Daten
Kommune
Pulheim
Größe
463 kB
Datum
19.05.2015
Erstellt
11.05.15, 18:34
Aktualisiert
11.05.15, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
Aufwand
lfd. Nr.
Produkt
Bezeichnung
Produkt
1 01 01 01 Politische Gremien
Bezeichnung Sachkonto
übertragbar
nach 2015
2 01 01 01 Politische Gremien
zu übertragen
nach 2015
übertragbar
nach 2015
zu übertragen
nach 2015
3.499,49
-3.499,49
-3.499,49
Ehrungen, Jubiläen, Nachrufe
612,47
3 01 02 01 Verwaltungsführung
Auszahlung
Repräsentationskosten
3.499,49
612,47
-612,47
sonst. Aufw. Dienstleistungen
(Kosten für zentrale Projekte)
147.123,55
Anlage I
147.123,55
Seite 1 von 19
-147.123,55
-612,47
Begründungen der Fachämter
Zur Finanzierung von Veranstaltungen sollen die Restmittel aus 2014
verwendet werden.
Aufgrund von Ehrungen, die in 2014 nicht wie geplant durchgeführt
werden konnten, ist die Übertragung dieser Mittel erforderlich.
Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation soll in 2015 eine
flächendeckende Untersuchung zur Haushaltskonsolidierung durch
die GPA NRW erfolgen. Das Angebot der GPA NRW vom 07.04.2015
(Vorlage 124/2015, Rat 19.05.2015 nö. T.) beinhaltet eine
flächendeckende Untersuchung. Für vertiefende Teiluntersuchungen
müssen nach Auskunft der GPA NRW vorsorglich weitere Mittel bis
zu einem Gesamtaufwand von 150.000 € bereitgestellt werden. Ein
Teilbetrag von 89.000 € wird aus übertragenen Ermächtigungen aus
2014 finanziert.
Ferner sollen im Bereich Personalentwicklung in zwei
Organisationseinheiten begonnene Prozesse (Führungsstandards;
Organisationsentwicklung) sowie eine modulare Fortbildungsreihe
(Basisqualifikation Führungs- und Steuerungskompetenzen) in 2015
fortgeführt werden. Im Bereich Gesundheitsmanagement sollen
Schulungen der Verantwortlichen zur Umsetzung der neuen
diesbezüglichen Dienstvereinbarungen durchgeführt werden. Diese
Maßnahmen waren für 2014 bereits im Ansatz, konnten aber bisher
-147.123,55 nicht umgesetzt werden.
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
Aufwand
lfd. Nr.
Produkt
Bezeichnung
Produkt
4 01 02 01 Verwaltungsführung
Bezeichnung Sachkonto
übertragbar
nach 2015
5 01 03 01
6 01 03 01
Auszahlung
zu übertragen
nach 2015
übertragbar
nach 2015
Zuschuss zu Sachkosten
Bildungsbüro
9.000,00
9.000,00
-9.778,17
Gleichstellung von Frau
Zuschuss zu Sachkosten
und Mann
Gleichstellung von Frau Aufwand für Aus- und
und Mann
Fortbildung
7 01 05 01 Rechnungsprüfung
8 01 06 01 Bauhof
Service und
9 01 07 01
Organisation
Sonstiger Aufwand für
Dienstleistungen (Begleitung
bei der Prüfung der
Jahresrechnung)
Aufwendungen für Aus- und
Fortbildung
Anlage I
1.080,96
1.080,96
-1.080,96
4.690,00
4.690,00
-4.690,00
zu übertragen
nach 2015
Begründungen der Fachämter
Aufgrund von Terminverschiebungen konnten die für 2014
veranschlagten Mittel nicht vollständig ausgegeben werden. Der für
November 2014 geplante Bildungsfachtag fand am 21.03.2015 statt.
Der Bildungsbericht, dessen Veröffentlichung für 2014 geplant war,
soll nun im Frühjahr dieses Jahres veröffentlicht werden. Die dafür im
Haushalt 2014 bereitgestellten Mittel werden insofern im Jahr 2015
benötigt.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen und auf Verwendung von Restmitteln aus
-9.778,17 dem Vorjahr zurückzuführen.
Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten war in 2014 nicht besetzt,
so dass einige Aufgaben und Projekte erst in diesem Jahr umgesetzt
-1.080,96 werden können. Hierzu gehören die Fortbildungsveranstaltungen für
die Kolleginnen und die bereits vorbereitete UnternehmerinnenAusstellung des Rhein-Erft-Kreises.
-4.690,00
Die Mittel werden für die noch durchzuführende Prüfung der
Jahresabschlüsse der Vorjahre benötigt.
0,00
17.945,67
0,00
5.000,00
-37.700,15
-17.966,50
-37.700,15
-5.000,00
Aufw.f.Aus- u. Fortbildung
3.733,25
3.733,25
Seite 2 von 19
-3.733,25
-3.733,25
In 2014 haben Mitarbeiter des Bauhofes den Führerschein begonnen.
Die Führerscheinprüfung erfolgt jedoch erst in 2015. Es wird mit
Rechnungen in Höhe von 5.000 € gerechnet.
Die Schulungsmaßnahmen zur Korruptionsprävention konnten aus
terminlichen Gründen nicht vollständig in 2014 durchgeführt werden,
so dass eine Mittelübertragung nach 2015 für die Finanzierung
notwendig ist. Die Beauftragung erfolgte bereits 2014.
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
Aufwand
lfd. Nr.
Produkt
10 01 07 01
Bezeichnung
Produkt
Service und
Organisation
Bezeichnung Sachkonto
übertragbar
nach 2015
Technikunterstützte
11 01 07 02 Informationsverarbeitung
übertragbar
nach 2015
6.500,00
0,00
zu übertragen
nach 2015
20.000,00
-23.312,59
Öffentlichkeitsarbeit
13 01 11 01 Recht
Sachverständigen-, Gerichts-,
Berater- und Gutachterkosten
14 01 12 01 An- und Verkauf
Beschaffung von
Grundstücken des
Umlaufvermögens
Begründungen der Fachämter
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven
Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen
ins Jahr 2015 zu übertragen. In 2014 ergibt sich eine Einsparung in
0,00 nebenstehender Höhe.
