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Antrag (Antrag bzgl. Verbreiterung des Bürgersteiges einschI. Fahrbahnverengung auf der Frenzenstraße in E.-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
525 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Antrag (Antrag bzgl. Verbreiterung des Bürgersteiges einschI. Fahrbahnverengung auf der Frenzenstraße in E.-Lechenich) Antrag (Antrag bzgl. Verbreiterung des Bürgersteiges einschI. Fahrbahnverengung auf der Frenzenstraße in E.-Lechenich) Antrag (Antrag bzgl. Verbreiterung des Bürgersteiges einschI. Fahrbahnverengung auf der Frenzenstraße in E.-Lechenich) Antrag (Antrag bzgl. Verbreiterung des Bürgersteiges einschI. Fahrbahnverengung auf der Frenzenstraße in E.-Lechenich) Antrag (Antrag bzgl. Verbreiterung des Bürgersteiges einschI. Fahrbahnverengung auf der Frenzenstraße in E.-Lechenich)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich den beigefügten Antrag der I des SPDCDUF'rak~on Fraktion o 0 ~ 21 32 40 43 I 4. 50 StV Of! oj' .. .. .• ,- • ," . '- .; ~ -; _, S 8/0221 S1 .• J .·.·1':1..11! ~ ß Öffentlich ," ". 6 0 . • '; !.' 61. ,. , .' ,;1 . - :J '-, _ \._'"', >-; ,,<Jr,", : • o Fraktion BÜNDNIS 90 DIEGRUNEN an die zuständigen Ausschüsse weiter. 29! Ei(lga,;O'e'oro~8brgemi.iS1ilf .j' F.D.P.- 0 Fraktion ,.... ,~ i " " '-,:".~'II,~:'Amt:f~-55 -, ',. .- r'l~ ~r. .";'... "'i, _.,' '. BeschIAusf.: - 55- Datum: 22.12.2064' \.! •. -. '. "" ~!i -,-,·~.Ii;.,' Betreff: C , -r: '. : Antrag bzgl. Verbreiterung des Bürgersteiges einschI. .v . Fahrbahnverengung auf der Frenzenstraße in E.-Lechenich ,:,": ". Finanzielle ~. j ." ~ '~. Auswirkungen: o Keine . unterscfirlftces 'Budg~tveraritwortliche;," Erftstadt, dei"!22,12.2004 v • Der Antrag wird zur Vorberatung zugeleitet an den Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Der Antrag wird zur Beschlussfassung Werksausschuss Straßen zugeleitet an den Stellunqnahme der Verwaltung: Auf dem Gehweg entlang der Frenzenstraße besteht für Fußgänger in Höhe von Haus Nr. 12 und 14 auf der östlichen Seite eine punktuelle Einengung. Im Gegensatz zum ehemaligen Gehwegengpass in der Klosterstraße, wo ich vor dem Umbau an der engsten Stelle eine Breite von 0,65 m gemessen habe, ist hier noch eine Breite von 0,90 bis 1,00 m vorhanden. Bei diesen Abmessungen ist es dem Rollstuhlfahrer möglich, den Gehweg zu benutzen, ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. In diesem Bereich ist der Gehweg von der Fahrbahn durch einen entsprechenden Hochbordstein abgetrennt, der von den Kraftfahrzeugen nicht ohne weiteres überfahren wird. Durch die verkehrsbehindernden parkenden Fahrzeuge wird die Frenzenstraße in diesem Teilbereich überwiegend auch nur mit verminderter Geschwindigkeit befahren. , ~ Begegnungsverkehre von Fußgängern sind in dem Engpassbereich nicht möglich. Der Engpass ist ca. 27,00 m lang. o P:lszIANTRÄGEIS0221.doc - 2 - Ebenfalls besteht auch auf der gegenüberliegenden Gehwegseite in Höhe von Haus Nr. 33 ein weiterer punktueller Engpass. Hier ist der Gehweg an der schmalsten Stelle nur 0,64 m breit. Baulastträger der Fahrbahn der Frenzenstraße ist das Land NRW. Somit ist eine Zustimmung durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Euskirchen, als Vertreter des Straßenbaulastträgers unerlässlich. Vor einer grundsätzlichen Einstellung von Mitteln in den Wirtschaftsplan werde ich den Landesbetrieb zu einem Erörterungstermin vor Ort - zusammen mit dem Ortsvorsteher und der Kreispolizeibehörde - einladen. Eine Beteiligung des Landes an den Umbaukosten ist nicht zu erwarten . • • P:\SZ\ANTRÄGE\S0221.DOC Johannes Oberhofer Paul-Kelier-Straße 1 50374 Erftstadt-Lechenich Tel.-Nr.: 02235 - 73888 Fax-Nr.: 02235 - 688046 Ortsvorsteher + Stadtverordneter Stadt Erftstadt Herrn Bürgermeister Ernst Dieter Bösche - Rathaus Am Holzdamm 50374 Erftstadt • 10. DEZ.200 4 EinglInIl 32 63 se-e BOrgermC'll1Cr 40 43 44 ~O 61 51 Erftstadt, 9.12. 