Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich
den beigefügten Antrag der I des
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des Bürgersteiges einschI.
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auf der Frenzenstraße in E.-Lechenich
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Erftstadt, dei"!22,12.2004
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Der Antrag wird zur Vorberatung zugeleitet an den
Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr
Der Antrag wird zur Beschlussfassung
Werksausschuss Straßen
zugeleitet an den
Stellunqnahme der Verwaltung:
Auf dem Gehweg entlang der Frenzenstraße besteht für Fußgänger in Höhe von Haus
Nr. 12 und 14 auf der östlichen Seite eine punktuelle Einengung. Im Gegensatz zum
ehemaligen Gehwegengpass in der Klosterstraße, wo ich vor dem Umbau an der
engsten Stelle eine Breite von 0,65 m gemessen habe, ist hier noch eine Breite von
0,90 bis 1,00 m vorhanden. Bei diesen Abmessungen ist es dem Rollstuhlfahrer
möglich, den Gehweg zu benutzen, ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. In
diesem Bereich ist der Gehweg von der Fahrbahn durch einen entsprechenden
Hochbordstein abgetrennt, der von den Kraftfahrzeugen nicht ohne weiteres überfahren
wird. Durch die verkehrsbehindernden parkenden Fahrzeuge wird die Frenzenstraße in
diesem Teilbereich überwiegend auch nur mit verminderter Geschwindigkeit befahren.
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Begegnungsverkehre von Fußgängern sind in dem Engpassbereich nicht möglich. Der
Engpass ist ca. 27,00 m lang.
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P:lszIANTRÄGEIS0221.doc
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Ebenfalls besteht auch auf der gegenüberliegenden Gehwegseite in Höhe von Haus
Nr. 33 ein weiterer punktueller Engpass. Hier ist der Gehweg an der schmalsten Stelle
nur 0,64 m breit.
Baulastträger der Fahrbahn der Frenzenstraße ist das Land NRW.
Somit ist eine Zustimmung durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung
Euskirchen, als Vertreter des Straßenbaulastträgers unerlässlich. Vor einer grundsätzlichen Einstellung von Mitteln in den Wirtschaftsplan werde ich den Landesbetrieb
zu einem Erörterungstermin vor Ort - zusammen mit dem Ortsvorsteher und der Kreispolizeibehörde - einladen.
Eine Beteiligung des Landes an den Umbaukosten ist nicht zu erwarten .
•
•
P:\SZ\ANTRÄGE\S0221.DOC
Johannes Oberhofer
Paul-Kelier-Straße 1
50374 Erftstadt-Lechenich
Tel.-Nr.: 02235 - 73888
Fax-Nr.: 02235 - 688046
Ortsvorsteher + Stadtverordneter
Stadt Erftstadt
Herrn Bürgermeister
Ernst Dieter Bösche
- Rathaus Am Holzdamm
50374 Erftstadt
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Erftstadt, 9.12. 2004
Verbreiterung
des Bürgersteiges
einschI. einer Fahrbahnverengung
auf der
Frenzenstraße- im Bereich vor den Häusern Nr. 12 + 14 -(L 162) in ErftstadtLechenich
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
ich bitte folgenden Antrag den zuständigen Gremien zur Beratung und
Beschlußfassung zuzuleiten:
Verbreiterung des Bürgersteiges einschI. einer Fahrbahnverengung
auf der
Frenzenstraße - im Bereich vor den Häusern-Nr. 12 + 14 - (L 162) in ErftstadtLechenich.
••
Begründung:
Der Bürgersteig auf der Frenzenstraße in Höhe der Häusern 12-14 hat nur eine
Breite von 94 cm und ist so eng, dass ein Begegnungsverkehr zwischen Fußgänger,
Kinderwagen, Gehhilfen oder Rollstuhlfahrer nicht möglich ist. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite beträgt die Bürgersteigbreite sogar nur 64 em. Am Haus
Nr. 16 wo der Fuß- und Fahrradweg von E.-Konradsheim kommend endet, hat der
Bürgersteig eine Breite von 2,30 m. In den letzten Jahren wurden viele Anträge
gestellt um diese Teilstrecke zu beruhigen und um eine bessere Verkehrssicherheit
für die Kinder und Fußgänger zu erreichen aber durch die Festlegung als L 162, war
dies leider nicht möglich, obwohl in 50 m Entfernung von den Häusern 12+14 ein
Kindergarten besteht. Durch den starken Autoverkehr sind alle Verkehrsteilnehmer
durch den schmalen Bürgersteig an dieser Stelle vor allem in der Dunkelheit stark
gefährdet, insbesondere Kindergarten- und Schulkinder die diesen Bürgersteig
unbedingt benutzen müssen.