Sachverständigen-, Gerichts-,
Berater- und Gutachterkosten
(Beratungsleistungen für
Infoma)
3.882,75
3.882,75
-4.369,41
-23.312,59
Die Mittel werden in 2015 benötigt, um das in 2014 begonnene
Stadtfilmprojekt Pulheim fortsetzen zu können. Die Differenz
zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen
-4.369,41 zurückzuführen.
Die in 2014 verfügbaren Mittel werden für Aufträge benötigt. In 2014
wurden Rechnungen i. H. v. 59.660 € verbucht, die Auszahlung
erfolgte allerdings erst in 2015. Die Auszahlungsmittel in Höhe von
59.660 € sind daher zu übertragen.
8.811,11
15 01 12 01 An- und Verkauf
zu übertragen
nach 2015
In 2015 ist eine Umstellung von INFOMA auf Version 7 notwendig.
Über die Restmittel sollen Schulungsmaßnahmen der User und
Administratoren finanziert werden. Darüber hinaus wurde im Jahr
2014 eine weitere Nutzung des Programms INFOMA durch die
Zahlungsabwicklung in Zusammenhang mit der SEPA-Einführung
beauftragt. Dieser Auftrag ist noch nicht schlussgerechnet.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen.
20.000,00
Presse- und
12 01 08 01
Öffentlichkeitsarbeit
Auszahlung
Abschreibungen GwG
6.559,40
Anlage I
0,00
8.811,11
0,00
-70.660,05
-1.047.940,95
-70.660,05
Für den Erwerb von weiteren Flächen zum Zwecke des
Wiederverkaufs ist die Übertragung von nebenstehendem Betrag
-578.150,00 notwendig.
Erstattung von
Erschließungsbeiträgen
190.997,98
190.997,98
Seite 3 von 19
-190.997,98
-190.997,98
Insgesamt 7 Verkaufsvorgänge konnten nicht -wie geplant- in 2014
abgeschlossen werden. Deshalb sind die Aufwendungen für die
Erstattung der Erschließungsbeiträge in das Jahr 2015 zu übertragen.
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
Aufwand
lfd. Nr.
Produkt
Bezeichnung
Produkt
16 01 12 01 An- und Verkauf
Bezeichnung Sachkonto
übertragbar
nach 2015
17 01 12 01 An- und Verkauf
18 01 12 01 An- und Verkauf
19 01 12 01 An- und Verkauf
übertragbar
nach 2015
56.299,54
-78.814,34
1.562.224,30
0,00
-1.894.010,66
605.717,66
292.703,50
0,00
Aufwand aus dem Abgang
von Umlaufvermögen
(Buchwert)
735.130,00
Auszahlungen
Instandhaltungsrückstellungen
0,00
0,00
Seite 4 von 19
Begründungen der Fachämter
Die verfügbaren Mittel sind durch einen Auftrag gebunden. Für die
Schlussrechnung des Auftrags (Prospektion BP 113) ist die
Übertragung notwendig. Die Differenz zwischen Aufwand und
Auszahlung ist auf vorgenommene Rechnungsabgrenzungen
-78.814,34 zurückzuführen.
Bestehende Verpflichtungen zur Zahlung von Nachbesserungen
wurden bereits in 2014 erfasst, die tatsächliche Auszahlung erfolgt
aber 2015 und später. Aufgrund dessen sind die Auszahlungsmittel
-558.042,04 zu übertragen.
4 Verkaufsvorgänge konnten nicht wie geplant in 2014
abgeschlossen werden. Aufgrund dessen sind die Aufwendungen aus
dem Abgang der Grundstücke (Buchwerte) in das Jahr 2015 zu
übertragen. Die Verkaufserlöse werden außerplanmäßig in 2015
0,00 eingenommen.
-735.130,00
-1.706.997,81
Die zu übertragenden Mittel sind für vom Rat beschlossene
Maßnahmen, die durch Aufträge gebunden sind und im Jahre 2014
nicht abgeschlossen werden konnten. Die Differenz zwischen
Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen
-1.706.997,81 zurückzuführen.
Unterhaltung Grundstücke
und Gebäude
1.559.053,22
zu übertragen
nach 2015
Bei 3 Vorgängen wurde die Berechnung des zu leistenden
ökologischen Ausgleichs noch nicht abgeschlossen. Um diese
Beträge bei der Abrechnung buchen zu können, ist die Übertragung
-735.130,00 notwendig.
öko. Ausgleich - Weiterleitung
an 003
1.572.841,48
Zur Verfügungstellung
21 01 12 02 von Grundstücken und
Gebäuden
zu übertragen
nach 2015
Nachbesserungen bei
Verkauf Grundstücke
735.130,00
Zur Verfügungstellung
20 01 12 02 von Grundstücken und
Gebäuden
Auszahlung
Prospektion
56.299,54
Anlage I
-980.864,70
-904.440,00
Die zu übertragenden Mittel sind für vom Rat beschlossene
Maßnahmen vorgesehen, die durch Aufträge gebunden sind und im
Jahre 2014 nicht abgeschlossen werden konnten.
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
Aufwand
lfd. Nr.
Produkt
22 02 07 01
Bezeichnung
Produkt
Gefahrenabwehr und vorbeugung
Bezeichnung Sachkonto
übertragbar
nach 2015
23 02 08 01 Rettungsdienst
24 03 01 01
Grundschule
KGS Pulheim
Grundschule
25 03 01 01
KGS Pulheim
27 03 01 01
Grundschule
GGS Brauweiler
Beschaffung und
Unterhaltung Geräte,
Ausstattung und Ausrüstung
übertragbar
nach 2015
14.450,00
0,00
2.915,33
2.907,00
0,00
728,64
728,64
-728,64
Lehr- und Unterrichtsmittel
1.019,22
-1.019,22
Grundschule
GGS Brauweiler
Miete/Pachten
Begründungen der Fachämter
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven
Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen
ins Jahr 2015 zu übertragen. In 2014 ergibt sich eine Einsparung in
0,00 nebenstehender Höhe.
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven
Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen
ins Jahr 2015 zu übertragen. In 2014 ergibt sich eine Einsparung in
0,00 nebenstehender Höhe.
