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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Süd – Geyener Straße - Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches - Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
08.06.15, 18:39
Aktualisiert
08.06.15, 18:39
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Süd – Geyener Straße
- Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches
- Auslegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Süd – Geyener Straße
- Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches
- Auslegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Süd – Geyener Straße
- Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches
- Auslegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 179/2015 Erstellt am: 05.05.2015 Aktenzeichen: IV/61- kl Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss 5 X 17.06.2015 Planungsausschuss 5 X 17.06.2015 Betreff Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim Süd – Geyener Straße - Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches - Auslegungsbeschluss Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 179/2015 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1. Der Umweltausschuss empfiehlt, der Planungsausschuss beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 113 Pulheim um die bestehenden Verkehrsflächen der Geyener Straße (Abschnitt zwischen bestehendem Kreisverkehr und geplanten Kreisverkehr Am Bendacker) und der Pariser Straße (Abschnitt zwischen bestehendem Kreisverkehr und bestehender Kita) zu erweitern. 2. Der Umweltausschuss empfiehlt, der Planungsausschuss beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 113 Pulheim Süd – Geyener Straße sowie den Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) öffentlich auszulegen. - Auslegungsbeschluss Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. Erläuterungen In der gemeinsamen Sitzung des Planungsausschusses, des Umweltausschusses sowie des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr am 04.02.2015 wurde u.a. beschlossen, für den B-Plan Nr. 113 Pulheim eine erneute frühzeitige Beteiligung durchzuführen. Die überarbeiteten Entwürfe beinhalten u.a. die Planung eines zweiten Kreisverkehres im Bereich der Einmündung der Straße „Am Bendacker“, die Planung eines Standortes für eine weitere Kindertagesstätte sowie eine energetische Optimierung der Gebäudestellung. Zwischenzeitlich erfolgte darüber hinaus eine Beschlussfassung im Ausschuss für Tiefbau und Verkehr am 25.02.2015 zum Umbau der Pariser Straße, welche im Abschnitt zwischen dem bestehenden Kreisverkehr und der bestehenden Kita um eine weitere Fahrspur und einen Minikreisel ergänzt wird mit dem Ziel, die in die Gebiete einfahrenden Verkehre über die neue südliche Fahrspur zu führen und die bestehende nördliche Fahrspur künftig nur zur Ausfahrt aus den Baugebieten zu nutzen. Um sowohl den Bau des zusätzlichen Kreisverkehres am Bendacker als auch die projektierte Sanierung des Abschnittes der Geyener Straße zwischen den beiden Kreisverkehren wie auch den oben beschriebenen Umbau der Pariser Straße planungsrechtlich abzusichern, ist die Vergrößerung des Geltungsbereiches um eben diese Flächen erforderlich. Die Durchführung der erneuten frühzeitigen Beteiligung erfolgte in der Zeit vom 18.02.2015 bis 11.03.2015 durch Aushang der entsprechenden Planunterlagen im Rathaus der Stadt Pulheim; die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben bzw. Email vom 11.02.2015 von der Durchführung der erneuten frühzeitigen Beteiligung informiert. Darüber hinaus wurden die überarbeiteten Planvarianten in einer Bürgerversammlung am 24.02.2015 vorgestellt. Die Verwaltung informierte den Planungsausschuss sowie den Rat der Stadt Pulheim in seinen Sitzungen am 18.03.2015 bzw. 24.03.2015 über das Ergebnis der erneuten frühzeitigen Beteiligung (Vorlage Nr. 104/2015) und ließ sich den Auftrag zur Erarbeitung des Rechtsplanentwurfes erteilen. Zwischenzeitlich wurde die schalltechnische Untersuchung der Lärmeinwirkungen durch Straßenverkehr und Gewerbe erarbeitet. Die Ergebnisse wurden in die textlichen Festsetzungen übernommen. Ergänzend wurde von den Gutachtern Vorlage Nr.: 179/2015 . Seite 3 / 3 hinsichtlich des Verkehrslärms an der Pariser Straße der Vergleich zwischen Ist-Zustand und dem späteren Ausbauzustand untersucht. Im Ergebnis erhöht sich der Lärm durch die neuen Baugebiete in diesem Bereich lediglich geringfügig um 2 dB (A). Beide Untersuchungen sind als Anlagen beigefügt. Weiterhin wurde der Umweltbericht erstellt, der einen separaten Bestandteil der Begründung darstellt. Nach der Bürgerversammlung am 24.02.2015 wurde eine ergänzende Untersuchung über Qwedie verkehrlichen Auswirkungen der neuen Baugebiete auf die Ortslage Geyen beauftragt. Das Ergebnis ist als Anlage beigefügt. Auf Grundlage des umfangreichen Beteiligungsprozesses und der erfolgten Untersuchungen wurde der Entwurf des Rechtsplanes erstellt, dessen Offenlage nunmehr beschlossen werden soll.