Daten
Kommune
Pulheim
Größe
240 kB
Datum
19.05.2015
Erstellt
11.05.15, 18:34
Aktualisiert
11.05.15, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage III
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2015 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO
Produkt
Bezeichnung
Ergebnisplan
Finanzplan
Aufwand
Auszahlung
noch verfügbar in
2014
zu übertragen
nach 2015
noch verfügbar in
2014
zu übertragen
nach 2015
Bemerkungen
Produktbereich 01 - Innere Verwaltung
Produkt 01 06 01 Bauhof
01/06/01
Auszahlung von Kautionen für die Ausleihe des
Geschirrmobils (Zweckbindung)
0,00
0,00
800,00
SALDO
0,00
0,00
-400,00
Bedingt durch die Anmietung des Geschirrmobils über den
Jahreswechsel hinaus muss eine Kaution in das Jahr 2015 übertragen
-100,00
werden, damit eine Rückzahlung möglich ist. Die Bereitstellung erfolgt
gem. § 22 Abs. 3 GemHVO.
-100,00
Produkt 01/12/02 Zurverfügungstellung von Gebäuden und Grundstücken
01/12/02
Auszahlung Sicherheitsleistungen (Zweckbindung)
0,00
0,00
-60.144,79
Während der Gewährleistungsfrist für Bauarbeiten werden
Sicherheitsleistungen einbehalten. Um diese am Ende der
-71.219,53
Gewährleistungsfrist an die Firmen auszahlen zu können, sind die
Gelder gem. § 22 Abs. 3 GemHVO zu übertragen.
SALDO
0,00
0,00
-71.219,53
-71.219,53
Zweckbindung
Seite 1 von 9
Anlage III
Produkt
Bezeichnung
Ergebnisplan
Finanzplan
Aufwand
Auszahlung
noch verfügbar in
2014
zu übertragen
nach 2015
noch verfügbar in
2014
zu übertragen
nach 2015
Bemerkungen
Produktbereich 02 - Sicherheit und Ordnung
Produkt 02 08 01 Rettungsdienst
02/08/01
Die tatsächlich eingenommenen Gebühren für die Kreisleitstelle sind
an den Rhein-Erft-Kreis abzuführen. Die Zahlungseingänge im IV.
Quartal 2014 betrugen 46.068,16 € und sind nach § 22 Abs.3
GemHVO zu übertragen. Die verbleibende Zahlungsverpflichtung, die
-46.068,16 sich erst nach Zahlungseingang ergibt, beträgt 39.245,93 € und ist auf
ein Aufwandskonto nach § 22 Abs. 3 GemHVO zu übertragen.
Weiterleitung der Leitstellengebühr an den Rhein-Erft-Kreis
18.646,82
39.245,93
-46.068,16
SALDO
39.245,93
39.245,93
-46.068,16
-46.068,16
Produktbereich 03 - Schulen
Produkt 03 01 01 Grundschulen
03/01/01
Offene Ganztagsschulen im Primarbereich (Zweckbindung)
SALDO
03/01/01
210.466,14
9.353,64
-235.216,14
Die noch verfügbaren Restmittel sind zweckgebunden für das
Schuljahr 2014/2015. Insofern ist eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3
-34.103,64 GemHVO vorzunehmen. Die Differenz zwischen Aufwand und
Auszahlung ist auf eine vorgenommene Rechnungsabgrenzung
zurückzuführen.
9.353,64
9.353,64
-34.103,64
-34.103,64
Aufwendungen für offene Ganztagsschule
66.394,96
71.747,96
-66.394,96
Die noch verfügbaren Restmittel sind zweckgebunden für das
Schuljahr 2014/2015. Insofern ist eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3
-33.632,03 GemHVO vorzunehmen. Die Differenz zwischen Aufwand und
Auszahlung ist auf eine vorgenommene Rechnungsabgrenzung
zurückzuführen.
SALDO
71.747,96
71.747,96
-33.632,03
-33.632,03
Zweckbindung
Seite 2 von 9
Anlage III
Produkt
Bezeichnung
Ergebnisplan
Finanzplan
Aufwand
Auszahlung
noch verfügbar in
2014
zu übertragen
nach 2015
noch verfügbar in
2014
zu übertragen
nach 2015
Bemerkungen
Produkt 03 02 01 Hauptschulen
03/02/01
Geld oder Stelle (Zweckbindung)
11.844,97
1.945,45
-13.195,45
Von den in 2014 vereinnahmten Landeszuschüssen für das
Programm "Geld oder Stelle" wurden rd. 1.950 Euro nicht verausgabt.