Die Haushaltmittel für Ausstattungen in den Schulbudgets sollen
insgesamt übertragen werden, um den Schulen zu ermöglichen - trotz
insgesamt kleiner Haushaltsansätze - die Ausstattungen der Räume
-728,64 im Laufe der Jahre zu erneuern.
Die Ansätze in den Schulbudgets sind knapp bemessen. Die Mittel
sollen übertragen werden, um den Schulen trotzdem die Möglichkeit
zu geben, auch umfangreichere Lehr- und Unterrichtsmittel zu
-1.019,22 beschaffen.
598,18
598,18
-598,18
563,54
563,54
-563,54
-224,00
Die Mittel für die Schulbüchereien sind erforderlich, um variierende
-224,00 Bestellumfänge ermöglichen zu können.
-181,78
Die Haushaltsmittel für die Kopierer sollen übertragen werden, da die
-181,78 Bedarfe 2015 steigen können.
Lehr- und Unterrichtsmittel
Schulbücherei
zu übertragen
nach 2015
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu
ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die
Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber
-598,18 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Die Ansätze in den Schulbudgets sind knapp bemessen. Die Mittel
sollen übertragen werden, um den Schulen trotzdem die Möglichkeit
zu geben, auch umfangreichere Lehr- und Unterrichtsmittel zu
-563,54 beschaffen.
Lernmittel nach Schulgesetz
Grundschule
28 03 01 01
GGS Brauweiler
29 03 01 01
zu übertragen
nach 2015
Abschreibungen GwG
1.019,22
Grundschule
26 03 01 01
KGS Pulheim
Auszahlung
Abschreibungen GwG
14.456,75
Anlage I
224,00
181,78
224,00
181,78
Seite 5 von 19
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
Aufwand
lfd. Nr.
Produkt
Bezeichnung
Produkt
Grundschule
30 03 01 01
GGS Brauweiler
Bezeichnung Sachkonto
übertragbar
nach 2015
Grundschule
31 03 01 01
GGS Dansweiler
Grundschule
32 03 01 01
GGS Dansweiler
33 03 01 01
34 03 01 01
Grundschule
GGS Sinthern/Geyen
Grundschule
GGS Sinthern/Geyen
Grundschule
35 03 01 01
KGS Stommeln
Grundschule
36 03 01 01
KGS Stommeln
37 03 01 01
38 03 01 01
Grundschule
KGS Stommeln
Grundschule
GGS Sinnersdorf
Auszahlung
zu übertragen
nach 2015
übertragbar
nach 2015
Lernmittel nach Schulgesetz
626,41
626,41
-626,41
Lernmittel nach Schulgesetz
Miete/Pachten
Beschaffung und
Unterhaltung Geräte,
Ausstattung und Ausrüstung
118,17
118,17
-118,17
233,56
233,56
-233,56
463,88
463,88
-463,88
1.161,14
1.161,14
-1.161,14
Lernmittel nach Schulgesetz
Lehr- und Unterrichtsmittel
Schulbücherei
Anlage I
327,15
327,15
-327,15
147,00
147,00
-147,00
1.601,95
1.601,95
-1.601,95
740,02
740,02
-740,02
Lernmittel nach Schulgesetz
Lernmittel nach Schulgesetz
Seite 6 von 19
zu übertragen
nach 2015
Begründungen der Fachämter
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu
ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die
Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber
-626,41 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu
ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die
Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber
-118,17 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Die Haushaltsmittel für die Kopierer sollen übertragen werden, da die
-233,56 Bedarfe 2015 steigen können.
Die Haushaltmittel für Ausstattungen in den Schulbudgets sollen
insgesamt übertragen werden, um den Schulen zu ermöglichen - trotz
insgesamt kleiner Haushaltsansätze - die Ausstattungen der Räume
-463,88 im Laufe der Jahre zu erneuern.
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu
ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die
Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber
-1.161,14 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Die Ansätze in den Schulbudgets sind knapp bemessen. Die Mittel
sollen übertragen werden, um den Schulen trotzdem die Möglichkeit
zu geben, auch umfangreichere Lehr- und Unterrichtsmittel zu
-327,15 beschaffen.
Die Mittel für die Schulbüchereien sind erforderlich, um variierende
-147,00 Bestellumfänge ermöglichen zu können.
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu
ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die
Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber
-1.601,95 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu
ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die
Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber
-740,02 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
Aufwand
lfd. Nr.
Produkt
Bezeichnung
Produkt
Grundschule
39 03 01 01
Barbaraschule
40 03 01 01
Grundschule
EGS Pulheim
Bezeichnung Sachkonto
übertragbar
nach 2015
42 03 01 01 Grundschulen
Zuschuss zu Sachkosten
(DAZ - Deutsch als
Zweitsprache)
übertragbar
nach 2015
6.400,59
6.400,59
-6.400,59
161,21
161,21
-161,21
1.895,20
4.005,62
1.895,20
4.005,62
-1.895,20
-4.005,62
zu übertragen
nach 2015
11.000,00
-11.000,00
Abschreibungen GwG
21.558,84
21.558,84
Seite 7 von 19
0,00
Begründungen der Fachämter
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu
ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die
Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber
-6.400,59 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Die Ansätze in den Schulbudgets sind knapp bemessen. Die Mittel
sollen übertragen werden, um den Schulen trotzdem die Möglichkeit
zu geben, auch umfangreichere Lehr- und Unterrichtsmittel zu
-161,21 beschaffen.
Im Jahr 2015 stehen in den Schulen verstärkt Schul- und
Teamentwicklungsprozesse im Hinblick auf die Ganztagsentwicklung
und das Thema Inklusion an. Diese Mittel sollen zur Finanzierung
einer außerplanmäßigen Ausgabe im Bereich Inklusion verwendet
werden.
Daneben finden, wie in jedem Jahr, 6-8 Fortbildungen statt.
Die Restmittel aus 2014 werden dringend zur Unterstützung der o.g.
Prozesse benötigt, die weitere Fortbildungen, wie ggfls. externe
-1.895,20 Moderation und Beratung, erforderlich machen.