2004 Verbreiterung des Bürgersteiges einschI. einer Fahrbahnverengung auf der Frenzenstraße- im Bereich vor den Häusern Nr. 12 + 14 -(L 162) in ErftstadtLechenich Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich bitte folgenden Antrag den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlußfassung zuzuleiten: Verbreiterung des Bürgersteiges einschI. einer Fahrbahnverengung auf der Frenzenstraße - im Bereich vor den Häusern-Nr. 12 + 14 - (L 162) in ErftstadtLechenich. •• Begründung: Der Bürgersteig auf der Frenzenstraße in Höhe der Häusern 12-14 hat nur eine Breite von 94 cm und ist so eng, dass ein Begegnungsverkehr zwischen Fußgänger, Kinderwagen, Gehhilfen oder Rollstuhlfahrer nicht möglich ist. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite beträgt die Bürgersteigbreite sogar nur 64 em. Am Haus Nr. 16 wo der Fuß- und Fahrradweg von E.-Konradsheim kommend endet, hat der Bürgersteig eine Breite von 2,30 m. In den letzten Jahren wurden viele Anträge gestellt um diese Teilstrecke zu beruhigen und um eine bessere Verkehrssicherheit für die Kinder und Fußgänger zu erreichen aber durch die Festlegung als L 162, war dies leider nicht möglich, obwohl in 50 m Entfernung von den Häusern 12+14 ein Kindergarten besteht. Durch den starken Autoverkehr sind alle Verkehrsteilnehmer durch den schmalen Bürgersteig an dieser Stelle vor allem in der Dunkelheit stark gefährdet, insbesondere Kindergarten- und Schulkinder die diesen Bürgersteig unbedingt benutzen müssen. 2- -2 Mit der Verbreiterung des Bürgersteiges wäre eine bessere Verkehrssicherheit für Fußgänger, Kinderwagenbenutzer und Rollstuhlfahrer gegeben und außerdem wird dadurch zusätzlich eine Geschwindigkeitsreduzierung für den Autoverkehr erreicht werden. Auch wäre eine Gefährdung der Benutzer des Bürgersteiges durch Sogeinwirkung, wenn ein Bus oder ein LKW-Lastzug am Bürgersteig zu dicht vorbei fährt nicht mehr möglich. Die Verwaltung möge prüfen, ob eine Zustimmung der Verengung der Fahrbahn hierfür erforderlich ist und eine Beteiligung an den Kosten durch den Straßenbaulastträger erreicht werden kann. • Die kürzlich auf meine Initiative durchgeführte Maßnahme der Bürgersteigverengung Klosterstraße, vor dem Haus - Nr. 21 (L 162) hat sich bestens bewährt und findet große Zustimmung in der Bevölkerung . Mit freundlichen Grüßen .I. Landesbetrieb Straßenbau NRW Niederlassung Euskirchen, Fax-Nr.: 02251-796-222 z. Hd. Herrn Lützeler, • Anlage 1 zu 5 8/0221 Antrag zur Verbreiterung der Frenzenstraße des Bürgersteiges einsehl. Fahrbahnverengung auf Mit Vertretern der Kreispolizeibehörde, des Landesbetriebes Straßenbau NRW und dem Ortsvorsteher, Herrn Oberhofer, habe ich die Fußgängersituation am 09.03.2005 in Höhe der Frenzenstraße vor Haus Nr. 12-14 begutachtet. Da der Fußgänger nach Angaben des Ortsvorstehers in dem vorgenannten Engpassbereich überwiegend nur die östliche Gehwegseite benutzt, wird dementsprechend eine Verbreiterung des Gehweges nur auf dieser Seite gefordert. Entsprechend der Auskunft des Straßenbaulastträgers ist hier eine punktuelle Einengung der Fahrbahn um ca. 1 m auf 4,50 m Breite akzeptabel. An dieser Stelle wäre dann ein Begegnungsverkehr der Fahrzeugarten Bus / Pkw bzw. Lkw / Pkw nicht mehr uneingeschränkt möglich. Gleichfalls müsste an dieser Stelle der Engpassbereich entsprechend ausgeschildert werden. • Im Einfahrtsbereich der Straßeneinmündung "Schlosswall" in die Frenzenstraße sind die Sichtverhältnisse aufgrund der sehr nahe parkenden Kraftfahrzeuge unzureichend, sodass beim Herausfahren aus der Straße sich zeitweise Gefahrensituationen ergeben. Es bietet sich daher an, bei einer Einengung des Straßenquerschnittes das bestehende Parkverbot auf der Frenzenstraße parallel zur westlichen Fahrbahnseite in nördliche Richtung zu verlängern. Da der Radweg aus Richtung Konradsheim gleichfalls an dieser Stelle endet, könnte hier eine Radfahrausfädelungsspur mittels einer Markierung auf der Fahrbahn ausgewiesen werden. Zusätzlich bietet sich hier an, zur Absicherung des Kraftfahrzeugverkehrs ein mobiles Element zwischen Radfahrspur und Fahrstreifen aufzustellen. Die Kosten für die Verbreiterung des Gehweges schätze ich auf ca. 26.000,00 €. Für die Markierung, Beschilderung sowie Fahrbahnelemente sind weitere 2.000,00 € einzurechnen. Als Veranlasser müsste die Stadt Erftstadt diese Ausgaben tragen. Im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2005 sind die erforderlichen Mittel nicht eingestellt. Ich schlage daher vor, die Gesamtmaßnahme in die Wirtschaftsplanberatungen 2006 aufzunehmen und zu beraten. P:lszlANTRÄGElAnlage 1 zu S 0221.doc