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Beschlussvorlage (BP 113 Pulheim Süd - Geyener Straße)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
2,1 MB
Datum
17.06.2015
Erstellt
08.06.15, 18:39
Aktualisiert
08.06.15, 18:39
Beschlussvorlage (BP 113 Pulheim Süd - Geyener Straße)

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Inhalt der Datei

Im Bereich der hinteren Baugrenzen als Abtrennung der Reihenhauseinheiten sind blickdichte Einfriedungen bis max. 2,0 m TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Terrassenbereiche bei und und 3,0 m Tiefe (gemessen ab der hinteren 1244 1612 998 1. Art der baulichen Nutzung 1571 A In den mit WA 1 und WA 2 gekennzeichneten Bereichen gilt Absatz 2 entsprechend. sind in den Erdgeschosswohnungen der blickdichte Einfriedungen bis max. 2,0 m und 3,0 m Tiefe (gemessen ab der der jeweiligen Wohnung) zur Abtrennung der Terrassenbereiche 1. Art der baulichen Nutzung 1243 750 Allgemeines Wohngebiet (WA, WA 1; WA 2) BauNVO ausnahmsweise eine und um andere Anlagen im Sinne des 19 Abs. 4 BauNVO darf die festgesetzte lediglich bis zu einer von 0,6 werden. Gem. 19 Abs. 4 Satz 3 sind weitere in bis max. 0,63 wenn die von Zufahrten, Terrassen und Zuwegungen in die Unterbringung von Abfall- und 0,4 1006 1563 999 M. 1:500 5. Nebenanlagen der 1007 1000 1008 1009 1001 6. In den durch Signatur (siehe Legende unter Punkt 10) gekennzeichneten 1 m Streifen sind 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. mit 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO darf im WA 1 und WA 2 bei der Ermittlung der durch die von Tiefgaragen mit ihren Zufahrten, die lediglich das unterbauen (siehe auch A 3, 3. Absatz), die festgesetzte bis zu einer von 1241 1509 Anlagen oder Hecken 495 1002 1003 1010 1011 16 Abs. 2 Nr. 4 ist die 18 Abs. 1 BauNVO wird als oberer Bezugspunkt Dachneigung) max. festgesetzte WH einhalten. baulicher Anlagen durch die max. die WH bei geneigten mit ihrer Dachabschlusskante (hierzu die Schnittkante auch Aufmauerungen) die I WH 1016 1017 1018 1019 GH UB 3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen 1232 o Offene Bauweise E 1029 C H 1020 1012 1. Wasserschutzzone 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verb. mit WA 1005 Die gekennzeichneten Vorgartenbereiche sind unversiegelt anzulegen und zu Dies bedeutet, dass diese mit Mutterboden anzulegen sind und mit Rasen, Bodendeckern und/oder bepflanzt sein Befestigte (Hauseingang, insgesamt 50 % der (als gilt der Bereich zwischen Hauswand und ohne die Zufahrten) nicht Zu den befestigten auch Kies- und sind in diesen Bereichen nur auf der der Garagenzufahrt Abweichend hiervon die ausnahmsweise Wiene r W eg die mit dieser Nutzung 16 Abs. 6 BauNVO bei durch Terrassen, WA Kopenhagene r Weg wird festgesetzt, dass der 1245 1242 LP LP B I B V III 2. die separate Allgemeine Wohngebiete 4. des Bebauungsplanes sind. 19 Abs. 3 BauNVO wird bei 1562 1417 Das gesamte Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung vom 21.10.1991 sind zu beachten bzw. einzuhalten. Der Bau der verkehrstechnischen im Plangebiet bedarf gem. 1021 Baugrenze 1030 1004 1522 1031 1233 Bei der Planung einer eventuellen geothermischen Nutzung ist der Grundwasserschutz zu beachten. Daher ist vor Bau und Betrieb einer geothermischen Anlage eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren des Rhein-Erft-Kreises zu beantragen. 1231 2. Bei Staffelgeschossen um mind. 1,0 m von allen oder Geschossen (mind. 1,5 m von zwei sich nicht bemisst sich die WH durch den Abschluss der das (nicht das Dachgeschoss) umfassenden Die Umwehrungen von Dachterrassen sind von der Materialwahl mitzurechnen. Im WA sind bis max. 30 cm durch innen liegende, an der Terrassenabmauerung angebrachte Die erfolgt im Trennsystem. 