-4.005,62
Unterhaltung und
Beschaffung von BGA < 60 €
netto (OGSAusstattungsmittel)
11.000,00
44 03 01 01 Grundschulen
zu übertragen
nach 2015
Lehr- und Unterrichtsmittel
Qualitätszirkel OGS
43 03 01 01 Grundschulen
Auszahlung
Lernmittel nach Schulgesetz
41 03 01 01 Grundschulen
Anlage I
-11.000,00
Die Mittel sollen aufgrund weiter steigender Bedarfe (z.B. wegen der
erhöhten Aufnahme von Flüchtlingskindern) übertragen werden.
Die Mittel sollen in voller Höhe übertragen werden, weil in Kürze der
Rat über weitere OGS-Gruppen entscheiden wird. Zudem waren bei
den Haushaltsanmeldungen weitere Bedarfe nicht erkennbar, die sich
durch Änderungen von Raumnutzungen ergeben werden (z.B.
Pavillon Bachstraße, Pavillon Richezaschule, ehemalige Räume der
Caritas an der Christinaschule).
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven
Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen
ins Jahr 2015 zu übertragen. In 2014 ergibt sich eine Einsparung in
0,00 nebenstehender Höhe.
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
Aufwand
lfd. Nr.
Produkt
Bezeichnung
Produkt
Bezeichnung Sachkonto
übertragbar
nach 2015
Auszahlung
zu übertragen
nach 2015
übertragbar
nach 2015
45 03 02 01 Hauptschule Escher Str. Lehr- und Unterrichtsmittel
233,97
233,97
-233,97
144,42
144,42
-144,42
46 03 02 01 Hauptschule Escher Str. Schülermitverwaltung
47 03 02 01 Hauptschule Escher Str. Lernmittel nach Schulgesetz
14.441,75
48 03 02 01 Hauptschulen
49 03 02 02 Gesamtschule
50 03 03 01 Realschule Pulheim
14.441,75
-14.441,75
Abschreibungen GwG
1.709,23
1.709,23
0,00
4.982,35
4.982,35
-4.982,35
Lernmittel nach Schulgesetz
Schulbücherei
52 03 03 01 Realschule Pulheim
Miete/Pachten
zu übertragen
nach 2015
Begründungen der Fachämter
Die Ansätze in den Schulbudgets sind knapp bemessen. Die Mittel
sollen übertragen werden, um den Schulen trotzdem die Möglichkeit
zu geben, auch umfangreichere Lehr- und Unterrichtsmittel zu
-233,97 beschaffen.
Die Schülermitverwaltung wechselt jährlich. Die ohnehin sehr
geringen Mittel sollen übertragen werden, um ggf. zuvor nicht
-144,42 erkennbare Bedarfe zu decken.
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu
ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die
Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber
-14.441,75 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven
Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen
ins Jahr 2015 zu übertragen. In 2014 ergibt sich eine Einsparung in
0,00 nebenstehender Höhe.
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu
ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die
Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber
-4.982,35 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
1.599,05
1.599,05
-1.813,72
511,01
511,01
-511,01
Die Haushaltmittel für Ausstattungen in den Schulbudgets sollen
insgesamt übertragen werden, um den Schulen zu ermöglichen - trotz
insgesamt kleiner Haushaltsansätze - die Ausstattungen der Räume
im Laufe der Jahre zu erneuern.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
-1.813,72 Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen.
Die Mittel für die Schulbüchereien sind erforderlich, um variierende
-511,01 Bestellumfänge ermöglichen zu können.
-932,90
Die Haushaltsmittel für die Kopierer sollen übertragen werden, da die
-932,90 Bedarfe 2015 steigen können.
Beschaffung und
Unterhaltung Geräte,
Ausstattung und Ausrüstung
51 03 03 01 Realschule Pulheim
Anlage I
932,90
932,90
Seite 8 von 19
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
Aufwand
lfd. Nr.
Produkt
Bezeichnung
Produkt
53 03 03 01 Realschule Pulheim
54 03 03 01 Realschule Brauweiler
55 03 03 01 Realschule Brauweiler
56 03 03 01 Realschulen
Bezeichnung Sachkonto
übertragbar
nach 2015
57 03 03 01 Realschulen
zu übertragen
nach 2015
übertragbar
nach 2015
54,56
54,56
-54,56
242,00
242,00
-242,00
27.989,33
27.989,33
-27.989,33
Lehr- und Unterrichtsmittel
Lernmittel nach Schulgesetz
zu übertragen
nach 2015
0,00
-13.907,00
Abschreibungen GwG
5.767,57
0,00
7.476,56
78.287,62
Seite 9 von 19
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven
Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen
ins Jahr 2015 zu übertragen. In 2014 ergibt sich eine Einsparung in
0,00 nebenstehender Höhe.
-7.476,56
-78.287,62
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu
ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die
Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber
-78.287,62 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
59 03 04 01 Gymnasium Brauweiler Lernmittel nach Schulgesetz
78.287,62
-13.907,00
Der Aufwand in nebenstehender Höhe wurde bereits in 2014
verbucht, die Auszahlung erfolgte allerdings erst in 2015. Die
Auszahlungsmittel in Höhe von 13.907 € sind daher zu übertragen.
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu
ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die
Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber
-7.476,56 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Lernmittel nach Schulgesetz
7.476,56
Begründungen der Fachämter
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu
ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die
Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber
-54,56 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Die Ansätze in den Schulbudgets sind knapp bemessen. Die Mittel
sollen übertragen werden, um den Schulen trotzdem die Möglichkeit
zu geben, auch umfangreichere Lehr- und Unterrichtsmittel zu
-242,00 beschaffen.
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu
ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die
Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber
-27.989,33 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Erstattungen an das Land
5.767,57
58 03 04 01 Gymnasium Pulheim
Auszahlung
Lernmittel nach Schulgesetz
0,00
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
Aufwand
lfd. Nr.
Produkt
Bezeichnung
Produkt
60 03 04 01 Gymnasien
Bezeichnung Sachkonto
übertragbar
nach 2015
61 03 04 01 Gymnasien
Auszahlung
zu übertragen
nach 2015
übertragbar
nach 2015
zu übertragen
nach 2015
Ausstattung der Mensen
24.461,82
24.461,82
-25.367,65
Abschreibungen GwG
54.518,33
54.518,33
0,00
62 03 05 01 Förderschule Brauweiler Lehr- und Unterrichtsmittel
238,81
238,81
-648,67
2.535,38
2.535,38
-2.535,38
63 03 05 01 Förderschule Brauweiler Lernmittel nach Schulgesetz
-25.367,65
2.356,09
Seite 10 von 19
0,00
Begründungen der Fachämter
Die Mittel für die Ausstattung der Mensen sind insgesamt erforderlich,
um den Betrieb trotz steigender Bedarfe sicherzustellen.