Da die Landeszuschüsse zweckgebunden sind, ist eine Übertragung
-3.295,93
gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen. Die Differenz zwischen
Aufwand und Auszahlung ist auf eine vorgenommene
Rechnungsabgrenzung zurückzuführen.
SALDO
1.945,45
1.945,45
-3.295,93
-3.295,93
Produkt 03 05 01 Förderschule BW
03/05/01
Offene Ganztagsschulen im Primarbereich (Zweckbindung)
40.005,00
47.565,00
-43.255,00
Die noch verfügbaren Restmittel sind zweckgebunden für das
Schuljahr 2014/2015. Insofern ist eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3
-50.815,00 GemHVO vorzunehmen. Die Differenz zwischen Aufwand und
Auszahlung ist auf eine vorgenommene Rechnungsabgrenzung
zurückzuführen.
SALDO
47.565,00
47.565,00
-50.815,00
-50.815,00
Produkt 03 06 01 Zentrale schul- und schülerbezogene Leistungen
03/06/01
Zuschüsse im Rahmen der schulischen Inklusion
SALDO
Zweckbindung
0,00
87.559,50
0,00
Mit Bescheid vom 23.12.2014 wurden Landesmittel für die schulische
Inklusion gewährt. Die Mittel sollen mit Vorlage 35/2015, Rat
0,00
19.05.2015 außerplanmäßig bereitgestellt und in das Jahr 2015
übertragen werden.
87.559,50
87.559,50
0,00
0,00
Seite 3 von 9
Anlage III
Produkt
Bezeichnung
Ergebnisplan
Finanzplan
Aufwand
Auszahlung
noch verfügbar in
2014
zu übertragen
nach 2015
noch verfügbar in
2014
zu übertragen
nach 2015
Bemerkungen
Produktbereich 04 - Kultur
Produkt 04 01 01 Kommunale Veranstaltungen
04/01/01
Sonderausstellungen (Zweckbindung)
SALDO
5.904,30
0,00
-11.805,30
Es sind lediglich Mittel im Finanzplan zur Deckung einer
-5.901,00 vorgenommenen Rechnungsabgrenzung zu übertragen.
Zweckgebundene Mehreinnahmen bestehen nicht.
-1.281,63
0,00
-4.619,37
-5.901,00
Produkt 04 01 03 Kulturzentrum
04/01/03
Abgang Kaution KMZ
Kautionsauszahlungen
0,00
0,00
6.916,00
Die Kautionen für die Anmietung des Kultur- und Medienzentrums
900,00 müssen in das Jahr 2015 übertragen werden, damit eine Rückzahlung
möglich ist. Die Übertragung erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO.
SALDO
0,00
0,00
-900,00
900,00
Produktbereich 06 - Jugend
Produkt 06 01 01 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
06/01/01
Aufwendungen für das Familienzentrum Sinthern
(Zweckbindung)
4.637,78
1.637,78
-4.637,78
Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Zuwendungen für das
städtische Familienzentrum für das Kindergartenjahr 2014/2015
-1.637,78
(01.08.14-31.07.2015). Die noch verfügbaren Mittel werden bis
31.07.2015 verausgabt.
SALDO
1.637,78
1.637,78
-1.637,78
-1.637,78
Zweckbindung
Seite 4 von 9
Anlage III
Produkt
06/01/01
Bezeichnung
Zuschuss zu Betriebskosten für KiTas
SALDO
06/01/01
Sprachförderung für Kindergärten (Zweckbindung)
SALDO
06/01/01
Ergebnisplan
Finanzplan
Aufwand
Auszahlung
noch verfügbar in
2014
zu übertragen
nach 2015
noch verfügbar in
2014
8.505,48
224.244,68
-15.260,18
224.244,68
224.244,68
162.804,62
zu übertragen
nach 2015
Bemerkungen
Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Zuwendungen für
städtische Kindergärten und Kindergärten freier Träger für das
162.804,62 Kindergartenjahr 2014/2015. Die Übertragung erfolgt gem. § 22 Abs. 3
GemHVO. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
vorgenommene Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen.
162.804,62
Die Stadt Pulheim erhielt in 2014 eine zweckgebundene
Landeszuweisung für die Sprachförderung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen. Die in 2014 nicht verbrauchten Mittel sind
-47.535,99
gem. § 22 Abs. 3 GemHVO in das Jahr 2015 zu übertragen. Die
Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf vorgenommene
Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen.
