Daten
Kommune
Pulheim
Größe
2,1 MB
Datum
17.06.2015
Erstellt
08.06.15, 18:39
Aktualisiert
08.06.15, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Im Bereich der hinteren Baugrenzen als Abtrennung der
Reihenhauseinheiten sind blickdichte Einfriedungen bis max. 2,0 m
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
Terrassenbereiche bei
und
und 3,0 m Tiefe (gemessen ab der hinteren
1244
1612
998
1. Art der baulichen Nutzung
1571
A
In den mit WA 1 und WA 2 gekennzeichneten Bereichen gilt Absatz 2 entsprechend.
sind in den
Erdgeschosswohnungen der
blickdichte Einfriedungen bis max. 2,0 m
und 3,0 m Tiefe
(gemessen ab der
der jeweiligen Wohnung) zur Abtrennung der Terrassenbereiche
1. Art der baulichen Nutzung
1243
750
Allgemeines Wohngebiet (WA, WA 1; WA 2)
BauNVO
ausnahmsweise eine
und
um
andere Anlagen im Sinne des 19 Abs. 4 BauNVO darf die festgesetzte
lediglich bis zu einer
von 0,6
werden. Gem. 19 Abs. 4 Satz 3 sind weitere
in
bis max. 0,63
wenn die
von Zufahrten, Terrassen und Zuwegungen in
die Unterbringung von Abfall- und
0,4
1006
1563
999
M. 1:500
5. Nebenanlagen
der
1007
1000
1008
1009
1001
6.
In den durch Signatur (siehe Legende unter Punkt 10) gekennzeichneten 1 m Streifen sind
9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. mit 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO darf im WA 1 und WA 2 bei der Ermittlung der
durch die
von Tiefgaragen mit ihren Zufahrten, die lediglich das
unterbauen (siehe auch A 3, 3. Absatz), die festgesetzte
bis zu einer
von
1241
1509
Anlagen
oder Hecken
495
1002
1003
1010
1011
16 Abs. 2 Nr. 4 ist die
18 Abs. 1 BauNVO wird als oberer Bezugspunkt
Dachneigung)
max. festgesetzte WH einhalten.
baulicher Anlagen durch die max.
die WH bei geneigten
mit ihrer Dachabschlusskante (hierzu
die Schnittkante
auch Aufmauerungen) die
I
WH
1016
1017
1018
1019
GH
UB
3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
1232
o
Offene Bauweise
E
1029
C
H
1020
1012
1. Wasserschutzzone
9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verb. mit
WA
1005
Die gekennzeichneten Vorgartenbereiche sind unversiegelt anzulegen und zu
Dies bedeutet, dass diese
mit Mutterboden
anzulegen sind und mit Rasen,
Bodendeckern und/oder
bepflanzt sein
Befestigte
(Hauseingang,
insgesamt 50
% der
(als
gilt der Bereich zwischen Hauswand und
ohne die Zufahrten)
nicht
Zu den befestigten
auch Kies- und
sind in
diesen Bereichen nur auf der
der Garagenzufahrt
Abweichend hiervon die ausnahmsweise
Wiene
r W eg
die mit dieser Nutzung
16 Abs. 6 BauNVO bei
durch Terrassen,
WA
Kopenhagene
r Weg
wird festgesetzt, dass
der
1245
1242
LP
LP B I
B V
III
2.
die separate
Allgemeine Wohngebiete
4.
des Bebauungsplanes sind.
19 Abs. 3 BauNVO wird bei
1562
1417
Das gesamte Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und
Worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung vom 21.10.1991 sind
zu beachten bzw. einzuhalten. Der Bau der verkehrstechnischen
im Plangebiet bedarf gem.
1021
Baugrenze
1030
1004
1522
1031
1233
Bei der Planung einer eventuellen geothermischen Nutzung ist der Grundwasserschutz zu beachten. Daher ist vor
Bau und Betrieb einer geothermischen Anlage eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren
des
Rhein-Erft-Kreises zu beantragen.
1231
2.
Bei Staffelgeschossen
um mind. 1,0 m von allen
oder
Geschossen (mind. 1,5 m von zwei sich
nicht
bemisst
sich die WH durch den Abschluss der das
(nicht das Dachgeschoss) umfassenden
Die
Umwehrungen von Dachterrassen sind
von der Materialwahl mitzurechnen. Im WA sind
bis max. 30 cm durch innen liegende, an der Terrassenabmauerung angebrachte
Die
erfolgt im Trennsystem.