2-
-2 Mit der Verbreiterung des Bürgersteiges wäre eine bessere Verkehrssicherheit für
Fußgänger, Kinderwagenbenutzer und Rollstuhlfahrer gegeben und außerdem wird
dadurch zusätzlich eine Geschwindigkeitsreduzierung
für den Autoverkehr erreicht
werden. Auch wäre eine Gefährdung der Benutzer des Bürgersteiges durch
Sogeinwirkung, wenn ein Bus oder ein LKW-Lastzug am Bürgersteig zu dicht vorbei
fährt nicht mehr möglich.
Die Verwaltung möge prüfen, ob eine Zustimmung der Verengung der Fahrbahn
hierfür erforderlich ist und eine Beteiligung an den Kosten durch den Straßenbaulastträger erreicht werden kann.
•
Die kürzlich auf meine Initiative durchgeführte Maßnahme der Bürgersteigverengung
Klosterstraße, vor dem Haus - Nr. 21 (L 162) hat sich bestens bewährt und findet
große Zustimmung in der Bevölkerung .
Mit freundlichen Grüßen
.I. Landesbetrieb Straßenbau NRW
Niederlassung Euskirchen, Fax-Nr.: 02251-796-222
z. Hd. Herrn Lützeler,
•
Anlage 1 zu 5 8/0221
Antrag zur Verbreiterung
der Frenzenstraße
des Bürgersteiges
einsehl. Fahrbahnverengung
auf
Mit Vertretern der Kreispolizeibehörde, des Landesbetriebes Straßenbau NRW und
dem Ortsvorsteher,
Herrn Oberhofer,
habe ich die Fußgängersituation
am
09.03.2005 in Höhe der Frenzenstraße vor Haus Nr. 12-14 begutachtet. Da der Fußgänger nach Angaben des Ortsvorstehers in dem vorgenannten Engpassbereich
überwiegend nur die östliche Gehwegseite benutzt, wird dementsprechend eine Verbreiterung des Gehweges nur auf dieser Seite gefordert. Entsprechend der Auskunft
des Straßenbaulastträgers ist hier eine punktuelle Einengung der Fahrbahn um ca.
1 m auf 4,50 m Breite akzeptabel. An dieser Stelle wäre dann ein Begegnungsverkehr der Fahrzeugarten Bus / Pkw bzw. Lkw / Pkw nicht mehr uneingeschränkt
möglich. Gleichfalls müsste an dieser Stelle der Engpassbereich entsprechend ausgeschildert werden.
•
Im Einfahrtsbereich der Straßeneinmündung "Schlosswall" in die Frenzenstraße sind
die Sichtverhältnisse aufgrund der sehr nahe parkenden Kraftfahrzeuge unzureichend, sodass beim Herausfahren aus der Straße sich zeitweise Gefahrensituationen ergeben. Es bietet sich daher an, bei einer Einengung des Straßenquerschnittes das bestehende Parkverbot auf der Frenzenstraße parallel zur westlichen
Fahrbahnseite in nördliche Richtung zu verlängern. Da der Radweg aus Richtung
Konradsheim gleichfalls an dieser Stelle endet, könnte hier eine Radfahrausfädelungsspur mittels einer Markierung auf der Fahrbahn ausgewiesen werden. Zusätzlich bietet sich hier an, zur Absicherung des Kraftfahrzeugverkehrs ein mobiles Element zwischen Radfahrspur und Fahrstreifen aufzustellen.
Die Kosten für die Verbreiterung des Gehweges schätze ich auf ca. 26.000,00 €. Für
die Markierung, Beschilderung sowie Fahrbahnelemente sind weitere 2.000,00 € einzurechnen. Als Veranlasser müsste die Stadt Erftstadt diese Ausgaben tragen. Im
Entwurf des Wirtschaftsplanes 2005 sind die erforderlichen Mittel nicht eingestellt. Ich
schlage daher vor, die Gesamtmaßnahme in die Wirtschaftsplanberatungen
2006
aufzunehmen und zu beraten.
P:lszlANTRÄGElAnlage
1 zu S 0221.doc