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven
Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen
ins Jahr 2015 zu übertragen. In 2014 ergibt sich eine Einsparung in
0,00 nebenstehender Höhe.
Die Ansätze in den Schulbudgets sind knapp bemessen. Die Mittel
sollen übertragen werden, um den Schulen trotzdem die Möglichkeit
zu geben, auch umfangreichere Lehr- und Unterrichtsmittel zu
beschaffen.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
-648,67 Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen.
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu
ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die
Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber
-2.535,38 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
64 03 05 01 Förderschule Brauweiler Abschreibungen GwG
2.356,09
Anlage I
0,00
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven
Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen
ins Jahr 2015 zu übertragen. In 2014 ergibt sich eine Einsparung in
nebenstehender Höhe.
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
Aufwand
lfd. Nr.
Produkt
Bezeichnung
Produkt
Zentrale schul- und
65 03 06 01 schülerbezogene
Leistungen
Bezeichnung Sachkonto
übertragbar
nach 2015
Zentrale schul- und
67 03 06 01 schülerbezogene
Leistungen
Machbarkeitsstudie SZ
Pulheim
135.000,00
Kommunale
Veranstaltungen
übertragbar
nach 2015
31.253,73
135.000,00
-31.253,79
-135.000,00
12.307,27
0,00
Kosten für Veranstaltungen
800,00
69 04 01 02 Kulturförderung
zu übertragen
nach 2015
Abschreibungen GwG
12.307,27
68 04 01 01
Auszahlung
Aufwand für Unterhaltung
technische Anlagen
(Sicherheitsinspektion u.
Ersatzbeschaffungen
Schulturnhallen)
31.253,73
Zentrale schul- und
66 03 06 01 schülerbezogene
Leistungen
800,00
-1.412,26
Zuschüsse an
Pfarrbüchereien
96,84
Anlage I
0,00
Seite 11 von 19
-10.695,68
zu übertragen
nach 2015
Begründungen der Fachämter
Aus 2014 liegen bereits Reservierungen i.H.v. 17.000 € vor. Die
restlichen Mittel (14.253,73 €) sind erforderlich, da ggf. durch
Raumnutzungsänderungen (z.B. durch Kita, VHS, Caritas) Mittel auch
konsumtiv erforderlich sind. Diese Bedarfe waren bei den
Haushaltsanmeldung zum Haushalt 2015/2016 z.T. noch nicht
bekannt. Zudem müssen sowohl in den Turnhallen, wie auch den
OGS-Küchen und Mensen, Wartungen und Reparaturen sowie
-31.253,79 Austausche erfolgen.
-135.000,00
Die Mittel für die Machbarkeitsstudie sind insgesamt erforderlich, da
die Beauftragungen in 2014 z.T. bereits erfolgt sind.
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven
Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen
ins Jahr 2015 zu übertragen. In 2014 ergibt sich eine Einsparung in
0,00 nebenstehender Höhe.
Für das Konzert "Angels" in 2014 wurde noch keine Rechnung
gestellt. Die Gruppe prüft dies derzeit, somit ist in 2015 mit der
Rechnung über ausstehendes Honorar zu rechnen.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
-1.412,26 Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen.
Der Aufwand in nebenstehender Höhe wurde bereits in 2014
verbucht, die Auszahlung erfolgte allerdings erst in 2015. Die
Auszahlungsmittel in Höhe von 10.695,68 € sind daher zu übertragen.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
-10.695,68 Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen.
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
Aufwand
lfd. Nr.
Produkt
Bezeichnung
Produkt
70 04 01 03 Kulturzentrum
Bezeichnung Sachkonto
übertragbar
nach 2015
71 04 01 03 Kulturzentrum
Volkshochschule und
Musikschule
Volkshochschule und
Musikschule
---
-2.005,70
zu übertragen
nach 2015
5.681,11
0,00
0,00
Umlage Zweckverband
Jugendmusikschule Bergheim
0,00
-18.995,35
-18.995,35
Abschreibungen GwG
3.800,00
3.800,00
Seite 12 von 19
0,00
Begründungen der Fachämter
Da es sich beim KMZ um einen Betrieb gewerblicher Art handelt,
erfolgt die Bilanzierung von Vermögensgegenständen in diesem
Bereich teilweise zu Nettobeträgen. Der Steueranteil für die
Beschaffung von Vermögensgegenständen, der bisher bereitgestellt
wurde, ist ebenso entsprechend der in 2014 verfügbaren investiven
-2.005,70 Mittel zu übertragen.
Abschreibungen GwG
18.995,35
73 04 01 04
übertragbar
nach 2015
Auszahlung Vorsteuer
5.681,11
72 04 01 04
Auszahlung
zu übertragen
nach 2015
---
Anlage I
0,00
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven
Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen
ins Jahr 2015 zu übertragen. In 2014 ergibt sich eine Einsparung in
nebenstehender Höhe.
Die verbleibenden Restmittel in 2014 müssen nach 2015 übertragen
werden, da am 15.12.2015 der 1. Quartalsbeitrag für 2016 fällig wird.
In den Vorjahren 2013 und 2014 wurde wegen langfristiger Krankheit
des Sachbearbeiters der Turnus durchbrochen und erst im März des
eigentlichen Jahres eine Doppelrate berechnet. Diese "Verschiebung"
wird erst im Dezember 2015 wieder "eingeholt". Deshalb ist in 2015
mit der Zahlung von 5 Quartalen zu rechnen, weil damit erst die
Rückkehr zum normalen Turnus gegeben ist.
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven
Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen
ins Jahr 2015 zu übertragen. In 2014 ergibt sich eine Einsparung in
nebenstehender Höhe.
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
Aufwand
lfd. Nr.
