus dem -210.716,74 Jahr 2014 und sollen für die 2. Hälfte des Kindergartenjahres 2014/2015 bereitgestellt werden. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf vorgenommene Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. SALDO 188.257,92 188.257,92 -210.716,74 -210.716,74 Zweckbindung Seite 5 von 9 Anlage III Produkt Bezeichnung Ergebnisplan Finanzplan Aufwand Auszahlung noch verfügbar in 2014 zu übertragen nach 2015 noch verfügbar in 2014 zu übertragen nach 2015 Bemerkungen Produkt 06 02 01 Kinder- und Jugendarbeit 06/02/01 06/02/01 06/02/01 Zuschuss zu den Betriebskosten der Offenen Jugendarbeit in Trägerschaft des Caritasverbandes Erftkreis e.V. (Zweckbindung) 100,00 100,00 -100,00 Für die offene Jugendarbeit in Pulheim wurden Mittel aus dem Landesjugendplan vereinnahmt. Da diese zweckgebunden sind, sind -100,00 sie gem. § 22 Abs. 3 GemHVO bei der Ausgabeposition bereitzustellen. SALDO 100,00 100,00 -100,00 -100,00 Spendenfonds "Cents für Pänz" (Zweckbindung) 12.258,60 13.396,41 -12.853,98 Unter Berücksichtigung der Spenden aus den Vorjahren und dem Jahr 2014 sind nicht verbrauchte Mittel gem. § 22 Abs. 3 GemHVO -13.991,79 wegen ihrer Zweckbindung in 2015 zusätzlich bereitzustellen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. SALDO 13.396,41 13.396,41 -13.991,79 -13.991,79 Jugendpflegerische Aktivitäten (Zweckbindung) 3.427,31 8.755,38 -3.882,31 Die nebenstehenden Mittel sind gem. § 22 Abs. 3 GemHVO nach -9.210,38 2015 zu übertragen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. SALDO 8.755,38 8.755,38 -9.210,38 -9.210,38 Zweckbindung Seite 6 von 9 Anlage III Produkt 06/02/01 Bezeichnung Sachaufw. Schulsozialarbeit (Zusammenhang m. Zuw.) SALDO Ergebnisplan Finanzplan Aufwand Auszahlung noch verfügbar in 2014 zu übertragen nach 2015 noch verfügbar in 2014 zu übertragen nach 2015 Bemerkungen Die nebenstehenden Auszahlungsmittel in Höhe von 37.922,63 € sind gem. § 22 Abs. 3 GemHVO nach 2015 zu übertragen. Gem. Vorlage Nr. 133/2015, Rat 19.05.2015 sollen sie zur Deckung der -37.922,63 Rückzahlungsverpflichtung aus der Abrechnung des Schuljahres 2013/2014 herangezogen werden. Der entsprechende Aufwand wird noch im Haushaltsjahr 2014 gebucht. Eine Übertragung der restlichen Aufwandsmittel ist nicht notwendig. -3.161,87 0,00 3.937,37 775,50 0,00 -37.922,63 3.783,02 -3.783,02 Da die zweckgebundenen Mittel nicht verausgabt wurden, erfolgt -3.783,02 gem. § 22 Abs. 3 GemHVO eine Bereitstellung der Restmittel in Höhe von 3.783,02 € in 2015. -37.922,63 Produkt 06 04 02 Beratung und ambulante Hilfen zur Erziehung (Beratungszentrum) 06/04/02 Sonderprojekt Kooperation mit Familienzentren (Zweckbindung) 3.783,02 Produktbereich 11 - Ver- und Entsorgung Produkt 11 02 01 Entwässerung 11/02/01 Auszahlung Sicherheitsleistungen (Zweckbindung) 0,00 0,00 -1.509,12 Während der Gewährleistungsfrist für Bauarbeiten werden Sicherheitsleistungen einbehalten. Um diese am Ende der -1.509,12 Gewährleistungsfrist an die Firmen auszahlen zu können, sind die Gelder gem. § 22 Abs. 3 GemHVO zu übertragen. SALDO 