9 Anschluss- und Benutzerzwang der
der Stadt Pulheim ist das gesamte anfallende Abwasser, in
der
nach 53
Abs. 1c LWG, in die
Abwasseranlage einzuleiten. Der Anschluss- und Benutzerzwang besteht auch
das Niederschlagwasser. Somit sind in den im Trennsystem
Bereichen das Schmutz- und
Niederschlagswasser den jeweils
bestimmten Anlagen
eine dezentrale Versickerung ist nicht
E
1033
In den mit WA 1 und WA 2 gekennzeichneten Bereichen kann bei Staffelgeschossen die maximal festgesetzte WH
1236
3. Kampfmittel
Die
einer baulichen Anlage bemisst sich aus der oberen Dachabschlusskante. Dies gilt auch bei Pult-
In den mit WA 1 und WA 2 gekennzeichneten Bereichen kann die maximale GH ausnahmsweise durch technische
In den mit WA und WA 2 gekennzeichneten Bereichen gilt als unterer Bezugspunkt die mittlere
das jeweilige
angrenzenden
entsprechend der
Ausbauplanung (Oberkante des Abschlusses der
entlang der Grenze zum
Hierauf bezogen gilt bei
der Mittelwert aus den beiden
der an
der
In den mit WA 1
1186
Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall ist die
der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) oder die
Polizeidienstelle
zu
Erfolgen
Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
etc. wird seitens des KBD eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Die weitere Vorgehensweise ist mit
dem Kampfmittelbeseitigungsdienst abzustimmen.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite des KBD zu finden:
www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/service/index.html
1523
1044
1187
Bei
UB) als untere
F+R
III
B II
P
1091
L B
1092 P
L
1093
1090
4.
der
Bei Bodeneingriffen
(kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte
Einzelfunde, aber auch
und
in der
Bodenbeschaffenheit,
und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt
werden. Die Entdeckung von
ist dem Rheinischen Amt
Bodendenkmalpflege in Bonn (Tel.:
0228/9844-0, Fax: 0228/9843-119)
anzuzeigen und die Entdeckungsstelle mindestens drei Werktage in
Zustand zu erhalten
15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von den
freigegeben wird. Der Landschaftsverband Rheinland ist berechtigt, das Bodendenkmal zu
1511
Verkehrsberuhigter Bereich
1202
Einfahrtbereich
1203
1217
1218
1216
und
an die
in einer
von max. 3,0 m
OKFF lediglich angebaut werden. Sonstige An- bzw. Erweiterungsbauten, die den Wohnraum
die
nicht
In den mit WA 1 und WA 2 bezeichneten Bereichen
1215
1558
I
1106
1557
Gemeinbedarf
Kindertageseinrichtung
1512
1560
E
eg
1496
F
1497
+
R
1250
n
e
D
1498
1066
W
r
e
1108
so dass selbst bei einer
Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und
und der DIN
18196
und Grundbau; Bodenklassifikationen
bautechnische
sowie die Bestimmungen der
Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
1238
1107
1249
5.
Die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen weist in einem Teil des Plangebietes (siehe Planzeichnung)
aus, die humoses Bodenmaterial enthalten.
Versorgungs-, Verwertungs-, Beseitigungs,
1105
1237
die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen durch
6.
1204
1214
1513
Humose
sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum
wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und
1235
1495
3.
9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verb. mit 23 Abs. 3 BauNVO wird festgesetzt, dass ein
der in der
Planzeichnung durch Dreiecke gekennzeichneten Baugrenzen
durch die
von Terrassen,
oder
bis zu einer Tiefe von max. 3,0 m zugelassen werden kann, sofern die
maximal
GRZ von 0,4 nicht
wird (abweichend hiervon die Regelungen im 2. Absatz zur
1043
1067
g
a
Ha
1252
949
1254
1499
zur Vermeidung und Verminderung artenschutzrelevanter
Parkanlage
Spielplatz
1117
Hierdurch werden der Verlust von Individuen sowie die unmittelbare
W
r
e
x
u
L
von Nestern
E
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
rg
u
b
m
e
Gemeinbedarf
Kindertageseinrichtung
oder
eg
1256
1257
1413
maximal zwei Wohneinheiten
5.
1255
1119
V1 Zeitliche Begrenzung der Inanspruchnahme von Vegetation und Boden:
In den mit WA gekennzeichneten Bereichen sind in den
1239
1118
1414
1415
4.