Produkt
Bezeichnung
Produkt
Bezeichnung Sachkonto
übertragbar
nach 2015
Auszahlung
zu übertragen
nach 2015
übertragbar
nach 2015
zu übertragen
nach 2015
74 05 02 01 Hilfen für Asylbewerber Abschreibungen GwG
947,18
75 06 01 01
76 06 01 01
Förderung von Kindern
Erstattungen an Gemeinden
in Tagesbetreuung
0,00
77 06 02 01
Kinder- und
Jugendarbeit
0,00
0,00
-3.770,00
0,00
78 06 04 01 Soziale Dienste
0,00
0,00
1.379,38
0,00
0,00
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven
Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen
ins Jahr 2015 zu übertragen. In 2014 ergibt sich eine Einsparung in
nebenstehender Höhe.
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven
Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen
ins Jahr 2015 zu übertragen. In 2014 ergibt sich eine Einsparung in
nebenstehender Höhe.
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven
Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen
ins Jahr 2015 zu übertragen. In 2014 ergibt sich eine Einsparung in
nebenstehender Höhe.
Eine Erstattung an die Stadt Grevenbroich wurde in 2014 in
nebenstehender Höhe bereits in 2014 verbucht, die Auszahlung
erfolgte allerdings erst in 2015. Die Auszahlungsmittel in Höhe von
112.613,24 € sind daher zu übertragen.
Kostenerstattung an übrige
Bereiche
0,00
Sportanlagen und
Sportförderung
34.282,30
Begründungen der Fachämter
Der Aufwand in nebenstehender Höhe wurde bereits in 2014
verbucht, die Auszahlung erfolgte allerdings erst in 2015. Die
-3.770,00 Auszahlungsmittel in Höhe von 3.770 € sind daher zu übertragen.
Abschreibungen GwG
1.379,38
79 08 01 01
947,18
Förderung von Kindern
Abschreibungen GwG
in Tagesbetreuung
34.282,30
Anlage I
0,00
-112.613,24
Unterhaltung und
Beschaffung von BGA < 60 €
netto
3.418,06
3.418,06
Seite 13 von 19
-3.418,06
-112.613,24
Im Rahmen der jährlichen Sicherheitskontrollen müssen in den von
der Sportabteilung bewirtschafteten Turnhallen entsprechend des
Vorschlags der Fachfirmen noch sicherheitsrelevante Arbeiten
durchgeführt werden, die im vergangenen Jahr nicht in den Herbst-3.418,06 und Weihnachtsferien durchgeführt werden konnten.
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
Aufwand
lfd. Nr.
Produkt
Bezeichnung
Produkt
Sportanlagen und
80 08 01 01
Sportförderung
Bezeichnung Sachkonto
übertragbar
nach 2015
Sportanlagen und
81 08 01 01
Sportförderung
Sportanlagen und
82 08 01 01
Sportförderung
Sportanlagen und
Sportförderung
Zuweisungen an Sportvereine
(Ferien- und
Freizeitmaßnahmen)
808,00
85 09 01 01
Hallenbad und
Pulheimer See
Stadt- und
Entwicklungsplanung
2.310,00
808,00
251,50
zu übertragen
nach 2015
-2.310,00
-808,00
Die noch zur Verfügung stehenden Mittel sollen für Mitglieder der
Turnabteilung des TuS Brauweiler, die an der World Gymnaestrade in
-808,00 Helsinki teilnehmen, verwendet werden.
-251,50
Um in die Lage versetzt zu werden, die Veranstaltung "Empfang der
Dreigestirne" und "Ehrenamtsempfang/Sportlerehrung" weiterhin
qualitativ gleichbleibend durchführen zu können, sollen die Restmittel
-251,50 aus 2014 nach 2015 übertragen werden.
Abschreibungen GwG
726,28
0,00
Auszahlung Vorsteuer
---
---
-1.732.623,38
108.471,63
108.471,63
-145.415,92
Sachverständigen-, Gerichts-,
Berater- und Gutachterkosten
Seite 14 von 19
Begründungen der Fachämter
Die Mittel sind zu übertragen, da im Bereich der sogenannten
Baseball im Sportzentrum Pulheim ein Schlagkäfig demontiert werden
muss und ergänzende gärtnerische Arbeiten durchgeführt werden
-2.310,00 müssen.
Ehrungen, Jubiläen, Nachrufe
726,28
84 08 03 02
übertragbar
nach 2015
Bewirtschaftungskosten u.a.
Reinigung
251,50
83 08 01 01
Auszahlung
zu übertragen
nach 2015
2.310,00
Anlage I
0,00
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven
Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen
ins Jahr 2015 zu übertragen. In 2014 ergibt sich eine Einsparung in
nebenstehender Höhe.
Da es sich bei den Bädern um einen Betrieb gewerblicher Art handelt,
erfolgt die Bilanzierung von Vermögensgegenständen in diesem
Bereich teilweise zu Nettobeträgen. Der Steueranteil für das Projekt
Bäderlandschaft, der bisher bereitgestellt wurde, ist ebenso wie der
-1.732.623,38 investive Anteil zu übertragen.
Die noch verfügbaren Mittel in 2014 sind komplett zu übertragen, da
Aufträge bereits erteilt wurden. Die Rechnungen stehen noch aus.
25.000 € sollen auf das Konto 5249080 "Städtebaulicher Wettbewerb
innerstädtische Verdichtung" umgesetzt werden.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
-145.415,92 Rechnungsabgrenzung zurückzuführen.
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
Aufwand
lfd. Nr.
Produkt
Bezeichnung
Produkt
86 10 02 01 Wohnungswesen
87 11 02 01
88 11 02 01
89 11 02 01
90 11 02 01
Entwässerung und
Abwasserbeseitigung
Entwässerung und
Abwasserbeseitigung
Entwässerung und
Abwasserbeseitigung
Entwässerung und
Abwasserbeseitigung
Bezeichnung Sachkonto
übertragbar
nach 2015
Gebührenkalkulation
und -erhebung
zu übertragen
nach 2015
übertragbar
nach 2015
40.816,43
40.816,43
-41.749,39
96.309,28
96.309,28
-101.207,13
142.022,21
142.022,21
-296.753,13
Aufwendung für Unterhaltung
Infrastruktur
Aufwendung für Unterhaltung
Infrastruktur (Kanalisation)
110.000,00
110.000,00
-110.000,00
zu übertragen
nach 2015
3.247,00
0,00
Erstattungen an Gemeinden
0,00
0,00
Seite 15 von 19
-18.619,91
Begründungen der Fachämter
Die Mittel werden noch für laufende, aber noch nicht abgeschlossene,
Mittelanforderungen des Unterhaltungsverbands Pulheimer Bach
benötigt.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
-41.749,39 Rechnungsabgrenzung zurückzuführen.