0,00 0,00 -1.509,12 -1.509,12 Zweckbindung Seite 7 von 9 Anlage III Produkt Bezeichnung Ergebnisplan Finanzplan Aufwand Auszahlung noch verfügbar in 2014 zu übertragen nach 2015 noch verfügbar in 2014 zu übertragen nach 2015 Bemerkungen Produktbereich 12 - Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Produkt 12 01 01 Öffentliche Verkehrsflächen 12/01/01 12/01/01 10/02/01 12/01/01 Auszahlung von Kautionen für Fahrradboxen (Zweckbindung) 0,00 0,00 -2.127,53 Die in 2014 vorhandenen Kautionen müssen in das Jahr 2015 vorgetragen werden, damit eine Rückzahlung an die Mieter der Boxen -3.187,53 bei Beendigung des Mietverhältnisses möglich ist. Die Bereitstellung erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO. SALDO 0,00 0,00 -3.187,53 -3.187,53 Auszahlung Sicherheitsleistungen (Zweckbindung) 0,00 0,00 -2.408,30 Während der Gewährleistungsfrist für Bauarbeiten werden Sicherheitsleistungen einbehalten. Um diese am Ende der -2.408,30 Gewährleistungsfrist an die Firmen auszahlen zu können, sind die Gelder gem. § 22 Abs. 3 GemHVO zu übertragen. SALDO 0,00 0,00 -2.408,30 -2.408,30 Anlegung von Parkplätzen - investiv 0,00 0,00 -354.227,24 Die vereinnahmten Stellplatzablösebeiträge dienen der Herstellung -378.145,40 von städtischen Parkplätzen. Die Einnahmen sind zweckgebunden und sind nach § 22 Abs. 3 GemHVO in das Jahr 2015 zu übertragen. SALDO 0,00 0,00 -378.145,40 -378.145,40 Produktbereich 13 - Natur- und Landschaftspflege Produkt 13 02 01 Friedhöfe 13/02/01 Auszahlung von Kautionen für Schlüsselpfand (Friedhofstore) (Zweckbindung) 0,00 0,00 -2.470,00 Die Kautionen für Schlüsselpfand (Friedhofstore) müssen in das Jahr 2015 übertragen werden, damit eine Rückzahlung bei Rückgabe der -2.610,00 Schlüssel möglich ist. Die Übertragung erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO. SALDO 0,00 0,00 -2.610,00 -2.610,00 Zweckbindung Seite 8 von 9 Anlage III Produkt Bezeichnung Ergebnisplan Finanzplan Aufwand Auszahlung noch verfügbar in 2014 zu übertragen nach 2015 noch verfügbar in 2014 zu übertragen nach 2015 Bemerkungen Produktbereich 14 - Umweltschutz Produkt 14 01 01 Umweltschutz 14/01/01 14/01/01 14/01/01 Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude 5.460,00 5.090,00 -5.460,00 Für Umweltschutzmaßnahmen, Neupflanzungen gefällter Bäume -5.090,00 sowie Baumpflegearbeiten nach der Baumschutzsatzung sind die Restmittel zu übertragen. SALDO 5.090,00 5.090,00 -5.090,00 -5.090,00 Umsetzung des Grünordnungsplans (Neuanlagen) Auszahlungsmittel investiv 332.136,52 332.136,52 -329.909,11 -329.909,11 SALDO 332.136,52 332.136,52 -329.909,11 -329.909,11 Erwerb von Ausgleichsflächen für den GOP - Ausgabe investiv 0,00 0,00 -63.468,80 Es handelt sich um Gelder zum Erwerb von Ausgleichsflächen (GOP), -60.968,80 die zweckgebunden vereinnahmt wurden. Die Auszahlungsmittel sind entsprechend in 2015 bereitzustellen. SALDO 0,00 0,00 -60.968,80 -60.968,80 Zweckbindung Seite 9 von 9 Es handelt sich um Gelder zur Umsetzung von Neuanlagen von Ausgleichsflächen (GOP), die zweckgebunden vereinnahmt wurden.