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Beschlussvorlage (Antrag gem. § 24 GO NRW, hier: Machbarkeitsstudie für Landesgartenschau)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
08.06.15, 18:39
Aktualisiert
08.06.15, 18:39
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 247/2015 Erstellt am: 08.06.2015 Aktenzeichen: IV/003 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umweltausschuss Planungsausschuss 11 nö. Sitzung Termin X 17.06.2015 X 17.06.2015 Betreff Antrag gem. § 24 GO NRW, hier: Machbarkeitsstudie für Landesgartenschau Veranlasser/in / Antragsteller/in AKTIONSRING e.V. Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 247/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1) Der Umweltausschuss beschließt, die abschließende Entscheidung über den Antrag gem. § 24 GO NRW des Aktionsrings e. V. vom 18.04.2015 „Machbarkeitsstudie für Landesgartenschau“ zurückzustellen. 2) Der Planungsausschuss beschließt, die abschließende Entscheidung über den Antrag gem. § 24 GO NRW des Aktionsrings e. V. vom 18.04.2015 „Machbarkeitsstudie für Landesgartenschau“ zurückzustellen. Erläuterungen Der Aktionsring e. V. beantragte mit Datum vom 18.04.2015 gem. § 24 GO NRW „eine ergebnisoffene Machbarkeitsstudie für eine Landesgartenschau 2020 oder 2023" (s. Anlage). Dieser Antrag wurde dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner 6. Sitzung am 05.05.2015 unter TOP 12.3 zur Kenntnis gegeben. Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner letzten Sitzung am 19.05.2015 mit Beschluss zu TOP 4 „Rahmenplanung Pulheim 2030“ (s. Vorlage Nr. 115/2015) die Verwaltung mit der Erarbeitung und Aufstellung einer Rahmenplanung „Masterplan 2030“ beauftragt. Dabei sollen auch die im Antrag des Aktionsrings „Machbarkeitsstudie Landesgartenschau“ vom 18.04.2015 aufgeführten Optionen untersucht werden. Daher ist es sinnvoll, vor einer abschließenden Entscheidung über den Antrag gem. § 24 GO NRW des Aktionsrings e. V. die Untersuchungsergebnisse abzuwarten, zumal eine Bewerbung für die Landesgartenschau 2020 aufgrund des Bewerbungsschlusses am 01.09.2015 ohnehin nicht mehr möglich wäre. Bewerbungsschluss für die Ausrichtung der Landesgartenschau 2023 ist am 01.03.2018.