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Beschlussvorlage (Anlage I zur Beschlussvorlage 159/2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
463 kB
Datum
19.05.2015
Erstellt
11.05.15, 18:34
Aktualisiert
11.05.15, 18:34

Inhalt der Datei

Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 Aufwand lfd. Nr. Produkt Bezeichnung Produkt 1 01 01 01 Politische Gremien Bezeichnung Sachkonto übertragbar nach 2015 2 01 01 01 Politische Gremien zu übertragen nach 2015 übertragbar nach 2015 zu übertragen nach 2015 3.499,49 -3.499,49 -3.499,49 Ehrungen, Jubiläen, Nachrufe 612,47 3 01 02 01 Verwaltungsführung Auszahlung Repräsentationskosten 3.499,49 612,47 -612,47 sonst. Aufw. Dienstleistungen (Kosten für zentrale Projekte) 147.123,55 Anlage I 147.123,55 Seite 1 von 19 -147.123,55 -612,47 Begründungen der Fachämter Zur Finanzierung von Veranstaltungen sollen die Restmittel aus 2014 verwendet werden. Aufgrund von Ehrungen, die in 2014 nicht wie geplant durchgeführt werden konnten, ist die Übertragung dieser Mittel erforderlich. Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation soll in 2015 eine flächendeckende Untersuchung zur Haushaltskonsolidierung durch die GPA NRW erfolgen. Das Angebot der GPA NRW vom 07.04.2015 (Vorlage 124/2015, Rat 19.05.2015 nö. T.) beinhaltet eine flächendeckende Untersuchung. Für vertiefende Teiluntersuchungen müssen nach Auskunft der GPA NRW vorsorglich weitere Mittel bis zu einem Gesamtaufwand von 150.000 € bereitgestellt werden. Ein Teilbetrag von 89.000 € wird aus übertragenen Ermächtigungen aus 2014 finanziert. Ferner sollen im Bereich Personalentwicklung in zwei Organisationseinheiten begonnene Prozesse (Führungsstandards; Organisationsentwicklung) sowie eine modulare Fortbildungsreihe (Basisqualifikation Führungs- und Steuerungskompetenzen) in 2015 fortgeführt werden. Im Bereich Gesundheitsmanagement sollen Schulungen der Verantwortlichen zur Umsetzung der neuen diesbezüglichen Dienstvereinbarungen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen waren für 2014 bereits im Ansatz, konnten aber bisher -147.123,55 nicht umgesetzt werden. Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 Aufwand lfd. Nr. Produkt Bezeichnung Produkt 4 01 02 01 Verwaltungsführung Bezeichnung Sachkonto übertragbar nach 2015 5 01 03 01 6 01 03 01 Auszahlung zu übertragen nach 2015 übertragbar nach 2015 Zuschuss zu Sachkosten Bildungsbüro 9.000,00 9.000,00 -9.778,17 Gleichstellung von Frau Zuschuss zu Sachkosten und Mann Gleichstellung von Frau Aufwand für Aus- und und Mann Fortbildung 7 01 05 01 Rechnungsprüfung 8 01 06 01 Bauhof Service und 9 01 07 01 Organisation Sonstiger Aufwand für Dienstleistungen (Begleitung bei der Prüfung der Jahresrechnung) Aufwendungen für Aus- und Fortbildung Anlage I 1.080,96 1.080,96 -1.080,96 4.690,00 4.690,00 -4.690,00 zu übertragen nach 2015 Begründungen der Fachämter Aufgrund von Terminverschiebungen konnten die für 2014 veranschlagten Mittel nicht vollständig ausgegeben werden. Der für November 2014 geplante Bildungsfachtag fand am 21.03.2015 statt. Der Bildungsbericht, dessen Veröffentlichung für 2014 geplant war, soll nun im Frühjahr dieses Jahres veröffentlicht werden. Die dafür im Haushalt 2014 bereitgestellten Mittel werden insofern im Jahr 2015 benötigt. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen und auf Verwendung von Restmitteln aus -9.778,17 dem Vorjahr zurückzuführen. Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten war in 2014 nicht besetzt, so dass einige Aufgaben und Projekte erst in diesem Jahr umgesetzt -1.080,96 werden können. Hierzu gehören die Fortbildungsveranstaltungen für die Kolleginnen und die bereits vorbereitete UnternehmerinnenAusstellung des Rhein-Erft-Kreises. -4.690,00 Die Mittel werden für die noch durchzuführende Prüfung der Jahresabschlüsse der Vorjahre benötigt. 0,00 17.945,67 0,00 5.000,00 -37.700,15 -17.966,50 -37.700,15 -5.000,00 Aufw.f.Aus- u. Fortbildung 3.733,25 3.733,25 Seite 2 von 19 -3.733,25 -3.733,25 In 2014 haben Mitarbeiter des Bauhofes den Führerschein begonnen. Die Führerscheinprüfung erfolgt jedoch erst in 2015. Es wird mit Rechnungen in Höhe von 5.000 € gerechnet. Die Schulungsmaßnahmen zur Korruptionsprävention konnten aus terminlichen Gründen nicht vollständig in 2014 durchgeführt werden, so dass eine Mittelübertragung nach 2015 für die Finanzierung notwendig ist. Die Beauftragung erfolgte bereits 2014. Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 Aufwand lfd. Nr. Produkt 10 01 07 01 Bezeichnung Produkt Service und Organisation Bezeichnung Sachkonto übertragbar nach 2015 Technikunterstützte 11 01 07 02 Informationsverarbeitung übertragbar nach 2015 6.500,00 0,00 zu übertragen nach 2015 20.000,00 -23.312,59 Öffentlichkeitsarbeit 13 01 11 01 Recht Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und Gutachterkosten 14 01 12 01 An- und Verkauf Beschaffung von Grundstücken des Umlaufvermögens Begründungen der Fachämter Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2015 zu übertragen. In 2014 ergibt sich eine Einsparung in 0,00 nebenstehender Höhe. Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und Gutachterkosten (Beratungsleistungen für Infoma) 3.882,75 3.882,75 -4.369,41 -23.312,59 Die Mittel werden in 2015 benötigt, um das in 2014 begonnene Stadtfilmprojekt Pulheim fortsetzen zu können. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen -4.369,41 zurückzuführen. Die in 2014 verfügbaren Mittel werden für Aufträge benötigt. In 2014 wurden Rechnungen i. H. v. 59.660 € verbucht, die Auszahlung erfolgte allerdings erst in 2015. Die Auszahlungsmittel in Höhe von 59.660 € sind daher zu übertragen. 8.811,11 15 01 12 01 An- und Verkauf zu übertragen nach 2015 In 2015 ist eine Umstellung von INFOMA auf Version 7 notwendig. Über die Restmittel sollen Schulungsmaßnahmen der User und Administratoren finanziert werden. Darüber hinaus wurde im Jahr 2014 eine weitere Nutzung des Programms INFOMA durch die Zahlungsabwicklung in Zusammenhang mit der SEPA-Einführung beauftragt. Dieser Auftrag ist noch nicht schlussgerechnet. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. 20.000,00 Presse- und 12 01 08 01 Öffentlichkeitsarbeit Auszahlung Abschreibungen GwG 6.559,40 Anlage I 0,00 8.811,11 0,00 -70.660,05 -1.047.940,95 -70.660,05 Für den Erwerb von weiteren Flächen zum Zwecke des Wiederverkaufs ist die Übertragung von nebenstehendem Betrag -578.150,00 notwendig. Erstattung von Erschließungsbeiträgen 190.997,98 190.997,98 Seite 3 von 19 -190.997,98 -190.997,98 Insgesamt 7 Verkaufsvorgänge konnten nicht -wie geplant- in 2014 abgeschlossen werden. Deshalb sind die Aufwendungen für die Erstattung der Erschließungsbeiträge in das Jahr 2015 zu übertragen. Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 Aufwand lfd. Nr. Produkt Bezeichnung Produkt 16 01 12 01 An- und Verkauf Bezeichnung Sachkonto übertragbar nach 2015 17 01 12 01 An- und Verkauf 18 01 12 01 An- und Verkauf 19 01 12 01 An- und Verkauf übertragbar nach 2015 56.299,54 -78.814,34 1.562.224,30 0,00 -1.894.010,66 605.717,66 292.703,50 0,00 Aufwand aus dem Abgang von Umlaufvermögen (Buchwert) 735.130,00 Auszahlungen Instandhaltungsrückstellungen 0,00 0,00 Seite 4 von 19 Begründungen der Fachämter Die verfügbaren Mittel sind durch einen Auftrag gebunden. Für die Schlussrechnung des Auftrags (Prospektion BP 113) ist die Übertragung notwendig. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf vorgenommene Rechnungsabgrenzungen -78.814,34 zurückzuführen. Bestehende Verpflichtungen zur Zahlung von Nachbesserungen wurden bereits in 2014 erfasst, die tatsächliche Auszahlung erfolgt aber 2015 und später. Aufgrund dessen sind die Auszahlungsmittel -558.042,04 zu übertragen. 4 Verkaufsvorgänge konnten nicht wie geplant in 2014 abgeschlossen werden. Aufgrund dessen sind die Aufwendungen aus dem Abgang der Grundstücke (Buchwerte) in das Jahr 2015 zu übertragen. Die Verkaufserlöse werden außerplanmäßig in 2015 0,00 eingenommen. -735.130,00 -1.706.997,81 Die zu übertragenden Mittel sind für vom Rat beschlossene Maßnahmen, die durch Aufträge gebunden sind und im Jahre 2014 nicht abgeschlossen werden konnten. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen -1.706.997,81 zurückzuführen. Unterhaltung Grundstücke und Gebäude 1.559.053,22 zu übertragen nach 2015 Bei 3 Vorgängen wurde die Berechnung des zu leistenden ökologischen Ausgleichs noch nicht abgeschlossen. Um diese Beträge bei der Abrechnung buchen zu können, ist die Übertragung -735.130,00 notwendig. öko. Ausgleich - Weiterleitung an 003 1.572.841,48 Zur Verfügungstellung 21 01 12 02 von Grundstücken und Gebäuden zu übertragen nach 2015 Nachbesserungen bei Verkauf Grundstücke 735.130,00 Zur Verfügungstellung 20 01 12 02 von Grundstücken und Gebäuden Auszahlung Prospektion 56.299,54 Anlage I -980.864,70 -904.440,00 Die zu übertragenden Mittel sind für vom Rat beschlossene Maßnahmen vorgesehen, die durch Aufträge gebunden sind und im Jahre 2014 nicht abgeschlossen werden konnten. Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 Aufwand lfd. Nr. Produkt 22 02 07 01 Bezeichnung Produkt Gefahrenabwehr und vorbeugung Bezeichnung Sachkonto übertragbar nach 2015 23 02 08 01 Rettungsdienst 24 03 01 01 Grundschule KGS Pulheim Grundschule 25 03 01 01 KGS Pulheim 27 03 01 01 Grundschule GGS Brauweiler Beschaffung und Unterhaltung Geräte, Ausstattung und Ausrüstung übertragbar nach 2015 14.450,00 0,00 2.915,33 2.907,00 0,00 728,64 728,64 -728,64 Lehr- und Unterrichtsmittel 1.019,22 -1.019,22 Grundschule GGS Brauweiler Miete/Pachten Begründungen der Fachämter Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2015 zu übertragen. In 2014 ergibt sich eine Einsparung in 0,00 nebenstehender Höhe. Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2015 zu übertragen. In 2014 ergibt sich eine Einsparung in 0,00 nebenstehender Höhe. Die Haushaltmittel für Ausstattungen in den Schulbudgets sollen insgesamt übertragen werden, um den Schulen zu ermöglichen - trotz insgesamt kleiner Haushaltsansätze - die Ausstattungen der Räume -728,64 im Laufe der Jahre zu erneuern. Die Ansätze in den Schulbudgets sind knapp bemessen. Die Mittel sollen übertragen werden, um den Schulen trotzdem die Möglichkeit zu geben, auch umfangreichere Lehr- und Unterrichtsmittel zu -1.019,22 beschaffen. 