Die Mittel sind zu übertragen, da noch nicht alle Aufträge aus 2014
abgewickelt sind.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
-101.207,13 Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen.
Die Mittel sind zu übertragen, da noch nicht alle Maßnahmen,
insbesondere die im 2-Jahresrythmus angelegten Kanalsanierungen,
abgewickelt sind.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
-296.753,13 Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen.
-110.000,00
Abschreibungen GwG
3.247,00
91 11 02 02
Auszahlung
Umlage
Unterhaltungsverband
Pulheim Bach
Aufwendung für Unterhaltung
Infrastruktur (Pumpwerke)
Anlage I
0,00
Die Mittel sind zu übertragen, da noch nicht alle Aufträge aus 2014
abgewickelt sind.
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im invenstiven
Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen
ins Jahr 2015 zu übertragen. In 2014 ergibt sich eine Einsparung in
nebenstehender Höhe.
Es handelt sich um vereinnahmte Kanalbenutzungsgebühren, die
aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung an die Stadt Frechen
abzuführen sind.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
-18.619,91 Rechnungsabgrenzung zurückzuführen.
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
Aufwand
lfd. Nr.
Produkt
Bezeichnung
Produkt
Öffentliche
92 12 01 01
Verkehrsflächen
Bezeichnung Sachkonto
übertragbar
nach 2015
93 12 01 01
Öffentliche
Verkehrsflächen
95 12 01 01
Öffentliche
Verkehrsflächen
Öffentliche
Verkehrsflächen
Aufwendung für Unterhaltung
technische Anlagen
17.389,47
übertragbar
nach 2015
zu übertragen
nach 2015
5.000,00
-5.000,00
120.589,77
17.389,47
-135.206,32
-17.389,47
-5.000,00
3.000,00
-3.005,89
Aufwendung für Unterhaltung
Infrastruktur
60.310,09
60.310,09
Seite 16 von 19
-67.933,79
Begründungen der Fachämter
Im Ortsteil Stommeln / Kreuzungsumbau K 20 / K 24 sind notwendige
Baumfällungen vorzunehmen und entsprechende Ersatzpflanzungen
durchzuführen. Um die Finanzierung sicherzustellen, ist es notwendig
die Mittel komplett zu übertragen.
Die Mittel sind komplett zu übertragen, da in 2015 geplant ist
umfangreiche Straßenunterhaltungsmaßnahmen (Deckensanierung,
Rissesanierung) durchzuführen.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
-135.206,32 Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen.
Die Mittel sind zu übertragen, um die noch nicht in Rechnung
gestellten Kosten für die Wartung der techn. Anlagen / LSA für das 4.
-17.389,47 Quartal 2014 begleichen zu können.
Erstattung von
Erschließungsbeiträgen
3.005,89
96 12 02 01 Verkehrsanlagen
zu übertragen
nach 2015
Aufwendung für Unterhaltung
Infrastruktur
120.589,77
94 12 01 01
Auszahlung
Unterhaltung Grundstücke
und Gebäude
5.000,00
Anlage I
-3.000,00
Der Domkapitelweg in Geyen wurde teilweise im Rahmen eines
Vorfinanzierungsvertrages hergestellt. Bei den im Rahmen des
Vertrages hergestellten Teileinrichtungen handelt es sich nicht um
eine vollständige Herstellung, sodass die Vertragsgrundstücke im
Rahmen der endgültigen Heranziehung ebenfalls zu Beiträgen
herangezogen werden. Diesen Grundstücken wird der Aufwand aus
der Vertragsabrechnung als Vorausleistung angerechnet, was zu
einer Überzahlung führt, die künftig im Rahmen der endgültigen
Abrechnung erstattet werden muss. Die Mittel in Höhe von 3.000 €
wurden im Rahmen eines/-r unerheblichen Aufwands/Auszahlung in
2014 bereitgestellt. Die Abrechnung erfolgte jedoch erst im Januar
2015, sodass die Mittel zu übertragen sind.
Die Mittel sind komplett zu übertragen, da in 2015 geplant ist, die in
2014 nicht abgeschlossene Unterhaltung der
Straßenbeleuchtungsanlagen fortzuführen.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
-67.933,79 Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen.
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
Aufwand
lfd. Nr.
Produkt
Bezeichnung
Produkt
97 12 02 01 Verkehrsanlagen
98 12 02 01 Verkehrsanlagen
99 12 02 01 Verkehrsanlagen
100 12 02 01 Verkehrsanlagen
101 12 02 01 Verkehrsanlagen
102 12 02 01 Verkehrsanlagen
103 12 02 01 Verkehrsanlagen
104 12 02 01 Verkehrsanlagen
105 12 02 01 Verkehrsanlagen
106 12 02 01 Verkehrsanlagen
107 12 02 01 Verkehrsanlagen
108 12 02 01 Verkehrsanlagen
Bezeichnung Sachkonto
Ausbau der
Straßenbeleuchtungsanlage
(Stadtgebiet)
Erneuerung
Straßenbeleuchtungsanlage
Pulheim
Straßenbeleuchtung,
Erschließung BP 98 Geyen
Straßenbeleuchtung, Pulheim
Kreisverkehr Boschstraße
übertragbar
nach 2015
19.516,88
291.170,00
Auszahlung
zu übertragen
nach 2015
übertragbar
nach 2015
19.516,88
291.170,00
zu übertragen
nach 2015
Straßenbeleuchtung, ST, BP
16/4 Weidstraße
Straßenbeleuchtung,
Boschstr. von Venloer Str. bis
Siemensstr.
Straßenbeleuchtung,
Minikreisel Hagelkreuzstraße
Straßenbeleuchtung,
Ortsmitte Stommeln
Straßenbeleuchtung, Im
Trappenbruch
Begründungen der Fachämter
---
Die Mittel sind zu übertragen, da eine Vielzahl von kleineren
Ausbaumaßnahmen die bereits in 2014 vorgesehen waren, jedoch
aufgrund der personellen Situation nicht umgesetzt werden konnten
--- und nach 2015 verschoben werden mussten.
