Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
08.06.15, 18:39
Aktualisiert
08.06.15, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
247/2015
Erstellt am:
08.06.2015
Aktenzeichen:
IV/003
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umweltausschuss
Planungsausschuss
11
nö. Sitzung
Termin
X
17.06.2015
X
17.06.2015
Betreff
Antrag gem. § 24 GO NRW, hier: Machbarkeitsstudie für Landesgartenschau
Veranlasser/in / Antragsteller/in
AKTIONSRING e.V.
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 247/2015 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1) Der Umweltausschuss beschließt, die abschließende Entscheidung über den Antrag gem. § 24 GO NRW des Aktionsrings e. V. vom 18.04.2015 „Machbarkeitsstudie für Landesgartenschau“ zurückzustellen.
2) Der Planungsausschuss beschließt, die abschließende Entscheidung über den Antrag gem. § 24 GO NRW des
Aktionsrings e. V. vom 18.04.2015 „Machbarkeitsstudie für Landesgartenschau“ zurückzustellen.
Erläuterungen
Der Aktionsring e. V. beantragte mit Datum vom 18.04.2015 gem. § 24 GO NRW „eine ergebnisoffene Machbarkeitsstudie für eine Landesgartenschau 2020 oder 2023" (s. Anlage). Dieser Antrag wurde dem Haupt- und Finanzausschuss in
seiner 6. Sitzung am 05.05.2015 unter TOP 12.3 zur Kenntnis gegeben.
Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner letzten Sitzung am 19.05.2015 mit Beschluss zu TOP 4 „Rahmenplanung Pulheim 2030“ (s. Vorlage Nr. 115/2015) die Verwaltung mit der Erarbeitung und Aufstellung einer Rahmenplanung „Masterplan 2030“ beauftragt. Dabei sollen auch die im Antrag des Aktionsrings „Machbarkeitsstudie Landesgartenschau“
vom 18.04.2015 aufgeführten Optionen untersucht werden.
Daher ist es sinnvoll, vor einer abschließenden Entscheidung über den Antrag gem. § 24 GO NRW des Aktionsrings
e. V. die Untersuchungsergebnisse abzuwarten, zumal eine Bewerbung für die Landesgartenschau 2020 aufgrund des
Bewerbungsschlusses am 01.09.2015 ohnehin nicht mehr möglich wäre. Bewerbungsschluss für die Ausrichtung der
Landesgartenschau 2023 ist am 01.03.2018.