1500
9. Sonstige Planzeichen
1259
V2
Die baubedingte
9 Abs. 1 Nr. 2 und 4 BauGB wird
die mit WA gekennzeichneten Bereiche festgesetzt, dass
Garagen/Carports und
innerhalb der
und den
festgesetzten
und Garagen/Carports
sind.
sind auch in den festgesetzten Vorgartenbereichen
ist so zu begrenzen, dass Eingriffe in
und
1260
und Garagen nur
und
23 Abs. 3 BauNVO wird festgesetzt, dass Tiefgaragen auch
der
sind (siehe auch
Absatz 4). Ihre Decken sind
der
mit einer Substratschicht von mind. 1 m zu
und dauerhaft
5.3 Nebenanlagen
23 Abs. 5 BauNVO in Verb. mit
16 Abs.2 BauNVO wird festgesetzt, dass in den mit WA
gekennzeichneten Bereichen auf den nicht
untergeordnete oberirdische
Nebenanlagen (wie z.B.
nur
bis zu einem Rauminhalt von max. 30
sind. In den als
festgesetzten Bereichen sind diese Nebenanlagen
Ausgenommen
In den mit WA 1 und WA 2 gekennzeichneten Bereichen sind gem.
23 Abs.5 BauNVO Nebenanlagen im Sinne des
TGa
Tiefgarage
1261
V3
In den mit WA gekennzeichneten Bereichen kann die hintere Baugrenze oder die hintere Begrenzungslinie der
und Garagen/Carports durch Garagen/Carports um max. 3,0 m
werden (siehe
unter A Punkt 3 Absatz 4).
5.2 Tiefgaragen
12 Abs. 4 BauNVO sind in den WA 1 und WA 2 gekennzeichneten Bereichen
in unterirdischen Garagengeschossen (TGa)
Hiervon ausgenommen sind
Zweckbestimmung: Wertstoffcontainer
1559
D Hinweise
Hinweise zu baubedingten
Abfall
1251
Artenschutz
23 Abs. 3 BauNVO ist bei
ausnahmsweise ein bauordnungsrechtlich
notwendiger dritter Stellplatz (z.B. freiberufliche Nutzung, Einliegerwohnung) bis zu einer
von 15
der
oder der
und Garagen/Carports gekennzeichneten
Der Stellplatz ist
Versickerung des Niederschlagwassers
1205
1253
In den mit WA gekennzeichneten Bereichen kann
23 Abs. 3 BauNVO die hintere Baugrenze oder die
hintere Begrenzungslinie der
und Garagen / Carports durch Garagen / Carports um max. 3,0
Abwasser
-K
25
1501
-
1265
1262
1266
E
gerne
als Bruthabitate. Durch ihr reichhaltiges Samenangebot bieten sie attraktive Nahrungshabitate u.a.
Grauammer, Feldlerche sowie Turteltaube.
1502
LPB IV
LPB III
H
M1b Anlage von Luzerne-Brachen:
und
10. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
Quartiersplatz
wirken dementsprechend multifunktional. Grauammer, Feldlerche, Rebhuhn und Wachtel bevorzugen
Luzerne-Brachen als Bruthabitate. Grauammer und Feldlerche erzielen auf Luzerne-Brachen sogar
E
M1c Anlage von Ackerbrachen:
Schwarz- und Buntbrachen stellen wichtige Habitatelemente innerhalb einer attraktiven Feldflur und
F
+
R
H
Nahrungshabitate genutzt. Besonders hervorzuheben ist ihre Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitate
Arten wie Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn und Wachtel.
1513
M1d Anlage von Lerchenfenstern:
E
dass
RECHTSGRUNDLAGEN
6.
niedrigere Vegetation als
(Genaue Lage und Ausdehnung der
entnehmen.)
eine 3,00 m hohe
und des
sind der Planzeichnung zu
Die
sind - da
ist, dass die Brachen rotieren -
die Gesamtdauer der artenschutzrechtlichen
in einem Plan zu verorten und damit
2. Verordnung
davon auszugehen
der Unteren
In Teilbereichen der geplanten
in denen die abschirmende Wirkung des aktiven
nicht mehr
gegeben ist, werden die Orientierungswerte der DIN 18005 - Schallschutz im
WA-Gebiete teilweise
(Baunutzungsverordnung - Bau NVO) vom
3. Verordnung
die Ausarbeitung der
und die Darstellung
(Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58) zuletzt
des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509).
4. Bauordnung
des
Planinhaltes
durch Artikel 2
das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV.