598,18 598,18 -598,18 563,54 563,54 -563,54 -224,00 Die Mittel für die Schulbüchereien sind erforderlich, um variierende -224,00 Bestellumfänge ermöglichen zu können. -181,78 Die Haushaltsmittel für die Kopierer sollen übertragen werden, da die -181,78 Bedarfe 2015 steigen können. Lehr- und Unterrichtsmittel Schulbücherei zu übertragen nach 2015 Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber -598,18 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Die Ansätze in den Schulbudgets sind knapp bemessen. Die Mittel sollen übertragen werden, um den Schulen trotzdem die Möglichkeit zu geben, auch umfangreichere Lehr- und Unterrichtsmittel zu -563,54 beschaffen. Lernmittel nach Schulgesetz Grundschule 28 03 01 01 GGS Brauweiler 29 03 01 01 zu übertragen nach 2015 Abschreibungen GwG 1.019,22 Grundschule 26 03 01 01 KGS Pulheim Auszahlung Abschreibungen GwG 14.456,75 Anlage I 224,00 181,78 224,00 181,78 Seite 5 von 19 Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 Aufwand lfd. Nr. Produkt Bezeichnung Produkt Grundschule 30 03 01 01 GGS Brauweiler Bezeichnung Sachkonto übertragbar nach 2015 Grundschule 31 03 01 01 GGS Dansweiler Grundschule 32 03 01 01 GGS Dansweiler 33 03 01 01 34 03 01 01 Grundschule GGS Sinthern/Geyen Grundschule GGS Sinthern/Geyen Grundschule 35 03 01 01 KGS Stommeln Grundschule 36 03 01 01 KGS Stommeln 37 03 01 01 38 03 01 01 Grundschule KGS Stommeln Grundschule GGS Sinnersdorf Auszahlung zu übertragen nach 2015 übertragbar nach 2015 Lernmittel nach Schulgesetz 626,41 626,41 -626,41 Lernmittel nach Schulgesetz Miete/Pachten Beschaffung und Unterhaltung Geräte, Ausstattung und Ausrüstung 118,17 118,17 -118,17 233,56 233,56 -233,56 463,88 463,88 -463,88 1.161,14 1.161,14 -1.161,14 Lernmittel nach Schulgesetz Lehr- und Unterrichtsmittel Schulbücherei Anlage I 327,15 327,15 -327,15 147,00 147,00 -147,00 1.601,95 1.601,95 -1.601,95 740,02 740,02 -740,02 Lernmittel nach Schulgesetz Lernmittel nach Schulgesetz Seite 6 von 19 zu übertragen nach 2015 Begründungen der Fachämter Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber -626,41 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber -118,17 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Die Haushaltsmittel für die Kopierer sollen übertragen werden, da die -233,56 Bedarfe 2015 steigen können. Die Haushaltmittel für Ausstattungen in den Schulbudgets sollen insgesamt übertragen werden, um den Schulen zu ermöglichen - trotz insgesamt kleiner Haushaltsansätze - die Ausstattungen der Räume -463,88 im Laufe der Jahre zu erneuern. Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber -1.161,14 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Die Ansätze in den Schulbudgets sind knapp bemessen. Die Mittel sollen übertragen werden, um den Schulen trotzdem die Möglichkeit zu geben, auch umfangreichere Lehr- und Unterrichtsmittel zu -327,15 beschaffen. Die Mittel für die Schulbüchereien sind erforderlich, um variierende -147,00 Bestellumfänge ermöglichen zu können. Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber -1.601,95 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber -740,02 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 Aufwand lfd. Nr. Produkt Bezeichnung Produkt Grundschule 39 03 01 01 Barbaraschule 40 03 01 01 Grundschule EGS Pulheim Bezeichnung Sachkonto übertragbar nach 2015 42 03 01 01 Grundschulen Zuschuss zu Sachkosten (DAZ - Deutsch als Zweitsprache) übertragbar nach 2015 6.400,59 6.400,59 -6.400,59 161,21 161,21 -161,21 1.895,20 4.005,62 1.895,20 4.005,62 -1.895,20 -4.005,62 zu übertragen nach 2015 11.000,00 -11.000,00 Abschreibungen GwG 21.558,84 21.558,84 Seite 7 von 19 0,00 Begründungen der Fachämter Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber -6.400,59 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Die Ansätze in den Schulbudgets sind knapp bemessen. Die Mittel sollen übertragen werden, um den Schulen trotzdem die Möglichkeit zu geben, auch umfangreichere Lehr- und Unterrichtsmittel zu -161,21 beschaffen. Im Jahr 2015 stehen in den Schulen verstärkt Schul- und Teamentwicklungsprozesse im Hinblick auf die Ganztagsentwicklung und das Thema Inklusion an. Diese Mittel sollen zur Finanzierung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Bereich Inklusion verwendet werden. Daneben finden, wie in jedem Jahr, 6-8 Fortbildungen statt. Die Restmittel aus 2014 werden dringend zur Unterstützung der o.g. Prozesse benötigt, die weitere Fortbildungen, wie ggfls. externe -1.895,20 Moderation und Beratung, erforderlich machen. -4.005,62 Unterhaltung und Beschaffung von BGA < 60 € netto (OGSAusstattungsmittel) 11.000,00 44 03 01 01 Grundschulen zu übertragen nach 2015 Lehr- und Unterrichtsmittel Qualitätszirkel OGS 43 03 01 01 Grundschulen Auszahlung Lernmittel nach Schulgesetz 41 03 01 01 Grundschulen Anlage I -11.000,00 Die Mittel sollen aufgrund weiter steigender Bedarfe (z.B. wegen der erhöhten Aufnahme von Flüchtlingskindern) übertragen werden. Die Mittel sollen in voller Höhe übertragen werden, weil in Kürze der Rat über weitere OGS-Gruppen entscheiden wird. Zudem waren bei den Haushaltsanmeldungen weitere Bedarfe nicht erkennbar, die sich durch Änderungen von Raumnutzungen ergeben werden (z.B. Pavillon Bachstraße, Pavillon Richezaschule, ehemalige Räume der Caritas an der Christinaschule). Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2015 zu übertragen. In 2014 ergibt sich eine Einsparung in 0,00 nebenstehender Höhe. Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 Aufwand lfd. Nr. Produkt Bezeichnung Produkt Bezeichnung Sachkonto übertragbar nach 2015 Auszahlung zu übertragen nach 2015 übertragbar nach 2015 45 03 02 01 Hauptschule Escher Str. Lehr- und Unterrichtsmittel 233,97 233,97 -233,97 144,42 144,42 -144,42 46 03 02 01 Hauptschule Escher Str. Schülermitverwaltung 47 03 02 01 Hauptschule Escher Str. Lernmittel nach Schulgesetz 14.441,75 48 03 02 01 Hauptschulen 49 03 02 02 Gesamtschule 50 03 03 01 Realschule Pulheim 14.441,75 -14.441,75 Abschreibungen GwG 1.709,23 1.709,23 0,00 4.982,35 4.982,35 -4.982,35 Lernmittel nach Schulgesetz Schulbücherei 52 03 03 01 Realschule Pulheim Miete/Pachten zu übertragen nach 2015 Begründungen der Fachämter Die Ansätze in den Schulbudgets sind knapp bemessen. Die Mittel sollen übertragen werden, um den Schulen trotzdem die Möglichkeit zu geben, auch umfangreichere Lehr- und Unterrichtsmittel zu -233,97 beschaffen. Die Schülermitverwaltung wechselt jährlich. Die ohnehin sehr geringen Mittel sollen übertragen werden, um ggf. zuvor nicht -144,42 erkennbare Bedarfe zu decken. Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber -14.441,75 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2015 zu übertragen. In 2014 ergibt sich eine Einsparung in 0,00 nebenstehender Höhe. Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber -4.982,35 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. 1.599,05 1.599,05 -1.813,72 511,01 511,01 -511,01 Die Haushaltmittel für Ausstattungen in den Schulbudgets sollen insgesamt übertragen werden, um den Schulen zu ermöglichen - trotz insgesamt kleiner Haushaltsansätze - die Ausstattungen der Räume im Laufe der Jahre zu erneuern. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf -1.813,72 Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Mittel für die Schulbüchereien sind erforderlich, um variierende -511,01 Bestellumfänge ermöglichen zu können. -932,90 Die Haushaltsmittel für die Kopierer sollen übertragen werden, da die -932,90 Bedarfe 2015 steigen können. Beschaffung und Unterhaltung Geräte, Ausstattung und Ausrüstung 51 03 03 01 Realschule Pulheim Anlage I 932,90 932,90 Seite 8 von 19 Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 Aufwand lfd. Nr. Produkt Bezeichnung Produkt 53 03 03 01 Realschule Pulheim 54 03 03 01 Realschule Brauweiler 55 03 03 01 Realschule Brauweiler 56 03 03 01 Realschulen Bezeichnung Sachkonto übertragbar nach 2015 57 03 03 01 Realschulen zu übertragen nach 2015 übertragbar nach 2015 54,56 54,56 -54,56 242,00 242,00 -242,00 27.989,33 27.989,33 -27.989,33 Lehr- und Unterrichtsmittel Lernmittel nach Schulgesetz zu übertragen nach 2015 0,00 -13.907,00 Abschreibungen GwG 5.767,57 0,00 7.476,56 78.287,62 Seite 9 von 19 Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2015 zu übertragen. In 2014 ergibt sich eine Einsparung in 0,00 nebenstehender Höhe. -7.476,56 -78.287,62 Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber -78.287,62 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. 59 03 04 01 Gymnasium Brauweiler Lernmittel nach Schulgesetz 78.287,62 -13.907,00 Der Aufwand in nebenstehender Höhe wurde bereits in 2014 verbucht, die Auszahlung erfolgte allerdings erst in 2015. Die Auszahlungsmittel in Höhe von 13.907 € sind daher zu übertragen. Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber -7.476,56 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Lernmittel nach Schulgesetz 7.476,56 Begründungen der Fachämter Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber -54,56 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Die Ansätze in den Schulbudgets sind knapp bemessen. Die Mittel sollen übertragen werden, um den Schulen trotzdem die Möglichkeit zu geben, auch umfangreichere Lehr- und Unterrichtsmittel zu -242,00 beschaffen. Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber -27.989,33 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Erstattungen an das Land 5.767,57 58 03 04 01 Gymnasium Pulheim Auszahlung Lernmittel nach Schulgesetz 0,00 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 Aufwand lfd. Nr. Produkt Bezeichnung Produkt 60 03 04 01 Gymnasien Bezeichnung Sachkonto übertragbar nach 2015 61 03 04 01 Gymnasien Auszahlung zu übertragen nach 2015 übertragbar nach 2015 zu übertragen nach 2015 Ausstattung der Mensen 24.461,82 24.461,82 -25.367,65 Abschreibungen GwG 54.518,33 54.518,33 0,00 62 03 05 01 Förderschule Brauweiler Lehr- und Unterrichtsmittel 238,81 238,81 -648,67 2.535,38 2.535,38 -2.535,38 63 03 05 01 Förderschule Brauweiler Lernmittel nach Schulgesetz -25.367,65 2.356,09 Seite 10 von 19 0,00 Begründungen der Fachämter Die Mittel für die Ausstattung der Mensen sind insgesamt erforderlich, um den Betrieb trotz steigender Bedarfe sicherzustellen. Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2015 zu übertragen. In 2014 ergibt sich eine Einsparung in 0,00 nebenstehender Höhe. Die Ansätze in den Schulbudgets sind knapp bemessen. Die Mittel sollen übertragen werden, um den Schulen trotzdem die Möglichkeit zu geben, auch umfangreichere Lehr- und Unterrichtsmittel zu beschaffen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf -648,67 Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber -2.535,38 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. 64 03 05 01 Förderschule Brauweiler Abschreibungen GwG 2.356,09 Anlage I 0,00 Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2015 zu übertragen. In 2014 ergibt sich eine Einsparung in nebenstehender Höhe. Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 Aufwand lfd. Nr. Produkt Bezeichnung Produkt Zentrale schul- und 65 03 06 01 schülerbezogene Leistungen Bezeichnung Sachkonto übertragbar nach 2015 Zentrale schul- und 67 03 06 01 schülerbezogene Leistungen Machbarkeitsstudie SZ Pulheim 135.000,00 Kommunale Veranstaltungen übertragbar nach 2015 31.253,73 135.000,00 -31.253,79 -135.000,00 12.307,27 0,00 Kosten für Veranstaltungen 800,00 69 04 01 02 Kulturförderung zu übertragen nach 2015 Abschreibungen GwG 12.307,27 68 04 01 01 Auszahlung Aufwand für Unterhaltung technische Anlagen (Sicherheitsinspektion u. Ersatzbeschaffungen Schulturnhallen) 31.253,73 Zentrale schul- und 66 03 06 01 schülerbezogene Leistungen 800,00 -1.412,26 Zuschüsse an Pfarrbüchereien 96,84 Anlage I 0,00 Seite 11 von 19 -10.695,68 zu übertragen nach 2015 Begründungen der Fachämter Aus 2014 liegen bereits Reservierungen i.H.v. 17.000 € vor. Die restlichen Mittel (14.253,73 €) sind erforderlich, da ggf. durch Raumnutzungsänderungen (z.B. durch Kita, VHS, Caritas) Mittel auch konsumtiv erforderlich sind. Diese Bedarfe waren bei den Haushaltsanmeldung zum Haushalt 2015/2016 z.T. noch nicht bekannt. Zudem müssen sowohl in den Turnhallen, wie auch den OGS-Küchen und Mensen, Wartungen und Reparaturen sowie -31.253,79 Austausche erfolgen. -135.000,00 Die Mittel für die Machbarkeitsstudie sind insgesamt erforderlich, da die Beauftragungen in 2014 z.T. bereits erfolgt sind. Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2015 zu übertragen. In 2014 ergibt sich eine Einsparung in 0,00 nebenstehender Höhe. Für das Konzert "Angels" in 2014 wurde noch keine Rechnung gestellt. Die Gruppe prüft dies derzeit, somit ist in 2015 mit der Rechnung über ausstehendes Honorar zu rechnen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf -1.412,26 Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Der Aufwand in nebenstehender Höhe wurde bereits in 2014 verbucht, die Auszahlung erfolgte allerdings erst in 2015. Die Auszahlungsmittel in Höhe von 10.695,68 € sind daher zu übertragen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf -10.695,68 Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 Aufwand lfd. Nr. Produkt Bezeichnung Produkt 70 04 01 03 Kulturzentrum Bezeichnung Sachkonto übertragbar nach 2015 71 04 01 03 Kulturzentrum Volkshochschule und Musikschule Volkshochschule und Musikschule --- -2.005,70 zu übertragen nach 2015 5.681,11 0,00 0,00 Umlage Zweckverband Jugendmusikschule Bergheim 0,00 -18.995,35 -18.995,35 Abschreibungen GwG 3.800,00 3.800,00 Seite 12 von 19 0,00 Begründungen der Fachämter Da es sich beim KMZ um einen Betrieb gewerblicher Art handelt, erfolgt die Bilanzierung von Vermögensgegenständen in diesem Bereich teilweise zu Nettobeträgen. Der Steueranteil für die Beschaffung von Vermögensgegenständen, der bisher bereitgestellt wurde, ist ebenso entsprechend der in 2014 verfügbaren investiven -2.005,70 Mittel zu übertragen. Abschreibungen GwG 18.995,35 73 04 01 04 übertragbar nach 2015 Auszahlung Vorsteuer 5.681,11 72 04 01 04 Auszahlung zu übertragen nach 2015 --- Anlage I 0,00 Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2015 zu übertragen. In 2014 ergibt sich eine Einsparung in nebenstehender Höhe. Die verbleibenden Restmittel in 2014 müssen nach 2015 übertragen werden, da am 15.12.2015 der 1. Quartalsbeitrag für 2016 fällig wird. In den Vorjahren 2013 und 2014 wurde wegen langfristiger Krankheit des Sachbearbeiters der Turnus durchbrochen und erst im März des eigentlichen Jahres eine Doppelrate berechnet. Diese "Verschiebung" wird erst im Dezember 2015 wieder "eingeholt". Deshalb ist in 2015 mit der Zahlung von 5 Quartalen zu rechnen, weil damit erst die Rückkehr zum normalen Turnus gegeben ist. Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2015 zu übertragen. In 2014 ergibt sich eine Einsparung in nebenstehender Höhe. Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 Aufwand lfd. Nr. Produkt Bezeichnung Produkt Bezeichnung Sachkonto übertragbar nach 2015 Auszahlung zu übertragen nach 2015 übertragbar nach 2015 zu übertragen nach 2015 74 05 02 01 Hilfen für Asylbewerber Abschreibungen GwG 947,18 75 06 01 01 76 06 01 01 Förderung von Kindern Erstattungen an Gemeinden in Tagesbetreuung 0,00 77 06 02 01 Kinder- und Jugendarbeit 0,00 0,00 -3.770,00 0,00 78 06 04 01 Soziale Dienste 0,00 0,00 1.379,38 0,00 0,00 Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2015 zu übertragen. In 2014 ergibt sich eine Einsparung in nebenstehender Höhe. Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2015 zu übertragen. In 2014 ergibt sich eine Einsparung in nebenstehender Höhe. Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2015 zu übertragen. In 2014 ergibt sich eine Einsparung in nebenstehender Höhe. Eine Erstattung an die Stadt Grevenbroich wurde in 2014 in nebenstehender Höhe bereits in 2014 verbucht, die Auszahlung erfolgte allerdings erst in 2015. Die Auszahlungsmittel in Höhe von 112.613,24 € sind daher zu übertragen. Kostenerstattung an übrige Bereiche 0,00 Sportanlagen und Sportförderung 34.282,30 Begründungen der Fachämter Der Aufwand in nebenstehender Höhe wurde bereits in 2014 verbucht, die Auszahlung erfolgte allerdings erst in 2015. Die -3.770,00 Auszahlungsmittel in Höhe von 3.770 € sind daher zu übertragen. Abschreibungen GwG 1.379,38 79 08 01 01 947,18 Förderung von Kindern Abschreibungen GwG in Tagesbetreuung 34.282,30 Anlage I 0,00 -112.613,24 Unterhaltung und Beschaffung von BGA < 60 € netto 3.418,06 3.418,06 Seite 13 von 19 -3.418,06 -112.613,24 Im Rahmen der jährlichen Sicherheitskontrollen müssen in den von der Sportabteilung bewirtschafteten Turnhallen entsprechend des Vorschlags der Fachfirmen noch sicherheitsrelevante Arbeiten durchgeführt werden, die im vergangenen Jahr nicht in den Herbst-3.418,06 und Weihnachtsferien durchgeführt werden konnten. Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 Aufwand lfd. Nr. Produkt Bezeichnung Produkt Sportanlagen und 80 08 01 01 Sportförderung Bezeichnung Sachkonto übertragbar nach 2015 Sportanlagen und 81 08 01 01 Sportförderung Sportanlagen und 82 08 01 01 Sportförderung Sportanlagen und Sportförderung Zuweisungen an Sportvereine (Ferien- und Freizeitmaßnahmen) 808,00 85 09 01 01 Hallenbad und Pulheimer See Stadt- und Entwicklungsplanung 2.310,00 808,00 251,50 zu übertragen nach 2015 -2.310,00 -808,00 Die noch zur Verfügung stehenden Mittel sollen für Mitglieder der Turnabteilung des TuS Brauweiler, die an der World Gymnaestrade in -808,00 Helsinki teilnehmen, verwendet werden. -251,50 Um in die Lage versetzt zu werden, die Veranstaltung "Empfang der Dreigestirne" und "Ehrenamtsempfang/Sportlerehrung" weiterhin qualitativ gleichbleibend durchführen zu können, sollen die Restmittel -251,50 aus 2014 nach 2015 übertragen werden. Abschreibungen GwG 726,28 0,00 Auszahlung Vorsteuer --- --- -1.732.623,38 108.471,63 108.471,63 -145.415,92 Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und Gutachterkosten Seite 14 von 19 Begründungen der Fachämter Die Mittel sind zu übertragen, da im Bereich der sogenannten Baseball im Sportzentrum Pulheim ein Schlagkäfig demontiert werden muss und ergänzende gärtnerische Arbeiten durchgeführt werden -2.310,00 müssen. Ehrungen, Jubiläen, Nachrufe 726,28 84 08 03 02 übertragbar nach 2015 Bewirtschaftungskosten u.a. Reinigung 251,50 83 08 01 01 Auszahlung zu übertragen nach 2015 2.310,00 Anlage I 0,00 Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2015 zu übertragen. In 2014 ergibt sich eine Einsparung in nebenstehender Höhe. Da es sich bei den Bädern um einen Betrieb gewerblicher Art handelt, erfolgt die Bilanzierung von Vermögensgegenständen in diesem Bereich teilweise zu Nettobeträgen. Der Steueranteil für das Projekt Bäderlandschaft, der bisher bereitgestellt wurde, ist ebenso wie der -1.732.623,38 investive Anteil zu übertragen. Die noch verfügbaren Mittel in 2014 sind komplett zu übertragen, da Aufträge bereits erteilt wurden. Die Rechnungen stehen noch aus. 25.000 € sollen auf das Konto 5249080 "Städtebaulicher Wettbewerb innerstädtische Verdichtung" umgesetzt werden. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf -145.415,92 Rechnungsabgrenzung zurückzuführen. Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 Aufwand lfd. Nr. Produkt Bezeichnung Produkt 86 10 02 01 Wohnungswesen 87 11 02 01 88 11 02 01 89 11 02 01 90 11 02 01 Entwässerung und Abwasserbeseitigung Entwässerung und Abwasserbeseitigung Entwässerung und Abwasserbeseitigung Entwässerung und Abwasserbeseitigung Bezeichnung Sachkonto übertragbar nach 2015 Gebührenkalkulation und -erhebung zu übertragen nach 2015 übertragbar nach 2015 40.816,43 40.816,43 -41.749,39 96.309,28 96.309,28 -101.207,13 142.022,21 142.022,21 -296.753,13 Aufwendung für Unterhaltung Infrastruktur Aufwendung für Unterhaltung Infrastruktur (Kanalisation) 110.000,00 110.000,00 -110.000,00 zu übertragen nach 2015 3.247,00 0,00 Erstattungen an Gemeinden 0,00 0,00 Seite 15 von 19 -18.619,91 Begründungen der Fachämter Die Mittel werden noch für laufende, aber noch nicht abgeschlossene, Mittelanforderungen des Unterhaltungsverbands Pulheimer Bach benötigt. