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Beschlussvorlage (Erschließung Farnweg BP 19/2 - Aufhebung des Sperrvermerkes bei Produktkonto 12/02/01.5791430/7829043 Straßenbeleuchtung, Erschließung Farnweg“)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
09.06.2015
Erstellt
02.06.15, 08:55
Aktualisiert
02.06.15, 08:55
Beschlussvorlage (Erschließung Farnweg BP 19/2
- Aufhebung des Sperrvermerkes bei Produktkonto 12/02/01.5791430/7829043 Straßenbeleuchtung, Erschließung Farnweg“) Beschlussvorlage (Erschließung Farnweg BP 19/2
- Aufhebung des Sperrvermerkes bei Produktkonto 12/02/01.5791430/7829043 Straßenbeleuchtung, Erschließung Farnweg“)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 212/2015 Erstellt am: 18.05.2015 Aktenzeichen: IV-660/13 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss X nö. Sitzung Termin 09.06.2015 Betreff Erschließung Farnweg BP 19/2 - Aufhebung des Sperrvermerkes bei Produktkonto 12/02/01.5791430/7829043 Straßenbeleuchtung, Erschließung Farnweg“ Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 8.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 8.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): x ja nein Vorlage Nr.: 212/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss hebt den Sperrvermerk in Höhe von 8.000 € Produktsachkonto 12/02/01.5791430/7829043 „Straßenbeleuchtung, Erschließung Farnweg“ auf. Erläuterungen Im Haushalt 2014 wurden die Mittel in Höhe von 8.000 € mit einem Sperrvermerk zugunsten HFA versehen, da die Grunderwerbssituation noch nicht geregelt war. Die Mittel in Höhe von 8.000 € wurden im Rahmen der Übertragung von Ermächtigungen gem. § 22 GemHVO (Vorlage 159/2015; Rat 19.05.2015) ins Jahr 2015 übertragen. Zwischenzeitlich ist der Grunderwerb erfolgt, so dass der Straßenbau mit Teilen der Straßenbeleuchtung in 2015 erfolgen kann. Es wird um Aufhebung des genannten Sperrvermerkes in Höhe von 8.000 € gebeten, damit die Maßnahme zeitnah mit der erforderlichen Straßenbeleuchtung umgesetzt werden kann.