5. Gemeindeordnung
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt
E
6. Landeswassergesetz
F
+
unterteilt
das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) vom 25.06.1995 (GV. NRW. S. 926)
H
1632
E
R
R
F+
F
den erforderlichen bewerteten
die bauliche Nutzung der
E
Durch Planeintrag werden die
II - IV
DIN 4109, je nach Lage des Baufensters)
festgesetzt. Entsprechend der in der Planzeichnung dargestellten
sind
an
von
zu treffen. Die daraus resultierenden
einzelner
unterschiedlicher
oder Geschosse
im Einzelfall unterschritten werden, wenn im
bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren durch eine schalltechnische Untersuchung die Einhaltung des
notwendigen Schallschutzes nachgewiesen wird.
In nachstehender Tabelle sind die
durch das Gesetz vom 20.11.2014
zu errichten ist, die
LP
LP B I
B V
III
Es wird festgesetzt, dass entlang der Geyener
1. Das Baugesetzbuch vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt
(BGBl. I S. 1748).
der Fenster. Sie werden von Feldlerchen zur Nahrungssuche, zum
+
R
7. Gesetz
Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.07.2009
(BGBl. I S. 2542) zuletzt
durch Artikel 2 Absatz 124 des Gesetzes vom 07.08.2013 (BGBl. I S.
3154).
8. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I
9.
(Denkmalschutzgesetz - DSchG) vom
716) zuletzt
durch Gesetz
VERFAHRENSVERMERKE
AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
E
am __________
..............................................................................................................................................................................................................................................
Planungsausschuss
am ___________
LP
LP B I
B II
II
am __________
am ___________
vom___________
gestellt.
E
in der Zeit vom _____________ bis _____________
.............................................................................................................................................................................................................................................
Demografie
am ___________
vom___________
in der Zeit vom _____________ bis _____________
anzuordnen oder durch einen geeigneten Schallschirm am Balkon oder an der Loggia abzuschirmen.
.............................................................................................................................................................................................................................................
Pariser
und den dieser
zugewandten Baugrenzen
Das gleiche gilt
das beidseitig jeweils erste
im
nicht
06/2015
am ___________
Bei
die nachts mit einem Beurteilungspegel von 45 dB(A) und mehr beaufschlagt werden, sind
mechanische
einzubauen. Die Lage dieser
kann der
Anlage 1-3 aus der
schalltechnischen Untersuchung entnommen werden. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch ein
Im Bereich zwischen der
sind
M 1:500
AUSLEGUNGSBESCHLUSS
der Stadt Pulheim in Zimmer 2.12 eingesehen werden)
ERNEUTER AUSLEGUNGSBESCHLUSS
___________
am ___________
B
vom__________
1. Dachform und Dachneigung
in der Zeit vom _____________ bis _____________
..............................................................................................................................................................................................................................................
SATZUNGSBESCHLUSS
am ___________
.............................................................................................................................................................................................................................................
und
sind
Das Kappen oder Abschneiden eines
RICHTIGKEIT DER VERFAHRENSVERMERKE
Pulheim, den
2. Dachaufbauten und Dacheinschnitte
Frank Keppeler
Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind nur bis max. 50 % der
der entsprechenden
werden nicht zur
gerechnet. Die vorgenannten Bauteile sind mit ihrem oberen
Abschluss in einem Abstand von mindestens 1,0 m unter dem First der baulichen Anlage einzubinden und
einen Mindestabstand von 1,25 m von den
bzw.
einhalten. Diese
AUSFERTIGUNGSVERMERK:
dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Pulheim am _____________ zu Grunde lag und dem
Satzungsbeschluss entspricht.
Pulheim, den
3. Einfriedungen
Frank Keppeler
In den mit WA gekennzeichneten Bereichen sind als Abgrenzung der
(siehe entsprechende Signatur,
Legende unter Punkt 10) nur Hecken bis zu 1,2 m
der Oberkante der angrenzenden
Vor oder hinter diesen Hecken sind Maschendraht- oder
bis max. 1.0 m
Als
INKRAFTTRETEN
Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes
am _____________
Entlang der restlichen
der
sind
Hecken und
oder wenn der Bereich an eine
grenzt,
Blickdichte Einfriedungen (z. B. Mauern,
bis max. 2,0 m
Vor
Pulheim, den
deren Oberkante entlang
Technischer Beigeordneter
19
STADTPLANUNG UND DEMOGRAFIE