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf -41.749,39 Rechnungsabgrenzung zurückzuführen. Die Mittel sind zu übertragen, da noch nicht alle Aufträge aus 2014 abgewickelt sind. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf -101.207,13 Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Mittel sind zu übertragen, da noch nicht alle Maßnahmen, insbesondere die im 2-Jahresrythmus angelegten Kanalsanierungen, abgewickelt sind. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf -296.753,13 Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. -110.000,00 Abschreibungen GwG 3.247,00 91 11 02 02 Auszahlung Umlage Unterhaltungsverband Pulheim Bach Aufwendung für Unterhaltung Infrastruktur (Pumpwerke) Anlage I 0,00 Die Mittel sind zu übertragen, da noch nicht alle Aufträge aus 2014 abgewickelt sind. Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2015 zu übertragen. In 2014 ergibt sich eine Einsparung in nebenstehender Höhe. Es handelt sich um vereinnahmte Kanalbenutzungsgebühren, die aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung an die Stadt Frechen abzuführen sind. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf -18.619,91 Rechnungsabgrenzung zurückzuführen. Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 Aufwand lfd. Nr. Produkt Bezeichnung Produkt Öffentliche 92 12 01 01 Verkehrsflächen Bezeichnung Sachkonto übertragbar nach 2015 93 12 01 01 Öffentliche Verkehrsflächen 95 12 01 01 Öffentliche Verkehrsflächen Öffentliche Verkehrsflächen Aufwendung für Unterhaltung technische Anlagen 17.389,47 übertragbar nach 2015 zu übertragen nach 2015 5.000,00 -5.000,00 120.589,77 17.389,47 -135.206,32 -17.389,47 -5.000,00 3.000,00 -3.005,89 Aufwendung für Unterhaltung Infrastruktur 60.310,09 60.310,09 Seite 16 von 19 -67.933,79 Begründungen der Fachämter Im Ortsteil Stommeln / Kreuzungsumbau K 20 / K 24 sind notwendige Baumfällungen vorzunehmen und entsprechende Ersatzpflanzungen durchzuführen. Um die Finanzierung sicherzustellen, ist es notwendig die Mittel komplett zu übertragen. Die Mittel sind komplett zu übertragen, da in 2015 geplant ist umfangreiche Straßenunterhaltungsmaßnahmen (Deckensanierung, Rissesanierung) durchzuführen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf -135.206,32 Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Mittel sind zu übertragen, um die noch nicht in Rechnung gestellten Kosten für die Wartung der techn. Anlagen / LSA für das 4. -17.389,47 Quartal 2014 begleichen zu können. Erstattung von Erschließungsbeiträgen 3.005,89 96 12 02 01 Verkehrsanlagen zu übertragen nach 2015 Aufwendung für Unterhaltung Infrastruktur 120.589,77 94 12 01 01 Auszahlung Unterhaltung Grundstücke und Gebäude 5.000,00 Anlage I -3.000,00 Der Domkapitelweg in Geyen wurde teilweise im Rahmen eines Vorfinanzierungsvertrages hergestellt. Bei den im Rahmen des Vertrages hergestellten Teileinrichtungen handelt es sich nicht um eine vollständige Herstellung, sodass die Vertragsgrundstücke im Rahmen der endgültigen Heranziehung ebenfalls zu Beiträgen herangezogen werden. Diesen Grundstücken wird der Aufwand aus der Vertragsabrechnung als Vorausleistung angerechnet, was zu einer Überzahlung führt, die künftig im Rahmen der endgültigen Abrechnung erstattet werden muss. Die Mittel in Höhe von 3.000 € wurden im Rahmen eines/-r unerheblichen Aufwands/Auszahlung in 2014 bereitgestellt. Die Abrechnung erfolgte jedoch erst im Januar 2015, sodass die Mittel zu übertragen sind. Die Mittel sind komplett zu übertragen, da in 2015 geplant ist, die in 2014 nicht abgeschlossene Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen fortzuführen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf -67.933,79 Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 Aufwand lfd. Nr. Produkt Bezeichnung Produkt 97 12 02 01 Verkehrsanlagen 98 12 02 01 Verkehrsanlagen 99 12 02 01 Verkehrsanlagen 100 12 02 01 Verkehrsanlagen 101 12 02 01 Verkehrsanlagen 102 12 02 01 Verkehrsanlagen 103 12 02 01 Verkehrsanlagen 104 12 02 01 Verkehrsanlagen 105 12 02 01 Verkehrsanlagen 106 12 02 01 Verkehrsanlagen 107 12 02 01 Verkehrsanlagen 108 12 02 01 Verkehrsanlagen Bezeichnung Sachkonto Ausbau der Straßenbeleuchtungsanlage (Stadtgebiet) Erneuerung Straßenbeleuchtungsanlage Pulheim Straßenbeleuchtung, Erschließung BP 98 Geyen Straßenbeleuchtung, Pulheim Kreisverkehr Boschstraße übertragbar nach 2015 19.516,88 291.170,00 Auszahlung zu übertragen nach 2015 übertragbar nach 2015 19.516,88 291.170,00 zu übertragen nach 2015 Straßenbeleuchtung, ST, BP 16/4 Weidstraße Straßenbeleuchtung, Boschstr. von Venloer Str. bis Siemensstr. Straßenbeleuchtung, Minikreisel Hagelkreuzstraße Straßenbeleuchtung, Ortsmitte Stommeln Straßenbeleuchtung, Im Trappenbruch Begründungen der Fachämter --- Die Mittel sind zu übertragen, da eine Vielzahl von kleineren Ausbaumaßnahmen die bereits in 2014 vorgesehen waren, jedoch aufgrund der personellen Situation nicht umgesetzt werden konnten --- und nach 2015 verschoben werden mussten. --- In 2015 ist eine umfangreiche Ausschreibung zwecks Erneuerung der Straßenbeleuchtung vorgesehen. Die hierfür notwendigen Mittel --- sind komplett zu übertragen. 