9 Anschluss- und Benutzerzwang der der Stadt Pulheim ist das gesamte anfallende Abwasser, in der nach 53 Abs. 1c LWG, in die Abwasseranlage einzuleiten. Der Anschluss- und Benutzerzwang besteht auch das Niederschlagwasser. Somit sind in den im Trennsystem Bereichen das Schmutz- und Niederschlagswasser den jeweils bestimmten Anlagen eine dezentrale Versickerung ist nicht E 1033 In den mit WA 1 und WA 2 gekennzeichneten Bereichen kann bei Staffelgeschossen die maximal festgesetzte WH 1236 3. Kampfmittel Die einer baulichen Anlage bemisst sich aus der oberen Dachabschlusskante. Dies gilt auch bei Pult- In den mit WA 1 und WA 2 gekennzeichneten Bereichen kann die maximale GH ausnahmsweise durch technische In den mit WA und WA 2 gekennzeichneten Bereichen gilt als unterer Bezugspunkt die mittlere das jeweilige angrenzenden entsprechend der Ausbauplanung (Oberkante des Abschlusses der entlang der Grenze zum Hierauf bezogen gilt bei der Mittelwert aus den beiden der an der In den mit WA 1 1186 Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall ist die der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) oder die Polizeidienstelle zu Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, etc. wird seitens des KBD eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Die weitere Vorgehensweise ist mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst abzustimmen. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des KBD zu finden: www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/service/index.html 1523 1044 1187 Bei UB) als untere F+R III B II P 1091 L B 1092 P L 1093 1090 4. der Bei Bodeneingriffen (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Einzelfunde, aber auch und in der Bodenbeschaffenheit, und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von ist dem Rheinischen Amt Bodendenkmalpflege in Bonn (Tel.: 0228/9844-0, Fax: 0228/9843-119) anzuzeigen und die Entdeckungsstelle mindestens drei Werktage in Zustand zu erhalten 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von den freigegeben wird. Der Landschaftsverband Rheinland ist berechtigt, das Bodendenkmal zu 1511 Verkehrsberuhigter Bereich 1202 Einfahrtbereich 1203 1217 1218 1216 und an die in einer von max. 3,0 m OKFF lediglich angebaut werden. Sonstige An- bzw. Erweiterungsbauten, die den Wohnraum die nicht In den mit WA 1 und WA 2 bezeichneten Bereichen 1215 1558 I 1106 1557 Gemeinbedarf Kindertageseinrichtung 1512 1560 E eg 1496 F 1497 + R 1250 n e D 1498 1066 W r e 1108 so dass selbst bei einer Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und und der DIN 18196 und Grundbau; Bodenklassifikationen bautechnische sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. 1238 1107 1249 5. Die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen weist in einem Teil des Plangebietes (siehe Planzeichnung) aus, die humoses Bodenmaterial enthalten. Versorgungs-, Verwertungs-, Beseitigungs, 1105 1237 die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen durch 6. 1204 1214 1513 Humose sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und 1235 1495 3. 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verb. mit 23 Abs. 3 BauNVO wird festgesetzt, dass ein der in der Planzeichnung durch Dreiecke gekennzeichneten Baugrenzen durch die von Terrassen, oder bis zu einer Tiefe von max. 3,0 m zugelassen werden kann, sofern die maximal GRZ von 0,4 nicht wird (abweichend hiervon die Regelungen im 2. Absatz zur 1043 1067 g a Ha 1252 949 1254 1499 zur Vermeidung und Verminderung artenschutzrelevanter Parkanlage Spielplatz 1117 Hierdurch werden der Verlust von Individuen sowie die unmittelbare W r e x u L von Nestern E zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft rg u b m e Gemeinbedarf Kindertageseinrichtung oder eg 1256 1257 1413 maximal zwei Wohneinheiten 5. 1255 1119 V1 Zeitliche Begrenzung der Inanspruchnahme von Vegetation und Boden: In den mit WA gekennzeichneten Bereichen sind in den 1239 1118 1414 1415 4. 