7.313,50
45.065,99
-7.943,50
45.065,99
45.065,99
-47.535,99
-47.535,99
Aufwendungen für Tagespflege (Zweckbindung)
188.257,92
188.257,92
-210.716,74
Seit 01.08.2008 werden als Folge des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)
Landeszuweisungen zur Tagespflege gewährt. Die verbleibenden
Restmittel in 2014 resultieren aus einer genehmigten ÜPL aus dem
-210.716,74 Jahr 2014 und sollen für die 2. Hälfte des Kindergartenjahres
2014/2015 bereitgestellt werden. Die Differenz zwischen Aufwand und
Auszahlung ist auf vorgenommene Rechnungsabgrenzungen
zurückzuführen.
SALDO
188.257,92
188.257,92
-210.716,74
-210.716,74
Zweckbindung
Seite 5 von 9
Anlage III
Produkt
Bezeichnung
Ergebnisplan
Finanzplan
Aufwand
Auszahlung
noch verfügbar in
2014
zu übertragen
nach 2015
noch verfügbar in
2014
zu übertragen
nach 2015
Bemerkungen
Produkt 06 02 01 Kinder- und Jugendarbeit
06/02/01
06/02/01
06/02/01
Zuschuss zu den Betriebskosten der Offenen Jugendarbeit in
Trägerschaft des Caritasverbandes Erftkreis e.V.
(Zweckbindung)
100,00
100,00
-100,00
Für die offene Jugendarbeit in Pulheim wurden Mittel aus dem
Landesjugendplan vereinnahmt. Da diese zweckgebunden sind, sind
-100,00
sie gem. § 22 Abs. 3 GemHVO bei der Ausgabeposition
bereitzustellen.
SALDO
100,00
100,00
-100,00
-100,00
Spendenfonds "Cents für Pänz" (Zweckbindung)
12.258,60
13.396,41
-12.853,98
Unter Berücksichtigung der Spenden aus den Vorjahren und dem
Jahr 2014 sind nicht verbrauchte Mittel gem. § 22 Abs. 3 GemHVO
-13.991,79 wegen ihrer Zweckbindung in 2015 zusätzlich bereitzustellen. Die
Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen.
SALDO
13.396,41
13.396,41
-13.991,79
-13.991,79
Jugendpflegerische Aktivitäten (Zweckbindung)
3.427,31
8.755,38
-3.882,31
Die nebenstehenden Mittel sind gem. § 22 Abs. 3 GemHVO nach
-9.210,38 2015 zu übertragen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung
ist auf Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen.
SALDO
8.755,38
8.755,38
-9.210,38
-9.210,38
Zweckbindung
Seite 6 von 9
Anlage III
Produkt
06/02/01
Bezeichnung
Sachaufw. Schulsozialarbeit (Zusammenhang m. Zuw.)
SALDO
Ergebnisplan
Finanzplan
Aufwand
Auszahlung
noch verfügbar in
2014
zu übertragen
nach 2015
noch verfügbar in
2014
zu übertragen
nach 2015
Bemerkungen
Die nebenstehenden Auszahlungsmittel in Höhe von 37.922,63 € sind
gem. § 22 Abs. 3 GemHVO nach 2015 zu übertragen. Gem. Vorlage
Nr. 133/2015, Rat 19.05.2015 sollen sie zur Deckung der
-37.922,63 Rückzahlungsverpflichtung aus der Abrechnung des Schuljahres
2013/2014 herangezogen werden. Der entsprechende Aufwand wird
noch im Haushaltsjahr 2014 gebucht. Eine Übertragung der restlichen
Aufwandsmittel ist nicht notwendig.
-3.161,87
0,00
3.937,37
775,50
0,00
-37.922,63
3.783,02
-3.783,02
Da die zweckgebundenen Mittel nicht verausgabt wurden, erfolgt
-3.783,02 gem. § 22 Abs. 3 GemHVO eine Bereitstellung der Restmittel in Höhe
von 3.783,02 € in 2015.
-37.922,63
Produkt 06 04 02 Beratung und ambulante Hilfen zur Erziehung (Beratungszentrum)
06/04/02
Sonderprojekt Kooperation mit Familienzentren
(Zweckbindung)
3.783,02
Produktbereich 11 - Ver- und Entsorgung
Produkt 11 02 01 Entwässerung
11/02/01
Auszahlung Sicherheitsleistungen (Zweckbindung)
0,00
0,00
-1.509,12
Während der Gewährleistungsfrist für Bauarbeiten werden
Sicherheitsleistungen einbehalten. Um diese am Ende der
-1.509,12
Gewährleistungsfrist an die Firmen auszahlen zu können, sind die
Gelder gem. § 22 Abs. 3 GemHVO zu übertragen.