10.000,00 10.000,00 --- --- 20.000,00 20.000,00 --- --- Die Baumaßnahme ist noch nicht endgültig abgeschlossen bzw. abgerechnet. Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. 20.000,00 20.000,00 --- Zwischenzeitlich ist die vertragliche Grundlage zwischen der Stadt und dem Investor zwecks der Bebauung des Guidelplatzes geschaffen worden. Mit der Planung der hierzu notwendigen verkehrlichen Anlagen einschl. der Beleuchtung ist in naher Zukunft --- zu rechnen. 45.000,00 45.000,00 --- --- 17.000,00 17.000,00 --- --- Straßenbeleuchtung. Ortskern Brauweiler, Guidelplatz Straßenbeleuchtung, Pulheim, BP 96 Schwefelberg Straßenbeleuchtung, GN, Rather Straße Anlage I Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. 8.000,00 8.000,00 --- Im Zuge des noch herzustellenden Fußweges Weidtstraße ist ebenfalls die Straßenbeleuchtung zu installieren. Die Herstellung ist --- für 2015 vorgesehen. 8.000,00 8.000,00 --- --- 24.000,00 24.000,00 --- --- 18.000,00 18.000,00 --- --- 12.000,00 12.000,00 --- --- Seite 17 von 19 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 Aufwand lfd. Nr. Produkt Bezeichnung Produkt 109 12 02 01 Verkehrsanlagen 110 12 02 01 Verkehrsanlagen 111 12 02 01 Verkehrsanlagen 112 12 02 01 Verkehrsanlagen 113 12 02 01 Verkehrsanlagen 114 13 01 01 115 14 01 01 Öffentliches Grün und Biotope Koordinierung Umweltschutz Bezeichnung Sachkonto Straßenbeleuchtung, Erschließung BP 76 Pulheim Straßenbeleuchtung, Friedrich-Ebert-Straße KAG Straßenbeleuchtung, Forsterhütter Straßenbeleuchtung, Erschließung Farnweg Straßenbeleuchtung, BP 36/1A Christianstraße übertragbar nach 2015 Anlage I Auszahlung zu übertragen nach 2015 übertragbar nach 2015 zu übertragen nach 2015 14.742,05 14.742,05 --- --- 15.000,00 15.000,00 --- --- 15.000,00 15.000,00 --- --- 8.000,00 8.000,00 --- --- 10.000,00 10.000,00 --- --- Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude 3.462,53 3.462,53 -3.462,53 5.460,00 5.460,00 -6.078,00 Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude (Umweltschutzmaßnahmen nach Kostenerstattung, Baumpflege, Baumfällungen und Pflanzvorbereitungsmaßnahm en, Neupflanzungen (für geschützte Bäume)) Seite 18 von 19 Begründungen der Fachämter Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Die Mittel dienen der Aufwertung kleinerer Grünflächen. Aktuell werden die Mittel genutzt, um die wassergebundenen Plätze und Wege im Nordpark zu unterhalten. Der Auftrag soll auch in 2015 fortgesetzt werden. Dazu sollen die noch vorhandenen Restmittel eingesetzt werden. Weitere Aufwertungen sollen im Stadtgarten oder Barbarapark erfolgen (z.B. Pflanzen von Stauden oder Setzen von -3.462,53 Blumenzwiebeln). Die Mittel stehen im Zusammenhang mit noch offenen Ersatzbaumpflanzungen, Baumpflegemaßnahmen sowie Pflanzvorbereitungsmaßnahmen. Die Ersatzpflanzungen können jeweils nur im Frühjahr und Herbst erfolgen und sind noch nicht vollständig durchgeführt und abgerechnet. Außerdem hat sich der Bedarf zur Beauftragung externer Baumgutachter u.a. aufgrund der zunehmenden Erkrankung von Rosskastanien durch den Befall mit dem Pseudomonas Bakterium erhöht. Daher soll von den noch verfügbaren Mitteln ein Betrag in Höhe von 5.460 Euro übertragen werden. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung beruht auf -6.078,00 Rechnungsabgrenzungen. Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015 Aufwand lfd. Nr. Produkt 116 14 01 01 Bezeichnung Produkt Öffentliches Grün und Biotope Bezeichnung Sachkonto übertragbar nach 2015 117 16 01 01 Allgemeine Finanzwirtschaft Auszahlung zu übertragen nach 2015 übertragbar nach 2015 Öffentlichkeitsarbeit 1.500,00 1.500,00 -1.500,00 zu übertragen nach 2015 0,00 Seite 19 von 19 -325.484,65 Begründungen der Fachämter Der Auftrag zum Neudruck der Baumsatzungsbroschüre wurde am 19.12.2014 an eine Firma in Höhe von 311,78 € vergeben. Die restlichen Mittel sollen nach 2015 übertragen werden, weil 003 für 2015 mit einer verstärkten Nachfrage nach Informationen zu klimarelevanten Themen und dem daraus resultierenden Bedarf an Öffentlichkeitsarbeit ausgeht. Hintergrund sind u.a. die Beschlüsse vom Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.03.2015 zur Einführung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes und zur -1.500,00 Errichtung einer Feinstaub-Messstation. Abrechnung von Konzessionsabgaben 0,00 Anlage I -325.390,00 Aus der Abrechnung der Konzessionsabgabe Strom 2012 ergab sich eine Rückzahlungsverpflichtung in nebenstehender Höhe (vgl. Vorlage Nr. 551/2014, Rat 03.02.2015). Der Aufwand wurde bereits in 2014 verbucht, die Auszahlung erfolgte allerdings erst in 2015. Die Auszahlungsmittel in Höhe von 325.390 € sind daher zu übertragen.