1500 9. Sonstige Planzeichen 1259 V2 Die baubedingte 9 Abs. 1 Nr. 2 und 4 BauGB wird die mit WA gekennzeichneten Bereiche festgesetzt, dass Garagen/Carports und innerhalb der und den festgesetzten und Garagen/Carports sind. sind auch in den festgesetzten Vorgartenbereichen ist so zu begrenzen, dass Eingriffe in und 1260 und Garagen nur und 23 Abs. 3 BauNVO wird festgesetzt, dass Tiefgaragen auch der sind (siehe auch Absatz 4). Ihre Decken sind der mit einer Substratschicht von mind. 1 m zu und dauerhaft 5.3 Nebenanlagen 23 Abs. 5 BauNVO in Verb. mit 16 Abs.2 BauNVO wird festgesetzt, dass in den mit WA gekennzeichneten Bereichen auf den nicht untergeordnete oberirdische Nebenanlagen (wie z.B. nur bis zu einem Rauminhalt von max. 30 sind. In den als festgesetzten Bereichen sind diese Nebenanlagen Ausgenommen In den mit WA 1 und WA 2 gekennzeichneten Bereichen sind gem. 23 Abs.5 BauNVO Nebenanlagen im Sinne des TGa Tiefgarage 1261 V3 In den mit WA gekennzeichneten Bereichen kann die hintere Baugrenze oder die hintere Begrenzungslinie der und Garagen/Carports durch Garagen/Carports um max. 3,0 m werden (siehe unter A Punkt 3 Absatz 4). 5.2 Tiefgaragen 12 Abs. 4 BauNVO sind in den WA 1 und WA 2 gekennzeichneten Bereichen in unterirdischen Garagengeschossen (TGa) Hiervon ausgenommen sind Zweckbestimmung: Wertstoffcontainer 1559 D Hinweise Hinweise zu baubedingten Abfall 1251 Artenschutz 23 Abs. 3 BauNVO ist bei ausnahmsweise ein bauordnungsrechtlich notwendiger dritter Stellplatz (z.B. freiberufliche Nutzung, Einliegerwohnung) bis zu einer von 15 der oder der und Garagen/Carports gekennzeichneten Der Stellplatz ist Versickerung des Niederschlagwassers 1205 1253 In den mit WA gekennzeichneten Bereichen kann 23 Abs. 3 BauNVO die hintere Baugrenze oder die hintere Begrenzungslinie der und Garagen / Carports durch Garagen / Carports um max. 3,0 Abwasser -K 25 1501 - 1265 1262 1266 E gerne als Bruthabitate. Durch ihr reichhaltiges Samenangebot bieten sie attraktive Nahrungshabitate u.a. Grauammer, Feldlerche sowie Turteltaube. 1502 LPB IV LPB III H M1b Anlage von Luzerne-Brachen: und 10. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen Quartiersplatz wirken dementsprechend multifunktional. Grauammer, Feldlerche, Rebhuhn und Wachtel bevorzugen Luzerne-Brachen als Bruthabitate. Grauammer und Feldlerche erzielen auf Luzerne-Brachen sogar E M1c Anlage von Ackerbrachen: Schwarz- und Buntbrachen stellen wichtige Habitatelemente innerhalb einer attraktiven Feldflur und F + R H Nahrungshabitate genutzt. Besonders hervorzuheben ist ihre Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitate Arten wie Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn und Wachtel. 1513 M1d Anlage von Lerchenfenstern: E dass RECHTSGRUNDLAGEN 6. niedrigere Vegetation als (Genaue Lage und Ausdehnung der entnehmen.) eine 3,00 m hohe und des sind der Planzeichnung zu Die sind - da ist, dass die Brachen rotieren - die Gesamtdauer der artenschutzrechtlichen in einem Plan zu verorten und damit 2. Verordnung davon auszugehen der Unteren In Teilbereichen der geplanten in denen die abschirmende Wirkung des aktiven nicht mehr gegeben ist, werden die Orientierungswerte der DIN 18005 - Schallschutz im WA-Gebiete teilweise (Baunutzungsverordnung - Bau NVO) vom 3. Verordnung die Ausarbeitung der und die Darstellung (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58) zuletzt des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509). 4. Bauordnung des Planinhaltes durch Artikel 2 das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. 5. Gemeindeordnung das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt E 6. Landeswassergesetz F + unterteilt das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) vom 25.06.1995 (GV. NRW. S. 926) H 1632 E R R F+ F den erforderlichen bewerteten die bauliche Nutzung der E Durch Planeintrag werden die II - IV DIN 4109, je nach Lage des Baufensters) festgesetzt. Entsprechend der in der Planzeichnung dargestellten sind an von zu treffen. Die daraus resultierenden einzelner unterschiedlicher oder Geschosse im Einzelfall unterschritten werden, wenn im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren durch eine schalltechnische Untersuchung die Einhaltung des notwendigen Schallschutzes nachgewiesen wird. In nachstehender Tabelle sind die durch das Gesetz vom 20.11.2014 zu errichten ist, die LP LP B I B V III Es wird festgesetzt, dass entlang der Geyener 1. Das Baugesetzbuch vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt (BGBl. I S. 1748). der Fenster. Sie werden von Feldlerchen zur Nahrungssuche, zum + R 7. Gesetz Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) zuletzt durch Artikel 2 Absatz 124 des Gesetzes vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154). 8. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I 9. (Denkmalschutzgesetz - DSchG) vom 716) zuletzt durch Gesetz VERFAHRENSVERMERKE AUFSTELLUNGSBESCHLUSS E am __________ .............................................................................................................................................................................................................................................. Planungsausschuss am ___________ LP LP B I B II II am __________ am ___________ vom___________ gestellt. E in der Zeit vom _____________ bis _____________ ............................................................................................................................................................................................................................................. Demografie am ___________ vom___________ in der Zeit vom _____________ bis _____________ anzuordnen oder durch einen geeigneten Schallschirm am Balkon oder an der Loggia abzuschirmen. ............................................................................................................................................................................................................................................. Pariser und den dieser zugewandten Baugrenzen Das gleiche gilt das beidseitig jeweils erste im nicht 06/2015 am ___________ Bei die nachts mit einem Beurteilungspegel von 45 dB(A) und mehr beaufschlagt werden, sind mechanische einzubauen. Die Lage dieser kann der Anlage 1-3 aus der schalltechnischen Untersuchung entnommen werden. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch ein Im Bereich zwischen der sind M 1:500 AUSLEGUNGSBESCHLUSS der Stadt Pulheim in Zimmer 2.12 eingesehen werden) ERNEUTER AUSLEGUNGSBESCHLUSS ___________ am ___________ B vom__________ 1. Dachform und Dachneigung in der Zeit vom _____________ bis _____________ .............................................................................................................................................................................................................................................. SATZUNGSBESCHLUSS am ___________ ............................................................................................................................................................................................................................................. und sind Das Kappen oder Abschneiden eines RICHTIGKEIT DER VERFAHRENSVERMERKE Pulheim, den 2. Dachaufbauten und Dacheinschnitte Frank Keppeler Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind nur bis max. 50 % der der entsprechenden werden nicht zur gerechnet. Die vorgenannten Bauteile sind mit ihrem oberen Abschluss in einem Abstand von mindestens 1,0 m unter dem First der baulichen Anlage einzubinden und einen Mindestabstand von 1,25 m von den bzw. einhalten. Diese AUSFERTIGUNGSVERMERK: dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Pulheim am _____________ zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. Pulheim, den 3. Einfriedungen Frank Keppeler In den mit WA gekennzeichneten Bereichen sind als Abgrenzung der (siehe entsprechende Signatur, Legende unter Punkt 10) nur Hecken bis zu 1,2 m der Oberkante der angrenzenden Vor oder hinter diesen Hecken sind Maschendraht- oder bis max. 1.0 m Als INKRAFTTRETEN Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes am _____________ Entlang der restlichen der sind Hecken und oder wenn der Bereich an eine grenzt, Blickdichte Einfriedungen (z. B. Mauern, bis max. 2,0 m Vor Pulheim, den deren Oberkante entlang Technischer Beigeordneter 19 STADTPLANUNG UND DEMOGRAFIE