SALDO
0,00
0,00
-1.509,12
-1.509,12
Zweckbindung
Seite 7 von 9
Anlage III
Produkt
Bezeichnung
Ergebnisplan
Finanzplan
Aufwand
Auszahlung
noch verfügbar in
2014
zu übertragen
nach 2015
noch verfügbar in
2014
zu übertragen
nach 2015
Bemerkungen
Produktbereich 12 - Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV
Produkt 12 01 01 Öffentliche Verkehrsflächen
12/01/01
12/01/01
10/02/01
12/01/01
Auszahlung von Kautionen für Fahrradboxen (Zweckbindung)
0,00
0,00
-2.127,53
Die in 2014 vorhandenen Kautionen müssen in das Jahr 2015
vorgetragen werden, damit eine Rückzahlung an die Mieter der Boxen
-3.187,53
bei Beendigung des Mietverhältnisses möglich ist. Die Bereitstellung
erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO.
SALDO
0,00
0,00
-3.187,53
-3.187,53
Auszahlung Sicherheitsleistungen (Zweckbindung)
0,00
0,00
-2.408,30
Während der Gewährleistungsfrist für Bauarbeiten werden
Sicherheitsleistungen einbehalten. Um diese am Ende der
-2.408,30
Gewährleistungsfrist an die Firmen auszahlen zu können, sind die
Gelder gem. § 22 Abs. 3 GemHVO zu übertragen.
SALDO
0,00
0,00
-2.408,30
-2.408,30
Anlegung von Parkplätzen - investiv
0,00
0,00
-354.227,24
Die vereinnahmten Stellplatzablösebeiträge dienen der Herstellung
-378.145,40 von städtischen Parkplätzen. Die Einnahmen sind zweckgebunden
und sind nach § 22 Abs. 3 GemHVO in das Jahr 2015 zu übertragen.
SALDO
0,00
0,00
-378.145,40
-378.145,40
Produktbereich 13 - Natur- und Landschaftspflege
Produkt 13 02 01 Friedhöfe
13/02/01
Auszahlung von Kautionen für Schlüsselpfand (Friedhofstore)
(Zweckbindung)
0,00
0,00
-2.470,00
Die Kautionen für Schlüsselpfand (Friedhofstore) müssen in das Jahr
2015 übertragen werden, damit eine Rückzahlung bei Rückgabe der
-2.610,00
Schlüssel möglich ist. Die Übertragung erfolgt gem. § 22 Abs. 3
GemHVO.
SALDO
0,00
0,00
-2.610,00
-2.610,00
Zweckbindung
Seite 8 von 9
Anlage III
Produkt
Bezeichnung
Ergebnisplan
Finanzplan
Aufwand
Auszahlung
noch verfügbar in
2014
zu übertragen
nach 2015
noch verfügbar in
2014
zu übertragen
nach 2015
Bemerkungen
Produktbereich 14 - Umweltschutz
Produkt 14 01 01 Umweltschutz
14/01/01
14/01/01
14/01/01
Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude
5.460,00
5.090,00
-5.460,00
Für Umweltschutzmaßnahmen, Neupflanzungen gefällter Bäume
-5.090,00 sowie Baumpflegearbeiten nach der Baumschutzsatzung sind die
Restmittel zu übertragen.
SALDO
5.090,00
5.090,00
-5.090,00
-5.090,00
Umsetzung des Grünordnungsplans (Neuanlagen) Auszahlungsmittel investiv
332.136,52
332.136,52
-329.909,11
-329.909,11
SALDO
332.136,52
332.136,52
-329.909,11
-329.909,11
Erwerb von Ausgleichsflächen für den GOP - Ausgabe
investiv
0,00
0,00
-63.468,80
Es handelt sich um Gelder zum Erwerb von Ausgleichsflächen (GOP),
-60.968,80 die zweckgebunden vereinnahmt wurden. Die Auszahlungsmittel sind
entsprechend in 2015 bereitzustellen.
SALDO
0,00
0,00
-60.968,80
-60.968,80
Zweckbindung
Seite 9 von 9
Es handelt sich um Gelder zur Umsetzung von Neuanlagen von
Ausgleichsflächen (GOP), die zweckgebunden vereinnahmt wurden.