---
In 2015 ist eine umfangreiche Ausschreibung zwecks Erneuerung
der Straßenbeleuchtung vorgesehen. Die hierfür notwendigen Mittel
--- sind komplett zu übertragen.
10.000,00
10.000,00
---
---
20.000,00
20.000,00
---
---
Die Baumaßnahme ist noch nicht endgültig abgeschlossen bzw.
abgerechnet.
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
20.000,00
20.000,00
---
Zwischenzeitlich ist die vertragliche Grundlage zwischen der Stadt
und dem Investor zwecks der Bebauung des Guidelplatzes
geschaffen worden. Mit der Planung der hierzu notwendigen
verkehrlichen Anlagen einschl. der Beleuchtung ist in naher Zukunft
--- zu rechnen.
45.000,00
45.000,00
---
---
17.000,00
17.000,00
---
---
Straßenbeleuchtung. Ortskern
Brauweiler, Guidelplatz
Straßenbeleuchtung,
Pulheim, BP 96 Schwefelberg
Straßenbeleuchtung, GN,
Rather Straße
Anlage I
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
8.000,00
8.000,00
---
Im Zuge des noch herzustellenden Fußweges Weidtstraße ist
ebenfalls die Straßenbeleuchtung zu installieren. Die Herstellung ist
--- für 2015 vorgesehen.
8.000,00
8.000,00
---
---
24.000,00
24.000,00
---
---
18.000,00
18.000,00
---
---
12.000,00
12.000,00
---
---
Seite 17 von 19
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
Aufwand
lfd. Nr.
Produkt
Bezeichnung
Produkt
109 12 02 01 Verkehrsanlagen
110 12 02 01 Verkehrsanlagen
111 12 02 01 Verkehrsanlagen
112 12 02 01 Verkehrsanlagen
113 12 02 01 Verkehrsanlagen
114 13 01 01
115 14 01 01
Öffentliches Grün und
Biotope
Koordinierung
Umweltschutz
Bezeichnung Sachkonto
Straßenbeleuchtung,
Erschließung BP 76 Pulheim
Straßenbeleuchtung,
Friedrich-Ebert-Straße KAG
Straßenbeleuchtung,
Forsterhütter
Straßenbeleuchtung,
Erschließung Farnweg
Straßenbeleuchtung, BP
36/1A Christianstraße
übertragbar
nach 2015
Anlage I
Auszahlung
zu übertragen
nach 2015
übertragbar
nach 2015
zu übertragen
nach 2015
14.742,05
14.742,05
---
---
15.000,00
15.000,00
---
---
15.000,00
15.000,00
---
---
8.000,00
8.000,00
---
---
10.000,00
10.000,00
---
---
Unterhaltung der Grundstücke
und Gebäude
3.462,53
3.462,53
-3.462,53
5.460,00
5.460,00
-6.078,00
Unterhaltung der Grundstücke
und Gebäude
(Umweltschutzmaßnahmen
nach Kostenerstattung,
Baumpflege, Baumfällungen
und
Pflanzvorbereitungsmaßnahm
en, Neupflanzungen (für
geschützte Bäume))
Seite 18 von 19
Begründungen der Fachämter
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
Die Mittel dienen der Aufwertung kleinerer Grünflächen. Aktuell
werden die Mittel genutzt, um die wassergebundenen Plätze und
Wege im Nordpark zu unterhalten. Der Auftrag soll auch in 2015
fortgesetzt werden. Dazu sollen die noch vorhandenen Restmittel
eingesetzt werden. Weitere Aufwertungen sollen im Stadtgarten oder
Barbarapark erfolgen (z.B. Pflanzen von Stauden oder Setzen von
-3.462,53 Blumenzwiebeln).
Die Mittel stehen im Zusammenhang mit noch offenen
Ersatzbaumpflanzungen, Baumpflegemaßnahmen sowie
Pflanzvorbereitungsmaßnahmen. Die Ersatzpflanzungen können
jeweils nur im Frühjahr und Herbst erfolgen und sind noch nicht
vollständig durchgeführt und abgerechnet. Außerdem hat sich der
Bedarf zur Beauftragung externer Baumgutachter u.a. aufgrund der
zunehmenden Erkrankung von Rosskastanien durch den Befall mit
dem Pseudomonas Bakterium erhöht. Daher soll von den noch
verfügbaren Mitteln ein Betrag in Höhe von 5.460 Euro übertragen
werden.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung beruht auf
-6.078,00 Rechnungsabgrenzungen.
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2015
Aufwand
lfd. Nr.
Produkt
116 14 01 01
Bezeichnung
Produkt
Öffentliches Grün und
Biotope
Bezeichnung Sachkonto
übertragbar
nach 2015
117 16 01 01
Allgemeine
Finanzwirtschaft
Auszahlung
zu übertragen
nach 2015
übertragbar
nach 2015
Öffentlichkeitsarbeit
1.500,00
1.500,00
-1.500,00
zu übertragen
nach 2015
0,00
Seite 19 von 19
-325.484,65
Begründungen der Fachämter
Der Auftrag zum Neudruck der Baumsatzungsbroschüre wurde am
19.12.2014 an eine Firma in Höhe von 311,78 € vergeben.
Die restlichen Mittel sollen nach 2015 übertragen werden, weil 003 für
2015 mit einer verstärkten Nachfrage nach Informationen zu
klimarelevanten Themen und dem daraus resultierenden Bedarf an
Öffentlichkeitsarbeit ausgeht. Hintergrund sind u.a. die Beschlüsse
vom Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.03.2015 zur
Einführung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes und zur
-1.500,00 Errichtung einer Feinstaub-Messstation.
Abrechnung von
Konzessionsabgaben
0,00
Anlage I
-325.390,00
Aus der Abrechnung der Konzessionsabgabe Strom 2012 ergab sich
eine Rückzahlungsverpflichtung in nebenstehender Höhe (vgl.
Vorlage Nr. 551/2014, Rat 03.02.2015). Der Aufwand wurde bereits in
2014 verbucht, die Auszahlung erfolgte allerdings erst in 2015. Die
Auszahlungsmittel in Höhe von 325.390 € sind daher zu übertragen.